Guido Burgstaller wurde Opfer eines körperlichen Angriffs


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Postet viiiel zu viel

Allein für diesen dreckigen Anwaltsspin mit den gewaltbereiten Rapidfans soll der eigentliche Schläger das volle Schmalz ausfassen. Das ist eine unerhörte Frechheit gegenüber Rapid. Wenn einer mit 23 Jahren Fausthiebe austeilt, kann er sich nicht als armes Hascherl hinstellen. Das ist für mich der Inbegriff von gewaltbereit, wenn man Unbekannte ohne Vorgeschichte ins Krankenhaus schlägert.

Und ob es tatsächlich keinen fussballvereinlichen Hintergrund hat, möge das Gericht feststellen. Nur weil es sein Anwalt sagt und in den Scheißblättern steht, heißt das gar nichts.

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Anfänger
Da Oide Bimbo schrieb vor 30 Minuten:

Allein für diesen dreckigen Anwaltsspin mit den gewaltbereiten Rapidfans soll der eigentliche Schläger das volle Schmalz ausfassen. Das ist eine unerhörte Frechheit gegenüber Rapid. Wenn einer mit 23 Jahren Fausthiebe austeilt, kann er sich nicht als armes Hascherl hinstellen. Das ist für mich der Inbegriff von gewaltbereit, wenn man Unbekannte ohne Vorgeschichte ins Krankenhaus schlägert.

Und ob es tatsächlich keinen fussballvereinlichen Hintergrund hat, möge das Gericht feststellen. Nur weil es sein Anwalt sagt und in den Scheißblättern steht, heißt das gar nichts.

Echt ein Wahnsinn, welchen Blödsinn diese Schundblätter direkt aus der Anwaltskanzlei übernehmen.
Eine klassische Täter-Opfer-Umkehr wird hier betrieben. Was außerdem interessant ist, ist die Aussage vom Anwalt mit "kolportierten" Morddrohungen. Was genau sollen denn bitte kolportierte Morddrohungen sein? Gibts nun tatsächlich welche oder eben nicht?

 

 

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Postinho

Der Typ macht sich also über die Freundin von Burgstaller lustig.

Daraufhin schubst er Burgstaller weg. Dieser lässt die Hände in der Tasche und geht zwei Schritte zurück (klare deeskalierende Körpersprache).

Daraufhin Haut im der Typ voll mit der Faust ins Gesicht, was wiederum zu einem Schädelbasisvruch führt.

Das Opfer der Sache ist der Typ, weil er sich vor den bösen Rapidfans fürchten muss.

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Fussballliebhaber

Der orme, mindestens eine Million Augen von AMS gemeldeten, gewaltbereiten Menschen werden ihn jetzt natürlich verfolgen, eh klar,  mein Mitleid hält sich in Grenzen. :davinci:

Das er jemanden lebensgefährlich verletzt hat wird von den diversen Schmierblätter mit den Worten "er stellt sich der vollen Verantwortung" abgetan, kannst nicht erfinden.....

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Zündler
derfalke35 schrieb vor 16 Minuten:

Das er jemanden lebensgefährlich verletzt hat wird von den diversen Schmierblätter mit den Worten "er stellt sich der vollen Verantwortung" abgetan, kannst nicht erfinden.....

So ist es. Keine Ahnung was der Schwachsinn soll - der hat den Menschen Burgstaller fast umgebracht.

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Bunter Hund im ASB

Ob er sich seiner Verantwortung stellt, werden wir erst sehen.
Bis jetzt haben wir NUR gehört, was der Anwalt sagt, eigentlich nur, was die Medien sagen, daß der Anwalt und der offensichtliche Täter gesagt haben soll.
Das ist alles wurscht.
Ausgenommen: Burgis gewaltbereites Umfeld.

