Kasperltheater Bundesliga


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Leistungsträger
LiamG schrieb vor 3 Minuten:

Für die Liga hat dieser Vertrag anscheinend genügt um die Lizenz zu erteilen, warum sollte dies nun anders sein?

Weil sich die Sachlage UND Grundlage geändert hat - genau deswegen.

Und der SCWN nix in der Hand hat um die Rechtslage ausnutzen zu können, ohne Grund haben die dann nicht bei der Admira nachgefragt. Auch schlüssig oder ?

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Experte für eh alles

Ebenauer bzw. die BuLi wurden vom SKN vor 2 Tagen informiert, dass ein Betrieb der NV Arena für WN nicht möglich ist. Die Liga will nun von WN eine Erklärung.

WN wird/kann nun nur berichten, dass sie einen gültigen, ungekündigten Vertrag mit dem Sportland haben.

Das Sportland kann nur sagen, dass sie ihnen die Hütte wie vereinbart aufsperren, aber ob da drinnen ein Betrieb möglich ist, ist nicht ihr Problem

Im Grunde kann sich WN mit dem Papierl den Popo reinigen. Die BuLi wurde wie gesagt informiert und muss nun aktiv werden. Sie können nicht die Zeit rennen lassen und im Winter ganz überrascht tun, wenn die Neustadt-"Heimspiele" "überraschenderweise" ausfallen

bearbeitet von SKN-Fan

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Leistungsträger
charley schrieb vor 5 Minuten:

Man muß hier unterscheiden zwischen der Lizenzerfordernis (Nennung eines Ausweichstadions) und dem tatsächlichen Bedarf.  Der WNSC hat ein Ausweichstadion genannt und einen immer noch aufrechten Mietvertrag vorgelegt. Von einer dauernden Betriebsfähigkeit ist nirgends im Handbuch die Rede. Aus dieser Sicht redet Ebenbauer Unsinn, da aufgrund der aurechten Verhältnisse keine Verletzung der Lizenzbedingungen vorliegt. Etwas anderes ist der Bedarf, wenn der WNSC tatsächlich das Ausweichstadion benutzen muß. DIeser Fall tritt aber erst im Winter ein. Ist aber die NV-Arena zu diesem Zeitpunkt nicht betriebsfähig, tritt Absatz d im Lizenzhandbuch in Kraft. Von einer Kooperationsverweigerung heute kann nicht auf eine Betriebsunfähigkeit im Winter geschlossen werden.

"Nicht schlau genug"! Ich lese heraus, dass die die Lizenzbedinungen genau erfüllt haben. Der SKN hat übrigens auch ein Ausweichstadion genannt. Ist in dem Vertrag auch der Betrieb gesichert?

Warum sucht dann der SCWN nach einem anderen Ausweichstadion, wenn denn die Rechtslage so wasserdicht wäre ?

Warum hat dann der Senat 5 den SCWN um Stellungnahme gebeten ? Weils offenbar Probleme mit der Umsetzung des Ausweichstadions geht, deswegen eben ...

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V.I.P.
dgollubits schrieb vor 1 Minute:

Weil sich die Sachlage UND Grundlage geändert hat - genau deswegen.

Und der SCWN nix in der Hand hat um die Rechtslage ausnutzen zu können, ohne Grund haben die dann nicht bei der Admira nachgefragt. Auch schlüssig oder ?

Der SCWN hat genau das in der Hand was es für die Lizenz benötigt - einen Vertrag für ein Ausweichstadion. Wenn die Liga nun auch Bestätigungen für die Inbetriebnahme des Stadions verlangt muss sie dies von allen einholen und nicht nur von einem weil sich der SKN hier (ob zu Recht oder nicht spielt keine Rolle) querstellt.

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Leistungsträger
SKN-Fan schrieb vor 1 Minute:

Ebenauer bzw. die BuLi wurden vom SKN vor 2 Tagen informiert, dass ein Betrieb der NV Arena für WN nicht möglich ist. Die Liga will nun von WN eine Erklärung.

WN wird/kann nun nur berichten, dass sie einen gültigen, ungekündigten Vertrag mit dem Sportland haben.

