Der "unwichtige" Frage-Thread


revo

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I'll be back!
ooeveilchen schrieb vor 1 Stunde:

Natürlich.
Ansonsten könnte sich ja jeder Nazi ein privates Museum einrichten 

und wenn ich normalerweise keine besucher empfange?

bearbeitet von Iniesta

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Oasch
Grauer Prophet schrieb vor 6 Stunden:

Ich kann ja mal schauen ob man das Bild iwie photoshopen kann aka es geht erm ja nur ums Gesicht.Und drunter der Super Mario Körper oder so :davinci:

Häng halt ein Foto von dir in einem Hakenkreuz im Mistkübel T-Shirt daneben

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Iniesta schrieb vor 5 Minuten:

und wenn ich normalerweise keine besucher empfanger?

Wirst halt dann nachweisen müssen.
Kommt dann wahrscheinlich auch drauf an ob du dir einen ganzen Raum voll mit Devotionalien einrichtest oder das Zeug irgendwo im Keller in Kartons lagerst. 

 

Grundsätzlich musst da aber meines Wissens nur verbotene Symbole unkenntlich machen und schon darfst mit dem Zeug eigentlich tun und lassen was du willst.
Kannst also auch den Wehrmachtshelm zum Radlfahren hernehmen wennst lustig bist. 

 

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Wien nur du allein!
Iniesta schrieb vor 24 Minuten:

und wenn ich normalerweise keine besucher empfanger?

Wenn du wirklich keine Besucher empfängst, dann nicht. Aber sobald zumindest zwei Personen dich zu Hause besuchen, ist "mehrere Personen" erfüllt.

Zitat

Aufforderung zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung

§ 3d.Paragraph 3 d,

(1)Wer öffentlich oder vor mehreren Menschen, in Druckwerken, verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen zu einer der nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlungen auffordert, aneifert oder zu verleiten sucht, insbesondere zu diesem Zweck die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlicht oder anpreist, ist, sofern er nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Es kommt natürlich auf die Darstellung an. Opa vom Großvater neben anderen Verwandten wird nicht als Verherrlichung gelten, eine Fahne mit dem SS-Totenkopf hingegen schon.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ich glaube, darauf wird es ankommen:

"zu einer der nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlungen auffordert, aneifert oder zu verleiten sucht"

Die Frage ist, ob ein an der Wand hängendes Bild oder sonst ein Gegenstand an sich schon "auffordert, aneifert oder verleitet".

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Neocon schrieb vor 38 Minuten:

Wenn du wirklich keine Besucher empfängst, dann nicht. Aber sobald zumindest zwei Personen dich zu Hause besuchen, ist "mehrere Personen" erfüllt.

Das sieht Fettes Brot genauso... 

 

bearbeitet von Indurus

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firewhoman schrieb vor 21 Minuten:

Die Frage ist, ob ein an der Wand hängendes Bild oder sonst ein Gegenstand an sich schon "auffordert, aneifert oder verleitet".

Sofern nicht plausibel argumentierbar wird wohl, nicht zu unrecht, immer davon ausgegangen dass jemand der daheim verbotene Symbolik aufhängt dies immer zum Zwecke der Glorifizierung tut. 

Mir fiele jetzt keine plausible Begründung ein warum dies jemand sonst tun sollte. 
Höchstens noch im Kontext zu irgendwelchen bildungstechnischen Aspekten:
Wenn ich beispielsweise ein privates Heimatkundemuseum betreibe und dort neben anderen Sachen auch die NS-Zeit im Ort anhand von Fotos oder Gegenständen darstelle. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
ooeveilchen schrieb vor 3 Minuten:

Sofern nicht plausibel argumentierbar wird wohl, nicht zu unrecht, immer davon ausgegangen dass jemand der daheim verbotene Symbolik aufhängt dies immer zum Zwecke der Glorifizierung tut. 

 

Aber auch die Glorifizierung nicht zum Selbstzweck, sondern ... siehe oben: zum Zweck von Aufforderung, Aneriferung, Verleitung.

Jedenfalls, das einzige Bild vom eigenen Vorfahren sollte Grund genug sein.

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Wenn wir schon beim Thema Dekoration sind:

Ich nehme an es ist rechtlich überhaupt kein Problem wenn ich mir aus dem Internet urheberrechtsgeschützte Grafiken zusammensuche und dann bei einem Online-Druckshop ein Poster davon drucken lasse?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
ooeveilchen schrieb vor 2 Stunden:

Wenn wir schon beim Thema Dekoration sind:

Ich nehme an es ist rechtlich überhaupt kein Problem wenn ich mir aus dem Internet urheberrechtsgeschützte Grafiken zusammensuche und dann bei einem Online-Druckshop ein Poster davon drucken lasse?

Ausschließlich für den Eigengebrauch?

Ganz sicher bin ich mir da nicht, ob das rechtlich safe ist ...

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firewhoman schrieb vor 9 Stunden:

Ausschließlich für den Eigengebrauch?

Ganz sicher bin ich mir da nicht, ob das rechtlich safe ist ...

Ja kommt daheim an die Wand. 

Gibt leider von dem betreffenden Musiker keinen gescheiten Merch jetzt würd ich mir da gerne selber was basteln.

 

Primär ist eigentlich die Frage ob mir der Druckstore sowas überhaupt druckt. 

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