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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor 7 Minuten:

Musst aber eingecheckt haben, ansonsten bekommst nur Steuern und Gebühren retour. 

So habe ich das Urteil auch in Erinnerung. Wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird bekommt man natürlich auch eine Entschädigung, wenn man anders heim reist. Wer gar nicht fliegen wollte, aber nicht. Der Check In ist da ein gutes Kriterium

bearbeitet von Neocon

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  • 2 weeks later...
Wien nur du allein!
Zitat

Die Ryanair-Tochter Laudamotion ist vom Landesgericht Korneuburg verurteilt worden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Gebühr von 55 Euro für den Check-In am Flughafen geklagt. Das Gericht erklärte diese Gebühr für unzulässig, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie der VKI am Mittwoch mitteilte. Die Kosten seien ungewöhnlich und für den Kunden überraschend. Der Kunde müsse nicht davon ausgehen, dass eine Gebühr in dieser Höhe zu erwarten sei, so das Gericht. 

https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5586528/55-Euro-fuer-Einchecken-am-Flughafen-Laudamotion-verurteilt

55 Euro ist halt schon ziemlich dreist.

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blablabla

Hatte schon jemand von euch die Problematik, dass Flüge von Turkish Airlines geändert wurden, man diese Änderung aber nicht online bestätigen konnte? Da kommt bei mir immer ein Fehler. Ich musste das auch bereits das letzte Mal telefonisch lösen. Ich bin mir einfach auch nicht sicher, was passiert, wenn ich nicht bestätige :davinci:

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ASB-Legende
Evilken schrieb vor 12 Minuten:

Hatte schon jemand von euch die Problematik, dass Flüge von Turkish Airlines geändert wurden, man diese Änderung aber nicht online bestätigen konnte? Da kommt bei mir immer ein Fehler. Ich musste das auch bereits das letzte Mal telefonisch lösen. Ich bin mir einfach auch nicht sicher, was passiert, wenn ich nicht bestätige :davinci:

Hatte ich. Ein Flug, den ich knapp 10 Monate vorher gebucht habe, wurde alle 2 Monate um ungefähr 5 Minuten geändert. Jedes Mal wollten die eine Bestätigung, dass ich die Änderung akzeptiere. Online ging es nie, hab es telefonisch gelöst, weil da in meinem Fall auch keine Kosten angefallen sind. Bin mir nicht sicher, ob da nicht eine gewisse Absicht dahinter steckt und mit der Serviceline Geld gemacht werden soll. Fand es zwar sinnvoll, dass die Änderungen kommuniziert worden sind, aber bei 5 Minuten ist das halt auch fast etwas übertrieben. Wenn man das nicht bestätigt, wird es wohl auch egal sein, weil informiert wurdest ja und wenn der Flug dann versäumt wird, ist es Eigenverschulden.

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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor 2 Minuten:

Wenn man das nicht bestätigt, wird es wohl auch egal sein, weil informiert wurdest ja und wenn der Flug dann versäumt wird, ist es Eigenverschulden.

Glaub auch, dass es da nur um die rechtliche Absicherung geht. Bei 5 Minuten egal, wird aber ein automatischer Prozess sein, der auch bei mehreren Stunden greift.

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blablabla
DonFetzo schrieb vor 5 Minuten:

Hatte ich. Ein Flug, den ich knapp 10 Monate vorher gebucht habe, wurde alle 2 Monate um ungefähr 5 Minuten geändert. Jedes Mal wollten die eine Bestätigung, dass ich die Änderung akzeptiere. Online ging es nie, hab es telefonisch gelöst, weil da in meinem Fall auch keine Kosten angefallen sind. Bin mir nicht sicher, ob da nicht eine gewisse Absicht dahinter steckt und mit der Serviceline Geld gemacht werden soll. Fand es zwar sinnvoll, dass die Änderungen kommuniziert worden sind, aber bei 5 Minuten ist das halt auch fast etwas übertrieben. Wenn man das nicht bestätigt, wird es wohl auch egal sein, weil informiert wurdest ja und wenn der Flug dann versäumt wird, ist es Eigenverschulden.

