COVID-19 in Österreich


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V.I.P.
fcw_1913 schrieb vor 3 Minuten:

Krankenhaus Zams

 

Oages Spital übrigens.... Der Leiter der Coronastation hat mir da im August noch alles ausn Kopf was zu einem Fall im April sagen können. Ct Werte aus 10 Tests hat er nimmer ganz in der richtigen Reihenfolge gehabt und hat mir die dann korrigiert nochmals übermittelt. 

Wenn das dort auf allen Stationen so ist kann man behaupten man ist gut aufgehoben. 

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ASB-Legende
Strafraumkobra schrieb Gerade eben:

Was bedeutet es eigentlich bei einem Antigentest (nicht meiner), wenn einer der Balken weiß ist? 

Hä? De Fläche ist ja immer weiß, oder was meinst? In der Regel wirds von rot zu weiß und ein Balken bleibt eben übrig

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Linz hat Steel
nero08 schrieb vor 3 Minuten:

Hä? De Fläche ist ja immer weiß, oder was meinst? In der Regel wirds von rot zu weiß und ein Balken bleibt eben übrig

Hab es nur kurz gesehen, aber auf dem Foto war ein Balken sehr hell bzw. schon mehr weiß. Normalerweise ist ja jeder Balken dunkel.

bearbeitet von Strafraumkobra

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ASB-Legende
Der Koch schrieb vor 16 Minuten:

Bei einem reinen off label is es wohl trotzdem einfacher einen Behandlungsfehler draus zu drehen als wenn es eine klare Handlungsempfehlung gibt wo dann niemand im Gutachten ums ImpfschutzG herum kommt sofern eben alle Pflichten eingehalten werden. 

Vereinfacht: hast Du einen guten Grund für einen off label use (bei Impfung: zB Patient hat keine Ak nach 2x Impfung- Du entscheidest Dich mit dem Patienten zur frueheren Drittimpfung) und hast Du es gut dokumentiert, wird Dir wohl kaum was passieren. Handlungsempfehlungen von Fachgesellschaften, NIG usw können, muessen aber nicht zulassungskonform sein. Beispiel: Spikevax wurde zur Drittimpfung genannt vom NIG, bevor es eine Zulassung gab, wenn ich mich recht erinnere. 
 

Daher: „Die positiven Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums geben dem Arzt*der Ärztin aber jedenfalls so gut wie absolute Sicherheit, d.h. eine Off-Label-Anwendung von COVID-19 Impfstoffen, die sich im Rahmen dieser Empfehlungen hält und die auch sonst keinen Behand- lungsfehler (z.B. Übersehen individueller Kontraindikationen) beinhaltet, kann auch nicht zur Haftung des Arztes*der Ärztin wegen eines Behandlungsfehlers führen.“

auch: Vielmehr kann eine individuelle Off-Label-Anwendung durch einen Arzt*eine Ärztin im Einzelfall ge- rechtfertigt oder sogar geboten sein (und damit gerade keine Haftung auslösen), wenn eine of- fizielle Empfehlung des Nationalen Impfgremiums (noch) nicht vorliegt, aber andere hinreichend verlässliche Studien in Fachkreisen und ein weitgehender Konsens in der Fachgemeinschaft …. Usw 

aus https://www.aekktn.at/documents/acd42397-1abe-11ec-8fc8-5254009ad2fe/Off-Label-Use Haftung für Impfschäden - Wendehorst.pdf

bearbeitet von fis

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Bekennender Dr. House Fan
Der Koch schrieb vor 2 Stunden:
Zitat

Salzburg kippt eigene CoV-Verordnung kurz vor Start

Salzburgs Landesregierung hat heute die neue CoV-Verordnung gestoppt, die am Montag in Kraft treten und Ungeimpften den Zutritt zu Nachtgastronomie und Großveranstaltungen verbieten sollte. Man will sich nun den Vorgaben anschließen, die vom Bund kommen.

https://salzburg.orf.at/stories/3128605/

Is ja auch nicht mehr packbar :facepalm:

Man spürt förmlich die Freude von @LiamG darüber.

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V.I.P.
fis schrieb vor 5 Minuten:

Vereinfacht: hast Du einen guten Grund für einen off label use (bei Impfung: zB Patient hat keine Ak nach 2x Impfung- Du entscheidest Dich mit dem Patienten zur frueheren Drittimpfung) und hast Du es gut dokumentiert, wird Dir wohl kaum was passieren. Handlungsempfehlungen von Fachgesellschaften, NIG usw können, muessen aber nicht zulassungskonform sein. Beispiel: Spikevax wurde zur Drittimpfung genannt vom NIG, bevor es eine Zulassung gab, wenn ich mich recht erinnere. 
 

Daher: „Die positiven Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums geben dem Arzt*der Ärztin aber jedenfalls so gut wie absolute Sicherheit, d.h. eine Off-Label-Anwendung von COVID-19 Impfstoffen, die sich im Rahmen dieser Empfehlungen hält und die auch sonst keinen Behand- lungsfehler (z.B. Übersehen individueller Kontraindikationen) beinhaltet, kann auch nicht zur Haftung des Arztes*der Ärztin wegen eines Behandlungsfehlers führen.“

auch: Vielmehr kann eine individuelle Off-Label-Anwendung durch einen Arzt*eine Ärztin im Einzelfall ge- rechtfertigt oder sogar geboten sein (und damit gerade keine Haftung auslösen), wenn eine of- fizielle Empfehlung des Nationalen Impfgremiums (noch) nicht vorliegt, aber andere hinreichend verlässliche Studien in Fachkreisen und ein weitgehender Konsens in der Fachgemeinschaft …. Usw 

aus https://www.aekktn.at/documents/acd42397-1abe-11ec-8fc8-5254009ad2fe/Off-Label-Use Haftung für Impfschäden - Wendehorst.pdf

Genau deswegen hab ich ja das ganze recht einfach runter gebrochen und gefragt ob du es einfach machen würdest oder auf eine Empfehlung des NIG warten würdest. 

Das is jetzt die Langversion davon in der du auch den wissenschaftlichen Konsenz anführst. 

Das mit den non-respondern ist mWn ja auch in der Handlungsempfehlung des NIG

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird

Meine Oma muss sich alle zwei bis drei Monate eine Spritze in den Augapfel abholen. Um Verkalkungen im Auge nicht schlimmer werden zu lassen, wenn ich das richtig verstanden habe. Jedenfalls muss sie als Geimpfte jetzt einen PCR-Test ins Hanusch mitbringen. Ich bleibe bei meiner Meinung. Wenn man erst wieder testen gehen muss, wird man die Leute niemals zur Impfung oder Auffrischung bewegen.

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Gast

Da werden wieder etliche Leute aufgrund von Kickls Aussagen sterben.

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ASB-Legende

Pferdeflüsterer Kickl macht gerade in der Zib auf Virologe und empfiehlt welche Medikamente gegen Covid helfen. :facepalm:

So ein FPÖ gsindl, unglaublich. 

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SkiWM2017 Tippspiel Champion
Grauer Prophet schrieb vor einer Stunde:

39 grad -stich nummer 4 fix es totimpfi

aber ich werde ueberleben und dabei nur ganz wenig weinen

Astra/Astra/Pfizer oder Pfizer/Pfizer/Pfizer?

Armer Brudi

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