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V.I.P.

geh cesky, lern quoten! ;)

Ich sehe auch kein Problem darin, eine angetrunkene Colaflasche mit zur Kassa zu nehmen, schließlich versteckst du sie ja nicht. So ein Diebstahl muss schon offensichtlich sein, das ist hier nicht der Fall.

bearbeitet von pironi

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Also ich sehe sicher keinen Ladendiebstahl dabei, wenn man die Flasche im Geschäft austrinkt und dann zahlt. Mache ich selber auch manchmal so.

Außerdem ist sicher schon jedem die Situation untergekommen, dass man bei einem Wurschtsemmelkauf gefragt wird, ob man es gleich essen möchte oder ob es einpacken lassen will.

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Also die koennten mich mal.... wenn ich mit meiner Frau Samstags zum Merkur einkaufen gehe, dann ist die Lebekaessemmel bei der Feinkost obligat, und die wird auch waehrend des einkaufens verdrueckt, ebenso eine Flasche Cola dazu. Das machen wir seit Jahren so, und noch nie waere irgendein Ladendetektiv auf die Idee gekommen, uns wegen Diebstahls anzuzeigen. Ist doch bekloppt...

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Diebstahl:

§ 127. Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Diebstahl kanns mal überhaupt nicht sein, weil du ja keinen Bereicherungsvorstzz hast, der beim Diebstahl unbedingt notwendig ist ! Du willst die Sache ja bezahlen. Selbst wenn du nach dem Trinken daraufkommst, dass du kein Geld dabei hast und die leere Flasche wieder hinstellst, kannst du nicht wegen §127 belangt werden.

Das selbe gilt, wenn du im Lokal ein Bier trinkst und danach feststellst, dass du kein Geld hast. Ob du beweisen kannst, dass du keinen Bereicherungsvorstz hattest ist natürlich wieder eine andere Geschichte.

wenn dann könnte vielleicht Entwendung ($141) in Frage kommen, müsste ich aber nachschauen.

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Anführer der RKA

also mir wäre es auch neu wenn dich ein ladendetektiv aufhält nur weil du ne cola drinn trinkst oder deine semmel frisst.

soweit ich weiß darf er dich erst mitnehmen wenn du NICHT bezahlt hast, also schon bei der kasse vorbei bzw. aus dem geschäft raus bist.

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Fußball. Jung. Seife.

[x] Getränk nehmen, Im Geschäft aussaufen, auf den Boden schmeißen, An der Kasse bezahlen, Abhauen...

1. Sorgst du für eine Zahlung

2. Muss das Putzpersonal deinen Dreck wegräumen

Diese zwei Punkte tragen zur Steigerung der Konjunktur bei :verbot:

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Diebstahl:

Diebstahl kanns mal überhaupt nicht sein, weil du ja keinen Bereicherungsvorstzz hast, der beim Diebstahl unbedingt notwendig ist ! Du willst die Sache ja bezahlen. Selbst wenn du nach dem Trinken daraufkommst, dass du kein Geld dabei hast und die leere Flasche wieder hinstellst, kannst du nicht wegen §127 belangt werden.

Das selbe gilt, wenn du im Lokal ein Bier trinkst und danach feststellst, dass du kein Geld hast. Ob du beweisen kannst, dass du keinen Bereicherungsvorstz hattest ist natürlich wieder eine andere Geschichte.

wenn dann könnte vielleicht Entwendung ($141) in Frage kommen, müsste ich aber nachschauen.

Na irgendein Paragraph wird schon zur Anwendung kommen, sonst gaebs ja jede Menge juristischer Schlupfloecher, um an gratis Ware zu kommen

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Diebstahl:

Diebstahl kanns mal überhaupt nicht sein, weil du ja keinen Bereicherungsvorstzz hast, der beim Diebstahl unbedingt notwendig ist ! Du willst die Sache ja bezahlen. Selbst wenn du nach dem Trinken daraufkommst, dass du kein Geld dabei hast und die leere Flasche wieder hinstellst, kannst du nicht wegen §127 belangt werden.

