Wer steigt in die zweite Liga auf - 2017/18


OoK_PS

Recommended Posts

DIE Firma für Ihr Posting!
Flana schrieb vor 3 Stunden:

Gibt es aus Allerheiligen und Kapfenberg bereits jeweils ein Statement? Probiert man es in der nächsten Instanz nochmals oder war man sich des negativen Entscheides ohnehin bewusst und hat halt proforma eingereicht, tut sich aber jetzt den erneuten Aufwand nicht mehr an ...

In Allerheiligen überlegt man anscheinend noch...
http://www.svallerheiligen.at/news/lizenz-fuer-zweite-liga-verweigert-192

 

Kapfenberg sieht die einzige Möglichkeit zur Zulassung über rechtliche Schritte gegen den LASK...
https://www.laola1.at/de/red/fussball/erste-liga/news/kapfenberg-boss-fuchs--darum-gab-es-keine-lizenz/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Who let the Drog out?!
PostingGmbH schrieb vor 2 Minuten:

In Allerheiligen überlegt man anscheinend noch...
http://www.svallerheiligen.at/news/lizenz-fuer-zweite-liga-verweigert-192

 

Kapfenberg sieht die einzige Möglichkeit zur Zulassung über rechtliche Schritte gegen den LASK...
https://www.laola1.at/de/red/fussball/erste-liga/news/kapfenberg-boss-fuchs--darum-gab-es-keine-lizenz/

@Kapfenberg: Und wie soll sich das binnen 10 Tagen ausgehen? - Also für mich klingt das nach Kapfenberg ist weg vom Fenster (da es ja auch, selbst wenn die 200.000 EUR  noch irgendwo auf wundersame Art und Weise auftauchen, das Neuerungsverbot betreffend Budgetposten gibt). - Schade.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

DIE Firma für Ihr Posting!
Flana schrieb Gerade eben:

@Kapfenberg: Und wie soll sich das binnen 10 Tagen ausgehen? - Also für mich klingt das nach Kapfenberg ist weg vom Fenster (da es ja auch, selbst wenn die 200.000 EUR  noch irgendwo auf wundersame Art und Weise auftauchen, das Neuerungsverbot betreffend Budgetposten gibt). - Schade.

Ich persönlich sehe auch sowohl für Kapfenberg (Neuerungsverbot) als auch für Allerheiligen (fehlende Baugenehmigungen für das Ausweichstadion) sehr schwarz...

Ob Hartberg die fehlenden Punkte noch nachreichen kann ist fraglich. Den Fristverzug bei der Ausgliederung können sie ja nicht mehr beheben :gruebel:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Superkicker

Wenn ich mir die Begründung bei KApfenberg durchlese, glaube ich auch nicht, dass sie die Zulassung bekommen können. Auf der anderen Seite klingt doch das Interview vom Herovits so, als würde das Problem absolut lösbar sein.

Sky Sport Austria:
Allerdings macht Herovits den Kapfenbergern auch Hoffnung: “So etwas hat es in der Vergangenheit auch schon immer wieder gegeben. In der Regel war es dann immer so, dass bis zur Protest-Frist diese offenen Aspekte geklärt werden konnten, wonach einer Zulasssungserteilung in zweiter Instanz nichts mehr entgegen gestanden ist.”

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Who let the Drog out?!
PostingGmbH schrieb vor 13 Minuten:

In Allerheiligen überlegt man anscheinend noch...
http://www.svallerheiligen.at/news/lizenz-fuer-zweite-liga-verweigert-192

Ich habe jetzt, ohne mich jetzt im Detail in die Bestimmungen einzulesen (somit evtl fehlerhaft!), kurz in puncto Stadionkritierien/Ausweichstadion das Lizenzierungshandbuch überflogen.

