Corona & österreichische Politik


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Unklarheiten, Rechtswidrigkeiten?

Anwälte analysieren Lockdown-Verordnung

Seit gestern die zweite Lockdown-Verordnung bekanntgegeben worden ist, mehren sich die Reaktionen von Juristinnen und Juristen. Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff erachtet den Verordnungstext als „bemüht, aber noch nicht perfekt“. Scharfe Kritik übt der Wiener Rechtsanwalt Florian Horn.

Online seit gestern, 10.49 Uhr
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Die Regierung zeige Wolff zufolge diesmal einen sorgsameren Zugang bei der Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte als im März und sie habe sich sichtlich um mehr Sorgfalt bei den Regelungen bemüht. Aber im wichtigen Bereich der Ausgangsbeschränkungen sei der Auslegungsspielraum bei manchen Ausnahmen „extrem groß“ – und lasse wieder viele Problemfälle erwarten.

 

Vieles sei „sehr schwammig“ und nicht ausreichend erklärt. Die Bürgerinnen und Bürger wüssten damit nicht, was sie tun dürfen und was nicht – und die Exekutive werde es „sehr schwer“ haben, diese Regelungen umzusetzen. So stelle sich schon die Frage, wie man einem Polizisten, wenn er einen um 23.00 Uhr aufhalte – wie gefordert –, „glaubhaft machen“ kann, dass man soeben die Großmutter besucht habe. „Da ist vorprogrammiert, dass es viele Problemfälle geben wird“, die dann erst wieder von den Gerichten geklärt werden müssten, meinte Wolff im Gespräch mit der APA.

„Familiäre Rechte und Pflichten“

Zudem blieben die in der Verordnung aufgezählten Ausnahmen vom prinzipiell zwischen 20.00 und 6.00 Uhr geltenden Ausgangsverbot teilweise viel zu unklar. So werde nicht erläutert, was die „Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten“ umfasse. Ebenfalls keine Erklärung finde sich in der Verordnung dafür, was unter „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“ zu verstehen ist, bemängelt Wolff. Dazu müsse man erst die Erläuterungen zum Covid-19-Maßnahmengesetz lesen. Da finde man dann, dass etwa auch die Fahrt zum Zweitwohnsitz oder die Versorgung von Tieren darunter falle.

 

Verweis auf frühere VfGH-Aufhebungen

Auffällig ist für den Juristen, dass mit der neuen Lockdown-Verordnung gleichzeitig gelindere Maßnahmen (Betretungsverbote, Masken- und Abstandspflicht) und die „ganz harte“ Ausgangssperre verfügt werden. Laut dem zugrunde liegenden Covid-19-Maßnahmengesetz seien Ausgangssperren die Ultima Ratio für den Fall, dass gelindere Maßnahmen nicht reichen, um den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern.

Es sei zu hoffen, dass Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) stichhaltig belegen könne, warum eine so harte Maßnahme nötig sei, meinte Wolff – unter Hinweis darauf, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Coronavirus-Regeln, wie den Mindestabstand von Restauranttischen, wegen fehlender Dokumentation aufgehoben hatte.

Die Lockdown-Verordnung sei – neben jener vom März – einer der massivsten Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte in der Zweiten Republik. Also seien besondere Vorsicht, größte Transparenz und umfassende Kommunikation geboten. Diesbezüglich habe sich die Regierung durchaus bemüht, anerkennt der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Das sehe man etwa daran, dass die Ausgangssperren nur nachts und nicht – wie im März – durchgängig gälten, oder auch darin, dass nicht das Betreten jeder Art von Betriebsstätte untersagt sei.

