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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird

Zwar DB, aber ich hau es mal hier rein. Übers Haltesignal gefahren und die Zwangsbremsung zwei Mal überbrückt. Da frage ich mich halt, was denkt man sich dabei wenn man das macht?

 

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I'll be back!
WorkingPoor schrieb vor 5 Minuten:

Zwar DB, aber ich hau es mal hier rein. Übers Haltesignal gefahren und die Zwangsbremsung zwei Mal überbrückt. Da frage ich mich halt, was denkt man sich dabei wenn man das macht?

 

Noch zu erwähnen dass das hier nicht das Zugsunglück von vor 3 Wochen ist.

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Baltic Cup Champion
WorkingPoor schrieb vor 7 Minuten:

Zwar DB, aber ich hau es mal hier rein. Übers Haltesignal gefahren und die Zwangsbremsung zwei Mal überbrückt. Da frage ich mich halt, was denkt man sich dabei wenn man das macht?

 

 

Er denkt sich, dass er den Grund für die Zwangsbremsung kennt und, dass dieser nicht ein Halt zeigendes Signal war (was dann bei der zweiten Zwangsbremsung ja auch stimmt).

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
halbe südfront schrieb vor 3 Minuten:

 

Er denkt sich, dass er den Grund für die Zwangsbremsung kennt und, dass dieser nicht ein Halt zeigendes Signal war (was dann bei der zweiten Zwangsbremsung ja auch stimmt).

Und dass er den Fahrdienstleiter auch nicht kontaktieren muss. Ich bin ja kein Eisenbahner, aber wenn mich die PZB (?) schon zwei Mal abbremst, schaue oder frage ich doch nach was da los ist.

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Baltic Cup Champion
WorkingPoor schrieb vor 26 Minuten:

Ich bin ja kein Eisenbahner

 

Das stimmt ....

 

WorkingPoor schrieb vor 26 Minuten:

aber wenn mich die PZB (?) schon zwei Mal abbremst, schaue oder frage ich doch nach was da los ist.

 

.... und trotzdem glaubst du zu wissen was du tun würdest.


 

WorkingPoor schrieb vor 28 Minuten:

Und dass er den Fahrdienstleiter auch nicht kontaktieren muss. Ich bin ja kein Eisenbahner, aber wenn mich die PZB (?) schon zwei Mal abbremst, schaue oder frage ich doch nach was da los ist.


Dass der falsch gehandelt hat ist unbestritten. Dass Menschen Fehler machen ist aber kein Mysterium. Er war offensichtlich (im falschen Moment) selbstsicher und hat deswegen die Vorschrift nicht beachtet. Das war insbesondere bei der ersten Zwangsbremsung ein fataler Fehler der einfach nicht passieren darf.
Aber du brauchst hier nicht so zu tun als wüßtest du wie du selbst in einer solchen Situation handeln würdest. Die Vorschrift mit der zwingenden Meldung beim FDL nach einer Zwangsbremsung ist gar nicht so alt. Ist nicht lange her, dass man die Fahrt fortsetzen durfte, wenn man "zweifelsfrei festellen" konnte was die Ursache für die Zwangsbremsung war und, dass eine Weiterfahrt gefahrlos möglich ist.

Auf das 2x braucht man sich gar nicht so kaprizieren (was am besten zeigt, dass man nicht weiß um was es geht).
Er MUSS sich einfach bei der ersten Zwangsbremsung melden. Die Zweite ist ihm zu 99,9% passiert weil er die 45 km/h Überwachung überschritten hat (es gibt einfach keinen anderen logischen Grund) - ein sehr häufiger "Fehler" der völlig ungefährlich ist, WENN der FDL der Fortsetzung der Fahrt zugestimmt hat. Wenn er sich nach der ersten ZwBr. nicht meldet, dann wird er das nach der Zweiten erst recht nicht tun - denn da weiß er den (ungefährlichen) Grund ja definitiv.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
halbe südfront schrieb vor 5 Stunden:

 

Das stimmt ....

 

 

.... und trotzdem glaubst du zu wissen was du tun würdest.


 


Dass der falsch gehandelt hat ist unbestritten. Dass Menschen Fehler machen ist aber kein Mysterium. Er war offensichtlich (im falschen Moment) selbstsicher und hat deswegen die Vorschrift nicht beachtet. Das war insbesondere bei der ersten Zwangsbremsung ein fataler Fehler der einfach nicht passieren darf.
Aber du brauchst hier nicht so zu tun als wüßtest du wie du selbst in einer solchen Situation handeln würdest. Die Vorschrift mit der zwingenden Meldung beim FDL nach einer Zwangsbremsung ist gar nicht so alt. Ist nicht lange her, dass man die Fahrt fortsetzen durfte, wenn man "zweifelsfrei festellen" konnte was die Ursache für die Zwangsbremsung war und, dass eine Weiterfahrt gefahrlos möglich ist.

