raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 4. August 2017 aurinko schrieb vor 11 Stunden: Nein auch nicht. Bis 3 Wochen davor muss keine Entschädigungszahlung geleistet werden, aber eine Stornierung müssen sie annehmen. aber wer/was zwingt sie dazu? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 4. August 2017 raumplaner schrieb vor 10 Stunden: aber wer/was zwingt sie dazu? EU? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 4. August 2017 Keine Ahnung, das ging aus dem Artikel nicht hervor. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 5. August 2017 cmburns schrieb vor 15 Stunden: EU? das ist ein bisserl mager. die fluggastverordnung ist jedenfalls ziemlich blind, was das verschieben von flügen betrifft. (so es nicht kurzfristig erfolgt) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 5. August 2017 raumplaner schrieb vor 4 Minuten: das ist ein bisserl mager. Wird wohl irgendwo dort verankert sein, da steht genug zur Fluggastrechteverordnung ( irgendwo unten auch zu Verschiebungen etc, am Handy such ich jetzt allerdings nicht herum): https://www.flightright.at/ihre-rechte/fluggastrechte-bei-verspaetung 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 5. August 2017 cmburns schrieb vor 8 Minuten: Wird wohl irgendwo dort verankert sein, da steht genug zur Fluggastrechteverordnung ( irgendwo unten auch zu Verschiebungen etc, am Handy such ich jetzt allerdings nicht herum): https://www.flightright.at/ihre-rechte/fluggastrechte-bei-verspaetung wie gesagt, die verordnung selbst beschäftigt sich meines wissens eigentlich nur mit annullierung, verspätung u.ä., aber nicht mit dem planmäßigen verschieben von flügen. insofern wär es interessant, ob es hier schon entsprechende urteile gibt, ab wann eine verschiebung nicht mehr zumutbar ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 6. August 2017 raumplaner schrieb am 05.08.2017 um 11:47 : wie gesagt, die verordnung selbst beschäftigt sich meines wissens eigentlich nur mit annullierung, verspätung u.ä., aber nicht mit dem planmäßigen verschieben von flügen. insofern wär es interessant, ob es hier schon entsprechende urteile gibt, ab wann eine verschiebung nicht mehr zumutbar ist. ich setz morgen unsere Praktikantinnen drauf an. hab selbst keine lust zu suchen. vielleicht finden sie was. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 6. August 2017 Muss es zwingend in der Fluggastrechte-VO stehen? Könnte es nicht auch AGB o.ä sein. Bei Kaufverträgen (keine Ahnung mehr in welchem Gesetz das steht) gibt es ja Regelungen, dass einseitige Abänderungen des Vertrages seitens des Verkäufers ein Rücktritt möglich ist. Ich sehe da prinzipiell keinen Unterschied, wenn ich ein blaues Auto bestelle und dann ein rotes geliefert bekomme oder wenn ich einen Flug um 8:00 buche und der dann auf 20:00 verschoben wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 9. August 2017 (bearbeitet) Sorry, die Recherche hat etwas gedauert, aber man muss ja nebenbei auch noch andere Sachen bearbeiten. 4.8. Leistungsänderungen Wenn sich das Luftfahrtunternehmen in den Allgemeinen Beförderungs- oder Geschäftsbedingungen die Möglichkeit vorbehält, die vereinbarte Leistung wie z.B. die Flugzeiten, die Fluglinie oder die Beförderungsklasse, einseitig zu ändern, ist das nur zulässig, sofern Ihnen diese Änderung zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Sollte es sich um eine erhebliche Änderung handeln, haben Sie die Wahl, die Vertragsänderung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten Zu den häufigsten Leistungsänderungen gehört die nachträgliche Änderung von Flugzeiten. Das HG Wien hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2015 eine AGB-Klausel als unzulässig beurteilt, die vorsah, dass bei Flugzeitenangaben Änderungen vorbehalten sind (vgl. Gz 57 Cg 39/14g). Nach dieser Klausel hätten die Flugzeiten ohne inhaltliche Grenzen vor- oder zurückverlegt werden