Probleme mit Airlines


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Kann dir am Montag sagen, wie lange die Beantwortung meiner letzten Beschwerdefälle bei der AUA so durchschnittlich gedauert hat, wenn ich wieder im Büro bin. Unter 14 Tagen war mit Sicherheit wenig dabei, eine Zwischeninfo, dass es noch etwas dauert kommt übrigens ganz selten. Gezahlt wurde dafür immer und das ist ja auch mal positiv.

bearbeitet von DonFetzo

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Wahnsinniger Poster

Jetzt kein echtes Problem, aber weil es mir aufgefallen ist: Heute 2 Flüge mit der Boeing 777-200, zuerst mit der Austrian nach FRA, dann mit United nach IAD..  Beide Male eisig kalt... Liegt das am Flugzeugtyp? Oder bin ich falsch gesessen? Jeweils 37. Reihe...

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schmechi schrieb vor 1 Stunde:

Jetzt kein echtes Problem, aber weil es mir aufgefallen ist: Heute 2 Flüge mit der Boeing 777-200, zuerst mit der Austrian nach FRA, dann mit United nach IAD..  Beide Male eisig kalt... Liegt das am Flugzeugtyp? Oder bin ich falsch gesessen? Jeweils 37. Reihe...

kann nicht mehr mit garantie sagen, ob es auch eine 777 war, aber jedenfalls auch schon erlebt, dass es viel zu warm war und dann geht man aufs WC und kommt drauf, dass es in anderen bereichen angenehm war.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
DonFetzo schrieb vor 14 Stunden:

Kann dir am Montag sagen, wie lange die Beantwortung meiner letzten Beschwerdefälle bei der AUA so durchschnittlich gedauert hat, wenn ich wieder im Büro bin. Unter 14 Tagen war mit Sicherheit wenig dabei, eine Zwischeninfo, dass es noch etwas dauert kommt übrigens ganz selten. Gezahlt wurde dafür immer und das ist ja auch mal positiv.

Ich geb ihnen eh noch a bisserl Zeit. Gut, dass sie so gut wie immer zahlen, da dürfens dann gern länger brauchen.;)

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ASB-Legende

Habe wieder einen mehr oder weniger interessanten Fall am Tisch. Die Ausgleichsleistung wurde wegen außergewöhnlicher Umstände abgelehnt. Argumentiert wird damit, dass es sich um einen Wetlease-Flug gehandelt hat und es am Flugtag zu einer massenhaften Erkrankung der Crew kam. Eine überproportionale Krankenstandsrate sei nicht vorhersehbar und auch nicht anderweitig vermeidbar und ist dies z.B. mit einem Streik des Personals vergleichbar, wobei ein Streik noch besser zu "verkraften" wäre, da dieser ja vorab angekündigt wird.

 

Die Fluglinie zitiert eine Entscheidung des LG Hannover zum Streik und kann ihrer Ansicht nach in der Konstallation nichts anderes gelten. Nach Abschluss des Verfahrens, gebe ich ein Feedback, ob nicht doch gezahlt wurde.  

 

 

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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor 3 Minuten:

Habe wieder einen mehr oder weniger interessanten Fall am Tisch. Die Ausgleichsleistung wurde wegen außergewöhnlicher Umstände abgelehnt. Argumentiert wird damit, dass es sich um einen Wetlease-Flug gehandelt hat und es am Flugtag zu einer massenhaften Erkrankung der Crew kam. Eine überproportionale Krankenstandsrate sei nicht vorhersehbar und auch nicht anderweitig vermeidbar und ist dies z.B. mit einem Streik des Personals vergleichbar, wobei ein Streik noch besser zu "verkraften" wäre, da dieser ja vorab angekündigt wird.

Die Fluglinie zitiert eine Entscheidung des LG Hannover zum Streik und kann ihrer Ansicht nach in der Konstallation nichts anderes gelten. Nach Abschluss des Verfahrens, gebe ich ein Feedback, ob nicht doch gezahlt wurde.  

Kannst ihnen mal folgende zwei Urteile um die Ohren fetzen:

Zitat

Nach Auffassung des Gerichts verwirkliche sich bei der Erkrankung von Besatzungsmitgliedern oder sonstigem Personal einer Fluggesellschaft gerade das unternehmerische Risiko der Fluggesellschaft, so dass hieraus kein außergewöhnlicher Umstand abgeleitet werden könne.

Amtsgericht Erding, Urteil vom 20.03.2017, Az.: 13 C 3778/16

https://www.diekmann-rechtsanwaelte.de/news/details/article/ag-erding-wilder-streik-bei-tuifly-ist-weder-aussergewoehnlicher-umstand-noch-sind-alle-zumutbaren-massnahmen-ergriffen-worden/

 

Zitat

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteilen vom 12.09.2017 (Az X ZR 102/16, Az X ZR 106/16) nämlich entschieden, dass eine Airline auch dann ausführende Fluggesellschaft im Sinne der Verordnung Nr. 261/2004 ist, wenn sie von einer anderen Airline ein Flugzeug samt Besatzung im Wege des sog. "Wet-Lease" anmietet.