Nicht, daß ich will, daß irgendeiner den Gerichten vorgreift und dem 23jährigen eine auflegt, aber, aber wenn schon schnelle Abrechnung, wär eine Schwarzwälderkirschtorte in Ainedters Gesicht ein schöner Neujahrsgruß, für den Drecksack.
Für meinen Geschmack ist das schon Rufschädigung, Burgi ein gewaltbereites Umfeld anzudichten. Der zieht ja nicht zweimal die Woche mit der AltenGarde um die Häuser. In jedem Fußballverein, der in den top 2 Ligen des jeweiligen Landes spielt, wird sich ein gewaltbereiter fan und ein zweiter finden lassen. Burgi hat damit NULL zu tun.

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Jahrhunderttalent

Der Wiener Rechtsanwalt Klaus Ainedter sagt: "Er hat große Angst vor der gewaltbereiten Fangemeinschaft rund um Herrn Burgstaller, möchte sich aber dem Prozess so rasch wie möglich stellen und auch dort die Verantwortung übernehmen.“ Sein Mandant hoffe „vor dem Hintergrund der extrem aufgeheizten Stimmung und den bereits kolportierten Morddrohungen auf einen fairen Prozess“, meinte Ainedter gegenüber KURIER und APA.@online-Kurier

Im ersten Satz unterstellt er dem Guido ein gewaltbereites Umfeld und im zweiten Satz schwafelt er was von Morddrohungen? Kann er die auch belegen?

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lasst euch net so provozieren, der anwalt versucht halt 

pabr99 schrieb vor 8 Stunden:

Echt ein Wahnsinn, welchen Blödsinn diese Schundblätter direkt aus der Anwaltskanzlei übernehmen.
Eine klassische Täter-Opfer-Umkehr wird hier betrieben. Was außerdem interessant ist, ist die Aussage vom Anwalt mit "kolportierten" Morddrohungen. Was genau sollen denn bitte kolportierte Morddrohungen sein? Gibts nun tatsächlich welche oder eben nicht?

 

 

wer kennt sie nicht, die kolpotierten morddrohungen :D

wirklich wie satire. davon darf man sich aber nicht beeinflussen lassen und ich denke nicht das ein/e richter/in auf sowas reinfällt :D

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Fanatischer Poster
Fußball_liebhaber schrieb vor 49 Minuten:

lasst euch net so provozieren, der anwalt versucht halt 

wer kennt sie nicht, die kolpotierten morddrohungen :D

wirklich wie satire. davon darf man sich aber nicht beeinflussen lassen und ich denke nicht das ein/e richter/in auf sowas reinfällt :D

Normal muss nicht der Staatsanwalt auf die Höchststrafe plädieren, sondern Ainedter! Zum Schutz seines Klienten. 

Die bösen Fans warten schon auf den Täter. Hoffentlich sitzt nicht grad einer im selben Trakt.

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Ist zwar unpopulär aber natürlich ist Ainedter ein Spitzenanwalt der das Beste für seinen Mandanten rausholen will und genau darum bringt er solche Wortmeldungen. Da muss man sich wirklich nicht darüber aufregen, das ist so üblich und würde sich wahrscheinlich jeder so wünschen.

Die gerechte Strafe bekommt er sowieso, gibt ja die Zeugen und auch die Videobilder, von dem her, muss man sich wenig sorgen machen.

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Weltklassecoach

Frage an die Juristen:

Kann der SK Rapid Wien den Täter auf zivilrechtlichen Wege klagen und belangen?

Rapid ist ja durch diese unglaubliche Tat ein riesiger Schaden entstanden. Einer der besten Spieler der Mannschaft kann die Rückrunde wohl nicht besteiten. Rapid muss dadurch am Transfermarkt aktiv werden. etc. etc. etc. - auch wenn sich der Schaden vermutlich schwer quantifizieren lässt, ist ja Rapid - neben der unglaublichen Tragödie um Burgi - auch "Geschädigter" durch diese Tat, indem das Spielermaterial für ein halbes Jahr ausgelöscht wurde ...

