Rechte eines Ladendetektivs


Phipp

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für immer violett - VIENNOLA

Nun, durch mehrere Diskussionen oder auch Beiträgen im TV stellen sich nun für mich ein paar Fragen, vielleicht weiß es wer genau, vielleicht dient es auch nur der Diskussion.

1. Fall: Ich gebe zum Zielpunkt und öffne wie seit meiner Kindheit schon vor der Kassa die Colaflasche um einen kräftigen Schluck zu nehmen und dann im Anschluss an der Kassa zu zahlen. Die Kassiererin macht mich darauf aufmerksam, dass Ladendetektive herumgehen und die mich in so einem Fall auf "Diebstahl" anzeigen könnten.

Aus meiner Sicht unmöglich, zumal ich erst dann ein "Dieb" bin, wenn ich etwas gestohlen habe - nämlich ohne zu zahlen AUS dem Geschäft gehe. Was meint ihr?

2. Fall: Ähnlich, da ich keine Einkaufstasche mithabe, keine Münzen für ein Einkaufswagerl hab, nehm ich die 10 Dosen Bier, Flaschen Cola und was weiß ich und gebe sie in meinen mitgebrachten Rucksack. Einfach zum Verstauen.

Wieder der selbe Fall: Der Ladendetektiv (so im TV) haltet mich an und stellt mich als Ladendieb dar.

Ebenso unmöglich, wieder muss ich es doch erst wirklich stehlen, worin ich es bis zur Kassa bewahre, kann dem Ladendetektiv doch egal sein.

Was ich machen würde in beiden Fällen: Auf den nicht geplanten Diebstahl hinweisen und auf ein Rufen der Polizei bestehen, schließlich haben nur die aus meiner Sicht die Befugnis wirklich einzugreifen. Aus Bundesheerzeiten weiß ich noch, dass JEDER die Befugnis hat jemanden anzuhalten, wenn begründeter Verdacht besteht, dass eine Strafhandlung erfolgte - aber eben nur bis die Polizei da ist.

So, was meint ihr?

bearbeitet von Phipp

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bzgl. 1. du stiehlst ja auch, wenn du die flasche austrinkst im geschäft, und die flasche dann dort leer zurücklässt.

Wenn ich sie wie zurücklasse?

Wieder ins Regal stellen, oder von der Kassiererin in den Mist hauen lasse???

Solang ich es bezahle, können sie ned sagen, dass ich gestohlen habe.

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dann halt wieder erstklassig

Wenn ich sie wie zurücklasse?

Wieder ins Regal stellen, oder von der Kassiererin in den Mist hauen lasse???

Solang ich es bezahle, können sie ned sagen, dass ich gestohlen habe.

ich verkneif mir den satz, den ich grundsätzlich schreiben wollte.

was glaubst mein ich mit austrinken und zurücklassen in bezug auf stehlen? stehlen tut man wann? -> genau, wenn man zB die colaflasche, die man im laden leergetrunken hat und dann nicht bezahlt. und ja, genau so wars auch gemeint.

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für immer violett - VIENNOLA

bzgl. 1. du stiehlst ja auch, wenn du die flasche austrinkst im geschäft, und die flasche dann dort leer zurücklässt.

sorry, nur zur klarstellung: ich lasse sie natürlich nicht dort, wie gesagt: alles normal: trinken, zur kassa gehen und dann zahlen. also nicht zurückstellen, nicht wegschmeißen vor der kassa und und und...

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dann halt wieder erstklassig

sorry, nur zur klarstellung: ich lasse sie natürlich nicht dort, wie gesagt: alles normal: trinken, zur kassa gehen und dann zahlen. also nicht zurückstellen, nicht wegschmeißen vor der kassa und und und...

war ja jetzt nicht auf dich bezogen. ich meinte allgemein. wenn ein ladendetektiv dich sieht, dass du sie öffnest könnt er halt auf dich aufmerksam werden und dich evtl. anhalten udn dich fragen was du vor hast. wenn du direkt am weg zur kasse bsit, wird dich wohl kein normaldenkender ladendetektiv aufhalten schätz ich mal.

