OFFIZIELL!!!! RED BULL neuer Inhaber


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Der letzte seiner Art.
bin schon gespannt wie die abstimmung ausgeht.... normalerweise dürften die mitglieder ja nicht gegen violett-weoß sein... aba mal schaun

Na mal schauen, wann sich die Herrschaften dazu durchringen, uns zu einzuladen...

An mir wirds nicht liegen, wenn ab Juni gar nichts mehr stimmen sollte. :holy:

bearbeitet von thedragonlord

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Der letzte seiner Art.
Bitte? Das ist jetzt aber nicht dein Ernst? x/

Wenn es wirklich um die Mitglieder und deren Stimmen geht, ist das mein Ernst. Aber erstmal abwarten, ob zu einer Versammlung geladen wird...

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Wenn es wirklich um die Mitglieder und deren Stimmen geht, ist das mein Ernst. Aber erstmal abwarten, ob zu einer Versammlung geladen wird...

Dave, ich fürchte fast, dass wir da nicht eingeladen werden. Aber ich lass mich gern überaschen :D

bearbeitet von FunMax

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Postinho
Wenn es wirklich um die Mitglieder und deren Stimmen geht, ist das mein Ernst. Aber erstmal abwarten, ob zu einer Versammlung geladen wird...

uh, ja jetzt hab ichs auch gesehen. mir tut der ganze wirbel um die austria gar nicht gut, scheint es ... :hää?deppat?:

@amano: ich war wohl emotionell etwas voreilig und hab zu schnell gelesen. ;)

ich bitte meinen emotionellen ausbruch daher zu entschuldigen. :knife:

bin in letzter zeit etwas empfindlich wenns um unser einer alles geht. :davinci:

bearbeitet von dafLo

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Good, old Stadion Lehen

Alter spinnst... :eek:

Lies dir sein Posting nochmal 5x durch, bevor du so einen Scheiss postest.

Wenn du den Sinn trotzdem nicht verstehst, dann helfen wir dir.

Deutsche Sprache, schwere Sprache.

EDIT: OK. Ich helfe gleich und formuliere für dich um:

Sollte ab Juni gar nichts mehr stimmen (dh. Dressen anders, Name),

wird Dave nicht Schuld daran gehabt haben (dh. er hat dagegen gestimmt).

bearbeitet von amano

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Der letzte seiner Art.
Dave, ich fürchte fast, dass wir da nicht eingeladen werden. Aber ich lass mich gern überaschen  :D

Wir werden es sehen, Max. Wie lange nuss man in unserem Verein Mitglied sein, um zu einer Generalversammlung geladen zu werden? Hast du die Statuten genau und sofort parat?

Es ist aber vom - zukünftig - augenscheinlichen Auftreten her gesehen sowieso egal:

Soweit ich bis dato hinter die Vereinsstatuen geblickt habe, ginge es in solch einem Fall "nur" um

a) grundsätzliche Änderung des Vereinsnamens

b) Änderung der Vereinsfarben

c) nix mehr wichtiges und

d) ...

Also kann sich nach dieser - meiner derzeitgen - Information nicht allzuviel ändern, was Name und Farbe des Vereins angeht. Es steht jedoch nirgends, in welchen Farben eine Mannschaft aufs Spielfeld kommen muss... (Nur zur Erinnerung: Es ist noch nicht allzu lange her, da waren unsere Auswärtsdressen in grün/gelb. Was hatte das mit dem SVS und dessen Farben zu tun?!)

@edit: Thx, amano für die Übersetzung... War offensichtlich nicht für Jedermann klar...

bearbeitet von thedragonlord

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Die Nr. 1 in Wien sind wir!
Wir werden es sehen, Max. Wie lange nuss man in unserem Verein Mitglied sein, um zu einer Generalversammlung geladen zu werden? Hast du die Statuten genau und sofort parat?

Es ist aber vom - zukünftig - augenscheinlichen Auftreten her gesehen sowieso egal:

Soweit ich bis dato hinter die Vereinsstatuen geblickt habe, ginge es in solch einem Fall "nur" um

a) grundsätzliche Änderung des Vereinsnamens

b) Änderung der Vereinsfarben

c) nix mehr wichtiges und

d) ...

Also kann sich nach dieser - meiner derzeitgen - Information nicht allzuviel ändern, was Name und Farbe des Vereins angeht. Es steht jedoch nirgends, in welchen Farben eine Mannschaft aufs Spielfeld kommen muss... (Nur zur Erinnerung: Es ist noch nicht allzu lange her, da waren unsere Auswärtsdressen in grün/gelb. Was hatte das mit dem SVS und dessen Farben zu tun?!)