Horn: Verordnung teils rechtswidrig

Insbesondere die Regelungen zu den Ausgangsbestimmungen hält der Wiener Anwalt Horn unterdessen ebenso für rechtswidrig wie auch jene zu den Partyverboten in Gärten, Garagen, Scheunen oder Schuppen, wie er gegenüber der APA erklärte. Zu den Ausgangsbeschränkungen zwischen 20.00 und 6.00 Uhr sagte er, die Regelung sei „äußerst unbestimmt, weil die Ausnahmen so weitgehend sind, dass sie das Verbot überhaupt aufzuheben scheinen“. Insbesondere der Ausnahmegrund „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“ könnte aufgrund des „Bestimmtheitsgrundsatzes“ verfassungswidrig sein, so Horn: Aus dem Verordnungstext gehe zu wenig konkret hervor, was gemeint sei.

Auch sieht Horn die Regelung wegen der Bezugnahme auf den „eigenen privaten Wohnbereich“ als „hochproblematisch“. Denn die Bestimmung, wonach das „Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs“ und das „Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs“ in den Nachtstunden nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist, bedeute im Umkehrschluss, dass man sich zu dieser Zeit in fremdem privaten Wohnraum nicht aufhalten dürfe, wie es auch die Regierung kommuniziert hatte.

Für Horn ist das „rechtswidrig“, denn jemand könnte versuchen, auf diese Regelung „eine polizeiliche Nachschau (in den betroffenen Wohnungen, Anm.) zu stützen“. Eine solche Nachschau wäre „verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig“. Die Regierung betonte allerdings stets, Derartiges sei nicht geplant.

Unstimmigkeiten bei Definition von privatem Wohnraum

Die Bestimmung zum eigenen privaten Wohnraum selbst sei auch gesetzwidrig, so Horn. Denn der private Wohnbereich sei im Covid-19-Maßnahmengesetz, auf das die Verordnung Bezug nimmt, von Regelungen explizit ausgenommen. So heißt es im Gesetz, dieses ermächtige „zur Regelung des Betretens und des Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit (…)“ Als „bestimmte Orte“ werden „bestimmte öffentliche und bestimmte private Orte mit Ausnahme des privaten Wohnbereichs“ definiert (§1 (3) COVID-19-MG). „Daher dürfte das gar nicht geregelt werden“, so Horn.

Bei den Besuchsverboten bzw. Einschränkungen in Gärten, Garagen, Scheunen und Schuppen fehlt für Horn die Rechtsgrundlage. Diese Regelung findet sich in der Verordnung unter den Veranstaltungsbestimmungen. Veranstaltungen sind demnach grundsätzlich verboten, wobei es unter anderem eine Ausnahme für den „privaten Wohnbereich“ gibt. Allerdings gelten jene Orte nicht als privater Wohnbereich, „die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen“, was laut Verordnung eben Gärten, Garagen, Scheunen und Schuppen betrifft.

Problematisch bei diesem Passus ist laut Horn, dass die Verordnung den Begriff der Veranstaltung nicht definiert und auch keine Zahl nennt, ab wann ein Treffen als Veranstaltung gilt. Daher bleibe nur der Bezug auf das Epidemiegesetz, auf dem die Verordnung ebenfalls fußt. Dort findet sich in §15 die Möglichkeit zur Einschränkung von Veranstaltungen, „die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen“. Der Knackpunkt ist laut Horn der Begriff „größerer Menschenmengen“. „Das sind weder sechs Personen noch ist das ein privates Kleintreffen von zwei oder drei Personen.“ Ein Verbot von derartigen Treffen sei daher gesetzwidrig – daher „dürfte der Verfassungsgerichtshof das aufheben“, so Horn.

red, ORF.at/Agenturen

Quelle: https://orf.at/stories/3187545/

Wie zu erwarten kompletter Pfusch.

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ASB-Gott
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ARBEITSLOSE

423.750 vor zweitem Lockdown ohne Job

Die Arbeitslosenquote liegt nun bei geschätzten 8,7 Prozent. Im Oktober waren rund 70.000 Menschen mehr ohne Job als im Oktober des Vorjahrs

 

Von den 423.750 Menschen ohne Job waren 358.396 Personen beim AMS arbeitslos vorgemerkt.

