der "wichtige frage thread"


j.d.

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Institut für genoppte Gurken
*KichertBeimKacken* schrieb vor 2 Minuten:

Wenn du willst nicht; wenn du es tuts ja.

Das heißt, ich darf hier Autofahrern ungestraft vors Auto springen?

Der Witz ist der, dass diese geriffelte Bodemarkierung für Blinde und Sehbehinderte anzeigt, dass sich hier ein Zebrastreiffen befindet ;)

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Knows how to post...
Hakuna Matata Arena schrieb vor 5 Minuten:

Das heißt, ich darf hier Autofahrern ungestraft vors Auto springen?

Der Witz ist der, dass diese geriffelte Bodemarkierung für Blinde und Sehbehinderte anzeigt, dass sich hier ein Zebrastreiffen befindet ;)

Vors Auto springen sollst und darft du natürlich nicht :)

Dass die Bodenmarkierung für Blinde ist, wusste ich nicht. Aber wenn dem so ist, dann sollte dort natürlich ein Zebrastreifen sein. Also an die zuständige Behörde melden.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

das hab ich mich letztens auch gefragt, was das eigentlich soll am kreisverkehr.

aber andererseits sind ja ohnehin letztens einige bodenmarkierungen in der stadt als ungültig erklärt worden.

gemeinsam mit der komplett idiotischen, da optischen vorrang irreführend gebenden kreuzung roßmarkt/neugasse (nach 2 jahrzehnten weiß man das halt inzwischen) habe ich in ried schon manchmal den verdacht, dass da nicht alles bis zum ende durchdacht ist.

in meiner alten wohngegend gibt's ja auch eine kreuzung, wo jederzeit ein radfahrer aus vollkommen uneinsichtiger position vorrang hätte - gottseidank weiß das niemand bzw fährt niemand einfach so hinaus, das könnte fatal enden, auch wenn er recht gehabt hätte. 

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Institut für genoppte Gurken
*KichertBeimKacken* schrieb vor 29 Minuten:

Vors Auto springen sollst und darft du natürlich nicht :)

Dass die Bodenmarkierung für Blinde ist, wusste ich nicht. Aber wenn dem so ist, dann sollte dort natürlich ein Zebrastreifen sein. Also an die zuständige Behörde melden.

Hi hi, das habe ich gemacht. Antwort:

Zitat

 

editiert, weil ich laut vertraulichkeitspipapo in der mail nicht offenlegen darf

Im grunde sagt die stadt, dass hier kein Auto halten muss, nur für blinde und sehbehinderte, die man an der Kleidung erkennt. Breche ich hiermit noch immer die vertraulichkeitsklausel? Ich weiß es nicht.

 

Rechteschreibfehler hab ich ausgebessert.

Hier war nämlich mal ein Zebrastreifen. Betrifft einen ganzen Kreisverkehr mit 5 Ausfahrten mit relativ gutem Fußgeheraufkommen.

bearbeitet von Hakuna Matata Arena

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Posting-Pate
*KichertBeimKacken* schrieb vor 13 Minuten:

Dafür gehört die Behörde normal verklagt.

Welcher Autofahrer achtet auf Kleidung oder Sonstiges? Woah.. das gehört in den "Dinge die mir am Arsch gehen" Thread.

vertrauensgrundsatz und wer davon ausgenommen ist kennst?

 

edit: natürlich trotzdem selten dämlich gelöst bei dem übergang

bearbeitet von since1312

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since1312 schrieb vor 3 Minuten:

wennst einen führerschein hast schon :davinci:

 

https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/3

Ganze ehrlich. Wer von den Autofahrern hat das zu jedem Zeitpunkt im Kopf?

Ich kannte den Namen des Paragraphen nicht aber wusste, dass das natürlich so sein sollte. Aber genauso hat der gemeine Autofahrer gelernt sich an die Geschwindikeitsbegrenzung zu halten und einen Sicherheitsabstand zu haben. In der Praxis ist das aber nur dann der Fall, wenn ein Radar oder eine Kontrolle da steht. Also nicht wirklich für den realen Straßenverkehr von bedeutung.

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Posting-Pate
*KichertBeimKacken* schrieb vor 5 Minuten:

Ganze ehrlich. Wer von den Autofahrern hat das zu jedem Zeitpunkt im Kopf?