@edit: Thx, amano für die Übersetzung... War offensichtlich nicht für Jedermann klar...

naja, nachdem sbg nur 54 stimmberechtigte mitglieder hat frag ich mich, ob die normalen mitglieder überhaupt abstimmen dürfen...

Rapid hat 5000 Mitglieder, davon sind die meisten stimmberechtigt (Bei Rapid muß man soviel ich weiß entweder insgesamt 5 Jahre oder 3 Jahre hintereinander Mitglied sein, um stimmberechtigt zu sein)..

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Good, old Stadion Lehen

Ich stell mal den Kommentar von Mandi aus dem Südkurve Forum mal rein, weil der *LEIDER* plausibel klingt:

Es gibt schon seit Anfang der 90iger Jahren zwei Arten der Mitgliedschaft.

Zum einen die große Masse der Mitglieder die kein Stimmrecht haben und einige Ausgewählte die eben dieses Privileg besitzen. In der Regel war dies immer der Vorstand des Vereins. Rudi Q. hat dieses System eingeführt und wird sicherlich von Red Bull beibehalten.

Red Bull hat sich, so glaube ich es zumindest, nur über die Salzburg Sport AG eingekauft. So weit ich weiß ist der Vorstand des Vereins SV Wüstenrot Salzburg und der Salzburg Sport AG ident.

Heißt sollte der Vorstand nicht zustimmen könnte er sich Red Bull zurückziehen und mal schauen wie die Herrn das Geld aufbringen. Haben dann zwar dann eine tolle Mannschaft mit gut dotierten Verträgen. Sehe heute schon die Leute schwitzen wenn sie die Haftung übernehmen sollten. Abgesehen das sie Rudi Q. immer schon werken ließen wie er wollte. Wer will sich da gegen Red Bull auflehnen?

Im Vorstand von der Salzburg Sport AG ist (war) neben Rudi Q. und Heinz Kluppenegger auch Gernot Blaikner, der ohnehin zittern mußte um weiterhin mit dabei zu sein.

Denke die Generalversammlung ist keine Hoffnung wie einige hier meinen. Red Bull wird ihr IHRE Version durchziehen ohne wenn und aber. Heißt aber nicht das sich kämpfen nicht lohnen würde. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Bin nur gespannt wie die Leute reagieren wenn die Sache gelaufen ist. Ob man dann noch den einen oder anderen beim Wort nehmen kann, oder war dann alles wieder nicht soo ernst gemeint!!

Das klingt so, als ob nur Quehenberger Lakaien ein Stimmrecht hätten und normale Mitglieder nicht. Also das ist *NICHT* unser Hoffnungsschimmer.

bearbeitet von amano

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Knows how to post...

Auszug aus den Vereinssatuten

§ 4 vereinsfarbe

die vereinsfarben sind violett-weiss. ihre änderung kann nur aufgrund eines mitgliederversammlungsbeschlusses erfolgen.

§ 5 arten der vereinsmitgliedschaften

die mitglieder gliedern sich in

-ortentliche mitlgieder

-fördernde mitglieder

-ausübende mitglieder

-jugendliche mitglieder

-ehrenmitglieder

ordentliche mitglieder sind jene, die an der gestaltung des vereinslebens mitwirken und sich an der vereinsarbeit beteiligen. ordentliche mitglieder haben das aktive und pasive wahlrecht, soweit sie den festgesetzten mitgliedsbeitrag leisten.

fördernde mitglieder sind jene, welche den verein durch sachleistungen oder spenden in höhe von mindestens € 200,00 pro jahr unterstützten. die fördernden mitglieder haben kein aktives wahlrecht und sind auch bei der versammlung nicht stimmberechtigt. sie können jedoch an veranstaltungen und einrichtungen des vereines teilnehmen, sofern sie allenfalls festgesetzte beiträge leisten.

ausübende mitgleider sind alle, die das 19. lebensjahr bereits überschritten haben und sich aktiv am geschehen des vereins beteiligen bzw. hiezu beim zuständigen dachverband gemeldet aufscheinen. hiezu gehören nicht angestellte des vereins, sowohl in der verwaltung, als auch in der sportausübung.

jugendliche mitglieder sind soche die aktiv am vereinsgeschehen teilnehmen, jedoch das 18. lebensjahr noch nicht erreicht haben und sind vom aktiven und passiven wahlrecht aus geschlossen.

ehrenmitlieder sind jene, die sich um den verein besonders verdiente gemacht haben. diese mitgliedschaften werden von der versammlung auf antrag des vereinsvorstandes verliehen.

