Ich weiß nicht, inwieweit die Nachricht ernst gemeint war, aber hier geht es ja um eine schuldrechtliche Angelegenheit, die Donauparkstadiongesellschaft hat einfach eine Verbindlichkeit bezahlt, von der sie dachte, dass sie existiert, was aber nicht der Fall war, so etwas ist ganz einfach mittels einer Leistungskondiktion (§§ 1431 ff ABGB) zurückzufordern