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Habe auch mal wieder eine Frage an die Runde:

Wollen unseren Bauträger "verklagen"! Konkret gehts darum das wir in einem Niedrigenergiehaus mit 48 wohnungen leben! Kennzahl 31 kWh/m2!

Heizung ist eine Pelletsnahwärmeanlage welche im keller wärme produziert und an die wohnungsstationen verteilt -> wärmezähler im keller und in jeder wohnung!

Problem:

1. es gehen 40% der wärme zwischen keller und wohnung verloren! Wir zahlen 65 pro MWh welche im keller produziert wird -> +40% + Steuer macht 110 pro MWh -> ca 20% teurer als andere pelletsanlagen betreiber, vorallem zahle ich einen verlust für den ich nix kann

2. extrem hoher verbrauch in sehr vielen wohnung -> was heizkosten von 1.800 - 2.500 pro Jahr zur Folge hat -> 98m2 wohnungen!!!

problem zieht sich seit 2011, genossenschaft tut irgendwie nicht weiter, installateur von uns welcher 3 a4 seiten mit mängel verfasst hat, hat hausverbot etc etc

-> fazit wir wollen "klagen" und zwar mit dem ziel das wer klärt wo das problem liegt, wer schuld ist, wer das behebt und wer mir die unnötigkosten von 2-3 jahren ersetzt!?

-> was für eine klage - anzeige bring ich da am besten ein am bezirksgericht -> reichts wenn ich den sachverhalt darstelle und denen sag wir wollen nen gerichtlichen gutachter?

danke schon mal für die hilfe!

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Mingin cunts...

Ich hab anfang Oktober mein MacBook wegen eines defekten Displays beim Saturn zur Reperatur gegeben. Nachdem mir die Versicherung das OK gegeben hab, hab ich der Reparaturabteilung per Mail Bescheid gegeben, den Lappi bitte zum vorher kalkulierten Kostenvoranschlag zu richten. Das war am 10. 10.

Heute, am 25. 10. krieg ich von Saturn ein Mail, dass ich meinen Mac abholen kann. "Bei der Abholung sind 0 Euro zu zahlen." Nachdem sich der Kostenvoranschlag in der Höhe von jenseits der 500 Euro befunden hat, kam mir das ein bisserl fishy vor. Also ruf ich dort an.

"Ja, der ist unrepariert an uns zurück, weil Sie sich nicht gemeldet haben."

"Was seids ihr für ein Heislverein, ich hab vor zwei Wochen per Mail um die Reparatur gebeten."

"Kurzen Moment, nein, ich hab von Ihnen kein Mail bekommen."

Mein Postausgang beweist allerdings das Gegenteil. Jetzt müssen die Eierköpfe das ganze Trumm noch einmal einschicken, dann wird erneut ein Kostenvoranschlag kalkuliert, der vom anderen Preis abweichen kann, weil es sich um einen Tagespreis handelte, und dann muss ich wieder mein OK für eine Reparatur geben.

Nun meine Frage - hab ich eine Chance auf Schadensersatz, weil die Wappler mein Email überlesen, verschlampt, verschissen haben, und sich die beruflich wichtige Wiedervereinigung mit meinem AirBook um prolongierte zwei Wochen verzögert?

Oder hab ich einfach Pech gehabt und schau durch die Finger?

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Austr(al)ia!

1. Admira Fan:

Wenn du Schmerzen im Torso hast, setzt du dich dann auch mit einem Messer vor einen Spiegel und schaust mal nach, was da so los ist? Nicht böse sein, aber das ist ein ziemlich komplexer Sachverhalt und dafür gibt es auf Immobilen spezialisierte Anwälte. Nur die kosten halt. Das von die geschilderte Vorgehen, wird wohl kaum reichen und ich bezweifle, dass irgendeine reale Chance besteht, dass du dein Ziel ohne anwaltliche Hilfe erreichst.

2. have.heart

Möglich wäre es. Erste Voraussetzung ist allerdings der NAchweis eines konkreten monetären Schadens. Wie viel und warum dir dieser Schaden gerade dadurch entstanden ist. Für die "seelische Pein" solange ohne Applegerät zu sein alleine, gibt es nichts. Im zweiten Schritt würde ein Beweisverfahren klären, ob das Gericht glaubt dass deine Mail angekommen ist oder nicht.

Was aber jedenfalls aussichtsreich erscheint, wäre eine Weigerung mehr zu bezahlen, als bei dem ursprüngl. Kostenvoranschag (was dir aber egal sein wird, wenn es die Versicherung zahlt).