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ich verkneif mir den satz, den ich grundsätzlich schreiben wollte.

was glaubst mein ich mit austrinken und zurücklassen in bezug auf stehlen? stehlen tut man wann? -> genau, wenn man zB die colaflasche, die man im laden leergetrunken hat und dann nicht bezahlt. und ja, genau so wars auch gemeint.

du hast geschrieben "du stiehlst sie ja auch"..........

aber das was phipp geschrieben hat, ist nicht stehlen - also brauchst du nicht auch schreiben.

denn wenn ichs austrink, und stehen lass, is klar, dass das stehlen ist.

aber wenn er einen schluck macht, danach zur kassa geht und bezahlt (so wie`s er geschrieben hat) ist es kein stehlen.

bearbeitet von goedt

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dann halt wieder erstklassig

du hast geschrieben "du stiehlst sie ja auch"..........

aber das was phipp geschrieben hat, ist nicht stehlen - also brauchst du nicht auch schreiben.

denn wenn ichs austrink, und stehen lass, is klar, dass das stehlen ist.

aber wenn er einen schluck macht, danach zur kassa geht und bezahlt (so wie`s er geschrieben hat) ist es kein stehlen.

wenn ichs der kassiererin geb nach dem bezahlen dann is es nicht stehen lassen in meinen augen. aber gut, du hast es falsch verstanden und ich habs richtig gestellt hoff ich

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Postaholic

war ja jetzt nicht auf dich bezogen. ich meinte allgemein. wenn ein ladendetektiv dich sieht, dass du sie öffnest könnt er halt auf dich aufmerksam werden und dich evtl. anhalten udn dich fragen was du vor hast. wenn du direkt am weg zur kasse bsit, wird dich wohl kein normaldenkender ladendetektiv aufhalten schätz ich mal.

Sehe ich genauso...außerdem soll mir (oder meinem 3-jährigen Sohn) ein Laden-Detektiv mal klarmachen, daß ich an einem heißen Tag das Getränk nicht sofort öffne...

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Bunter Hund im ASB

Kann mir nicht vorstellen, dass sie dir was anhaben können. Wenn du z.B. Bier einsteckst oder eben eine Flasche öffnest müssten sie warten bis du das Geschäft ohne zu zahlen verlässt und DANN können sie dir was anhängen.

Vorher kann es ja noch nicht als Diebstahl gelten, weil du das Geschäft noch nicht verlassen hast.

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what's the chapel of mine

nur so nebenbei: es besteht keine verpflichtung, einen ladendetektiv (oder andere angestellte eines geschäfts) in irgendwelche taschen oder rucksäcke schauen zu lassen. sie können, wenn ich mich weigere, im falle eines konkreten verdachts nur die polizei rufen und das von denen prüfen lassen.

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Posting-Pate

naja, wenn man es ganz genau auslegt, könnte ein detektiv einen in beiden fällen anhalten...

aber ich denke, dass gerade in zweitem fall der detektiv den kunden beobachten wird und ihn notfalls anhalten wird, wenn die ware nicht bezahlt wird

fall 1 trifft bei mir auch öfters zu - wenn ich am verdursten bin, nehm ich den ersten schluck im geschäft oder in der schlange - und da bin ich bestimmt nicht der einzige

fall 2 trifft fast immer zu - ich hab ne tasche dabei (oder rucksack) und räum diesen im geschäft ein (natürlich ist er sonst leer) - bei der kassa wird das zeugs eben rausgenommen - wenn mich da einer anhalten würde, würd ich doch recht verdutzt dreinschaun :x aber wie soll ich mit einer lage bier, vier doppelliter cola, zwei liter milch, 1/2kg rindfleisch usw. unbemerkt an der kassa vorbeilümmeln? bei uns ist es jedenfalls so, dass an der kassa die taschen, rucksäcke usw. offen gezeigt werden müssen

fazit: ich werde mein verhalten nicht ändern, oder werde ich sonst das nächstemal beim tanken angezeigt, weil ich meine zapfsäule nicht vorher angemeldet hab?? :hää?deppat?:

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nur veilchen blühen ewig

warum wird man dann teilweise gefragt ob man diverse semmeln gleich essen will oder eingepackt haben will? da wurde noch nie von jemanden behauptet dass er stiehlt..

ich nehme an das gilt auch für getränke...

punkt zwei ist denk ich heikler - aber theoretisch müsste der ladendieb hinter der kassa auf dich warten...

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