Fanszene Austria Wien


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V.I.P.
hope and glory schrieb vor 14 Minuten:

Im Internet darf man nicht schimpfen sonst ist es ja mobbing. Kaum geht es gegen die Polizei ist es erlaubt. Finde ich nicht richtig. 

Nochdazu stimmt der Slogan Acab auch nicht. Weil es bei der Polizei, neben den schwarzen Schafen, auch lässige Cops gibt. Finde den Freispruch nicht ok.

hast du die begründung auch gelesen oder nur den urteilsspruch zur kenntnis genommen?

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KRISCH RAUS!
hope and glory schrieb vor 16 Minuten:

Im Internet darf man nicht schimpfen sonst ist es ja mobbing. Kaum geht es gegen die Polizei ist es erlaubt. Finde ich nicht richtig. 

Nochdazu stimmt der Slogan Acab auch nicht. Weil es bei der Polizei, neben den schwarzen Schafen, auch lässige Cops gibt. Finde den Freispruch nicht ok.

whot?

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KRISCH RAUS!
hope and glory schrieb Gerade eben:

Whot, whot?

Was hat das eine mit dem anderen zu tun. "Internetmobbing" und "ACAB".
Findest du es auch so böse wenn geschrien wird "alle Grünen sind Schweine"? Wohl nicht. 

Und der Zusatz, dass es dort auch normale gibt, ist zwar nett, aber hat mit der Sache per se nichts zu tun.

 

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J.E schrieb vor 5 Minuten:

hast du die begründung auch gelesen oder nur den urteilsspruch zur kenntnis genommen?

Und darf ich trotzdem nicht anderer Meinung sein?

XSCHLAMEAL schrieb vor 1 Minute:

Was hat das eine mit dem anderen zu tun. "Internetmobbing" und "ACAB".

Weil eigentlich beides schimpfen ist. Einmal ist es verboten zu schimpfen und einmal erlaubt.

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KRISCH RAUS!
hope and glory schrieb vor 5 Minuten:

Weil eigentlich beides schimpfen ist. Einmal ist es verboten zu schimpfen und einmal erlaubt.

Nein, wenn ich sage hope and glory ist ein Orschloch ist es schimpfen aber kein Mobbing.

Bitte auch dies hier genau lesen:

Zitat

Das Schwenken der Fahne stelle keine konkrete Beschimpfung von Polizisten dar, das Hochhalten „von derartigen Transparenten bei einem Fußballspiel durch Fans“ sei „jedenfalls in einer Gesamtsicht nicht geeignet, den Tatbestand der Anstandsverletzung zu erfüllen.“ In dieser Form geäußerte Kritik sei „mit Blick auf die in einer demokratischen Gesellschaft besondere Bedeutung und Funktion der Meinungsäußerungsfreiheit bei Beachtung aller Umstände des Falles hinzunehmen“, befand der VfGH.

bearbeitet von XSCHLAMEAL

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KRISCH RAUS!
hope and glory schrieb vor 15 Minuten:

Und, erlaubt oder nicht?

Es ist nicht verboten. Sollte es anders sein bitte um die Stelle im Gesetz wo dies so niedergeschrieben ist, dann hätte ich mich wohl geirrt und es müsste wohl einige Gerichtsverfahren mehr geben.

edit: Ok anscheinend ist die einmalige Äußerung unter Umständen strafbar wenn sie in der Öffentlichkeit oder vor mehreren Personen fällt. Es handelt sich hierbei um ein Privatanklagedelikt.

Ich erinnere dich auch gerne daran wenn wir das nächste Meisterschaftsspiel haben.

btw: zur Begründung des Urteils auch etwas zu sagen? 

 

Zitat

Das Schwenken der Fahne stelle keine konkrete Beschimpfung von Polizisten dar, das Hochhalten „von derartigen Transparenten bei einem Fußballspiel durch Fans“ sei „jedenfalls in einer Gesamtsicht nicht geeignet, den Tatbestand der Anstandsverletzung zu erfüllen.“ 

bearbeitet von XSCHLAMEAL

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XSCHLAMEAL schrieb Gerade eben:

btw: zur Begründung des Urteils auch etwas zu sagen? 

Steht auf der Vorderseite. 

J.E schrieb vor 1 Minute:

wenn es der wahrheit entspricht, ja. 

Er hat es aber nicht nur mir gesagt, sondern ins Forum geschrieben. Jetzt geht es nur mehr darum ob ich ein Oaschloch bin oder nicht.

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KRISCH RAUS!
hope and glory schrieb vor 4 Minuten:

 

Er hat es aber nicht nur mir gesagt, sondern ins Forum geschrieben. Jetzt geht es nur mehr darum ob ich ein Oaschloch bin oder nicht.

Genau, das wäre eine Beleidigung aber kein Mobbing wie eben oben geschrieben. Wenn jetzt eine Gruppe, zB das ASB auf dich losgeht etc. dann ist es Mobbing. Ich habe damit deine Darstellung von der Vorderseite entgegnet, dass ACAB mit Mobbing gleichzusetzen ist.

Und wie gesagt, amüsant, dass die Polizisten hier die armen sind aber wenns um "Alle Grünen sind Schweine" geht, dann ist es etwas anderes.

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V.I.P.
hope and glory schrieb vor 2 Minuten:

Steht auf der Vorderseite. 

Er hat es aber nicht nur mir gesagt, sondern ins Forum geschrieben. Jetzt geht es nur mehr darum ob ich ein Oaschloch bin oder nicht.

nein, er hat geschrieben, wenn er sagen würde... da hat er es quasi noch nicht gesagt

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XSCHLAMEAL schrieb vor 13 Minuten:

Es ist nicht verboten. Sollte es anders sein bitte um die Stelle im Gesetz wo dies so niedergeschrieben ist, dann hätte ich mich wohl geirrt

Kenne mich nicht so gut aus bei den Gesetzen, aber lt. Google denke ich das der Paragraph 115 StGB das schon anders sieht? Da lese ich heraus (Absatz 1) das schimpfen schon auch verboten ist.

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KRISCH RAUS!
hope and glory schrieb vor 5 Minuten:

Kenne mich nicht so gut aus bei den Gesetzen, aber lt. Google denke ich das der Paragraph 115 StGB das schon anders sieht? Da lese ich heraus (Absatz 1) das schimpfen schon auch verboten ist.

Siehe mein edit in besagtem Post, unter Umständen ja.

 

Zitat

 

115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.

(3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.

 

 

 

Weiters würde mich schon interessieren wo du den Unterschied zwischen ACAB - welches böse ist - und den verallgemeinernden Beschimpfungen anderer Fangruppierungen siehst.

bearbeitet von XSCHLAMEAL

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Held von heute
J.E schrieb vor einer Stunde:

wenn es der wahrheit entspricht, ja. und wenn er es nur dir sagt, auch, auch wenn es falsch ist

Bei Beschimpfungen gibt es keinen Wahrheitsbeweis.

p.s.: Und wenn es nicht öffentlich passiert, kann es in Wien eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

bearbeitet von brillantinbrutal

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