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1. Admira Fan:

Wenn du Schmerzen im Torso hast, setzt du dich dann auch mit einem Messer vor einen Spiegel und schaust mal nach, was da so los ist? Nicht böse sein, aber das ist ein ziemlich komplexer Sachverhalt und dafür gibt es auf Immobilen spezialisierte Anwälte. Nur die kosten halt. Das von die geschilderte Vorgehen, wird wohl kaum reichen und ich bezweifle, dass irgendeine reale Chance besteht, dass du dein Ziel ohne anwaltliche Hilfe erreichst.

Naja im endeffekt würds genügen wenn das gericht nen sachverständigen "bestimmt" -> klar anwalt würd sicher nicht schaden ;)

Der sachverhalt ist eigentlich nicht wirklich komplex -> das einzig komplexe ist das generalunternehmer, bauträger & co seit 2-3 jahren auf hinauszögern spielen!!

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The Ugly Creepies

Naja im endeffekt würds genügen wenn das gericht nen sachverständigen "bestimmt" -> klar anwalt würd sicher nicht schaden ;)

Der sachverhalt ist eigentlich nicht wirklich komplex -> das einzig komplexe ist das generalunternehmer, bauträger & co seit 2-3 jahren auf hinauszögern spielen!!

Würd ich als Bauträger auch so machen, schließlich verjähren Schadenersatzansprüche idR nach 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Tip: Wende dich an den Anwalt deines Vertrauens zwecks Schadenersatz- und Feststellungsklage (um die Haftung des Bauträgers für künftige Schäden festzustellen). Ohne Anwalt wirds schwer, va da du idR nur Mahnklagen am Amtstag zu Protokoll geben kannst.

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Austr(al)ia!

Naja im endeffekt würds genügen wenn das gericht nen sachverständigen "bestimmt" -> klar anwalt würd sicher nicht schaden ;)

Der sachverhalt ist eigentlich nicht wirklich komplex -> das einzig komplexe ist das generalunternehmer, bauträger & co seit 2-3 jahren auf hinauszögern spielen!!

Das Gericht macht aber nur, was beantragt wird und "ich hätte gerne einen Sachverständigen" reicht als Antrag nicht. Rechtlich (ich meinte nicht faktisch) ist das nicht so ganz einfach. Du musst wissen, welchen Antrag/welche Klage du mit welchem Begehren (das konkret sein muss) einbringst und gegen wen.

Eine "Feststellungsklage" (wie vorgeschlagen) wird dir zB vorerst nichts bringen, weil damit nur Rechtsverhältnisse festgestellt werden können, aber keine faktischen Begebenheiten (also ob etwas schadhaft ist und warum).

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Das Gericht macht aber nur, was beantragt wird und "ich hätte gerne einen Sachverständigen" reicht als Antrag nicht. Rechtlich (ich meinte nicht faktisch) ist das nicht so ganz einfach. Du musst wissen, welchen Antrag/welche Klage du mit welchem Begehren (das konkret sein muss) einbringst und gegen wen.

Eine "Feststellungsklage" (wie vorgeschlagen) wird dir zB vorerst nichts bringen, weil damit nur Rechtsverhältnisse festgestellt werden können, aber keine faktischen Begebenheiten (also ob etwas schadhaft ist und warum).

Ok danke für die info! Dann werden wir mal wieder unseren anwalt kontaktieren!!!

Ich bin trotzdem noch etwas iritiert über die vorgehensweise der genossenschaft, denn der GU ist ja immer noch in der haftung, sprich es geht ja gar nicht so gegen die genossenschaft unsere vorgehnsweise,.... Naja schau ma mal

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  • 2 months later...
Postaholic

zwei theoretische fragen:

- darf man die sozialleistungen der eigenen firma öffentlich (im internet) kritisieren? - welches gesetz dient hier als grundlage?

- darf das unternehmen infos der mitarbeiter auf der firmeneigenen homepage veröffentlichen ohne expliziter zustimmung (samt bild aus lebenslauf und privater infos, wie telefonnummer)? - welches gesetz dient hierbei als grundlage?

bearbeitet von Neuling

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Rapid. Immer. Überall.

zwei theoretische fragen:

- darf man die sozialleistungen der eigenen firma öffentlich (im internet) kritisieren? - welches gesetz dient hier als grundlage?

- darf das unternehmen infos der mitarbeiter auf der firmeneigenen homepage veröffentlichen ohne expliziter zustimmung (samt bild aus lebenslauf und privater infos, wie telefonnummer)? - welches gesetz dient hierbei als grundlage?