Das selbe gilt, wenn du im Lokal ein Bier trinkst und danach feststellst, dass du kein Geld hast. Ob du beweisen kannst, dass du keinen Bereicherungsvorstz hattest ist natürlich wieder eine andere Geschichte.

wenn dann könnte vielleicht Entwendung ($141) in Frage kommen, müsste ich aber nachschauen.

das problem ist allerdings, dass es mmn nicht darauf ankommt, ob tatsaechlich ein diebstahl vorliegt sondern auf den eindruck des kaufhausdetektivs. beim anhalterecht privater handelt es sich ja um einen rechtfertigungsgrund. wenn nun ein privater denkt er handelt im sinne dieses paragraphen, in wirklichkeit aber gar kein grund anzuhalten besteht, muesste in meinen augen § 8 stgb (irrtuemliche annahme eines rechtfertigenden sachverhaltes greifen.

in der praxis wird uebrigens meines wissens wenn tatsaechlich bereicherungsvorsatz vorliegt das ein packen in den rucksack schon als ausreichend fuer einen abgeschlossenen diebstahl angenommen. der grund dafuer besteht darin, den anwendungsbereich des ruecktritts vom versuch zu verringern.

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Stammspieler

da ich aus der branche komme, kann ich dir sagen wie es in der praxis gehandhabt wird seitens des "geschäftes".

es werden nur eindeutige fälle verfolgt bzw zur anzeige gebracht. d. h. du schmuggelst ware aus dem geschäft an der kassa VORBEI, ohne sie zu zahlen! punkt!

spätestens beim verlassen des geschäftes ist der fall dann soweit eindeutig, dass es keiner i-tüpferlreiterei mehr bedarf.

was dir die verkäuferin da verklickern wollte, oder was sie vielleicht daran gestört hat, dass du dein getränk noch vor der kassa öffnet, weiss ich nicht.

punkto rucksack gilt das gleiche. scheiss egal, wo du die sachen hingibst, solang sie bei der kassa wieder rauskommen und ordnungsgemäss bezahlt werden.

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für immer violett - VIENNOLA

Eines Ladendetektivs!

Ich weiß, I-Tüpfel-Reiterei, aber es tut einfach weh. Der Sick ist schuld! :holy:

Sorry, hab mich beim Verfassen in Deutschland befunden, da ist das nicht so einfach mit dem Deutsch...

wenn ich das ganze nun richtig zusammenfasse bin weder ich noch der ladendetektiv rechtlich abgesichert ?!

Ziel ist für mich, dass ich mich mitten ins Geschäft stelle, genüsslich aus der Flasche trinke und nur darauf warte das ich von jemanden aufgehalten werde - um anschließend ohne Probleme wieder raus zu kommen.

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I'll be back!

Sorry, hab mich beim Verfassen in Deutschland befunden, da ist das nicht so einfach mit dem Deutsch...

wenn ich das ganze nun richtig zusammenfasse bin weder ich noch der ladendetektiv rechtlich abgesichert ?!

Ziel ist für mich, dass ich mich mitten ins Geschäft stelle, genüsslich aus der Flasche trinke und nur darauf warte das ich von jemanden aufgehalten werde - um anschließend ohne Probleme wieder raus zu kommen.

kannst ja ein bereits "mitgebrachtes" 0,5l-cola austrinken und dann mittels billa-kassabon beim zielpunkt einigermaßen schlüssig beweisen, dass du es gerade erst beim billa gegenüber gekauft* hast.

* was zwar auch stimmt, aber dieses eine cola hast du noch schnell beim billa ausgetrunken und bezahlt. das 0,5l-cola, dass du gerade beim zielpunkt trinkst ist dagegen schon vom zielpunkt gewesen.

trink 2 - zahl 1. wer traut si? :ears:

ps.: und ja nicht aufs kaufhaus-detektiv-anrülpsen vergessen. :hammer:

bearbeitet von Renne

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Sehr bekannt im ASB

Gestern hat mein Kolleg versucht Zigaretten zu klauen und dann hat man ihn erwischt wie er sie gerade eigesteckt hat.Er war aber noch nicht aus dem Laden, also diese Frage stellt sich in diesem Fall auch.

Ach die Edit meint das der Kolleg auch noch unter 16 war also überhaupt keine Zigaretten rauchen darf und jetzt muss er in den Semesterferien in dem Laden mitanpacken. :feier:

bearbeitet von veufan

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