Ja, grundsätzlich stört mich die Information auch nicht, hatte ich auch schon mehrfach bei anderen Airlines, nur ist es noch nie bzw. habe ich es noch nie mitbekommen, dass ich die Änderung bestätigen musste. Ich werds wohl wieder telefonisch machen, nicht dass ich am Ende meine reservierten Sitzplätze verliere und wieder um einen Platz im Flugzeug bangen muss :davinci:

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Neocon schrieb vor 4 Minuten:

Glaub auch, dass es da nur um die rechtliche Absicherung geht. Bei 5 Minuten egal, wird aber ein automatischer Prozess sein, der auch bei mehreren Stunden greift.

Denke auch, dass das ein Standardprogramm ist. Eine Stornierung des Fluges darf die Fluglinie aufgrund einer Nichtrückmeldung daraus rechtlich eh nicht ableiten. @EvilkenWenn du dir aber trotzdem Sorgen machst, musst die paar Euro für einen Rückruf investieren, sofern die Fluglinie nicht via Internet erreichbar ist.

bearbeitet von DonFetzo

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Im ASB-Olymp

Nach knapp 6 Monaten die Entschädigungszahlung von Croatian bekommen.

Als notorisch faule Sau habe ich die Sache Flightright übergeben und bin praktisch ohne Aufwand zur Entschädigung gekommen. Einen gewissen Betrag habens natürlich einbehalten, aber das ist ok für mich. :v:

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Im ASB-Olymp

Hatte ja über 4 Stunden Verspätung bei meinem Flug (Zürich -) Istanbul - Bangkok mit Turkish. Haben nun leider drei verschiedene Anbieter abgelehnt, mir das Geld einzuklagen, obwohl alle meinten, dass es mir zusteht. Ein Anbieter gleich, die anderen zwei nachdem Turkish einer Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist und die bei einem Prozess in Zürich dort keine Partneranwälte hätten. 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
p1 schrieb vor 18 Minuten:

Hatte ja über 4 Stunden Verspätung bei meinem Flug (Zürich -) Istanbul - Bangkok mit Turkish. Haben nun leider drei verschiedene Anbieter abgelehnt, mir das Geld einzuklagen, obwohl alle meinten, dass es mir zusteht. Ein Anbieter gleich, die anderen zwei nachdem Turkish einer Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist und die bei einem Prozess in Zürich dort keine Partneranwälte hätten. 

Naja, Schweiz ist ja nicht EU und die Turkish auch nicht. Wird wohl daran liegen. Da greift EU Recht wohl nicht.

Noch nix gehört von meinem Prozessmeeting am 11 Februar. Ich warte mal ab, der RA wird sich schon melden.

 

bearbeitet von cmburns

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Im ASB-Olymp
cmburns schrieb vor 10 Stunden:

Naja, Schweiz ist ja nicht EU und die Turkish auch nicht. Wird wohl daran liegen. Da greift EU Recht wohl nicht.

Noch nix gehört von meinem Prozessmeeting am 11 Februar. Ich warte mal ab, der RA wird sich schon melden.

 

Dachte ich mir zuerst auch, aber greift auch dort, darum auch die Bestätigung der drei Unternehmen dass mir an sich das Geld zusteht.

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cmburns schrieb vor 11 Stunden:

Naja, Schweiz ist ja nicht EU und die Turkish auch nicht. Wird wohl daran liegen. Da greift EU Recht wohl nicht.

Noch nix gehört von meinem Prozessmeeting am 11 Februar. Ich warte mal ab, der RA wird sich schon melden.

 

 

p1 schrieb vor einer Stunde:

Dachte ich mir zuerst auch, aber greift auch dort, darum auch die Bestätigung der drei Unternehmen dass mir an sich das Geld zusteht.

Der Artkel zu dem Thema ist meiner Ansicht nach der fundierteste. Am Flughafen Basel muss die Fluggastrechteverordnung sowieso gelten, weil der in Frankreich liegt. Bei den anderen Flughäfen wie z.B. Zürich eigentlich auch, die Schweizer Gerichte sehen das aber bisserl anders. Deshalb minimieren die Portale das Kostenrisiko und fordern nur mit Schreiben zur Zahlung auf. Sollte die dann nicht erfolgen, klagen die Portale auch nicht, weil sie trotz Anspruchs die Verfahren in den Unterinstanzen verlieren.

http://fluggastrecht.blogspot.com/2014/03/gilt-die-eu-fluggastrechteverordnung.html

 

bearbeitet von DonFetzo

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