der "wichtige frage thread"


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Ha?! Wos is?!

sich das Spiel Augsburg gegen Hertha BSC vor Ort anschauen (inkl. Stadionführung) oder das Spiel Wr. Neustadt gegen FC Wacker Innsbruck im Fernsehen und mit den Kollegen abhängen......eine schwierige Frage, wer kann mir die Entscheidung abnehmen?

Wenn ich dich nicht im Osten sehe, wirst du abgemahnt. :x

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V.I.P.

Wenn ich dich nicht im Osten sehe, wirst du abgemahnt. :x

Die Abmahung hol ich mir gerne ein.....wie geschrieben: entweder ich bleibe zuhause oder ich fahre nach Augsburg. Wobei ich eher ersteres machen werde....

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Das Organ vom Sektor 19

kleine Frage an die Rechtsexperten: ich habe heute etwas in einem Geschäft bestellt, da sie es nicht auf Lager hatten (2 Fruit of the loom Pullover). Jetzt habe ich die Pullover aber in einem anderen Geschäft gefunden und noch dazu billiger...

besteht jetzt eine Kaufpflicht für mich im anderen Geschäft?

Ich habe es so verstanden dass du die 2 Pullover im Geschäft bestellt hast.

Wenns so war dann ist die Antwort Ja, dann musst du die Pullover beim ersten Geschäft kaufen. Du hast mit der Bestellung im Geschäft einen gültigen Kaufvertrag geschlossen, daher bist du verpflichtet den Kaufpreis zu bezahlen (und das Geschäft ist natürlich genauso verpflichtet dir die 2 Pullover zu übergeben). Ein Rücktrittsrecht hast du nur wenn ihr 2 es miteinander auf irgendeine Art ausgemacht habt, zB wenn es dir der Verkäufer aus Kulanz oÄ erlaubt hat.

Was anderes wäre es wenn du die Pullover per Internet, Telefon, Katalog etc bestellt hast, (nur) dann hast du das von ufo05 erwähnte Rücktrittsrecht.

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ASB-Halbgott

dann tuts mir bitte einen gefallen und postet es sofort hier ins ASB falls es das vanilla coke tatsächlich wieder geben sollte. :allaaah:

Habe letztens eine Werbung für Vanilla Coke in Wien gesehen, aber nur während dem vorbei fahren......... wars wohl doch keine Einbildung! :allaaah:

bearbeitet von 100 Austrian

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Ha?! Wos is?!

Die Abmahung hol ich mir gerne ein.....wie geschrieben: entweder ich bleibe zuhause oder ich fahre nach Augsburg. Wobei ich eher ersteres machen werde....

Hab "übers Fernsehen" überlesen/verdrängt. In dem Fall würde ich definitiv nach Augsburg fahren; ein Auswärtsspiel im TV gegen Wr. Neustadt zu verpassen, erspart dir einige Herzinfarkte im 6020. ;)

bearbeitet von freaaak

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#21 para siempre

Kurze Vorinformationen: Ich hab nach der Matura 1 1/2 Jahren im Büro gearbeitet und jetzt bin ich seit Oktober Student.

Jetzt wollt ich fragen, ob von euch wer weiß, wie das in den Sommerferien ausschaut. Also könnt ich mich da quasi beim AMS melden, ob mir die einen Ferialjob vermitteln? Ich hab zwar eh schon für ein Monat was, such aber noch mindestens für ein zweites Monat einen Ferialjob. Könnt ich im Notfall eigentlich einen auf "Schmarotzer" machen und Arbeitslosengeld beantragen? :D Ich hab ja 1 1/2 Jahre gearbeitet, wär also schon Empfangsberechtigt und wenn ich mich für die 3 Monate Arbeitssuchend melde, wär das dann möglich? Wär aber sowieso nur eine Notlösung, da ich gern ein paar Praktikums machen würde.

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"Inside everyone there´s a litte nut!"

Ich habe es so verstanden dass du die 2 Pullover im Geschäft bestellt hast.

Wenns so war dann ist die Antwort Ja, dann musst du die Pullover beim ersten Geschäft kaufen. Du hast mit der Bestellung im Geschäft einen gültigen Kaufvertrag geschlossen, daher bist du verpflichtet den Kaufpreis zu bezahlen (und das Geschäft ist natürlich genauso verpflichtet dir die 2 Pullover zu übergeben). Ein Rücktrittsrecht hast du nur wenn ihr 2 es miteinander auf irgendeine Art ausgemacht habt, zB wenn es dir der Verkäufer aus Kulanz oÄ erlaubt hat.

Was anderes wäre es wenn du die Pullover per Internet, Telefon, Katalog etc bestellt hast, (nur) dann hast du das von ufo05 erwähnte Rücktrittsrecht.

Prinzipiell ist da auch so richtig.

Es stellt sich noch die Frage, ob er es Tatsächlich bestellt hat, oder ob die das nur von Filiale zu Filiale geschickt haben und er sich weglegen lässt. Außerdem ist in Bekleidungsgeschäften meist ein Umtausch mit Kassenbon möglich. Also schlimmstenfalls muss er es kaufen und dann gibt er sie zurück und erhält eine Gutschrift.

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¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯

@facebook:

hab jetzt im mobile browser cookies usw. gelöscht, dann konnte ich mich neu einloggen und jetzt gehts wieder

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Surft nur im ASB

Darf in osterreich die Anwesenheit in einem lerngegenstand benotet werden? Also angenommen ich hab auf die Tests (2 Tests) einen Einser und der Lehrer hat mir in der schulnachricht einen 2er gegeben weil ich von 6 unterrichtseinheiten 2 verpasst hab!?

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