Der "unwichtige" Frage-Thread


revo

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Geht ein gestohlen gemeldetes Fahrrad, das wieder auftaucht, zwischenzeitlich aber von der Versicherung bereits ersetzt wurde in den Besitz der Versicherung über?



Logisch, was denn sonst???
Kommt sicher auf den Wert an.



????

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Lurker schrieb vor 9 Minuten:

 


Logisch, was denn sonst???

Vielleicht naht sichs der Staat ein, weils seine Behörde ja wieder aufgetrieben hat? Somit müsste sich ja dann allerhand wiederaufgetauchtes Diebsgut bei Versicherungen stapeln...Was tun die mit dem Krempel?

bearbeitet von Indurus

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Beruf: ASB-Poster
Vielleicht naht sichs der Staat ein, weils seine Behörde ja wieder aufgetrieben hat? Somit müsste sich ja dann allerhand wiederaufgetauchtes Diebsgut bei Versicherungen stapeln...Was tun die mit dem Krempel?



Die Versicherung hat es bezahlt, also geht es in deren Besitz über. Der Staat kann doch nicht zwangsenteignen (natürlich könnte er, aber die Begründung "ich hab's gefunden" ist etwas weit hergeholt). Und deiner Logik folgend: Was täte denn der Staat mit all dem Krempel ? ;-)

Manche der entschädigten Sachen werden verkauft, andere wiederum verschrottet. Das sind ja nicht nur wieder aufgetauchte Dinge, sondern auch kaputte.

Was das ursprüngliche Beispiel betrifft: Die wenigsten gestohlenen Räder werden wiedergefunden und können dann auch dem ursprünglichen Besitzer ausgehändigt werden. Bei codierten Rädern geht das natürlich. Der korrekte Weg ist, daß das Fahrrad dann an die Versicherung übergeben wird. Es könnte aber schon auch mal vorgekommen sein, daß es dem ursprünglichen Besitzer übergeben wurde und dieser es der Versicherung trotz empfangener Leistung nicht ausgehändigt hat. Abgesehen davon, daß dieser sich damit strafbar macht muß man bei der polizeilichen Anzeige (Grundvoraussetzungen für den Erhalt einer Versicherungsleistung) auch bekannt geben, ob es Versicherungsschutz für das Rad gibt. Keine Ahnung, ob die Polizei dies bei der Aushändigung berücksichtigt.

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Lurker schrieb vor 21 Minuten:

 


Die Versicherung hat es bezahlt, also geht es in deren Besitz über. Der Staat kann doch nicht zwangsenteignen (natürlich könnte er, aber die Begründung "ich hab's gefunden" ist etwas weit hergeholt). Und deiner Logik folgend: Was täte denn der Staat mit all dem Krempel ? ;-)

Manche der entschädigten Sachen werden verkauft, andere wiederum verschrottet. Das sind ja nicht nur wieder aufgetauchte Dinge, sondern auch kaputte.

Was das ursprüngliche Beispiel betrifft: Die wenigsten gestohlenen Räder werden wiedergefunden und können dann auch dem ursprünglichen Besitzer ausgehändigt werden. Bei codierten Rädern geht das natürlich. Der korrekte Weg ist, daß das Fahrrad dann an die Versicherung übergeben wird. Es könnte aber schon auch mal vorgekommen sein, daß es dem ursprünglichen Besitzer übergeben wurde und dieser es der Versicherung trotz empfangener Leistung nicht ausgehändigt hat. Abgesehen davon, daß dieser sich damit strafbar macht muß man bei der polizeilichen Anzeige (Grundvoraussetzungen für den Erhalt einer Versicherungsleistung) auch bekannt geben, ob es Versicherungsschutz für das Rad gibt. Keine Ahnung, ob die Polizei dies bei der Aushändigung berücksichtigt.

