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DonFetzo schrieb vor 19 Minuten:

aber wieso sollte die Fluglinie einen Gutschein über den Gesamtbetrag ausstellen, wenn gar kein Anspruch besteht? 

Macht ja z. B. die Lufthansa Gruppe auch. 

Mein Flug übermorgen mit Lufthansa nach Rom wird stattfinden aber ich hab sozusagen einen Gutschein im Wert des Ticketpreises. 

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ASB-Legende
Mr_Rotten schrieb vor 3 Minuten:

Macht ja z. B. die Lufthansa Gruppe auch. 

Mein Flug übermorgen mit Lufthansa nach Rom wird stattfinden aber ich hab sozusagen einen Gutschein im Wert des Ticketpreises. 

Aha, wusste ich nicht.

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same shit - different day.

@DonFetzo@Mr_Rotten

ich weiß leider noch nicht genau, wofür der gutschein wäre. hab nur einen link bekommen, wo ich dann den gutschein beantragen kann. was ich aber noch nicht gemacht habe, weil ich eigentlich lieber das geld hätte.

zusätzlich hab ich von der apf das hier bekommen, es dürfte also keinen zusammenhang zwischen apf und dem gestrigen mail der tap geben:

 

Sehr geehrter Herr sundaydriver,

 vielen Dank, dass Sie sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) gewandt haben. Als unabhängige Schlichtungsstelle und nationale Durchsetzungsstelle verhilft die apf Passagieren im Streitfall zu ihrem Recht.

 Insbesondere können sich Passagiere bei Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung, Höher- bzw. Herabstufung sowie bei Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung an die apf wenden.

 Nach Prüfung Ihres Falles müssen wir Sie darüber informieren, dass Ihr konkreter Sachverhalt (Nichtantritt des Fluges wegen Quarantäne) nicht in den Zuständigkeitsbereich der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte fällt.

 Zu reiserechtlichen Fragen rund um bereits gebuchte Reisen (z.B. ob eine Reise kostenlos storniert werden kann) wurde aufgrund des Coronavirus vom Sozialministerium und dem Verein für Konsumenteninformation eine Hotline eingerichtet: https://vki.at/coronavirus-hotline-zu-reiserechts-fragen

 Gegebenenfalls können Ihnen auch andere Konsumentenschutzeinrichtungen, wie etwa die Arbeiterkammer (http://www.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/index.html) oder das Europäische Verbraucherzentrum ([email protected], Tel.: +43 (0)1 588 77 81) hilfreiche Informationen zur Verfügung stellen.

 Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +43 1 5050707 740 zur Verfügung.

kein plan, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. an den VKI wenden?

bearbeitet von sundaydriver

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Wien nur du allein!
sundaydriver schrieb vor 8 Minuten:

kein plan, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. an den VKI wenden?

Ja. Die werden dir dann wohl eh sagen, ob eine weitere Intervention sinnvoll ist oder nicht.

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same shit - different day.
Neocon schrieb vor 3 Minuten:

Ja. Die werden dir dann wohl eh sagen, ob eine weitere Intervention sinnvoll ist oder nicht.

hab angerufen, auskunft der dame war, dass ich überhaupt kein recht auf rückerstattung habe, weil der flug durchgeführt wurde und die airline daher den vertrag erfüllt hat. :betrunken:

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sundaydriver schrieb vor 3 Minuten:

hab angerufen, auskunft der dame war, dass ich überhaupt kein recht auf rückerstattung habe, weil der flug durchgeführt wurde und die airline daher den vertrag erfüllt hat. :betrunken:

Daher nehme ich an, dass der Gutschein im Wert des Tickets wäre (auf Kulanz). 

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Mr_Rotten schrieb vor 1 Minute:

Daher nehme ich an, dass der Gutschein im Wert des Tickets wäre (auf Kulanz). 

aber steuern und gebühren hab ich jetzt schon bei mehreren quellen gelesen, dass ich die zurückbekommen sollte?

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sundaydriver schrieb Gerade eben:

aber steuern und gebühren hab ich jetzt schon bei mehreren quellen gelesen, dass ich die zurückbekommen sollte?