Ich kannte den Namen des Paragraphen nicht aber wusste, dass das natürlich so sein sollte. Aber genauso hat der gemeine Autofahrer gelernt sich an die Geschwindikeitsbegrenzung zu halten und einen Sicherheitsabstand zu haben. In der Praxis ist das aber nur dann der Fall, wenn ein Radar oder eine Kontrolle da steht. Also nicht wirklich für den realen Straßenverkehr von bedeutung.

klar ist es immer so eine sache ob du die regeln auch tatsächlich anwendest, wenns zu einem unfall kommt ist man dann halt schnell der gefickte

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since1312 schrieb vor 4 Minuten:

klar ist es immer so eine sache ob du die regeln auch tatsächlich anwendest, wenns zu einem unfall kommt ist man dann halt schnell der gefickte

Wenn es zu einem Unfall zwischen Fußgänger und Autofahrer kommt ist der Autofaherer zu 90, wenn nicht 99 Prozent schuld.

Man hat als Fahrer die Verantwortung das einzuschätzen. Aber nicht mal Gott kann von mit verlangen, dass ich alles was im Straßenverkehr vorsich geht zu jeer Zeit zu 100% im Auge habe.

Und da kommt das oben Angesprochene Problem zu tragen. Es gibt keinen Zebrastreiffen; wie soll ein Autofahrer wissen ob da eine Information für Blinde oder Sehbehinderte vorhanden ist? Das geht nicht! Ein Autofahrer behandelt das genze wie eine ganz normale Straße ohne Zerastreifen.

Und da muss die Behörde nsetzten. Wenn die nichtmal das Geld für ein bisschen weisse Frabe haben, dann gehören die in eine Zelle gesperrt weil sie das Leben von anderen Verkehrsteilnehmern akut gefährden.

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Junior Vizepräsident
Hakuna Matata Arena schrieb vor einer Stunde:

Muss ein Autofahrer anhalten, wenn ich hier über die Starße gehen will?

Nein, dasselbe gilt auch bei kleinen Kreuzungen in Seitengassen, wo es keine Markierungen oder Ampeln gibt. In der Fahrschule wird allerdings gelehrt, dass man dennoch anhalten soll. 

Zitat

§ 76 StVO 1960 Verhalten der Fußgänger.
(4) An Stellen, wo der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Fußgänger
a) einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten,
b) wenn ein Schutzweg nicht vorhanden ist, erst dann auf die Fahrbahn treten, wenn sie sich vergewissert haben, daß sie hiebei andere Straßenbenützer nicht gefährden.

 

 

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Institut für genoppte Gurken

Danke für eure Antworten.

Laut Stadt ist ja alles bestens geregelt, in der Praxis bin ich hier bei @*KichertBeimKacken*

Ich glaub ich stell mich da mal hin, und frage die Passanten, ob sie denken, dass das ein Schutzweg ist. War ja auch einer die letzten 20 Jahre, und man kann ja noch im Ansatz die Rote Farbe des Übergangs erkennen, die da vor 2 Jahren Aufgebracht wurde. Ich hab eher gedacht, es handelt sich um ein versäumnis der Stadtverwaltung.

Anbei ein Auszug der Mail die ich ihnen geschrieben hab, nachdem sie mir lapidar mit dem Vertrauensgrundsatz gekommen sind:

Zitat

Vielen Dank für ihre Antwort. Ja der Vertrauensgrundsatz ist mir bekannt. Ich bin jetzt leider etwas verwirrt, daher folgende Frage:

 

Es war ja eine rein rote Radfahrerüberfahrt, die Markierung zeigt aber auch weiterhin einen Zebrastreifen an. Ich hatte den Eindruck, dass, nachdem die rote Farbe abgefahren war, es einfach unterlassen wurde neue Farbe aufzutragen.

Da ich nicht vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen bin, und auch weiterhin annehme, dass sich dort ein Zebrastreifen befindet (angezeigt durch die offizielle Zebrastreifen Markierung für Blinde und Sehbehinderte), würde es mich brennend interessieren um was es sich nun handelt, und ob ich erwarten darf, dass Autofahrer halten um mich passieren zu lassen.

 

Ist es eine Radfahrerüberfahrt, angezeigt durch die ursprünglich rote Farbe?

Ist es ein Zebrastreifen, angezeigt durch die Markierung für Blinde und Sehbehinderte?

Ist es nichts von beiden, angezeigt durch die Abwesenheit einer Bodenmarkierung oder Beschilderung?

 

Mit der Bitte um Aufklärung verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen,

xyz

 

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

interessant, halte uns bitte am laufenden.

hier übrigens der bericht der von mir ebenfalls erwähnten sache in ried:

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/Bodenmarkierungen-in-Ried-entsprechen-nicht-dem-Gesetz;art70,2709806

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raumplaner schrieb vor 28 Minuten:

interessant, halte uns bitte am laufenden.

hier übrigens der bericht der von mir ebenfalls erwähnten sache in ried:

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/Bodenmarkierungen-in-Ried-entsprechen-nicht-dem-Gesetz;art70,2709806

Danke, mach ich. Hab den Blinden und Sehbehindertenverband kontaktiert. News gibts frühestens Montag.

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