Foto: DerStandard / urban

Wien – 423.750 Menschen in Österreich sind heuer im Oktober ohne Job gewesen. Das ist ein Anstieg von 19,7 Prozent oder 69.724 gegenüber dem Oktober 2019, teilte das Arbeitsministerium am Montag mit. Durch den zweiten Lockdown im November ist mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu rechnen. Ökonomen schließen nicht mehr aus, dass die Zahl über den Winter auf über 500.000 steigt.

Arbeitslosigkeit bei 8,7 Prozent

Von den 423.750 Menschen ohne Job waren 358.396 Personen beim AMS arbeitslos vorgemerkt. Weitere 64.354 Personen befanden sich in einer Schulung. Die Zahl der sofort verfügbaren offenen Stellen sank gegenüber dem Vorjahr um 11.511 auf 64.666. Am stärksten stieg die Arbeitslosigkeit in den saisonal stark schwankenden Branchen. Sowohl am Bau als auch im Tourismus betrugen die Zuwächse knapp über 30 Prozent.

Die Arbeitslosenquote nach nationaler Definition liegt nun bei geschätzten 8,7 Prozent, ein Anstieg von 1,7 Prozentpunkten gegenüber dem Oktober 2019. Nach internationaler Erhebungsmethode gemäß Eurostat betrug die Arbeitslosenquote im September 2020 5,5 Prozent. Österreich – einst EU-Spitzenreiter – liegt damit im europäischen Vergleich an der elften Stelle bei der Arbeitslosenquote. (APA, 2.11.2020)

 

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Wie denkt ihr egtl über verpflichtende Corona Apps? Bzw wäre das keine Alternative dafür zu den dauernden Lockdowns? Ich denke wenn diese Apps funktionieren und mit Schnelltests könnte man ein perfektes Contact Tracing durchführen. 

Dagegen würde ntl der Datenschutz sprechen.

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Im ASB-Olymp
Hans_Dotterblum schrieb vor 3 Minuten:

Wie denkt ihr egtl über verpflichtende Corona Apps? Bzw wäre das keine Alternative dafür zu den dauernden Lockdowns? Ich denke wenn diese Apps funktionieren und mit Schnelltests könnte man ein perfektes Contact Tracing durchführen. 

Dagegen würde ntl der Datenschutz sprechen.

Und was machen Menschen ohne Smartphone? Und wie stellst du sicher dass im Lichte der Terrorattacke der Staat da nicht auf andere Ideen kommt? Schwieriges Thema

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V.I.P.
reallumpi schrieb vor 26 Minuten:

Und was machen Menschen ohne Smartphone? Und wie stellst du sicher dass im Lichte der Terrorattacke der Staat da nicht auf andere Ideen kommt? Schwieriges Thema

Da es keine staatliche App gibt,.... Welche Idee soll der bekommen? 

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reallumpi schrieb vor 28 Minuten:

Und was machen Menschen ohne Smartphone? Und wie stellst du sicher dass im Lichte der Terrorattacke der Staat da nicht auf andere Ideen kommt? Schwieriges Thema

Schlüsselanhänger? 

Ja is ntl schwierig. Aber immer von bei einem Lockdown egtl auf den nächsten warten, stört mich fast noch mehr. 

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Im ASB-Olymp
Der Koch schrieb vor 5 Minuten:

Da es keine staatliche App gibt,.... Welche Idee soll der bekommen? 

