zerenato Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 je. aber beispielsweise an der glan für den zwerg ein kleines feuer machen stelle ich mir nicht problematisch vor bspw auf einer dieser Inseln. Ich nehme nicht an, dass @GRENDEL plant einen meterhohen Scheiterhaufen zu errichten. Anschlussfrage: Ist es das Wetter oder sind tatsächlich schon wieder alle Leute mit den ich arbeitstechnisch zu tun habe Vollidioten? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 zerenato schrieb vor 18 Minuten: je. aber beispielsweise an der glan für den zwerg ein kleines feuer machen stelle ich mir nicht problematisch vor bspw auf einer dieser Inseln. Ich nehme nicht an, dass @GRENDEL plant einen meterhohen Scheiterhaufen zu errichten. Anschlussfrage: Ist es das Wetter oder sind tatsächlich schon wieder alle Leute mit den ich arbeitstechnisch zu tun habe Vollidioten? Ich kann dich beruhigen: Alles Vollidioten 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LiamG V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 GRENDEL schrieb am 19.6.2017 um 17:43 : Noch eine Frage... Ich wohn in Salzburg am Land und will mit meiner Tochter mal beim Bach ( öffentliches Gelände) a Lagerfeuer machen. Muss ich damit rechnen dass die Kieberei vorbei schaut und uns die Sache abdreht oder wie ist das rechtlich? Ich komm mir ja schon dämlich vor, überhaupt so etwas zu fragen, aber die Zeiten haben sich seit meiner Kindheit offensichtlich geändert, zum Negativen. Sollte kein PRoblem sein: Zitat Zur Gesetzeslage Kleine Grill- und Lagerfeuer dürfen an geeigneten Plätzen – jedoch nicht in städtischen Parks (siehe Hinweistafeln!) – und auf Privatgrund angezündet werden. Das gilt, solange keine unmittelbare Gefährdung von angrenzenden Grundstücken und Bauten durch Funkenflug gegeben ist. Bei Wohnbauten bzw. Mietwohnungen sind Einschränkungen des Grillens oft in der Hausordnung festgelegt. http://www.stadt-salzburg.at/internet/service/aktuell/aussendungen/2015/zur_grillsaison_sicherheitstipps_der_sal_426224.htm 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 zerenato schrieb vor 32 Minuten: je. aber beispielsweise an der glan für den zwerg ein kleines feuer machen stelle ich mir nicht problematisch vor bspw auf einer dieser Inseln. Ich nehme nicht an, dass @GRENDEL plant einen meterhohen Scheiterhaufen zu errichten. Anschlussfrage: Ist es das Wetter oder sind tatsächlich schon wieder alle Leute mit den ich arbeitstechnisch zu tun habe Vollidioten? Auch aus einer vergessenen brennenden Tschick kanns ein nettes Feuer geben. Wenns zwengs Wetter/Hitze verboten ist, spielt die Größe eher keine Rolle. Man könnte es aber evtl in so einer Grillschale machen, weiß nicht ob das dann unter "Feuer" fällt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Stunde: Ich kann dich beruhigen: Alles Vollidioten danke mehr brauchst manchmal gar nicht cmburns schrieb vor einer Stunde: Auch aus einer vergessenen brennenden Tschick kanns ein nettes Feuer geben. Wenns zwengs Wetter/Hitze verboten ist, spielt die Größe eher keine Rolle. Man könnte es aber evtl in so einer Grillschale machen, weiß nicht ob das dann unter "Feuer" fällt. klar. aber wenn du weißt, was ich mit diesen "Inseln" meine ist es kein Problem. Was man meines Wissens nach verboten hat, sind die Sonnwendfeuer. die nehmen in der gegend teils verrückt ausmasse an und werden auch nicht inmitten eines bachbetts gebaut 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 cmburns schrieb vor 1 Stunde: Auch aus einer vergessenen brennenden Tschick kanns ein nettes Feuer geben. Wenns zwengs Wetter/Hitze verboten ist, spielt die Größe eher keine Rolle. Man könnte es aber evtl in so einer Grillschale machen, weiß nicht ob das dann unter "Feuer" fällt. Deswegen gab es in Innsbruck erst vor einem Monat einen netten Waldbrand - noch dazu schön am Berg, was zu enormen Schwierigkeiten bei den Löscharbeiten führte. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pironi V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 GRENDEL schrieb am 19.6.2017 um 13:40 : Na gut, danke. Bei deine 10 Hansln ist das doch e powidl. Devil Jin schrieb am 19.6.2017 um 17:47 : Kein Witz: Ich hab einen Geschäftsführer in der Familie, der das ohne Fake Account macht. Warum auch nicht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 Soweit ich weiß sind jegliche Feuer von Mai bis September verboten. Ausnahmen gibts zB für traditionelle Feuer. