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ASB-Legende
Douglas schrieb am 22.11.2021 um 10:41 :

Ilzer: "Krankheit deutlich schädlicher als die Impfung"

Ilzer weiter: „Da hat sich der Zugang mit der Kommunikation zu den Spielern gewandelt. Es ging nicht mehr um Leistungslimits. Da war nur mehr die Sorge um die eigene Gesundheit das dominante Thema.“ Sachte Kritik äußerte Ilzer an Spielern, die keine Impfung in Anspruch nahmen. Diese würden „einfach ein Risiko eingehen“, so Ilzer. „Die meisten von uns haben jetzt bemerkt, dass dieses Risiko, diese Krankheit zu bekommen, deutlich mehr Schaden anrichtet, als eine Impfung.“ Quelle: spox

Die Bayern machen es richtig, vielleicht sollte der Klub auch an so etwas denken!

Wenns das Arbeitsrecht zulässt !?!

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Bunter Hund im ASB
Suni schrieb vor 10 Minuten:

Ich zahl dir nix, weil du dich privat net impfen lässt. Najo.

Ich zahl dir nichts, weil du mir nicht gemäß der Vereinbarung zur Verfügung stehst und dieses Nicht-zur-Verfügung-Stehen durch dein schuldhaftes, oder zumindest fahrlässiges Verhalten herbei geführt wurde. Nicht ganz abwegig, wenn doch alles andere als eindeutig.

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welcome to the shit show!
Suni schrieb vor 35 Minuten:

Ich zahl dir nix, weil du dich privat net impfen lässt. Najo.

Ich versteh diese Unterscheidung in "privat" und "nicht-privat" nicht. Worauf soll das basieren?
Ich weiß, dass das Arbeitsrecht sich eben nur auf das berufliche Leben bezieht, aber auch private Entscheidungen können Einfluss auf den Beruf haben. Wenn ich unter Freiheitsentzug stehe, weil ich ein Gewaltverbrechen verübt habe und deswegen nicht am Arbeitsort kommen kann, dann wird das auch berufliche Auswirkungen haben. 

GreatWhiteDope schrieb vor 29 Minuten:

Ich zahl dir nichts, weil du mir nicht gemäß der Vereinbarung zur Verfügung stehst und dieses Nicht-zur-Verfügung-Stehen durch dein schuldhaftes, oder zumindest fahrlässiges Verhalten herbei geführt wurde. Nicht ganz abwegig, wenn doch alles andere als eindeutig.

Ich denke, es wird relativ bald unter Fahrlässigkeit fallen sogar. Das wird noch übel für einige enden.

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freiberuflicher Wappler
flachzange1987 schrieb vor einer Stunde:

Warum? 

Weils solange es ka Impfpflicht gibt noch immer a freie Entscheidung ist. Das wird sich so wie es ausschaut a ändern (was ich ebenfalls fragwürdig finde aber anderes Thema) aber momentan ist es eben noch so wie es ist.

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welcome to the shit show!
Pepi_Gonzales schrieb vor 8 Minuten:

Weils solange es ka Impfpflicht gibt noch immer a freie Entscheidung ist. Das wird sich so wie es ausschaut a ändern (was ich ebenfalls fragwürdig finde aber anderes Thema) aber momentan ist es eben noch so wie es ist.

Nur weil es keine Impfflicht gibt, heißt es ja nicht, dass es keine Sorgfaltspflicht gegenüber Arbeitgeber oder Anderen gibt. Da wird ja derzeit viel rechtlich untersucht. 

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Bunter Hund im ASB
Pepi_Gonzales schrieb vor 6 Minuten:

Weils solange es ka Impfpflicht gibt noch immer a freie Entscheidung ist. Das wird sich so wie es ausschaut a ändern (was ich ebenfalls fragwürdig finde aber anderes Thema) aber momentan ist es eben noch so wie es ist.

Es gibt auch keine generelle Pflicht, nicht mit einem Handtuch als Schirm bewaffnet vom 5. Stock zu springen (Verschulden/Fahrlässigkeit), trotzdem kann das als Sorgfaltspflichtverletzung angesehen werden, die dazu führt, dass ich zb keinen Entgeltanspruch habe, falls ich verletzt ausfalle. Inwieweit Das Nicht-Impfen eben so eindeutig als so eine Pflichtverletzung zu verstehen ist, wird sich weisen. Wird bestimmt dazu mal ein Urteil geben.

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freiberuflicher Wappler
flachzange1987 schrieb vor 3 Minuten:

Nur weil es keine Impfflicht gibt, heißt es ja nicht, dass es keine Sorgfaltspflicht gegenüber Arbeitgeber oder Anderen gibt. Da wird ja derzeit viel rechtlich untersucht. 

Das  mag schon sein. Aber dann soll mans untersuchen und dann dementsprechend handeln. Gewehr bei Fuß braucht man da nicht stehen.

GreatWhiteDope schrieb vor 3 Minuten:

Es gibt auch keine generelle Pflicht, nicht mit einem Handtuch als Schirm bewaffnet vom 5. Stock zu springen (Verschulden/Fahrlässigkeit), trotzdem kann das als Sorgfaltspflichtverletzung angesehen werden, die dazu führt, dass ich zb keinen Entgeltanspruch habe, falls ich verletzt ausfalle. Inwieweit Das Nicht-Impfen eben so eindeutig als so eine Pflichtverletzung zu verstehen ist, wird sich weisen. Wird bestimmt dazu mal ein Urteil geben.

Schon klar aber dann wart ma auf a valides Urteil.

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Bester Mann im Team

Mein Senf:
Arbeitnehmer müssen jedenfalls selbst dafür sorgen, dass sie arbeitsfähig sind. Sollten sie wegen der Verweigerung der Impfung längere Zeit ausfallen, mit Langzeitfolgen kämpfen oder länger als die geimpften Spieler in Quarantäne müssen, könnte der Verein durchaus argumentieren, dass die Spieler (grob) fahrlässig ihre Sorgfaltspflichten gegenüber dem Arbeitgeber verletzt haben. Es wäre dann auch möglich, dass ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen (Geldstrafen usw.) drohen. 

Solange es keine generelle Impfpflicht oder 2G am Arbeitsplatz gibt, kann der Arbeitgeber mMn aber nicht nur aufgrund der Nicht-Impfung Konsequenzen ziehen. Es muss schon eine konkrete Arbeitsverhinderung vorliegen, die durch die Nicht-Impfung verursacht wurde. Ausschlaggebend wird sein, ob das Gericht die Ursache der Arbeitsverhinderung wirklich in der Nicht-Impfung sieht. 

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