Schau, mir ist schon bewusst dass du versuchst das Thema seit Tag 1 ins lächerliche zu ziehen (Kann man ja im App Thread nachlesen), aber ich Versuch es trotzdem nochmal gerne. Die App ansich ist nicht das Problem, die ist ausreichend geprüft und der Quellcode offen ABER wer garantiert dir dass das so bleibt? Einmal einen Zwang eingeführt eine App zu nutzen, weckt Begehrlichkeiten die du nicht mehr weg bekommst. Gerade in Zeiten wo jetzt Italien wieder eine EU Kopie des Patriot Acts will und auch in Österreich die Stimmung vmtl gut auszunützen wäre sehe ich so einen Zwang eben problematisch. Ich geh garnicht so weit zu sagen dass wir dann sofort in einem chinesischen Model wären, aber wenn du diese Büchse der Pandora einmal öffnest bekommst du sie unter Garantie nie wieder zu, soviel ist sicher. Musst dir ja nur mal ansehen auf wievielen Wegen sie es mit der Vorratsdatenspeicherung versuchen, also wieso sollte das bei einem App Zwang dann anders ausssehen?

Hans_Dotterblum schrieb vor 8 Minuten:

Schlüsselanhänger? 

Ja is ntl schwierig. Aber immer von bei einem Lockdown egtl auf den nächsten warten, stört mich fast noch mehr. 

Die ominösen Anhänger gibt es ja noch immer nicht (und wirds mmn auch nie geben, viel zu viel Aufwand). Ebenfalls ist dort ungeklärt wie du das ganze anonym Abwickeln willst, denn irgendwie musst du beim Anhänger ja deine Daten angeben, anrufen auf dem Ding wirds nicht spielen... 

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reallumpi schrieb vor 3 Minuten:

Schau, mir ist schon bewusst dass du versuchst das Thema seit Tag 1 ins lächerliche zu ziehen (Kann man ja im App Thread nachlesen), aber ich Versuch es trotzdem nochmal gerne. Die App ansich ist nicht das Problem, die ist ausreichend geprüft und der Quellcode offen ABER wer garantiert dir dass das so bleibt? Einmal einen Zwang eingeführt eine App zu nutzen, weckt Begehrlichkeiten die du nicht mehr weg bekommst. Gerade in Zeiten wo jetzt Italien wieder eine EU Kopie des Patriot Acts will und auch in Österreich die Stimmung vmtl gut auszunützen wäre sehe ich so einen Zwang eben problematisch. Ich geh garnicht so weit zu sagen dass wir dann sofort in einem chinesischen Model wären, aber wenn du diese Büchse der Pandora einmal öffnest bekommst du sie unter Garantie nie wieder zu, soviel ist sicher. Musst dir ja nur mal ansehen auf wievielen Wegen sie es mit der Vorratsdatenspeicherung versuchen, also wieso sollte das bei einem App Zwang dann anders ausssehen?

Die ominösen Anhänger gibt es ja noch immer nicht (und wirds mmn auch nie geben, viel zu viel Aufwand). Ebenfalls ist dort ungeklärt wie du das ganze anonym Abwickeln willst, denn irgendwie musst du beim Anhänger ja deine Daten angeben, anrufen auf dem Ding wirds nicht spielen... 

Das ist nicht lächerlich machen... Dem ist einfach so. Es gibt keine staatliche App. 

Eine App aus dem BMI oder BMDW würd ich auch nicht trauen. Im Bereich Gesundheit gibt's aber ein Gesundheitstelematikgesetz, insofern wird eine App die du aus Gründen der Gesundheit zu installieren hast (was es auch als Pflicht nicht geben kann) nie auf diese Weise ausgenützt werden können. 

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reallumpi schrieb vor 8 Minuten:

 

Die ominösen Anhänger gibt es ja noch immer nicht (und wirds mmn auch nie geben, viel zu viel Aufwand). Ebenfalls ist dort ungeklärt wie du das ganze anonym Abwickeln willst, denn irgendwie musst du beim Anhänger ja deine Daten angeben, anrufen auf dem Ding wirds nicht spielen... 

Ntl gehört der Anhänger personalisiert und ansonsten ist ein Bluetoothanhänger nicht so teuer. 

Und ja man muss auch über den Datenschutz reden. Ist es eigentlich möglich/verpflichtend auf Grund der Meldung von der aktuellen App in Quarantäne zu gehen?