§6 erwerb der mitgliedschaft

über die aufnahme von mitgliedern entscheidet der vereinsvorstand. der vorstand kann ohne angabe von gründen die aufnahme ablehnen. eine berufung gegen die ablehnung ist nicht zulässig. bei aufnahme jugendlichen mitglieder ist eine schriftliche zustimmungserklärung der eltern erforderlich.

§7 rechte und pflichen

soweit der vereinsbetrieb nicht einer bestimmten gruppe von vereinsangehörigen vorbehalten ist, sind sämtliche mitglieder berechtigt, an diesem teilzunehmen. ordentiche mitglieder haben das aktive und passive wahlrecht in der mitgliederversammlung. jedes mitglied kann alle vereinsrichtungen vorschriftsmäßg benützen. alle mitglieder sind verpflichtet, den von der versammlung festgesetzten mitgliedsbeitrag zu entrichten, die belange des vereins zu förderung und jede schädigung des vereinsansehen zu unterlassen. jugendliche mitglieder besitzten kein wahlrecht, können aber an allen vereinsveranstaltungen teilnehmen, sofern keine einschränkungen vorliegen. ein allenfalls bestehendes aktives und passives wahlrecht von mitglieder, welche lizenz- oder vertragspieler sind und zuwendungen im sinne des regulatives ÖFB erhalten, ruht für die zeit des vertragsverhältnis. ausübende mitglieder müssen vom vereinsvorstand ausdrücklich schriftlich aul solche aufgenommen werden.

§ 11 mitgliederversammlung

im jedem 2ten jahr treten die vereinsmitglieder am sitz des vereines zur ordentlichen versammlung zusammen. in jedem 4ten jahr hat eine neuwahl des vorstandes anlässlich der mitgliederversammlung zu erfolgen. auf beschluss des vorstandes oder auf schriftlichen antrag von mindestens einem 1/10 der mitglieder oder auf verlangen der rechnungsprüfer hat das leitungsorgan des vereines binnen 6 wochen eine ausserordenliche versammlung anzuberaumen. anträge der mitglieder können nur dann auf die tagesordnung der versammmlung gesetzt werden, wenn sie spätestens eine woche vor deren zusammenentritt beim organ schriftlich eingebracht werden. die einnberufung hat der vorstand vorzunehmen. als letzter termin zur presseaussendungen und anschlag an den vereinstafeln muss mindestens die veröffentlichung 2 wochen vor der abhaltung der versammlung durchgeführt werden. die aussendung haben den zeitpunkt, den ort und die tagesordnung zu beinhalten. der vorsitz in der versammlung obliegt einem mitglied des vorstandes. ist dieser verhindert, so hat das älteste anwesende mitglied der versammlung den vorsitz zu führen. gültige beschlüsse können nur über anträge gefasst werden, die auf der tagesordnung der versammlung stehen. ausgenommen hievon sind anträge auf eineberufung einer ausserordentlichen versammlung. die versammlung fasst ihre beschlüsse mit einfacher stimmenmehrheit bei stimmengleichheit entscheidet, die stimme des vorstitzenden. beschlüsse zur auflösung des vereins erfodern 2/3-mehrheit. juristische personen als mitglieder werden bei der versammlung durch einen bevollmächtigen vertreten. bei jeder versammlung ist ein protokoll zu führen. das protokoll ist vom versammlungsleiter und vom schriftführer zu untertigen.

copyright Austria salzburg

bearbeitet von hurivati

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Posting-Pate

Naja ich denke Vereinsstatuten hin oder her auf Wiedersehen Salzburg es war mir eine Ehre und eine große Freude dich 20 Jahre lang gekannt zu haben.

Hoffe auf eine nicht allzulange Dauer dieses Red Bulldesasters.

Somit bin ich Vereinslos bis?????? :heul::heul::ratlos:

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Naja ich denke Vereinsstatuten hin oder her auf Wiedersehen Salzburg es war mir eine Ehre und eine große Freude dich 20 Jahre lang gekannt zu haben.

Hoffe auf eine nicht allzulange Dauer dieses Red Bulldesasters.

Somit bin ich Vereinslos bis?????? :heul::heul::ratlos:

Red Bull-Desaster? Bleib am Boden. Noch ist gar nichts entschieden. Und wenn Du dem Verein wegen der Trikotfarbe, die auch noch nicht feststeht, den Rücken kehrst, dann: :winke:

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@ FunMax: Aber er hat ja garnicht so unrecht wenn er nicht mehr zu Salzburg helfen sollte, wir sind dan eine andere Mannschaft !, anderer Vereinsname, andere Trikot, andere Spieler, das ist nich mehr die Austria...... :aaarrrggghhh:

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