Admira Fan V.I.P. Geschrieben 15. Juni 2022 Mr_Rotten schrieb vor 6 Minuten: Kommt auf den Streichungsgrund an. Wenn's im Einflussbereich der Fluglinie war und dir keine Alternative angeboten werden konnte, bei welcher du dein Endziel nicht später als 2 Stunden erreichen kannst, sind es bei Kurzstrecke € 250,ja. Wurde auf morgen 18:00 umgebucht - sollte also passen die Entschädigung 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 15. Juni 2022 Admira Fan schrieb vor 4 Minuten: Wurde auf morgen 18:00 umgebucht - sollte also passen die Entschädigung Mach es aber direkt über die Fluglinie und nicht über so Seiten wie flightright, Airhelp und Co, da musst dann nur 25 Prozent davon abgeben, sofern dir was zusteht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 15. Juni 2022 (bearbeitet) Mr_Rotten schrieb vor 9 Minuten: Mach es aber direkt über die Fluglinie und nicht über so Seiten wie flightright, Airhelp und Co, da musst dann nur 25 Prozent davon abgeben, sofern dir was zusteht. Ja sowieso - hab mir ein Musterschreiben von dort geholt https://www.apf.gv.at/de/fluggastrechte-pflichten.html Die führen sogar Hotelkosten an! Werds einfach mal probieren bearbeitet 15. Juni 2022 von Admira Fan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 15. Juni 2022 Admira Fan schrieb vor 23 Minuten: Ja sowieso - hab mir ein Musterschreiben von dort geholt https://www.apf.gv.at/de/fluggastrechte-pflichten.html Die führen sogar Hotelkosten an! Werds einfach mal probieren Ja mit Hotelkosten sind jene gemeint wenn du wo "strandest" also wenn z. B. dein Rückflug Hamburg - Wien gestrichen worden wäre und man dich erst auf den nächsten Tag nach Wien umbuchen kann. In diesem Fall muss dir die Fluglinie das Hotel in Hamburg für eine Nacht organisieren bzw. erstatten. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LarsUlrich ASB-Gott Geschrieben 9. August 2022 (bearbeitet) Gilt eigentlich schlechtes Wetter auch als Ausrede für Airlines wenn es sich um einen Zubringerflug handelt? edit: Konkret geht es um meinen Flug vom 30.7.2022 von Danzig nach Wien. Flug hatte 3Std und 5 Mins Verspätung (bestätigt von Ryanair via Mail, eigentlich wars sogar a paar Mins länger) und die kommen jetzt mit folgendem Spaß: Dear Customer, We refer to your correspondence dated 01/08/2022. Following a review of your claim, we regret to advise that no liablity to compensation arises under the EU261 regulation as your flight was disrupted due to adverse weather conditions, outside Ryanair's control.. If you are unhappy with our decision, you can take your complaint to your local Alternative Dispute Resolution (ADR) body, details of which can be found in our help centre page on our website. Yours sincerely, Ryanair Customer Service Der Flug davor war von Wien nach Danzig und davor von Bulgarien nach Wien afair bearbeitet 9. August 2022 von LarsUlrich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 9. August 2022 LarsUlrich schrieb vor 27 Minuten: Gilt eigentlich schlechtes Wetter auch als Ausrede für Airlines wenn es sich um einen Zubringerflug handelt? Du meinst die Maschine hat sich verspätet, weil sie auf einer anderen Strecke im Einsatz war? Das ist nicht dein Problem eigentlich, du bist ja nicht von Bulgarien über Wien nach Danzig geflogen mit der gleichen Airline, oder? Aber die Experten wissen das sicherlich besser. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LarsUlrich ASB-Gott Geschrieben 9. August 2022 revo schrieb Gerade eben: Du meinst die Maschine hat sich verspätet, weil sie auf einer anderen Strecke im Einsatz war? Das ist nicht dein Problem eigentlich, du bist ja nicht von Bulgarien über Wien nach Danzig geflogen mit der gleichen Airline, oder? Aber die Experten wissen das sicherlich besser. Genau das mein ich und das seh ich eben auch so 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 9. August 2022 LarsUlrich schrieb vor 3 Stunden: Gilt eigentlich schlechtes Wetter auch als Ausrede für Airlines wenn es sich um einen Zubringerflug handelt? edit: Konkret geht es um meinen Flug vom 30.7.2022 von Danzig nach Wien. Flug hatte 3Std und 5 Mins Verspätung (bestätigt von Ryanair via Mail, eigentlich wars sogar a paar Mins länger) und die kommen jetzt mit folgendem Spaß: Dear Customer, We refer to your correspondence dated 01/08/2022. Following a review of your claim, we regret to advise that no liablity to compensation arises under the EU261 regulation as your flight was disrupted due to adverse weather conditions, outside Ryanair's control.. If you are unhappy with our decision, you can take your complaint to your local Alternative Dispute Resolution (ADR) body, details of which can be found in our help centre page on our website. Yours sincerely, Ryanair Customer Service Der Flug davor war von Wien nach Danzig und davor von Bulgarien nach Wien afair ryanair drückt sich immer, ab zur apf. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 9. August 2022 LarsUlrich schrieb vor 4 Stunden: Genau das mein ich und das seh ich eben auch so Das wäre ja noch schöner - da drücken sie die Standzeit, dass sie absolut kein Spiel mehr haben und kommt es dann oh Wunder doch zu Problemen, wollen sie auch nicht Schuld sein. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 10. August 2022 LarsUlrich schrieb vor 16 Stunden: Gilt eigentlich schlechtes Wetter auch als Ausrede für Airlines wenn es sich um einen Zubringerflug handelt? Schwierig. Grundsätzlich kann sich die Airline schon darauf berufen. Sie kann ja nichts dafür, wenn das Flugzeug in der Früh wegen Gewitter in Sofia nicht abheben kann und deshalb nicht rechtzeitig in Wien ist um nach Danzig weiter zu fliegen. Man kann allerdings argumentieren, dass die Fluglinie in der Planung gewisse Verspätungen berücksichtigen und Polster einbauen muss. Das nachzuweisen ist aber sehr schwierig und wird von der Fluglinie außergerichtlich wohl nicht akzpetiert. Ähnliches gilt für das Wetter generell: Wenn da nicht offensichtlich gelogen wurde, ist ein Nachweis relativ schwierig. Schlichtungsstelle kann man mal probieren, aber ich denke es wird eher nix werden. https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-flug.html 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LarsUlrich ASB-Gott Geschrieben 10. August 2022 Neocon schrieb vor 6 Minuten: Schwierig. Grundsätzlich kann sich die Airline schon darauf berufen. Sie kann ja nichts dafür, wenn das Flugzeug in der Früh wegen Gewitter in Sofia nicht abheben kann und deshalb nicht rechtzeitig in Wien ist um nach Danzig weiter zu fliegen. Man kann allerdings argumentieren, dass die Fluglinie in der Planung gewisse Verspätungen berücksichtigen und Polster einbauen muss. Das nachzuweisen ist aber sehr schwierig und wird von der Fluglinie außergerichtlich wohl nicht akzpetiert. Ähnliches gilt für das Wetter generell: Wenn da nicht offensichtlich gelogen wurde, ist ein Nachweis relativ schwierig. Schlichtungsstelle kann man mal probieren, aber ich denke es wird eher nix werden. https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-flug.html Also ich sehe da zwar a bissl Wind aber sicher keinen Grund für eine Verspätung https://www.wunderground.com/history/daily/bg/izvorsko/LBWN/date/2022-7-30 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 10. August 2022 (bearbeitet) LarsUlrich schrieb vor 14 Minuten: Also ich sehe da zwar a bissl Wind aber sicher keinen Grund für eine Verspätung https://www.wunderground.com/history/daily/bg/izvorsko/LBWN/date/2022-7-30 Eventuell mal schauen ob an diesem Tag andere Flieger auch Verspätung hatten (dort wo angeblich das schlechte Wetter war). Aber dies historischen Daten sind oft nicht kostenlos zugänglich. Da haben diverse Portale oder vielleicht auch die APF bessere Zugänge. Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass diverse Flightright-Portale den Fall gar nicht annehmen. Da gibt es derzeit viel einfacheres Geld zu verdienen und die Nachfrage wird die Personalkapazitäten wohl klar übersteigen. bearbeitet 10. August 2022 von Neocon 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 11. August 2022 Neocon schrieb am 10.8.2022 um 10:23 : Schwierig. Grundsätzlich kann sich die Airline schon darauf berufen. Sie kann ja nichts dafür, wenn das Flugzeug in der Früh wegen Gewitter in Sofia nicht abheben kann und deshalb nicht rechtzeitig in Wien ist um nach Danzig weiter zu fliegen. Man kann allerdings argumentieren, dass die Fluglinie in der Planung gewisse Verspätungen berücksichtigen und Polster einbauen muss. Das nachzuweisen ist aber sehr schwierig und wird von der Fluglinie außergerichtlich wohl nicht akzpetiert. Ähnliches gilt für das Wetter generell: Wenn da nicht offensichtlich gelogen wurde, ist ein Nachweis relativ schwierig. deswegen gibt's auch nichts für die fluggäste sofia-wien. aber das kann den fluggästen in wien dennoch egal sein, sonst könnte man ja jede verspätung mit irgendeinem vorher geschehenen problem argumentieren. ryanair bietet selbst keine umsteigeverbindungen an, insofern ist jeder flug als eigenständig zu betrachten. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 11. August 2022 raumplaner schrieb vor 3 Minuten: deswegen gibt's auch nichts für die fluggäste sofia-wien. aber das kann den fluggästen in wien dennoch egal sein, sonst könnte man ja jede verspätung mit irgendeinem vorher geschehenen problem argumentieren. Jede nicht aber wenn die Verspätung Wien-Warschau direkt auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, dann befreit das die Airline von der Ausgleichzahlung. Als Extrembeispiel: Angenommen das Flugzeug stürzt am Weg von Sofia nach Wien ab. Dann muss der Flug Wien-Warschau ausfallen. Die Fluglinie wird sich aber sicherlich auf außergewöhnliche Umstände berufen können weil es nicht zum üblichen Flugbetrieb gehört, dass Flugzeuge abstürzen und für den Folgeflug ausfallen. Und in der Regel wird die Fluglinie nicht einfach so ein Ersatzflugzeug herumstehen haben. Beim vorliegenden Fall ist es nicht so klar weil a) das Wetter vielleicht nur eine Ausrede ist und b) die Verspätung vielleicht "üblicherweise aufgeholt hätte werden können". Aber das ist schwierig zu beweisen bzw. diese Behauptungen zu widerlegen 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 11. August 2022 Neocon schrieb am 10.8.2022 um 04:23 : Schwierig. Grundsätzlich kann sich die Airline schon darauf berufen. Sie kann ja nichts dafür, wenn das Flugzeug in der Früh wegen Gewitter in Sofia nicht abheben kann und deshalb nicht rechtzeitig in Wien ist um nach Danzig weiter zu fliegen. Man kann allerdings argumentieren, dass die Fluglinie in der Planung gewisse Verspätungen berücksichtigen und Polster einbauen muss. Das nachzuweisen ist aber sehr schwierig und wird von der Fluglinie außergerichtlich wohl nicht akzpetiert. Ähnliches gilt für das Wetter generell: Wenn da nicht offensichtlich gelogen wurde, ist ein Nachweis relativ schwierig. Schlichtungsstelle kann man mal probieren, aber ich denke es wird eher nix werden. https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-flug.html Und das gilt ernsthaft für Flüge, die gar nicht zusammenhängen? Also nicht auf der gleichen Strecke? Dann müsste die Airline aber doch auch vorab kommunizieren, mit welchem Flugzeug man wohin fliegt, damit man zumindest die Möglichkeit hat nachzusehen, ob der Flieger aus X rechtzeitig gestartet ist um mich nach Z zu bringen von Y aus. Ich habe ja keinen Vertrag mit der Maschine aus Sofia kommend abgeschlossen, sondern rechtzeitig von X nach Y transportiert zu werden. Dass die Fluglinie das gleiche Flugzeug einsetzt für die Strecke X nach Y und Y nach Z, obwohl es keine Umstiegsverbindung ist, mag ja gut für die Fluglinie sein, aber das findet sich doch in keinem Beförderungsvertrag, den ich unterschrieben habe, oder? Sehe eigentlich als Konsument nicht ein, warum ich hier keine Ausgleichszahlung erhalten sollte, noch dazu wo die Airline wohl nicht einmal Verpflegung am Flughafen zur Vefügung gestellt hat (noch einmal: niemand bekommt die Infos, wo das Flugzeug vor Abflug ist, höchstens wie es mit dem Status am Abflugsflughafen aussieht, aber ob da 3 Stunden vor Abflug (Abreisezeitraum der Flugpassagiere zum Flughafen) schon bekannt gegeben wurde, dass es zu Verspätungen kommen wird?). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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