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Hans_Dotterblum schrieb vor 50 Minuten:

Ntl gehört der Anhänger personalisiert und ansonsten ist ein Bluetoothanhänger nicht so teuer. 

Und ja man muss auch über den Datenschutz reden. Ist es eigentlich möglich/verpflichtend auf Grund der Meldung von der aktuellen App in Quarantäne zu gehen?

Bluetooth alleine reicht nur nicht für eine sinnvolle Messung. Deswegen glaub ich eben auch nicht dass sowas kommen wird. Ob man rechtlich durch die App Meldung eine Quarantäne durchsetzen könnte? Vmtl würde das mit einer Verordnung schon irgendwie funktionieren, aber keine Ahnung um ehrlich zu sein. Vor allem bleibt dann noch die Frage wer das auslöst, aktuell muss es ja der User selbst machen bei einem positiven Testbefund... Das sind einfach so viele ungeklärte Fragen dass ich bezweifle dass das in endlicher Zeit zu lösen wäre. 

 

Der Koch schrieb vor 58 Minuten:

Das ist nicht lächerlich machen... Dem ist einfach so. Es gibt keine staatliche App. 

Eine App aus dem BMI oder BMDW würd ich auch nicht trauen. Im Bereich Gesundheit gibt's aber ein Gesundheitstelematikgesetz, insofern wird eine App die du aus Gründen der Gesundheit zu installieren hast (was es auch als Pflicht nicht geben kann) nie auf diese Weise ausgenützt werden können. 

Ich behaupte ja auch nicht dass das eine staatliche App ist, genau lesen. Es geht mir darum dass der Staat ein App vorschreibt. Das wäre bei der Covid App wohl vertretbar ABER, und genau das ist eben mein Punkt, wer garantiert dir denn dass das so bleibt? Gedankenspiel: Neuwahlen, Türkis/Blau 2.0, Kickl wieder BImaZ und weils die tolle Covid App Verordnung/Gesetz/whatever eh schon gibt erweitern wir sie halt ein bissl (Gesetze sind flott geändert, kennt man ja). Gott bewahre dass wir nochmal so eine Chaotenregierung erleben, aber das ganze kannst vmtl mit Nehammer auch haben wenn das Setting passt. Wie gesagt, ich sehe das als Büchse der Pandora sobald der Staat irgendeine App vorschreibt, egal in welcher Form. Das startet harmlos, so wie mit der Covid App, und eskaliert dann im passenden Setting einfach sehr sehr schnell. Vor 10 Jahren hätte in China auch keiner Gedacht dass die flächendeckend Gesichtserkennung fahren und eine Teilnahme am öffentlichen Leben ohne Smartphone defacto unmöglich ist. 

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reallumpi schrieb vor 4 Minuten:

Bluetooth alleine reicht nur nicht für eine sinnvolle Messung. Deswegen glaub ich eben auch nicht dass sowas kommen wird. Ob man rechtlich durch die App Meldung eine Quarantäne durchsetzen könnte? Vmtl würde das mit einer Verordnung schon irgendwie funktionieren, aber keine Ahnung um ehrlich zu sein. Vor allem bleibt dann noch die Frage wer das auslöst, aktuell muss es ja der User selbst machen bei einem positiven Testbefund... Das sind einfach so viele ungeklärte Fragen dass ich bezweifle dass das in endlicher Zeit zu lösen wäre. 