 

Mir gings um Diebsgut im Allgemeinen. Ich habe mich eben gefragt, ob rein rechtlich gesehen die Entschädigung einem Kauf der (nicht mehr vorhandenen, weil gestohlenen) Ware gleich kommt. Dass es nach Wiederauftauchen am ehesten der Versicherung zusteht ist sowieso klar. Ich dachte mir nur, da müssten sich im Laufe der Zeit allerhand wiederaufgetauchte Sachen ansammeln, hätte aber gleichzeitig noch nie was von einem Versicherungs-Abverkauf oder Ähnlichem gelesen.

bearbeitet von Indurus

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Lurker schrieb vor 2 Stunden:

 


Logisch, was denn sonst???

????

 

Jo eh, dennoch zahlt sich das manches mal goar nimma aus.

Indurus schrieb vor 2 Stunden:

Vielleicht naht sichs der Staat ein, weils seine Behörde ja wieder aufgetrieben hat? Somit müsste sich ja dann allerhand wiederaufgetauchtes Diebsgut bei Versicherungen stapeln...Was tun die mit dem Krempel?

siehe burnsi;

cmburns schrieb vor 1 Stunde:

Sachen werden verkauft/versteigert würd ich sagen.

+1

---

mir wurden zwei teure MTB's gfladert, versichert 2/3 vom Wert bekommen, eines

wurde gleich beim ersten Verkäufer abgerechnet via. Versicherung.

Das zweite Klein Bike, leider nicht versichert, verreckt jetzt sicher irgendwo ...

Fix ist, dass den Orsch sicher auf de Goschn g'haut hat mit meinem Gaul!

 

 

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Mir gings um Diebsgut im Allgemeinen. Ich habe mich eben gefragt, ob rein rechtlich gesehen die Entschädigung einem Kauf der (nicht mehr vorhandenen, weil gestohlenen) Ware gleich kommt. Dass es nach Wiederauftauchen am ehesten der Versicherung zusteht ist sowieso klar. Ich dachte mir nur, da müssten sich im Laufe der Zeit allerhand wiederaufgetauchte Sachen ansammeln, hätte aber gleichzeitig noch nie was von einem Versicherungs-Abverkauf oder Ähnlichem gelesen.

Wie gesagt, die Aufklärungsquote und mögliche Zuordnung ist generell nicht so wahnsinnig hoch. Wenn es aber passiert, dann werden die Dinger sehr wohl weiterverscherbelt. Typischerweise Autos, da die nach Wiederauftauchen natürlich gut zuordenbar sind: Je nach Versicherungsgesellschaft (bzw deren Bedingungen) wird nach 1-2 Monaten die Leistung aus der Kasko fällig. Taucht das Kfz nach 2 Monaten und 1 Tag auf gehört das Kfz der Versicherung. Sollte der Versicherungsnehmer aber lieber das wieder aufgetauchte Auto haben wollen, wird die Versicherung gegen Rückzahlung der Leistung nichts dagegen haben, das Auto dem VN wieder auszuhändigen. (Das kommt in der Tat manchmal vor) Wenn das aber vom VN nicht gewünscht ist, dann wird das Auto in eine Börse gestellt und typischerweise an einen Händler verkauft. Mitunter kommt es auch vor, daß vielleicht ein Schadenreferent oder ein Bekannter dessen das Auto zum Marktpreis übernimmt. In den freien Markt kommt es aber nicht. Das wäre zu umständlich. Für den Versicherer ist es wichtig, einen marktüblichen Preis mit möglichst wenig Aufwand zu erhalten. 10 Interessenten, die eine Probefahrt und einen Ankaufstest machen wollen ist da einfach nicht drinnen.

Bei kleineren Dingen wird's schon komplizierter, da es oft halt schwer ist, daß der Geschädigte ausfindig gemacht wird. Aber auch da wird versucht, die Sachen mit möglichst wenig Aufwand loszuwerden.

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.
barca11 schrieb vor einer Stunde:

Kann ein Autoradio mit USB Anschluss auch nur mein Handy aufladen?

Ich brauch meine Musik vom Telefon ned, ich denk ich ksnn ds irgenwie abstellen

Klar

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