Maulinho get the fuck in! Geschrieben 19. Januar 2015 Wenn ich nach Dortmund will, was fliege ich da von Wien bevorzugt an? Düsseldorf, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TheManuel Rechtschreibpunker Geschrieben 19. Januar 2015 wa....nein.... sag nicht.... bloß nicht das......bitte, bitte nicht das..... was hast du getan? Hast du wirklich dein Erbgut weitergegeben? scnr noch nicht, bin erst am überlegen.Ich möchte nur nicht das mir das schon geschriebene Szenario passiert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 19. Januar 2015 Wenn ich nach Dortmund will, was fliege ich da von Wien bevorzugt an? Düsseldorf, oder? Kannst auch Köln/Bonn nehmen falls es gute Flugverbindungen gibt, musst halt 1x umsteigen und brauchst eine halbe Stunde länger dann zum Hbf Dortmund. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecki #6 Geschrieben 19. Januar 2015 Wie siehts rechtlich aus wenn ich von einem 14 jährigen Kind besucht werde, das aus einer Samenspende entstanden ist, kann die Mutter des Kindes Unterhalt klagen?um auch mal ernsthaft zu antworten, selbstverständlich nicht. Aber ich denke, da wird man schon informiert wenn man spendet 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Green_White Anfield Devil ASB-Gott Geschrieben 19. Januar 2015 Wenn ich nach Dortmund will, was fliege ich da von Wien bevorzugt an? Düsseldorf, oder? Hab ich so gemacht, mit dem Zug (direkt vom Flughafen Düs weg) nach Dortmund, ging recht schnell und bequem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 19. Januar 2015 Wie siehts rechtlich aus wenn ich von einem 14 jährigen Kind besucht werde, das aus einer Samenspende entstanden ist, kann die Mutter des Kindes Unterhalt klagen? Prinzipiell hat das mal eher weniger damit zu tun, ob du von einem Kind besucht wirst. Schon mehr hat's damit zu tun, ob der Samen, durch den das Kind entstanden ist, von dir stammt. Und dann kommt's noch darauf an, wo das ganze stattgefunden hat. In Deutschland ist der Samenspender tatsächlich unterhaltspflichtig. Auch wenn das 14jährige Kind nicht zu Besuch kommt. In Österreich ist die Gesetzeslage meines Wissens nach diesbezühlich anders. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 19. Januar 2015 Prinzipiell hat das mal eher weniger damit zu tun, ob du von einem Kind besucht wirst. Schon mehr hat's damit zu tun, ob der Samen, durch den das Kind entstanden ist, von dir stammt. Und dann kommt's noch darauf an, wo das ganze stattgefunden hat. In Deutschland ist der Samenspender tatsächlich unterhaltspflichtig. Auch wenn das 14jährige Kind nicht zu Besuch kommt. In Österreich ist die Gesetzeslage meines Wissens nach diesbezühlich anders. Wo liegt dann in D noch der Reiz am Spenden? Hobeln kann man sich zu Hause auch einen und es entstehen einem keine Kosten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blindman tattooed & proud ! Geschrieben 19. Januar 2015 Wo liegt dann in D noch der Reiz am Spenden? Hobeln kann man sich zu Hause auch einen und es entstehen einem keine Kosten. Stimmt gar nicht www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-02/samenspende-urteil/seite-2 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 19. Januar 2015 Stimmt gar nicht www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-02/samenspende-urteil/seite-2 Von http://www.spenderkinder.de/infos/dierechtlichesituation/ Ist der Spender gegenüber dem Kind unterhaltsverpflichtet? Rein theoretisch schon, denn Verwandte gerade Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet35. Dafür muss die Verwandtschaft aber rechtlich feststehen. Das bedeutet: Das Kind darf keinen rechtlichen Vater (mehr) haben, und die Vaterschaft muss auf Antrag des Kindes gerichtlich festgestellt werden. Denn eine Vaterschaftsfeststellung ist nur möglich, wenn kein anderer Mann mehr