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 In fortführung meiner vorherigen Frage: Könnte jemand von euch eine höfliche Formulierung für folgenden Inhalt liefern: "Zuerst hab ich geglaubt, ihr wollt mich verarschen, jetzt sehe ich, das wolltet ihr gar nicht, ihr SEID tatsächlich so blöd" 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 (bearbeitet) Zuerst dachte ich mir das kann nicht euer Ernst sein. Leider meint ihr das allerdings schon ernst. E: das is halt schon streichelweich aber nachdems um die Kollegen oder Kunden geht muss es wohl so sein zerenato schrieb vor 28 Minuten: In fortführung meiner vorherigen Frage: Könnte jemand von euch eine höfliche Formulierung für folgenden Inhalt liefern: "Zuerst hab ich geglaubt, ihr wollt mich verarschen, jetzt sehe ich, das wolltet ihr gar nicht, ihr SEID tatsächlich so blöd" bearbeitet 21. Juni 2017 von BuchiRapid 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jesmond Dene The Ugly Creepies Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 Wenn meine geschiedene Mutter einen neuen Mann heiratet, hat der dann eine besondere Bezeichnung im Verhältnis zu mir? "Stiefvater" sagt man glaube ich nicht, denn ich habe ja noch einen leiblichen Vater 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
narf Wo is mei Kettn? Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 GRENDEL schrieb am 2017-6-19 um 17:43 : Noch eine Frage... Ich wohn in Salzburg am Land und will mit meiner Tochter mal beim Bach ( öffentliches Gelände) a Lagerfeuer machen. Muss ich damit rechnen dass die Kieberei vorbei schaut und uns die Sache abdreht oder wie ist das rechtlich? Ich komm mir ja schon dämlich vor, überhaupt so etwas zu fragen, aber die Zeiten haben sich seit meiner Kindheit offensichtlich geändert, zum Negativen. Ich habe vor ~2h auf Ö1 von einem hitzebedingten, österreichweiten Grillverbot gehört. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das für jegliche Art offenen Feuers gilt. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petroleum bunny is back Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 Jesmond Dene schrieb vor 11 Minuten: Wenn meine geschiedene Mutter einen neuen Mann heiratet, hat der dann eine besondere Bezeichnung im Verhältnis zu mir? "Stiefvater" sagt man glaube ich nicht, denn ich habe ja noch einen leiblichen Vater das kommt auf dein alter und sorgerechtspflichten an, so pauschal kann man das nicht sagen. man kann ja auch einen stiefvater haben, obwohl der leibliche noch lebt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jesmond Dene The Ugly Creepies Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 Petroleum schrieb vor 9 Minuten: das kommt auf dein alter und sorgerechtspflichten an, so pauschal kann man das nicht sagen. man kann ja auch einen stiefvater haben, obwohl der leibliche noch lebt. Ich dachte Stiefvater/-mutter sagt man nur wenn ein leiblicher Elternteil zuvor gestorben ist... Wieso mein Alter (33) und meine Sorgerechtspflichten (keine) von Relevanz sein sollen verstehe ich nicht. Ach, ich glaube ich werde zum Begriff Stiefvater ein Lexikon zu Rate ziehen müssen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2017 Jesmond Dene schrieb vor 20 Minuten: Ich dachte Stiefvater/-mutter sagt man nur wenn ein leiblicher Elternteil zuvor gestorben ist... Wieso mein Alter (33) und meine Sorgerechtspflichten (keine) von Relevanz sein sollen verstehe ich nicht. Ach, ich glaube ich werde zum Begriff Stiefvater ein Lexikon zu Rate ziehen müssen. Rechtliches Verhältnis habt ihr keines zueinander. Wie du ihn nennst bleibt dir überlassen. Wenn du 33 und er Mitte 50 is wäre es für die meisten schräg jetzt jemanden Papa/stiefpapa/Stiefvater whatever zu nennen, was bei einem 16 jährigen aber nicht so unüblich wäre. Ich Handhabe es so, dass ich meine "Stiefmutter" einfach bei ihrem Vornamen nenne. Fahre bisher gut damit. Gemeinsam gelacht über den Begriff Stiefmutter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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