Wenn hier Chancen bestehen, bin ich als Rapid Miglied sehr dafür, dass alle juristischen Möglichkeiten seitens unseres Vereines voll ausgeschöpft werden.

NICHT NUR, damit der Schaden, der unserem Verein entsteht möglichst "gedeckt" ist - sondern da der Prozess öffentlich ist, ist es ein anschauliches Beispiel für einige IRRE da draußen (A) Was alles passierten kann und (B) welche Konsequenzen es haben kann, wenn man sich entschließt jemanden mitten ins Gesicht zu schlagen!

ChatGPT meint:

Ja, das Unternehmen könnte den Täter unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtlich verklagen, allerdings ist dies ein komplexes rechtliches Feld. Hier sind die relevanten Aspekte:

1. Anspruchsgrundlagen nach österreichischem Recht

Nach österreichischem Zivilrecht sind relevante Normen insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt:

  • § 1295 ABGB: Allgemeine Haftung für Schäden, die jemand einem anderen schuldhaft zufügt.
  • § 1325 ABGB: Ersatzansprüche bei Körperverletzung. Der Täter haftet für Heilungskosten, Verdienstentgang und andere Folgeschäden.

Das Unternehmen könnte argumentieren, dass ihm durch die absichtliche Verletzung des Mitarbeiters ein Schaden entstanden ist, insbesondere durch:

  • Lohnfortzahlung während des Krankenstands (falls das Unternehmen diesen übernimmt).
  • Kosten für die Suche nach einer Vertretung oder eine Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit.

2. Regressansprüche des Arbeitgebers

Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in Österreich die Möglichkeit eines Regresses bei der Entgeltfortzahlung. Grundlage hierfür ist § 6 EFZG (österreichisches Entgeltfortzahlungsgesetz). Das Unternehmen hat das Recht, den Täter für den finanziellen Aufwand der Entgeltfortzahlung in Regress zu nehmen, wenn dieser die Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Voraussetzungen:

  • Die Verletzung des Mitarbeiters muss durch den Täter schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) herbeigeführt worden sein.
  • Der Arbeitgeber hat nachweislich einen finanziellen Schaden durch die Entgeltfortzahlung erlitten.

3. Ansprüche des Mitarbeiters

Unabhängig davon hat auch der verletzte Mitarbeiter eigene Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese könnten parallel zur Klage des Unternehmens gegen den Täter verfolgt werden. Wichtig: Die Ansprüche des Unternehmens stehen dem Arbeitnehmer nicht im Weg.

4. Praktische Herausforderungen

Die Klage eines Unternehmens gegen den Täter ist rechtlich möglich, aber in der Praxis oft schwierig:

  • Der entstandene Schaden für das Unternehmen muss konkret beziffert und nachgewiesen werden.
  • Es ist zu klären, ob der Täter zahlungsfähig ist. Eine erfolgreiche Klage ist nur sinnvoll, wenn der Täter tatsächlich Schadensersatz leisten kann.

5. Strafrechtliche Dimension

Neben der zivilrechtlichen Haftung des Täters wird in diesem Fall auch das österreichische Strafrecht relevant sein. Eine absichtliche schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) ist eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Die strafrechtliche Verurteilung des Täters kann sich positiv auf zivilrechtliche Schadenersatzansprüche auswirken, da sie den Vorsatz und die Schuldfrage klärt.

6. Empfehlung

Das Unternehmen sollte sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Zivilrecht in Österreich beraten lassen, um die Erfolgsaussichten und Vorgehensweise zu prüfen. Eine Klage ist möglich, die Erfolgsaussichten hängen jedoch von den konkreten Umständen und der Beweislage ab.

Falls Sie Interesse haben, kann ich weitere rechtliche Details oder mögliche Vorgehensweisen erläutern.

bearbeitet von mmarkhar

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auf allen Positionen einsetzbar
falcomitdemkoks schrieb vor 1 Stunde:

Ist zwar unpopulär aber natürlich ist Ainedter ein Spitzenanwalt der das Beste für seinen Mandanten rausholen will und genau darum bringt er solche Wortmeldungen. Da muss man sich wirklich nicht darüber aufregen, das ist so üblich und würde sich wahrscheinlich jeder so wünschen.