Ja das steht dir sowieso zu. Aber halt entweder oder. Steuern und Gebühren plus Gutschein im Wert des Tickets wird nicht gehen. 

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same shit - different day.
Mr_Rotten schrieb vor 1 Minute:

Ja das steht dir sowieso zu. Aber halt entweder oder. Steuern und Gebühren plus Gutschein im Wert des Tickets wird nicht gehen. 

dann nehm ich aber lieber die steuern :lol:

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sundaydriver schrieb vor 1 Minute:

dann nehm ich aber lieber die steuern :lol:

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Deine Entscheidung ;)

Je nachdem ob du mit dem TAP Gutschein etwas anfangen kannst oder nicht. 

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same shit - different day.
Mr_Rotten schrieb Gerade eben:

Deine Entscheidung ;)

Je nachdem ob du mit dem TAP Gutschein etwas anfangen kannst oder nicht. 

naja bekomm ich dann einen gutschein über 5€ oder über den gesamtbetrag?

und wie kkann ich die steuern zurückbekommen, da erreicht man ja nie wen.

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sundaydriver schrieb vor 15 Minuten:

naja bekomm ich dann einen gutschein über 5€ oder über den gesamtbetrag?

und wie kkann ich die steuern zurückbekommen, da erreicht man ja nie wen.

Ich nehme mal schon an den Gesamtbetrag (zumindest ist es bei anderen Fluglinien so wie z.B. bei meinem eigentlich Flug mit Lufthansa nach Rom morgen).

Eigentlich über die Hotline oder das Kontaktformular. Aber vermutlich wird's da ewig dauern zurzeit.

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sundaydriver schrieb vor 33 Minuten:

hab angerufen, auskunft der dame war, dass ich überhaupt kein recht auf rückerstattung habe, weil der flug durchgeführt wurde und die airline daher den vertrag erfüllt hat. :betrunken:

Die Auskunft ist leider falsch, denn Steuern und Gebühren fallen ja nur an, wenn die Person auch im Flieger sitzt. Dürfte die Dame was falsch verstanden haben.

sundaydriver schrieb vor 22 Minuten:

naja bekomm ich dann einen gutschein über 5€ oder über den gesamtbetrag?

und wie kkann ich die steuern zurückbekommen, da erreicht man ja nie wen.

Welches Bundesland wohnst denn?

raumplaner schrieb vor 22 Minuten:

mein fall ist jetzt übrigens bei der apf. 

Wird der bearbeitet auch oder im Moment zurückgestellt?

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Mr_Rotten schrieb vor 7 Minuten:

Ich nehme mal schon an den Gesamtbetrag (zumindest ist es bei anderen Fluglinien so wie z.B. bei meinem eigentlich Flug mit Lufthansa nach Rom morgen).

Eigentlich über die Hotline oder das Kontaktformular. Aber vermutlich wird's da ewig dauern zurzeit.

ich könnte schon was mit dem gutschein anfangen, hab aber "angst", dass da jetzt nicht der gewünschte betrag rauskommt. und dann hab ich durch das abschicken der daten schon den gutschein akzeptiert.

Conditions of acceptance and use of voucher

1 Transportes Aéreos Portugueses, SA (“TAP”) gives passengers entitled to a refund of the purchase price of their ticket who have chosen a refund increased by 20%, a credit to be used when purchasing a new ticket or services, with a TAP voucher.

2 The voucher increased by 20% can be used, one or more times, up to its full value, to pay for a new ticket to any TAP destination, on a date chosen by the passenger, or to pay for any other service of TAP. The use of the voucher in promotional campaigns is regulated by its conditions.

3 The voucher increased by 20% is valid until the date on the field 'Valid Through'.

4 Upon receipt of the voucher increased by 20%, the passenger acknowledges and accepts, expressly and definitively, that he / she will not be able to request a refund in cash, either by debit, credit, cash or by any other means, from part or all of the ticket purchase price and any complementary services.

5 The voucher will be sent to the email address of the passengers who declare to accept it.

6 In case of doubt, the passenger must contact the TAP Contact Center.

 

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