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V.I.P.
Bei Beschimpfungen gibt es keinen Wahrheitsbeweis.

p.s.: Und wenn es nicht öffentlich passiert, kann es in Wien eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

logisch, weil wenn es stimmt, ist es tatsache und keine beleidigung

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Held von heute
J.E schrieb Gerade eben:
brillantinbrutal schrieb vor 7 Minuten:
Bei Beschimpfungen gibt es keinen Wahrheitsbeweis.

p.s.: Und wenn es nicht öffentlich passiert, kann es in Wien eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
 

logisch, weil wenn es stimmt, ist es tatsache und keine beleidigung

Das klingt zwar logisch, ist es aber nicht. Es wird dir nicht helfen, in einem Verfahren gegen dich zu beweisen, dass der Privatankläger tatsächlich ein Arschloch ist. 

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V.I.P.
Das klingt zwar logisch, ist es aber nicht. Es wird dir nicht helfen, in einem Verfahren gegen dich zu beweisen, dass der Privatankläger tatsächlich ein Arschloch ist. 

und wenn es sich um einen Sohn handelt, dessen Mutter sich prostituiert


du weißt, worauf ich hinaus will

https://thegap.at/wann-verklagt-mich-strache/

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Held von heute
J.E schrieb vor 6 Minuten:

und wenn es sich um einen Sohn handelt, dessen Mutter sich prostituiert


du weißt, worauf ich hinaus will

https://thegap.at/wann-verklagt-mich-strache/

Ich weiß worauf du hinaus willst. Auf den Holzweg. Eine BESCHIMPFUNG ist nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Ob du jemanden beschimpfen willst, oder Tatsachen verbreiten, hängt von deiner subjektiven Tatseite ab. Bei "Hurensohn" ist ja theoretisch (!) beides möglich. Bei "Arschloch" doch eher weniger. Mir ist als Beispiel aus der Praxis "Gfüda" bekannt. Da konnte der Schimpfer sich noch so sehr darauf berufen, dass der Beschimpfte übergewichtig war. 

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V.I.P.
Ich weiß worauf du hinaus willst. Auf den Holzweg. Eine BESCHIMPFUNG ist nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Ob du jemanden beschimpfen willst, oder Tatsachen verbreiten, hängt von deiner subjektiven Tatseite ab. Bei "Hurensohn" ist ja theoretisch (!) beides möglich. Bei "Arschloch" doch eher weniger. Mir ist als Beispiel aus der Praxis "Gfüda" bekannt. Da konnte der Schimpfer sich noch so sehr darauf berufen, dass der Beschimpfte übergewichtig war. 

selbstverständlich ist das zu prüfen. und für die Wahrheit wird man nicht verurteilt. steht zB auch in dem link

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J.E schrieb vor 7 Minuten:
brillantinbrutal schrieb vor 14 Minuten:
Ich weiß worauf du hinaus willst. Auf den Holzweg. Eine BESCHIMPFUNG ist nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Ob du jemanden beschimpfen willst, oder Tatsachen verbreiten, hängt von deiner subjektiven Tatseite ab. Bei "Hurensohn" ist ja theoretisch (!) beides möglich. Bei "Arschloch" doch eher weniger. Mir ist als Beispiel aus der Praxis "Gfüda" bekannt. Da konnte der Schimpfer sich noch so sehr darauf berufen, dass der Beschimpfte übergewichtig war. 
 

selbstverständlich ist das zu prüfen. und für die Wahrheit wird man nicht verurteilt. steht zB auch in dem link

Absatz 3.

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Held von heute
J.E schrieb vor 21 Minuten:
brillantinbrutal schrieb vor 28 Minuten:
Ich weiß worauf du hinaus willst. Auf den Holzweg. Eine BESCHIMPFUNG ist nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Ob du jemanden beschimpfen willst, oder Tatsachen verbreiten, hängt von deiner subjektiven Tatseite ab. Bei "Hurensohn" ist ja theoretisch (!) beides möglich. Bei "Arschloch" doch eher weniger. Mir ist als Beispiel aus der Praxis "Gfüda" bekannt. Da konnte der Schimpfer sich noch so sehr darauf berufen, dass der Beschimpfte übergewichtig war. 
 

selbstverständlich ist das zu prüfen. und für die Wahrheit wird man nicht verurteilt. steht zB auch in dem link

Vielleicht schaust einfach ins Gesetz statt auf "Vice". Zu § 111 StGB findest den Abs 3 mit dem Wahrheitsbeweis. Bei § 115 StGB findest du den den nicht (dafür die milieubedingte Unmutsäußerung). Aber wenn du es mir nicht glauben willst, kannst du ja versuchen, möglichst viele Arschlöcher als Arschlöcher öffentlich zu beschimpfen und dann abwarten, ob dich jemand anklagt und was der Richter dir dann zum Wahrheitsbeweis erklärt. 

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V.I.P.
Vielleicht schaust einfach ins Gesetz statt auf "Vice". Zu § 111 StGB findest den Abs 3 mit dem Wahrheitsbeweis. Bei § 115 StGB findest du den den nicht (dafür die milieubedingte Unmutsäußerung). Aber wenn du es mir nicht glauben willst, kannst du ja versuchen, möglichst viele Arschlöcher als Arschlöcher öffentlich zu beschimpfen und dann abwarten, ob dich jemand anklagt und was der Richter dir dann zum Wahrheitsbeweis erklärt. 

bei Arschloch schwierig, aber vielleicht gelingt der Nachweis, dass ich zum Ausspruchszeitpunkt davon überzeugt war

http://www.oezv.or.at/politik-recht/rechtsgrundlagen/persoenlichkeitsrechte/

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Held von heute
J.E schrieb Gerade eben:

bei Arschloch schwierig, aber vielleicht gelingt der Nachweis, dass ich zum Ausspruchszeitpunkt davon überzeugt war

http://www.oezv.or.at/politik-recht/rechtsgrundlagen/persoenlichkeitsrechte/

Das ist nicht schwierig, sondern unmöglich. Es sei denn, du beschimpfst wenige Zentimeter große Menschen. Wenn diese noch dazu rundlich sind und ein Loch in der Mitte haben, könnte es sein, dass du tatsächlich davon überzeugt warst, Tatsachen zu verbreiten. ;-)

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