rechtlich als Vater gilt36. Wenn der Spender gerichtlich als Vater festgestellt wird (und auch erst dann!), hat das Kind Unterhalts- und Erbansprüche gegen ihn. In diesem Fall hätte der Spender aber grundsätzlich die gleichen Ansprüche auch gegen das Kind, da sie ja als direkt verwandt gelten. Wenn das Kind also irgendwann einmal einen gut bezahlten Job hat und der Spender notleidend wird, könnte er bei einer gerichtlich festgestellten Vaterschaft auch Unterhaltsansprüche gegen das Kind stellen. Hat das Kind einen rechtlichen Vater und ist die Anfechtungsfrist für das Kind abgelaufen, muss der Spender also nichts befürchten. Genauso wenig muss ein Kind in diesem Fall Unterhaltsansprüche des Spenders befürchten, da diese erst dann gestellt werden können, wenn die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 20. Januar 2015 Gibt's beim juridicum in der Nähe einen guten (!!) Kebabstand? Hätte grade ziemlich Lust aber da ist meines Wissens nix oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Geschrieben 20. Januar 2015 Gibt's beim juridicum in der Nähe einen guten (!!) Kebabstand? Hätte grade ziemlich Lust aber da ist meines Wissens nix oder? schau mal im kebap thread nach, vlt. hat dort wer was geschrieben 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blindman tattooed & proud ! Geschrieben 20. Januar 2015 Von http://www.spenderkinder.de/infos/dierechtlichesituation/ Ist der Spender gegenüber dem Kind unterhaltsverpflichtet? Rein theoretisch schon, denn Verwandte gerade Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet35. Dafür muss die Verwandtschaft aber rechtlich feststehen. Das bedeutet: Das Kind darf keinen rechtlichen Vater (mehr) haben, und die Vaterschaft muss auf Antrag des Kindes gerichtlich festgestellt werden. Denn eine Vaterschaftsfeststellung ist nur möglich, wenn kein anderer Mann mehr rechtlich als Vater gilt36. Wenn der Spender gerichtlich als Vater festgestellt wird (und auch erst dann!), hat das Kind Unterhalts- und Erbansprüche gegen ihn. In diesem Fall hätte der Spender aber grundsätzlich die gleichen Ansprüche auch gegen das Kind, da sie ja als direkt verwandt gelten. Wenn das Kind also irgendwann einmal einen gut bezahlten Job hat und der Spender notleidend wird, könnte er bei einer gerichtlich festgestellten Vaterschaft auch Unterhaltsansprüche gegen das Kind stellen. Hat das Kind einen rechtlichen Vater und ist die Anfechtungsfrist für das Kind abgelaufen, muss der Spender also nichts befürchten. Genauso wenig muss ein Kind in diesem Fall Unterhaltsansprüche des Spenders befürchten, da diese erst dann gestellt werden können, wenn die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Ich hab "tatsächlich unterhaltspflichtig" so aufgefasst, dass die Mutter sofort nach Geburt des Kindes vom Spender Unterhalt fordern kann. Darum mein Einwand, weil ja sehr viel zusammenpassen muss, um zu einer wirklichen Unterhaltszahlung zu kommenen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TheManuel Rechtschreibpunker Geschrieben 20. Januar 2015 Ich hab "tatsächlich unterhaltspflichtig" so aufgefasst, dass die Mutter sofort nach Geburt des Kindes vom Spender Unterhalt fordern kann. Darum mein Einwand, weil ja sehr viel zusammenpassen muss, um zu einer wirklichen Unterhaltszahlung zu kommenen.danke für eure Hilfe, ich werd in 2 Wochen auf ne Veranstaltung gehn, wo alles erklärt werden sollte 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 20. Januar 2015 danke für eure Hilfe, ich werd in 2 Wochen auf ne Veranstaltung gehn, wo alles erklärt werden sollte Wirklich alles? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TheManuel Rechtschreibpunker Geschrieben 20. Januar 2015 Wirklich alles? na Hoffentlich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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