können. Wenn nach einer abgeschlossenen Buchung eine Änderung der Flugzeiten erfolgt, ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist und daher akzeptiert werden muss oder ob Sie vom Vertrag zurücktreten können (Broschüre Sozialministerium: Fliegen ohne Turbulenzen - Praktische und rechtliche Informationen zur Flugreise). Die Fluggastrechteverordnung regelt ja nur Themen wie Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung und kann ich daher z.B. bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden die Erstattung des Ticketpreises für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte verlangen. Bei Verschiebungen bis 14 Tage vor Abflug hält die Verordnung fest, dass keine Ausgleichsleistung zu zahlen ist, wie groß die Verschiebung jedoch sein darf, dazu findet man keine Auskunft. Zu Flugzeitenverschiebungen gibt es übrigens entsprechende Judikatur aus Deutschland, wobei auch dort jeder Sachverhalt als Einzelfall betrachtet werden muss, ein Tagflug aber nicht zum Nachtflug werden darf und der Verlust eines Urlaubstages sicher die Möglichkeit des Rücktritts einräumt. Auch zur Änderung des Flughafens gibt es mehrere Entscheidungen und auch dort gilt die Regelung mit dem Verlust des Urlaubstages. Eine Änderung von Salzburg nach Wien oder Klagenfurt nach Wien ist aber unter Bezugnahme auf die deutsche Judikatur sicher möglich, denn Brüssel statt Frankfurt wurde z.B. als zulässig erachtet und das sind fast 400km. Die Anreise zum Ersatzflughafen muss natürlich die Fluggesellschaft übernehmen, eine gravierende Änderung der Zeiten darf es, wie bereits oben mitgeteilt, jedoch auch in dem Fall nicht geben (z.B. 22:00 anstatt 08:00). Dein Fall war also sicher an der Grenze und kommt es dabei wohl auch etwas auf die Fluglinie an sich und die eigene Argumentation an, ob die Verschiebung noch zulässig ist oder nicht. bearbeitet 9. August 2017 von DonFetzo 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
p1 Im ASB-Olymp Geschrieben 11. August 2017 Kein Problem, sondern das Gegenteil: Avianca ist eine super Airline. Immer pünktlich, haben mich kurzfristig auf einen früher abfliegenden Flug umgebucht damit ich weniger lange warten muss, und sie haben sogar in ihren kleinen Flugzeugen an jedem Sitz einen Monitor. Und im Gegensatz zu Iberia bekommt man auch bei einem kurzen Flug Verpflegung ohne Aufpreis. War echt positiv überrascht! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 15. August 2017 Jemand in den nächsten Tagen einen AB-Flug? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Geschrieben 15. August 2017 aurinko schrieb vor 35 Minuten: Jemand in den nächsten Tagen einen AB-Flug? Nö, buche AB seit mindestens 3 Jahren nicht mehr. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 15. August 2017 (bearbeitet) aurinko schrieb vor 2 Stunden: Jemand in den nächsten Tagen einen AB-Flug? in den nächsten Tagen nicht. Aber Ende September/Anfang Oktober nach Chicago und retour. Schaut ja eh ned so schlecht aus, dass sie noch a bissl fliegen bearbeitet 15. August 2017 von onkelandy 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 15. August 2017 onkelandy schrieb vor 2 Minuten: in den nächsten Tagen nicht. Aber Ende September/Anfang Oktober nach Chicago und retour. Schaut ja eh ned so schlecht aus, dass sie noch a bissl fliegen dann hast zumindest viel platz und fliegst somit praktisch eine bessere buchungsklasse. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 15. August 2017 raumplaner schrieb vor 7 Minuten: dann hast zumindest viel platz und fliegst somit praktisch eine bessere buchungsklasse. ich verfall jetzt jedenfalls erst mal ned in Panik - hab aber halt auch noch a bissl Zeit um abzuwarten. Wegen der bereits (teuer) gekauften Tickets für diverse Spiele wärs aber schon a bissl blöd wenn wir nicht hinkommen würden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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