der "wichtige frage thread"


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V.I.P.
Admira Fan schrieb vor 18 Minuten:

Die 2 Erben verständigen sich auf einen Wert, und ich zahle dem 2. Erben dann 50% davon :ratlos: oder was genau meinst du?

klär das im Vorfeld mit einem Notar im konkreten Fall, vermutlich fällt dann für deinen Bruder ImmoEST an, wie bzw. ob ihr das umgehen könnt

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raumplaner schrieb vor 24 Minuten:

genau dieses. da fließt geld und da solltest bei deiner betrachtung auch ansetzen. also nicht anfangen bei "ich hab jetzt eine wohnung und möchte sie vermieten". davor.

Das hab ich doch eh geschrieben :ratlos: aber wie ich eine Wohnung kaufe, ist ja nicht die Frage - die Frage war was beim Vermieten steuerlich zu beachten ist! Der Kauf ist das geringste Problem ;)

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V.I.P.
Admira Fan schrieb vor 2 Minuten:

Das hab ich doch eh geschrieben :ratlos: aber wie ich eine Wohnung kaufe, ist ja nicht die Frage - die Frage war was beim Vermieten steuerlich zu beachten ist! Der Kauf ist das geringste Problem ;)

da musst den Gewinn versteuern :ratlos:

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Admira Fan schrieb vor 1 Minute:

Das hab ich doch eh geschrieben :ratlos: aber wie ich eine Wohnung kaufe, ist ja nicht die Frage - die Frage war was beim Vermieten steuerlich zu beachten ist! Der Kauf ist das geringste Problem ;)

du weißt also nicht, was beim vermieten steuerlich zu beachten ist, weißt aber, dass der erwerb nichts damit zu tun hat. das ist wohl ein musterbeispiel für gefährliches halbwissen. diese beiden welten gehören zusammen. insofern fang beim beginn an dich zu erkundigen und nicht mittendrin. nur ein gut gemeinter tipp.

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raumplaner schrieb vor 13 Minuten:

du weißt also nicht, was beim vermieten steuerlich zu beachten ist, weißt aber, dass der erwerb nichts damit zu tun hat. das ist wohl ein musterbeispiel für gefährliches halbwissen. diese beiden welten gehören zusammen. insofern fang beim beginn an dich zu erkundigen und nicht mittendrin. nur ein gut gemeinter tipp.

Du hättest von Beginn an meine Frage beantworten können - ich habe nach Tipps zum Einlesen gefragt! Nicht mehr nicht weniger!

Und ja, den Kauf der Wohnung, finanziert mit vorhandenen Eigenmittel, sah ich bislang nicht als den „kompliziertesten“ Teil dieses Unterfangen

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Admira Fan schrieb vor 39 Minuten:

Du hättest von Beginn an meine Frage beantworten können - ich habe nach Tipps zum Einlesen gefragt! Nicht mehr nicht weniger!

Und ja, den Kauf der Wohnung, finanziert mit vorhandenen Eigenmittel, sah ich bislang nicht als den „kompliziertesten“ Teil dieses Unterfangen

hier kriegst du mal einen groben überblick über den prozess:

https://www.immowelt.at/r/a/immobilie-geerbt-so-gehen-erben-und-erbengemeinschaften-vor.html

da siehst du dann, dass beispielsweise die bewertung nicht nur eine sache zwischen dir und dem verwandten ist.

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Naturbua
Admira Fan schrieb vor 47 Minuten:

Du hättest von Beginn an meine Frage beantworten können - ich habe nach Tipps zum Einlesen gefragt! Nicht mehr nicht weniger!

Und ja, den Kauf der Wohnung, finanziert mit vorhandenen Eigenmittel, sah ich bislang nicht als den „kompliziertesten“ Teil dieses Unterfangen

Vereinfacht gesagt musst du dann eine jährliche  Einkommensteuer-Erklärung abgeben und darin die Gewinne aus Vermietung und Verpachtung anführen. Du kannst natürlich Afa und einiges andere dazu nutzen, um den Gewinn zu minimieren.  Das, was dann überbleibt, muss versteuert werden und kommt im Endeffekt auf deinen Bruttolohn drauf und daraus errechnet sich dann die Abgabe. Wenn du verheiratet bist, würde ich den schlechter Verdienenden als Vermieter einsetzen, sofern die Wohnung dann beiden anteilig gehört.  