Die gerechte Strafe bekommt er sowieso, gibt ja die Zeugen und auch die Videobilder, von dem her, muss man sich wenig sorgen machen.

Er möchte mit seinen Aussagen einen Schauprozess mit exemplarischen Urteil verhindern. Das ist legitim, die Wortwahl aber hochgradig unsympathisch und an der Grenze zur Rufschädigung, va in dieser Verallgemeinerung und noch dazu alles als Mutmaßung. Falls es dazu keine konkreten Belege gibt, könnte das sogar als plumper Versuch eher schaden.

Er tanzt hier auf einem dünnen Seil.

bearbeitet von AC58

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AC58 schrieb vor 41 Minuten:

Er möchte mit seinen Aussagen einen Schauprozess mit exemplarischen Urteil verhindern. Das ist legitim, die Wortwahl aber hochgradig unsympathisch und an der Grenze zur Rufschädigung, va in dieser Verallgemeinerung und noch dazu alles als Mutmaßung. Falls es dazu keine konkreten Belege gibt, könnte das sogar als plumper Versuch eher schaden.

Er tanzt hier auf einem dünnen Seil.

Oder ein Rosshaar --> Damokles Schwert.

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Bunter Hund im ASB
mmarkhar schrieb vor 2 Stunden:

Frage an die Juristen:

Kann der SK Rapid Wien den Täter auf zivilrechtlichen Wege klagen und belangen?

Rapid ist ja durch diese unglaubliche Tat ein riesiger Schaden entstanden. Einer der besten Spieler der Mannschaft kann die Rückrunde wohl nicht besteiten. Rapid muss dadurch am Transfermarkt aktiv werden. etc. etc. etc. - auch wenn sich der Schaden vermutlich schwer quantifizieren lässt, ist ja Rapid - neben der unglaublichen Tragödie um Burgi - auch "Geschädigter" durch diese Tat, indem das Spielermaterial für ein halbes Jahr ausgelöscht wurde ...

Wenn hier Chancen bestehen, bin ich als Rapid Miglied sehr dafür, dass alle juristischen Möglichkeiten seitens unseres Vereines voll ausgeschöpft werden.

NICHT NUR, damit der Schaden, der unserem Verein entsteht möglichst "gedeckt" ist - sondern da der Prozess öffentlich ist, ist es ein anschauliches Beispiel für einige IRRE da draußen (A) Was alles passierten kann und (B) welche Konsequenzen es haben kann, wenn man sich entschließt jemanden mitten ins Gesicht zu schlagen!

ChatGPT meint:

Ja, das Unternehmen könnte den Täter unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtlich verklagen, allerdings ist dies ein komplexes rechtliches Feld. Hier sind die relevanten Aspekte:

1. Anspruchsgrundlagen nach österreichischem Recht

Nach österreichischem Zivilrecht sind relevante Normen insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt:

  • § 1295 ABGB: Allgemeine Haftung für Schäden, die jemand einem anderen schuldhaft zufügt.
  • § 1325 ABGB: Ersatzansprüche bei Körperverletzung. Der Täter haftet für Heilungskosten, Verdienstentgang und andere Folgeschäden.

Das Unternehmen könnte argumentieren, dass ihm durch die absichtliche Verletzung des Mitarbeiters ein Schaden entstanden ist, insbesondere durch:

  • Lohnfortzahlung während des Krankenstands (falls das Unternehmen diesen übernimmt).
  • Kosten für die Suche nach einer Vertretung oder eine Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit.

