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Dauer-ASB-Surfer

vielen dank euch. wenn ichs so nicht klären kann mit ihm, dann werd ichs wohl einem Anwalt übergeben. hab eh grad erst ein guten Rechtsschutz abgeschlossen!

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Nagymarton

vielen dank euch. wenn ichs so nicht klären kann mit ihm, dann werd ichs wohl einem Anwalt übergeben. hab eh grad erst ein guten Rechtsschutz abgeschlossen!

Na dann sollts eh kein Problem sein, schick denen einfach mal alle Unterlagen und die werden den dann schon unter Druck setzen, da brauchst dir keine Sorgen machen :D

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  • 2 weeks later...
clock is ticking

Frag ist nur theoretisch gemeint ;)

Wenn ich bevor ich in den Urlaub fahre in meiner Wohnung ein gefährliche Falle (ala Indiana Jones) aufstellen würde und dann tatsächlich jemand einbricht und sich deswegen schwer verletzt, bin dann ich Schuld?

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V.I.P.

Frag ist nur theoretisch gemeint ;)

Wenn ich bevor ich in den Urlaub fahre in meiner Wohnung ein gefährliche Falle (ala Indiana Jones) aufstellen würde und dann tatsächlich jemand einbricht und sich deswegen schwer verletzt, bin dann ich Schuld?

Ja. Du darfst natürlich keine Selbstschussanlage aufstellen oder deine Einfahrt verminen.

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Workaholic

Mir wurde im August beim Auto ein Teil auf Garantie getauscht. Paar Wochen später die selben Symptome -> Arbö hat herausgefunden dass beim gewechselten Teil ein Stecker heruntergegangen ist und hat gemeint wenn ich Pech hab ist das Teil wieder hin.

Vorige Woche wars dann so weit, Teil ist kaputt wieder getauscht und heute Rechnung bekommen. Kosten: 190 Euro, davon 10 Euro für das Teil (90% wurden ubernommen) und der Rest Arbeitszeit (50% wurden übernommen) und USt.

Fragen:

1. Muss ich das zahlen oder läuft da noch die Garantie vom ersten Tausch im August? (wobei mir die 10€ wurscht wären)

2. Muss ich die Arbeitszeit zahlen? Immerhin ist es durch einen unsachgemäßen Einbau zum erneuten Schaden gekommen.

3. Fiat gibt für bestimmte Teile Einbauzeiten an. Bei diesem Teil waren es 4 Stunden. D.h. sie dürften 4 Stunden brauchen, 50% haben sie übernommen und 2 Stunden haben sie verrechnet. Blöd nur, dass der Einbau nach einer dreiviertel Stunde gemacht war und ich schon wieder längst am Weg nach Hause. D.h. ich müsste eigentlich nur 20 Minuten bezahlen (wenn überhaupt, siehe Frage 2)

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V.I.P.

:D

wie siehts mit einem fangnetz aus?

Wenn gleichzeitig (bzw entsprechend zeitnah) die Polizei verständigt wird, dann kann das von deinem Anhalterecht gedeckt sein, ansonsten wird es sich (kommt auf die Dauer an) um eine Freiheitsentziehung handeln. bearbeitet von PjotrTG

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Junior Vizepräsident

Ich sehe in Wien immer wieder "Einfahrten", wo unmöglich ein Auto durchpasst und es eigentlich eine normale Haustür ist. Dennoch ist die Bordsteinkante abgesenkt und es gibt ein Schild. Bodenmarkierungen sind keine vorhanden. Gilt das offiziell dann als Ein-/Ausfahrt? Oder hat da der Hausherr einfach ein Bauunternehmen beauftragt, die den Gehsteig entsprechend präparieren? Denn das soll's auch geben.

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Wir leben LASK

hab grad ein bissl schwierigkeiten mit der wgkk... ich kopier - um mir die neuerliche ausführung des sachverhalts zu sparen - einfach mal einen teil der mail an die gkk hier rein. ziemlich lange mail, aber wenn wer ein bissl ahnung hat, wärs nett, wenn er sich's durchlesen könnte.

"Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach den Ferien in meiner Wiener Wohnung zurück durfte ich mich über eine Rechnung und darüber hinaus bereits die erste Mahnung der WGKK freuen bezüglich ausstehender Beitragszahlungen für die Monate Juni und Juli 2013. Richtig ist, dass ich am 31.05.2013 einen Antrag auf Studentenselbstversicherung gestellt haben. So weit, so gut. Mir wurde auch bestätigt beim Einreichen meines Antrags, dass ich ab diesem Zeitpunkt (bzw. dem folgenden Kalendertag, soweit ich mich erinnern kann) rückwirkend versichert sein würde, sobald dieser bearbeitet wurde.