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LASK08 schrieb vor 1 Minute:

Vereinfacht gesagt musst du dann eine jährliche  Einkommensteuer-Erklärung abgeben und darin die Gewinne aus Vermietung und Verpachtung anführen. Du kannst natürlich Afa und einiges andere dazu nutzen, um den Gewinn zu minimieren.  Das, was dann überbleibt, muss versteuert werden und kommt im Endeffekt auf deinen Bruttolohn drauf und daraus errechnet sich dann die Abgabe. Wenn du verheiratet bist, würde ich den schlechter Verdienenden als Vermieter einsetzen, sofern die Wohnung dann beiden anteilig gehört.  

da sind wir eben wieder dabei, dass man erwerb und miete nicht trennen darf.

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Naturbua
raumplaner schrieb Gerade eben:

da sind wir eben wieder dabei, dass man erwerb und miete nicht trennen darf.

Da gebe ich dir völlig Recht.  Sofern die Wohnung eh ihm allein gehört, ist das natürlich hinfällig.  

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Admira Fan schrieb Gerade eben:

das wäre der Plan

plan daraufhin prüfen, dass deine frau die 50% vom verwandten kauft. wie gesagt, prüfen, ich sag nicht, dass es vorteile bringt, dazu fehlt mir die expertise und auch die individuellen umstände. nur eine idee. es unterstreicht nur, dass das ganze von vorne wohl überlegt sein soll.

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raumplaner schrieb vor 8 Minuten:

plan daraufhin prüfen, dass deine frau die 50% vom verwandten kauft. wie gesagt, prüfen, ich sag nicht, dass es vorteile bringt, dazu fehlt mir die expertise und auch die individuellen umstände. nur eine idee. es unterstreicht nur, dass das ganze von vorne wohl überlegt sein soll.

Dann gehören beiden je 50 %, sie haben eine Hausgemeinschaft, müssen für diese auch die Erklärung machen und bei einer Trennung ist man der gfickte. Meins ist meins

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Iniesta schrieb vor 17 Stunden:

Hab heute festgestellt dass mir die E-Card nicht nur abgelaufen ist, beim Arzt wurde mir auch gesagt dass sie gesperrt ist. Daran hätten die mich auch vor 2 Wochen schon hinweisen können. 

Gut, bring ich denen halt 1 Foto, weil anscheinend ham sie keines von mir anderweitig auftreiben können (a selten dämliche Regelung is das, dass die E-Card 1 Foto haben muss, aber ok).

Jetzt frag ich mich ob da der Versicherungsschutz trotzdem noch aufrecht ist, denn 1 Beschäftigungsverhältnis wo mir auch der KV-Beitrag monatlich abgezogen wird, hätte ich ja. Wenn der wegfallen sollte werden die nächsten Tage noch spannend werden. :raunz:

Gibt es da dann irgendwas übergangsmäßiges bis man wieder 1 normale E-Card mit Foto hat oder kann man sich wenigstens bei jemandem mitversichern (das ließe sich einrichten für mich, zwar etwas umständlich weil dann 1 Hauptwohnsitz-Ummeldung nötig wäre, aber das wäre machbar).

Sollte es da nicht im Vorfeld irgendeine Verständigung geben? Die Krankenkasse verschickt ja sonst auch gern alles mögliche an Infos an ihre Versicherten.
 

Braucht man da ein Passfoto, oder genügt auch ein normales Gesichtsfoto?

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Eldoret schrieb vor 10 Minuten:

Braucht man da ein Passfoto, oder genügt auch ein normales Gesichtsfoto?

Entweder die nehmen eines, was im System vorhanden ist, oder man muss bei der Behörde extra eines machen.

https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.835062&portal=ecardportal&viewmode=content&pk_campaign=SVT&pk_source=Banner&pk_medium=Banner&pk_keyword=e-card&pk_cid=11

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J.E schrieb vor 2 Minuten:

OK... danke ?

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