Das Sportland kann nur sagen, dass sie ihnen die Hütte wie vereinbart aufsperren, aber ob da drinnen ein Betrieb möglich ist, ist nicht ihr Problem

Im Grunde kann sich WN mit dem Papierl den Popo reinigen. Die BuLi wurde wie gesagt informiert und muss nun aktiv werden. Sie können nicht die Zeit rennen lassen und im Winter ganz überrascht tun, wenn die Neustadt-"Heimspiele" "überraschenderweise" ausfallen

Das es halt solche hintertürln gibt ist halt schon ser dreist, aber eigentlich genauso dreist wie das Gentlemen Agreement an dem sich alle gehalten haben und dann plötzlich will einer davon nix mehr Wissen.

Beide Fälle auch jener von Hartberg gehörne schleunigst so im Regelwerk festgelegt, dass sowas nicht mehr passieren kann.

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Postinho
dgollubits schrieb vor 1 Minute:

Warum sucht dann der SCWN nach einem anderen Ausweichstadion, wenn denn die Rechtslage so wasserdicht wäre ?

Warum hat dann der Senat 5 den SCWN um Stellungnahme gebeten ? Weils offenbar Probleme mit der Umsetzung des Ausweichstadions geht, deswegen eben ...

Suchen sie? Und in Sachen Senat 5 gibt es nur das Interview mit Ebenbauer.

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Leistungsträger
LiamG schrieb Gerade eben:

Der SCWN hat genau das in der Hand was es für die Lizenz benötigt - einen Vertrag für ein Ausweichstadion. Wenn die Liga nun auch Bestätigungen für die Inbetriebnahme des Stadions verlangt muss sie dies von allen einholen und nicht nur von einem weil sich der SKN hier (ob zu Recht oder nicht spielt keine Rolle) querstellt.

Da bin ich ganz deiner Meinung, alleine schon dass so was möglich ist, auch mit der Nichtnachnennung eines Stadions ist schon eine Farce - aber so wie SCWN das mit dem GA ausnutzt, nutzt auch der SKN die Sachlage - zurecht auch. Da darf man dem SKN keinen Vorwurf machen - denn nochmals, der SCWN hat rein vom Ergebnis her den Aufstieg versemmelt.

charley schrieb Gerade eben:

Suchen sie? Und in Sachen Senat 5 gibt es nur das Interview mit Ebenbauer.

Yep, hat auch die Admira bestätigt in einer Presseaussendung!

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Beruf: ASB-Poster

Absatz d) tritt nur bei außerordentlichen Umständen in Kraft.

Wenn man es nicht schafft, einen Betreiber zu finden ist das keine höhere Gewalt sondern Eigenverschulden. 

Abgesehen davon entscheidet die Bundesliga ob man Absatz d) zulässt oder nicht. Das hat sie mit einem Statement klargestellt.

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Postinho
Grazer Wolf schrieb vor 3 Minuten:

Absatz d) tritt nur bei außerordentlichen Umständen in Kraft.

Wenn man es nicht schafft, einen Betreiber zu finden ist das keine höhere Gewalt sondern Eigenverschulden. 

Abgesehen davon entscheidet die Bundesliga ob man Absatz d) zulässt oder nicht. Das hat sie mit einem Statement klargestellt.

Dar Ausfall eines Betreibers ist höhere Gewalt. Im übrigen hat die Bundesliga schon viel "klargestellt", entscheidend sind die Senate und das Schiedsgericht. Der Punkt ist aber der, dass die Bundesliga sich in der Angelegenheit ungeschickt verhält. Anstatt Pseudo-Druck auszuüben sollte sie auf einen Kompromiss hinarbeiten. Nach der Hartberg-Lizenz, die das Lizenzhandbuch umgeschrieben hat, und dem Gentlemen-Agreement, das jetzt in die Hosen ging, droht nun ein Rechtsverfahren, das für die Bundesliga böse ausgehen kann. Es gibt in Österreich die "da wär ma kan Richter brauchn"-Mentalität und die beginnt abzubröckeln. Da kann es sein, das das Schiedsgericht künftig genauso wichtig wird als der Vorstand der BL. Das wird die Bundesliga nicht wollen.

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Beruf: ASB-Poster
charley schrieb vor 1 Minute:

Dar Ausfall eines Betreibers ist höhere Gewalt. Im übrigen hat die Bundesliga schon viel "klargestellt", entscheidend sind die Senate und das Schiedsgericht. Der Punkt ist aber der, dass die Bundesliga sich in der Angelegenheit ungeschickt verhält. Anstatt Pseudo-Druck auszuüben sollte sie auf einen Kompromiss hinarbeiten. Nach der Hartberg-Lizenz, die das Lizenzhandbuch umgeschrieben hat, und dem Gentlemen-Agreement, das jetzt in die Hosen ging, droht nun ein Rechtsverfahren, das für die Bundesliga böse ausgehen kann. Es gibt in Österreich die "da wär ma kan Richter brauchn"-Mentalität und die beginnt abzubröckeln. Da kann es sein, das das Schiedsgericht künftig genauso wichtig wird als der Vorstand der BL. Das wird die Bundesliga nicht wollen.