 

Ich behaupte ja auch nicht dass das eine staatliche App ist, genau lesen. Es geht mir darum dass der Staat ein App vorschreibt. Das wäre bei der Covid App wohl vertretbar ABER, und genau das ist eben mein Punkt, wer garantiert dir denn dass das so bleibt? Gedankenspiel: Neuwahlen, Türkis/Blau 2.0, Kickl wieder BImaZ und weils die tolle Covid App Verordnung/Gesetz/whatever eh schon gibt erweitern wir sie halt ein bissl (Gesetze sind flott geändert, kennt man ja). Gott bewahre dass wir nochmal so eine Chaotenregierung erleben, aber das ganze kannst vmtl mit Nehammer auch haben wenn das Setting passt. Wie gesagt, ich sehe das als Büchse der Pandora sobald der Staat irgendeine App vorschreibt, egal in welcher Form. Das startet harmlos, so wie mit der Covid App, und eskaliert dann im passenden Setting einfach sehr sehr schnell. Vor 10 Jahren hätte in China auch keiner Gedacht dass die flächendeckend Gesichtserkennung fahren und eine Teilnahme am öffentlichen Leben ohne Smartphone defacto unmöglich ist. 

Von einer Chaotenregierung Türkis/Blau schreiben und die derzeitige Unfähigkeit der jetzigen Regierung ignorieren. Kannst nicht erfinden :lol:

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_Wurzelsepp_ schrieb Gerade eben:

Von einer Chaotenregierung Türkis/Blau schreiben und die derzeitige Unfähigkeit der jetzigen Regierung ignorieren. Kannst nicht erfinden :lol:

What? Wo schreib ich was von unseren aktuellen Patienten? Das hast du da jetzt reininterpretiert... 

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reallumpi schrieb vor 3 Minuten:

Bluetooth alleine reicht nur nicht für eine sinnvolle Messung. Deswegen glaub ich eben auch nicht dass sowas kommen wird. Ob man rechtlich durch die App Meldung eine Quarantäne durchsetzen könnte? Vmtl würde das mit einer Verordnung schon irgendwie funktionieren, aber keine Ahnung um ehrlich zu sein. Vor allem bleibt dann noch die Frage wer das auslöst, aktuell muss es ja der User selbst machen bei einem positiven Testbefund... Das sind einfach so viele ungeklärte Fragen dass ich bezweifle dass das in endlicher Zeit zu lösen wäre. 

 

Ich behaupte ja auch nicht dass das eine staatliche App ist, genau lesen. Es geht mir darum dass der Staat ein App vorschreibt. Das wäre bei der Covid App wohl vertretbar ABER, und genau das ist eben mein Punkt, wer garantiert dir denn dass das so bleibt? Gedankenspiel: Neuwahlen, Türkis/Blau 2.0, Kickl wieder BImaZ und weils die tolle Covid App Verordnung/Gesetz/whatever eh schon gibt erweitern wir sie halt ein bissl (Gesetze sind flott geändert, kennt man ja). Gott bewahre dass wir nochmal so eine Chaotenregierung erleben, aber das ganze kannst vmtl mit Nehammer auch haben wenn das Setting passt. Wie gesagt, ich sehe das als Büchse der Pandora sobald der Staat irgendeine App vorschreibt, egal in welcher Form. Das startet harmlos, so wie mit der Covid App, und eskaliert dann im passenden Setting einfach sehr sehr schnell. Vor 10 Jahren hätte in China auch keiner Gedacht dass die flächendeckend Gesichtserkennung fahren und eine Teilnahme am öffentlichen Leben ohne Smartphone defacto unmöglich ist. 

Momentan spiele ich mit den Gedanken den Datenschutz zu stutzen um dafür meine Freiheit wieder zu gewinnen. 

Erschreckende Gedanken und Zeilen. Vor 10 Monaten hätte ich nicht gedacht sowas je zu schreiben. Aber ich mag einfach nicht in meiner Freiheit so eingeschränkt sein. Ich will meine Freunde umarmen, Fußball spielen... 

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V.I.P.
Hans_Dotterblum schrieb vor 3 Minuten:

 Ich will meine Freunde umarmen,

Hindert dich eh keiner daran 

Hans_Dotterblum schrieb vor 1 Stunde:

Schlüsselanhänger? 

Ja is ntl schwierig. Aber immer von bei einem Lockdown egtl auf den nächsten warten, stört mich fast noch mehr. 

Sebastian, bist du auch im ASB unterwegs?

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