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also kennst du den begriff "konkurrenzklausel"nicht?

Nein, kenne ich nicht.

Ändert aber nichts an meiner Aussage. Es gibt ein Antidiskreminirungsgesetz welches Verträge, die einem die persönliche Entwicklung oder Entfaltung verbieten, de jura ausschließen.

Edit: weils mir gerade die Freundin sagt. Es gibt ein anscheinend ein (Grund)Recht darauf seinen Arbeitnehmer frei wählen zu dürfen.. wäre dies nicht der Fall, wäre es Sklaverei.

bearbeitet von *KichertBeimKacken*

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Im ASB-Olymp

dann wirst du ja diese konkurrenzklausel belegen können, also bitte, her damit

traue ich mich ohne Recherche nicht beurteilen inwieweit ein österreichweites Verbot einem Berufsverbot gleich kommt und damit unzulässig wäre, weil es "eine unbillige Erschwerung des Fortkommens darstellt" ... einem gelernten Goldschmied kannst du definitiv keine Konkurrenzklausel aufs Auge drücken.

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Postinho

traue ich mich ohne Recherche nicht beurteilen inwieweit ein österreichweites Verbot einem Berufsverbot gleich kommt und damit unzulässig wäre, weil es "eine unbillige Erschwerung des Fortkommens darstellt" ... einem gelernten Goldschmied kannst du definitiv keine Konkurrenzklausel aufs Auge drücken.

Ein Berufsverbot kann es ohnehin nicht sein, solange er ja Vertrag hat und sein Gehalt bekommt...

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Im ASB-Olymp

Ein Berufsverbot kann es ohnehin nicht sein, solange er ja Vertrag hat und sein Gehalt bekommt...

dann ist es aber auch keine Konkurrenzklausel, bei einem laufenden Vertrag stellt sich die Frage ja nicht, sondern nur nach Ende des Vertrages.

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Im ASB-Olymp

Glaubt man der SN, ist Prietl tatsächlich einer unserer wahrscheinlichen Sommertransfers....

Bitte nicht! Die sind ja in letzter Zeit nicht mehr so gut informiert, oder hab ich da was falsch in Erinnerung behalten?

bearbeitet von zizou98

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Postinho

dann ist es aber auch keine Konkurrenzklausel, bei einem laufenden Vertrag stellt sich die Frage ja nicht, sondern nur nach Ende des Vertrages.

Nein, eh nicht, denn nach Ende des Vertrages darf der spieler ohnehin machen was er will...

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Beruf: ASB-Poster

Nein, kenne ich nicht.

Ändert aber nichts an meiner Aussage. Es gibt ein Antidiskreminirungsgesetz welches Verträge, die einem die persönliche Entwicklung oder Entfaltung verbieten, de jura ausschließen.

Edit: weils mir gerade die Freundin sagt. Es gibt ein anscheinend ein (Grund)Recht darauf seinen Arbeitnehmer frei wählen zu dürfen.. wäre dies nicht der Fall, wäre es Sklaverei.

Sicher gitbs Konkurrenzklauseln wo man zB innerhalb von einem halben Jahr nach der Kündigung nicht im selben Geschäftszweig arbeiten darf sonst werden paar Monatsgehälter fällig (falls die Firma draufkommt und es anzeigt).

bearbeitet von Herbert_9

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Top-Schriftsteller

Falls wir an den 3 spielern von toulouse noch dran sind, sieht gut aus dass die absteigen. Tolouse ist beim 9. 1:0 hinten, stade reims führt sensationell gegen lyon mit 3:0

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