J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 Bei Beschimpfungen gibt es keinen Wahrheitsbeweis. p.s.: Und wenn es nicht öffentlich passiert, kann es in Wien eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.logisch, weil wenn es stimmt, ist es tatsache und keine beleidigung 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 J.E schrieb Gerade eben: brillantinbrutal schrieb vor 7 Minuten: Bei Beschimpfungen gibt es keinen Wahrheitsbeweis. p.s.: Und wenn es nicht öffentlich passiert, kann es in Wien eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen. logisch, weil wenn es stimmt, ist es tatsache und keine beleidigung Das klingt zwar logisch, ist es aber nicht. Es wird dir nicht helfen, in einem Verfahren gegen dich zu beweisen, dass der Privatankläger tatsächlich ein Arschloch ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 Das klingt zwar logisch, ist es aber nicht. Es wird dir nicht helfen, in einem Verfahren gegen dich zu beweisen, dass der Privatankläger tatsächlich ein Arschloch ist. und wenn es sich um einen Sohn handelt, dessen Mutter sich prostituiertdu weißt, worauf ich hinaus willhttps://thegap.at/wann-verklagt-mich-strache/ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 J.E schrieb vor 6 Minuten: und wenn es sich um einen Sohn handelt, dessen Mutter sich prostituiert du weißt, worauf ich hinaus willhttps://thegap.at/wann-verklagt-mich-strache/ Ich weiß worauf du hinaus willst. Auf den Holzweg. Eine BESCHIMPFUNG ist nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Ob du jemanden beschimpfen willst, oder Tatsachen verbreiten, hängt von deiner subjektiven Tatseite ab. Bei "Hurensohn" ist ja theoretisch (!) beides möglich. Bei "Arschloch" doch eher weniger. Mir ist als Beispiel aus der Praxis "Gfüda" bekannt. Da konnte der Schimpfer sich noch so sehr darauf berufen, dass der Beschimpfte übergewichtig war. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 Ich weiß worauf du hinaus willst. Auf den Holzweg. Eine BESCHIMPFUNG ist nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Ob du jemanden beschimpfen willst, oder Tatsachen verbreiten, hängt von deiner subjektiven Tatseite ab. Bei "Hurensohn" ist ja theoretisch (!) beides möglich. Bei "Arschloch" doch eher weniger. Mir ist als Beispiel aus der Praxis "Gfüda" bekannt. Da konnte der Schimpfer sich noch so sehr darauf berufen, dass der Beschimpfte übergewichtig war. selbstverständlich ist das zu prüfen. und für die Wahrheit wird man nicht verurteilt. steht zB auch in dem link 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hope and glory V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 J.E schrieb vor 7 Minuten: brillantinbrutal schrieb vor 14 Minuten: Ich weiß worauf du hinaus willst. Auf den Holzweg. Eine BESCHIMPFUNG ist nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Ob du jemanden beschimpfen willst, oder Tatsachen verbreiten, hängt von deiner subjektiven Tatseite ab. Bei "Hurensohn" ist ja theoretisch (!) beides möglich. Bei "Arschloch" doch eher weniger. Mir ist als Beispiel aus der Praxis "Gfüda" bekannt. Da konnte der Schimpfer sich noch so sehr darauf berufen, dass der Beschimpfte übergewichtig war. selbstverständlich ist das zu prüfen. und für die Wahrheit wird man nicht verurteilt. steht zB auch in dem link Absatz 3. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 Absatz 3.? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
forzaviola84 Austria WIEN Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 Was da schonwieder diskutiert wird 6 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 forzaviola84 schrieb vor 1 Minute: Was da schonwieder diskutiert wird Wenn du außer Haus gehst wirst du doch beschimpft und mit faulen Tomaten beworfen. Dass dir solche Themen schon lange egal sind is eh klar. 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 J.E schrieb vor 21 Minuten: brillantinbrutal schrieb vor 28 Minuten: Ich weiß worauf du hinaus willst. Auf den Holzweg. Eine BESCHIMPFUNG ist nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Ob du jemanden beschimpfen willst, oder Tatsachen verbreiten, hängt von deiner subjektiven Tatseite ab. Bei "Hurensohn" ist ja theoretisch (!) beides möglich. Bei "Arschloch" doch eher weniger. Mir ist als Beispiel aus der Praxis "Gfüda" bekannt. Da konnte der Schimpfer sich noch so sehr darauf berufen, dass der Beschimpfte übergewichtig war. selbstverständlich ist das zu prüfen. und für die Wahrheit wird man nicht verurteilt. steht zB auch in dem link Vielleicht schaust einfach ins Gesetz statt auf "Vice". Zu § 111 StGB findest den Abs 3 mit dem Wahrheitsbeweis. Bei § 115 StGB findest du den den nicht (dafür die milieubedingte Unmutsäußerung). Aber wenn du es mir nicht glauben willst, kannst du ja versuchen, möglichst viele Arschlöcher als Arschlöcher öffentlich zu beschimpfen und dann abwarten, ob dich jemand anklagt und was der Richter dir dann zum Wahrheitsbeweis erklärt. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 Vielleicht schaust einfach ins Gesetz statt auf "Vice". Zu § 111 StGB findest den Abs 3 mit dem Wahrheitsbeweis. Bei § 115 StGB findest du den den nicht (dafür die milieubedingte Unmutsäußerung). Aber wenn du es mir nicht glauben willst, kannst du ja versuchen, möglichst viele Arschlöcher als Arschlöcher öffentlich zu beschimpfen und dann abwarten, ob dich jemand anklagt und was der Richter dir dann zum Wahrheitsbeweis erklärt. bei Arschloch schwierig, aber vielleicht gelingt der Nachweis, dass ich zum Ausspruchszeitpunkt davon überzeugt warhttp://www.oezv.or.at/politik-recht/rechtsgrundlagen/persoenlichkeitsrechte/ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 J.E schrieb Gerade eben: bei Arschloch schwierig, aber vielleicht gelingt der Nachweis, dass ich zum Ausspruchszeitpunkt davon überzeugt warhttp://www.oezv.or.at/politik-recht/rechtsgrundlagen/persoenlichkeitsrechte/ Das ist nicht schwierig, sondern unmöglich. Es sei denn, du beschimpfst wenige Zentimeter große Menschen. Wenn diese noch dazu rundlich sind und ein Loch in der Mitte haben, könnte es sein, dass du tatsächlich davon überzeugt warst, Tatsachen zu verbreiten. ;-) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hope and glory V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 J.E schrieb vor 20 Minuten: hope and glory schrieb vor 29 Minuten: Absatz 3. ? Link StGB 115 Absatz 3. Hätte ich so verstanden wie du. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2019 hope and glory schrieb vor 3 Stunden: Link StGB 115 Absatz 3. Hätte ich so verstanden wie du. Nope. Das ist die "milieubedingte Unmutsäußerung". 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
XSCHLAMEAL KRISCH RAUS! Beitrag melden Geschrieben 5. Juli 2019 brillantinbrutal schrieb vor 11 Stunden: Nope. Das ist die "milieubedingte Unmutsäußerung". Mit welcher du im Zuge eines Fußballspieles gut fährst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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