Auf das 2x braucht man sich gar nicht so kaprizieren (was am besten zeigt, dass man nicht weiß um was es geht).
Er MUSS sich einfach bei der ersten Zwangsbremsung melden. Die Zweite ist ihm zu 99,9% passiert weil er die 45 km/h Überwachung überschritten hat (es gibt einfach keinen anderen logischen Grund) - ein sehr häufiger "Fehler" der völlig ungefährlich ist, WENN der FDL der Fortsetzung der Fahrt zugestimmt hat. Wenn er sich nach der ersten ZwBr. nicht meldet, dann wird er das nach der Zweiten erst recht nicht tun - denn da weiß er den (ungefährlichen) Grund ja definitiv.

Dir ist schon klar, dass es einen Toten gab?

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Junior Vizepräsident
WorkingPoor schrieb vor 9 Stunden:

Und dass er den Fahrdienstleiter auch nicht kontaktieren muss. Ich bin ja kein Eisenbahner, aber wenn mich die PZB (?) schon zwei Mal abbremst, schaue oder frage ich doch nach was da los ist.

Mangelnde Ausbildung in den Kommentaren und das führt dazu, dass man glaubt man sei besser als die Technik.

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Baltic Cup Champion
Devil Jin schrieb am 24.6.2022 um 09:59 :

Mangelnde Ausbildung in den Kommentaren und das führt dazu, dass man glaubt man sei besser als die Technik.

 

Das ist zu kurz gegriffen. Die beschleunigte Ausbildung und die reduzierte erforderliche Vorbildung sind sicher kontraproduktiv. Aber die Kollegen glauben nicht, dass sie besser oder schlechter wären als die Technik. Es ist einfach eine Zusammenarbeit des Menschen mit der Technik. Warum Kollegen unter gewissen Umständen auf die Rückfrage beim FDL verzichten hat unterschiedliche Gründe, die Ausbildung gehört da eher nicht dazu. Ein Grund ist Druck, ein weiterer ist falsche Selbstsicherheit, die grundsätzliche Einstellung zur diesbezüglichen Vorschrift, falsches Schamgefühl, etc..

Und ja, es gibt Situationen wo es durchaus verständlich und auch völlig ungefährlich ist, auf die Rückfrage zu verzichten. Wenn man ein haltzeigendes Hauptsignal überfahren hat, dann ist aber keinesfalls eine solche Situation gegeben - wenn das passiert ist, ist auch wenn man es selbst nicht mitgekriegt hat und eine andere Ursache annimmt, die Situation zumindest so unklar, dass man sich die Fahrerlaubnis jedenfalls einholen muss.

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  • 4 weeks later...
Bunter Hund im ASB

Wir würden gerne im August mit dem Zug von Vorarlberg nach Budapest zum Sziget fahren, dabei aber den Abend und die Nacht in Wien verbringen und erst morgens nach Budapest weiterreisen. Braucht es hierfür zwei Tickets für die Teilstrecken oder ist die Unterbrechung der Fahrt auch mit einem Einzelfahrtticket möglich? 

Danke!

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
vorarlberger schrieb vor 16 Stunden:

Wir würden gerne im August mit dem Zug von Vorarlberg nach Budapest zum Sziget fahren, dabei aber den Abend und die Nacht in Wien verbringen und erst morgens nach Budapest weiterreisen. Braucht es hierfür zwei Tickets für die Teilstrecken oder ist die Unterbrechung der Fahrt auch mit einem Einzelfahrtticket möglich? 

Danke!

das sollte bei einem "normalen" ticket kein problem sein.

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uhhuh...h..
vorarlberger schrieb vor 17 Stunden:

Wir würden gerne im August mit dem Zug von Vorarlberg nach Budapest zum Sziget fahren, dabei aber den Abend und die Nacht in Wien verbringen und erst morgens nach Budapest weiterreisen. Braucht es hierfür zwei Tickets für die Teilstrecken oder ist die Unterbrechung der Fahrt auch mit einem Einzelfahrtticket möglich? 

Danke!

zwei tickets. Ist ja eine fahrtunterbrechung.

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benni889 schrieb vor 35 Minuten:

zwei tickets. Ist ja eine fahrtunterbrechung.

fahrunterbrechungen sind ja bei "normalen" tickets grundsätzlich erlaubt.

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uhhuh...h..
raumplaner schrieb vor 18 Minuten:

fahrunterbrechungen sind ja bei "normalen" tickets grundsätzlich erlaubt.

auch an zwei kalendertagen? diese "normale" tickets sind ja an jeweiligen tag ausgestellt, nicht?

Ansonsten irre ich mich, kann dazu eh nicht viel mehr sagen :davinci: Klimaticket ftw

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benni889 schrieb vor 1 Minute:

auch an zwei kalendertagen? diese "normale" tickets sind ja an jeweiligen tag ausgestellt, nicht?

es muss natürlich innerhalb des gültigkeitzeitraums sein, aber in diesem fall geht es ja gerade mal um 2 tage.

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