Austria : Corona


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V.I.P.
fis schrieb vor 3 Stunden:

Dann geht man halt am Samstag impfen. 

Das dürfte in seiner Branche mit Doppelschicht und freiem Tag nichts bringen. 

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V.I.P.
brillantinbrutal schrieb vor 3 Stunden:

Die Arbeitszeit wurde per Gesetz ohnehin bereits auf ein ziemlich lächerliches Maß  gekürzt. Nie hatten die Menschen mehr "Freizeit".

In der guten alten Zeit, als man mit einem Einkommen eine vierköpfige Familie ernährt hat und die Frau daheim alles erledigte. Also als man(n) nach einem 8 Stunden Tag (6x pro Woche) genau keine anderen Verpflichtungen hatte? Ja, kann sein, aber auch die Arbeitsproduktivität von damals sollte man heute mal ausprobieren.

Wie es ebenfalls interessant wäre, ob das Sozialsystem noch funktioniert, wenn pro Familie nur 1x48 Stunden pro Woche gearbeitet werden statt sagen wir 40+30 (in Summe 70) Stunden. Immerhin sind von den Alleinverdiener-Schwerarbeitern mit 45h-Woche (also bis 1975 erwerbstätige Menschen) viel zu viele deutlich zu früh in Pension gegangen, um ihre eigene Pension (und insb. die der langlebigen Witwen) finanziert zu haben. Die haben jetzt tatsächlich schon seit langer Zeit so viel Freizeit wie nie zuvor in der Geschichte... 

 

bearbeitet von pramm1ff

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Held von heute
Veilchen33 schrieb vor 18 Minuten:

Mir würd ehrlich gesagt eine 8 stunden woche auch reichen.

Mir auch. Dann hätte man 160h Freizeit in der Woche. Dennoch glaube ich, dass auch 128h wöchentliche Freizeit zuzüglich Feiertage, Sonderfreistellungen, Krankenstand und zumindest 5 Wochen Urlaub es einem erlauben, bis zu zwei Mal im Jahr impfen zu gehen, ohne deswegen herumeiern zu müssen und nach einer Änderung des Arbeitsrechts zu rufen, weil man so wenig Freizeit hätte.

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ASB-Legende
J.E schrieb vor 12 Minuten:

Das dürfte in seiner Branche mit Doppelschicht und freiem Tag nichts bringen. 

Es wird wohl irgendwie irgendwann eine Gelegenheit geben. Wenn man will.

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Veilchen!
brillantinbrutal schrieb vor 1 Minute:

Mir auch. Dann hätte man 160h Freizeit in der Woche. Dennoch glaube ich, dass auch 128h wöchentliche Freizeit zuzüglich Feiertage, Sonderfreistellungen, Krankenstand und zumindest 5 Wochen Urlaub es einem erlauben, bis zu zwei Mal im Jahr impfen zu gehen, ohne deswegen herumeiern zu müssen und nach einer Änderung des Arbeitsrechts zu rufen, weil man so wenig Freizeit hätte.

Wenn ich so retrospektiv betrachte wie oft du hier postest und wie die Arbeitszeit meines/meiner Anwälte mir verrechnet wird, dann nehm ich dir gern ab dass du gern 80h+ in der Woche "arbeitest"... :finger:

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Held von heute
t.m. schrieb vor 7 Minuten:

Wenn ich so retrospektiv betrachte wie oft du hier postest und wie die Arbeitszeit meines/meiner Anwälte mir verrechnet wird, dann nehm ich dir gern ab dass du gern 80h+ in der Woche "arbeitest"... :finger:

Ich kann halt auch echt schnell posten. Impfen auch. @ooeveilchen

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V.I.P.
fis schrieb vor 16 Minuten:

Es wird wohl irgendwie irgendwann eine Gelegenheit geben. Wenn man will.

Es geht um die Reaktion auf die Impfung, nicht um den Stich an sich. 

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V.I.P.
brillantinbrutal schrieb vor 29 Minuten:

Mir auch. Dann hätte man 160h Freizeit in der Woche. Dennoch glaube ich, dass auch 128h wöchentliche Freizeit zuzüglich Feiertage, Sonderfreistellungen, Krankenstand und zumindest 5 Wochen Urlaub es einem erlauben, bis zu zwei Mal im Jahr impfen zu gehen, ohne deswegen herumeiern zu müssen und nach einer Änderung des Arbeitsrechts zu rufen, weil man so wenig Freizeit hätte.

Eben, die Sonderfreistellungen bzw. Entgeltfortzahlungen wären ja genau der Hebel dazu.

Ob die etwa im Handels-KV festgehaltene Freistellung für "die Zeit notwendiger ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, sofern eine kassenärztliche Bescheinigung vorgewiesen wird" für einen verpflichtenden Impftermin gilt, keine Ahnung.

Sollte das so sein, wäre natürlich kein Bedarf. Freiwillige Impfungen waren davon nicht umfasst. Aber dazu müsste die Pflicht ohnehin erstmal kommen und die meisten AG sind eh froh darüber, wenn sich die MA impfen lassen.

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V.I.P.
pramm1ff schrieb vor 1 Minute:

Eben, die Sonderfreistellungen bzw. Entgeltfortzahlungen wären ja genau der Hebel dazu.

Ob die etwa im Handels-KV festgehaltene Freistellung für "die Zeit notwendiger ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, sofern eine kassenärztliche Bescheinigung vorgewiesen wird" für einen verpflichtenden Impftermin gilt, keine Ahnung.

Sollte das so sein, wäre natürlich kein Bedarf. Freiwillige Impfungen waren davon nicht umfasst. Aber dazu müsste die Pflicht ohnehin erstmal kommen und die meisten AG sind eh froh darüber, wenn sich die MA impfen lassen.

Die Pflicht wird nicht kommen, bzw. nicht verfassungsmäßig sein.

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J.E schrieb vor 33 Minuten:

Es geht um die Reaktion auf die Impfung, nicht um den Stich an sich. 

Ja, auch das wird sich ausgehen. Wenn man will.

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hope and glory schrieb vor 3 Minuten:

Puh, langsam bin ich mir da nicht mehr so sicher.....

hä? wieso? Wird doch immer eindeutiger, evidenzbasiert ist da nichts. Das hält niemals vorm VFGH

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J.E schrieb vor 8 Minuten:

hä? wieso? Wird doch immer eindeutiger, evidenzbasiert ist da nichts. Das hält niemals vorm VFGH

Möchtest Du das ausführen?

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fis schrieb vor 13 Minuten:

Möchtest Du das ausführen?

Was soll ich ausführen? Die Zahlen explodieren, Portugal im Lockdown, Israel kapituliert, Streek stellt es mittlerweile wie etliche andere Expertrn in Frage. Dazu kommt, vor April ist es technisch unmöglich, und dann gehen sämtliche Zahlen sowieso zurück, ob mit Impfung oder ohne.  Wenn du tiefer in die Materie blicken willst, vergleiche 2020 mit 2021

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