Definiere höhere Gewalt laut Lehrbuch.

 

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Anfänger
SKN-Fan schrieb vor 1 Stunde:

es gibt den Vertrag, der wurde vom Sportland auch nicht gekündigt. Das bestreitet ja niemand. Also WN darf aufgrund dieses Vertrags rein in ein Stadion, wo nicht einmal am Klo das Licht eingeschaltet werden darf.

Für gewöhnlich werden solche Verträge so aufgebaut, dass man das Objekt nutzen darf, um eine entsprechende Tätigkeit ausüben zu dürfen. Sollte dies hier der Fall sein, und davon gehe ich persönlich aus, so muss der Vertragspartner dafür sorgen, dass das Ticketsystem, Strom, und sonstiges Kram funktioniert, damit die Tätigkeit entsprechend ausgeübt werden kann.

Solange keiner der Vertragspartner den Inhalt des Vertrages veröffentlicht, können wir nur spekulieren. Aus diesem Grund wäre ich mit Aussagen, dass beispielweise das Licht nicht eingeschaltet werden darf sehr vorsichtig. . 

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Leistungsträger
BesiLinz schrieb vor 10 Minuten:

Für gewöhnlich werden solche Verträge so aufgebaut, dass man das Objekt nutzen darf, um eine entsprechende Tätigkeit ausüben zu dürfen. Sollte dies hier der Fall sein, und davon gehe ich persönlich aus, so muss der Vertragspartner dafür sorgen, dass das Ticketsystem, Strom, und sonstiges Kram funktioniert, damit die Tätigkeit entsprechend ausgeübt werden kann.

Solange keiner der Vertragspartner den Inhalt des Vertrages veröffentlicht, können wir nur spekulieren. Aus diesem Grund wäre ich mit Aussagen, dass beispielweise das Licht nicht eingeschaltet werden darf sehr vorsichtig. . 

Da bin ich ganz Deiner Meinung, sonst wird es reines Kaffeesudlesen :-)

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Baltic Cup Champion
SKN-Fan schrieb vor 2 Stunden:

es gibt den Vertrag, der wurde vom Sportland auch nicht gekündigt. Das bestreitet ja niemand. Also WN darf aufgrund dieses Vertrags rein in ein Stadion, wo nicht einmal am Klo das Licht eingeschaltet werden darf.

Wir werden es wohl nie erfahren, da die Sache ziemlich sicher bereits vor diesem Rechtsstreit erledigt sein wird. Aber ich halte es für sehr gut möglich, dass du hier einem ähnlich fatalen Irrtum unterliegen könntest wie in der Causa SNS/Hartberg, oder der Anzahl an Instanzen und dem Vorhandensein eines Schiedsgerichtes in der Deutschen Bundesliga. ;)

 

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Postinho
naca79 schrieb vor 14 Stunden:

denk ich auch eher, als allzu großer scwn-freund war er bisher ja nicht verschrien - was zugegebenermaßen seine jüngsten besuche bei scwn-spielen (etwa in grödig) überraschend erscheinen hat lassen.

aber wenn's ein zurückpfeifen ohne irgndwelche finanziellen zuckerln wird, kann er sein neues stadion in zukunft auch gerne zum ziesel-gehege umplanen

Euren Bgm. bei der nächsten GR - Wahl einfach wieder abwählen.

War Neustadt net immer rot?

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Wacker !
LiamG schrieb vor 3 Stunden:

Der SCWN hat genau das in der Hand was es für die Lizenz benötigt - einen Vertrag für ein Ausweichstadion. Wenn die Liga nun auch Bestätigungen für die Inbetriebnahme des Stadions verlangt muss sie dies von allen einholen und nicht nur von einem weil sich der SKN hier (ob zu Recht oder nicht spielt keine Rolle) querstellt.

Sogar die betriebsgenehmigung hilft dir nix. Siehe svas . Wenn dir dann eine Behörde reinpfuscht kannst auch nix.machen

Grazer Wolf schrieb vor 3 Stunden:

Definiere höhere Gewalt laut Lehrbuch.

 

Sieh es als sabotage an... du willst nämlich sicher auf die Sorgfalt raus ?

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