Sprich, Allerheiligen müsste bis zur Einspruchsfrist ein Stadion in einem relativ großen Einzugsgebiet auftreiben, dass noch nicht von 2 Klubs genutzt wird. Die Sinnhaftigkeit, wenn man beispielsweise seine Heimspiele in St. Pölten austrägt, steht natürlich auf einem anderen Blatt ... Aber wie schaut es hier beispielsweise in der näheren Umgebung aus? Liebenau ist bereits doppelt belegt, oder? Gäbe es noch etwas, dass net vollkommen surreal wäre?
 

 

f) Das Ausweichstadion muss sich in Österreich und (im Fall von Bundesliga-Bewerbsspielen) im Gebiet des Landesverbandes des Lizenzbewerbers/-nehmers befinden - ausnahmsweise auch außerhalb dieses Gebietes, wenn es nicht mehr als 150 Kilometer Luftlinie vom Vereinssitz entfernt liegt.

g) Ein Stadion darf höchstens von zwei Klubs der beiden höchsten Spielklassen als Heim- oder Ausweichstadion für Bundesliga-Bewerbsspiele genützt werden. 

Unbenannt.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
PostingGmbH schrieb vor 41 Minuten:

Ich persönlich sehe auch sowohl für Kapfenberg (Neuerungsverbot)

Das gilt mWn erst ab der 2. Instanz. Für die 1. Instanz kannst du noch nachliefern (oder meinst du den damit verbundenen zetilichen Aspekt?)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Konteradmiral a.D.

Allerheiligen könnte auch in Hartberg spielen. Macht halt null Sinn für den Verein, deshalb glaube ich auch nicht, dass es dazu kommen wird.

Lafnitz baut übrigens ein nettes Kleinstadion, siehe Videos am Ende des Artikels:

https://www.laola1.at/de/red/fussball/erste-liga/hintergrund/laola1-on-air---der-sport-podcast--das-experiment-2--liga/

bearbeitet von OoK_PS

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

schwarz auf weiß

Wieso hat eigentlich Grödig nicht angesucht? Die stehen auf den 2 Tabellenplatz und Wacker Amateure auf den 9 (eigentlich eine Frechheit das die aufsteigen dürfen), vom sportlichen wäre Grödig ganz klar die bessere Alternative?

bearbeitet von Laskinger1908

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Who let the Drog out?!
BurgiB schrieb vor 20 Minuten:

Das gilt mWn erst ab der 2. Instanz. Für die 1. Instanz kannst du noch nachliefern (oder meinst du den damit verbundenen zetilichen Aspekt?)

 

Abschnitt 5.4. Absatz E des Bundesliga-Lizenzierungshandbuchs (http://www.bundesliga.at/de/oefbl/bestimmungen/)

 

€: für die zweite Liga hier (http://www.bundesliga.at/?proxy=redaktion/OEFBL/Bestimmungen/Zulassungsbestimmungen_2018-19.pdf). Ist aber ident.

Zitat

(E) Der LB ist berechtigt, gegen einen Beschluss des Senates 5 Protest an das Protestkomitee zu erheben, welcher spätestens zehn Tage nach (erster) Zustellung (auch per Telekopie) des Senat 5-Beschlusses bei der Geschäftsstelle der Bundesliga eingelangt sein muss. Der Protest ist schriftlich einzubringen, hat ein konkretes Rechtsmittelbegehren zu enthalten und ist zu begründen. Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß den vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Erwartung und des Budgets sowie des Liquiditätsplans sind jedoch unzulässig. Betrifft der Protest die Erfüllung der finanziellen Kriterien gem. Kapitel 10 sind die Arbeitsunterlagen des Prüfers (gemäß Richtlinie des Institutes Österreichischer Wirtschaftsprüfer KFS/PG 1 (neu), Kapitel 13 (vormals IWP PE 1)) mit dem Protest vorzulegen, andernfalls das Rechtsmittel als nicht ordnungsgemäß eingebracht gilt und zurückzuweisen ist. Frist für den Protest: 10 Tage nach Zustellung des Senat 5-Beschlusses Die Rechtsmittelinstanz, das Protestkomitee der Bundesliga, wird informiert, und das Sitzungsdatum wird vereinbart.

bearbeitet von Flana

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.