2. Regressansprüche des Arbeitgebers

Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in Österreich die Möglichkeit eines Regresses bei der Entgeltfortzahlung. Grundlage hierfür ist § 6 EFZG (österreichisches Entgeltfortzahlungsgesetz). Das Unternehmen hat das Recht, den Täter für den finanziellen Aufwand der Entgeltfortzahlung in Regress zu nehmen, wenn dieser die Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Voraussetzungen:

  • Die Verletzung des Mitarbeiters muss durch den Täter schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) herbeigeführt worden sein.
  • Der Arbeitgeber hat nachweislich einen finanziellen Schaden durch die Entgeltfortzahlung erlitten.

3. Ansprüche des Mitarbeiters

Unabhängig davon hat auch der verletzte Mitarbeiter eigene Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese könnten parallel zur Klage des Unternehmens gegen den Täter verfolgt werden. Wichtig: Die Ansprüche des Unternehmens stehen dem Arbeitnehmer nicht im Weg.

4. Praktische Herausforderungen

Die Klage eines Unternehmens gegen den Täter ist rechtlich möglich, aber in der Praxis oft schwierig:

  • Der entstandene Schaden für das Unternehmen muss konkret beziffert und nachgewiesen werden.
  • Es ist zu klären, ob der Täter zahlungsfähig ist. Eine erfolgreiche Klage ist nur sinnvoll, wenn der Täter tatsächlich Schadensersatz leisten kann.

5. Strafrechtliche Dimension

Neben der zivilrechtlichen Haftung des Täters wird in diesem Fall auch das österreichische Strafrecht relevant sein. Eine absichtliche schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) ist eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Die strafrechtliche Verurteilung des Täters kann sich positiv auf zivilrechtliche Schadenersatzansprüche auswirken, da sie den Vorsatz und die Schuldfrage klärt.

6. Empfehlung

Das Unternehmen sollte sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Zivilrecht in Österreich beraten lassen, um die Erfolgsaussichten und Vorgehensweise zu prüfen. Eine Klage ist möglich, die Erfolgsaussichten hängen jedoch von den konkreten Umständen und der Beweislage ab.

Falls Sie Interesse haben, kann ich weitere rechtliche Details oder mögliche Vorgehensweisen erläutern.

bin gar nicht vom Fach, also nur unqualifizierte Meinung:
Der Schaden ist nicht in Geld zu messen, weil keiner sagen kann, welche wesentlichen/geldwerten Erfolge mit Burgi zu holen gewesen wären und jetzt ohne ihn nicht. Das einzig klare: das Gehalt, das gezahlt wird und keine Gegenleistung kommt; d.h. die Lohnsumme kann vielleicht eingeklagt werden. Würde mich wundern, wenn das versucht wird und dann auch noch Erfolg hätte.
Der Täter hat Burgi allein geschädigt. Rapid wird ja nur mittelbar geschädigt. Ich glaub nicht, daß man sowas in Ö einklagen kann.
Es ist mir auch kein Fall bekannt, wo nach einem Verkehrsunfall, wo einer durch die Schuld eines anderen zu Schaden kam, der Dinstgeber des Geschädigten den Ausfall eingeklagt und bekommen hätte. Und dort wär es ja einfach geregelt, weil die Haftpflichtversicherung des Schuldigen ja immer zahlungsfähig ist, nicht wie hier, wo man wahrscheinlich eh nicht viel kriegen kann, weil alle Forderungen genug sind, diesen Mann in den Konkurs zu bringen.

bearbeitet von parmenides

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derfalke35 schrieb vor 6 Stunden:

Der orme, mindestens eine Million Augen von AMS gemeldeten, gewaltbereiten Menschen werden ihn jetzt natürlich verfolgen, eh klar,  mein Mitleid hält sich in Grenzen. :davinci:

Das er jemanden lebensgefährlich verletzt hat wird von den diversen Schmierblätter mit den Worten "er stellt sich der vollen Verantwortung" abgetan, kannst nicht erfinden.....

Das ist ein Zitat: Schmierblätter vergewaltigen Zitate und machen je nach politischer Gesinnung dann eine eigene Geschichte draus.

wir brauchen Medienkunde in unseren Schulen. Volksschulen.

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