BGH-Urteile vom 12.09.2017 - Az X ZR 102/16 & X ZR 106/16

http://www.kanzlei-irion.de/Flugausfaelle-Eurowings-Germanwings-12-09-2017.html

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@Neocon Danke für die Urteile, wäre aber gar nicht notwendig gewesen. Mir ist schon klar, dass die Begründung der Fluglinie Blödsinn ist, aber zumindest warens halbwegs kreativ und die Gegenseite versucht ja auch nur kostenschonend zu arbeiten. ;) Bin trotzdem gespannt, ob sie nach Einleitung des Schlichtungsverfahrens dann zahlen oder es nur über den Klagsweg gehen würde.

bearbeitet von DonFetzo

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Habe nun weitere Recherchen betrieben. So klar ist die Rechtslage dann doch wieder nicht. Mit der Rechtsfrage des außergewöhnlichen Umstandes bei massiven Krankmeldungen schlägt sich gerade der EuGH herum, daher bieten die Fluglinien im Moment wohl üblicherweise eine Abschlagszahlung an. Kann man sich dann also selbst Gedanken machen, ob man die angebotene Quote dann annimmt oder nicht. Ich würde ja so wie das Amtsgericht Erding entscheiden, ob der EuGH das dann auch so sieht, sei dahingestellt. ;) 

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  • 2 weeks later...
Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Die Woche wieder eine "in Bearbeitung, Volumen blablabla Email-Konserve" bekommen, is zwar nett, aber am We werd ich mich jetzt wirklich hinsetzen und einmal den Rechtsschutz raussuchen/kontaktieren was sie brauchen oder obs einfach mal so offiziell nachfragen etc. - sinds bald 8 Wochen bei Frist von 14 Tagen.:D

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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb am 28.3.2018 um 15:22 :

Habe nun weitere Recherchen betrieben. So klar ist die Rechtslage dann doch wieder nicht. Mit der Rechtsfrage des außergewöhnlichen Umstandes bei massiven Krankmeldungen schlägt sich gerade der EuGH herum, daher bieten die Fluglinien im Moment wohl üblicherweise eine Abschlagszahlung an. Kann man sich dann also selbst Gedanken machen, ob man die angebotene Quote dann annimmt oder nicht. Ich würde ja so wie das Amtsgericht Erding entscheiden, ob der EuGH das dann auch so sieht, sei dahingestellt. ;) 

Der Generalanwalt sieht es jedenfalls nicht wie das Amtsgericht Erding:

Zitat

Fluggesellschaften müssen nach Einschätzung eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof keine Entschädigungen zahlen, wenn sie wegen eines wilden Streiks Flüge nicht wie geplant durchführen können. Arbeits- und tarifrechtlich nicht legitimierte Arbeitsniederlegungen stellten einen „außergewöhnlichen Umstand“ dar, der eine Befreiung von der Entschädigungspflicht möglich mache, argumentierte Evgeni Tanchev am Donnerstag in einem Gutachten zu einer Klage von Kunden der deutschen Fluggesellschaft Tuifly.

https://www.faz.net/-hsn-991oq

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Wien nur du allein!
Zitat

Nach Auffassung des EuGH fällt die spontane Abwesenheit eines erheblichen Teils des Flugpersonals (in Gestalt eines „wilden Streiks“, wie er hier in Rede steht) nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“, wenn sie auf die überraschende Ankündigung von Umstrukturierungsplänen durch ein ausführendes Luftfahrtunternehmen zurückgeht und einem Aufruf folgt, der nicht von den Arbeitnehmervertretern des Unternehmens verbreitet wird, sondern spontan von den Arbeitnehmern selbst, die sich krank meldeten. Ein solcher „wilder Streik“ erlaube es der Fluggesellschaft nicht, sich von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu befreien. Die Risiken, die sich aus den mit solchen Maßnahmen einhergehenden sozialen Folgen ergeben, seien Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft.

https://reiserechtfuehrich.com/2018/04/17/entschaedigung-fuer-fluggaeste-auch-bei-wildem-streik-bei-tuifly/

Der EuGH ist also nicht der Empfehlung des Generalanwalts gefolgt. Wobei man sich doch sehr stark auf den Einzelfall bezieht.

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Neocon schrieb vor 4 Stunden:

https://reiserechtfuehrich.com/2018/04/17/entschaedigung-fuer-fluggaeste-auch-bei-wildem-streik-bei-tuifly/

Der EuGH ist also nicht der Empfehlung des Generalanwalts gefolgt. Wobei man sich doch sehr stark auf den Einzelfall bezieht.

Habe ich auch festgestellt. Gehe daher davon aus, dass das Urteil auf meinen Fall trotzdem nicht anwendbar ist.

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  • 2 weeks later...
Oasch

Wie kann es eigentlich sein, dass die Telefonauskunft keine Information hat, warum ein Flug annuliert wurde? Annullierungen ohne Angabe von Gründen sind das absolut Letzte, da hat man dann erst Recht kein Verständnis für die Fluglinien. 

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Oasch

Wie sieht es eigentlich bei Flug+Zug-Tickets aus, die ja verschiedene Fluglinien anbieten. Wenn es Probleme nur mit dem Zug gibt, hat man kein Anrecht auf Entschädigungszahlung, da kein Flugzeug?

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