Ad #2: du wirst bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis einen Vertrag unterschrieben haben, ich würde dort nachlesen. Evt. hast du so einen Passus dort unterschrieben und da das zumindest am ersten Blick weder gegen Gesetz noch gegen gute Sitten verstößt ist der Vertrag im Prinzip gültig.

Wenn's nicht so ist kannst du dich meiner bescheidenen Meinung nach auf §16 Urheberrechtsgesetz stützen, ein Photo ist ein Werk der bildenden Künste lt. §3 Abs 2!

Link zur genauen Rechtsvorschrift findest du im spoiler ;)

bearbeitet von BuchiRapid

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für leiwand, gegen oasch.

zwei theoretische fragen:

- darf man die sozialleistungen der eigenen firma öffentlich (im internet) kritisieren? - welches gesetz dient hier als grundlage?

- darf das unternehmen infos der mitarbeiter auf der firmeneigenen homepage veröffentlichen ohne expliziter zustimmung (samt bild aus lebenslauf und privater infos, wie telefonnummer)? - welches gesetz dient hierbei als grundlage?

1) Klar. Eventuell wirst dann hinausgeworfen, denn Kündigungsgrund brauchen wir in Österreich keinen

2) Ohne explizite Zustimmung definitiv nicht. Die Veröffentlichung deines Bildes verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das UrhG. Solltest du der Urheber des Bildes sein, dann gilt das, was oberhalb gesagt wurde. Sollte wer anders das Foto gemacht haben, verstößt er noch immer gegen § 78 UrhG. Er darf ohne Zustimmung nicht einfach Bilder von dir veröffentlichen. Was Telefonnummern und andere private Informationen anbelangt, verstößt er gegen das Datenschutzgesetz, (§ 15 DSG) wenn er sie ohne Zustimmung veröffentlicht und die Daten nicht auch so frei zugänglich sind.

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für leiwand, gegen oasch.

Die zustimmung kann aber bereits mit unterschrift beim duenstvertrag erfolgen. Gibt auch schulen, die das so machen. Eltern stimmen bei der anmeldung zu, dass bilder der kinder veröffentlicht werden.

Stellt sich halt die Frage nach einer möglichen Sittenwidrigkeit, denn welche legitimes Interesse hätte der AG diese Informationen des AN öffentlich zur Schau zu stellen? Bei Bildern lasse ich es mir ja noch irgendwie eingehen (als eine Art PR, wenn man Fotos von Firmenveranstaltungen reinstellt), aber bei Telefonnummern und anderen Details wäre ich mir da nicht mehr so sicher.

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Rapid. Immer. Überall.

Stellt sich halt die Frage nach einer möglichen Sittenwidrigkeit, denn welche legitimes Interesse hätte der AG diese Informationen des AN öffentlich zur Schau zu stellen? Bei Bildern lasse ich es mir ja noch irgendwie eingehen (als eine Art PR, wenn man Fotos von Firmenveranstaltungen reinstellt), aber bei Telefonnummern und anderen Details wäre ich mir da nicht mehr so sicher.

Auch Fotos der AN, z. B. wenn Neuling jemand mit Kundenkontakt ist, können den Sinn haben möglicherweise Sympathien zu erzeugen bei potentiellen Kunden (z. B. Makler, RAs)

Wenn es die private Nummer ist dann ist das wirklich bedenklich, bei firmen(Handy)Nummer müsste es Wurscht sein..

Aber wer macht sowas schon?! (Also private Nummer!)

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  • 3 weeks later...
Junior Vizepräsident

Ist ein Deutscher Fall:

Person A wird von Person B angerempelt.

Person A beschimpft Person B.

Person B attackiert mittels Kopfschlag Person A und schlägt ihn am Boden.

Person A verliert die Kontaktlinsen und sieht nichts.

In der Zwischenzeit sind schon Beamte da.

Person A realisiert das nicht und glaubt die Beamten gehören zu Person B.

Person A leistet heftigen Widerstand.

Anzeige gegen beide Personen.

Zeugen, zugunsten für Person A, sind vorhanden.

Alles fand unter starken Alkoholeinfluss statt. Ich nehme an es werden beide zur "Kassa" gebeten oder? Der Alkohol dürfte kein Milderungsgrund sein?

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Frage an die Familienrecht-Spezialisten:

Scheidung - Mann zieht aus - 6 jähriger Sohn bleibt bei Frau!

Mann bezahlt weder Unterhalt für die Frau noch Allimente fürs Kind -> Frau kümmert sich nicht darum, warum auch immer!

Ist so ein Fall überhaupt möglich? Oder sollten da die Behörden von sich aus was unternehmen? Kenn nur den Fall das der Mann nicht zahlt, die Behörde der Frau das vorstreckt und sich dann holt!?

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