In der Theorie klang das wunderbar, spannend wurde es hingegen, als ich - wie es der Teufel so wollte - tatsächlich vor Eintreffen der Bestätigung aufgrund einer Sportverletzung am 11.06. eine Behandlung bei einem Orthopäden (Sportklinik Dr. Kristen - mit Kassenvertrag) in Anspruch nehmen musste. Meine E-Card war leider Gottes nicht aktiviert, unter der auf der E-Card angeführten Hotline konnte mir zum Versicherungsschutz keinerlei Auskunft gegeben werden, bei der WGKK war um die Uhrzeit (19:00) niemand mehr erreichbar. Somit wurden mir 2 Möglichkeiten angeboten: Ich konnte die Leistungen (Ordination Facharzt Orthopädie: Ausführliche Untersuchung, funktionelle Untersuchung, Befundbesprechung, Diagnosestellung, Therapieplanung) bar begleichen oder ohne Behandlung bleiben.

Mit der Information, rückwirkend versichert sein zu müssen, entschied ich mich natürlich für erste Variante, da meine Oberschenkelverletzung dringend ärztlicher Begutachtung bedurfte und ich davon ausging (was meiner Meinung nach die einzig logische Schlussfolgerung war), das ausgelegte Geld zur Gänze (!!!) rückerstattet zu bekommen.

Zur radiologischen Bestätigung der erstellten Diagnose (Muskelfaserriss biceps femoris li.) wurde mir weiters eine Überweisung zum Ultraschall ausgefertigt, wofür ich mir im Diagnosezentrum Donaustadt sogleich einen Termin geben ließ, soweit ich rekonstruieren konnte für 13. Juni um 13:20. Tags darauf (also am 12. Juni) erkundigte ich mich natürlich sogleich bei der WGKK, warum meine E-Card nicht akzeptiert wurde. Hier wurde ein Fehler des Teams der Sportklinik angeprangert, die mir anbieten hätten müssen, einen "Einsatz" zu hinterlegen.

Auf Rückfrage dort wurde mir erklärt, dass ich (es folgt der genaue Wortlaut im indirekten Zitat) am Di, 11.06.2013 keinen aktiven Versicherungsschutz hatte und die Möglichkeit einer Privatordination bestand, oder die Angelegenheit mit der WGKK zu klären und einen neuen Termin zu vereinbaren. Ein Einsatz könne nur hinterlegt werden, wenn die E-Card vergessen wurde und sie zuvor überprüft hätten, ob ein gültiger Versicherungsschutz bestehe. (Diesen Dialog habe ich selbstverständlich gesichert und zur Einsicht bereit.)

Da ich akut erhebliche Schmerzen hatte und die Bewegungsfähigkeit und Kraft (wie im von Dr. Kristen ausgefertigten Arztbrief bestätigt) eingeschränkt war, ich somit von einer ernstzunehmenden Verletzung ausgehen musste und die Gefahr von Spätfolgen aufgrund nichterfolgender, fachgerechter Therapie durchaus gegeben war, war ein Verfallenlassen des Termins und eine vorherige Klärung der Sachlage mit meiner Krankenkasse nicht zumutbar. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt also, dass ich um diese 150 Euro, die ich für die Privatordination ausgelegt habe, noch kämpfen musste. Und mit Verlaub, 150 Euro sind für einen Studenten sehr viel Geld.

Nächster Halt dieser nervenaufreibenden Odyssee war dann am 13. Juni der Termin beim Diagnosezentrum Donaustadt. Ich war zeitgerecht vor Ort und ging zur Anmeldung, wo abermals die E-Card erwartungsgemäß nicht akzeptiert wurde. Ich erklärte die Situation und forderte, gegen Hinterlegung eines Einsatzes untersucht zu werden. Abermals wurde mir entgegnet, dass zuerst der Versicherungsschutz überprüft werden müsse. Nach endlosen 15 Minuten in der Warteschleife konnte die sehr engagierte Dame bei der Anmeldung endlich jemanden erreichen und bekam die Information, dass KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ bestehe, da die Studentenselbstversicherung nicht bewilligt wurde und für eine normale Selbstversicherung noch Unterlagen nachgereicht werden müssten. Auf nochmalige Nachfrage, ob ich nicht dennoch meinen Termin wahrnehmen könne, der aufgrund der anhaltenden Symptomatik absolut indiziert war, wurde mir erneut NUR die Möglichkeit geboten, selbst die Kosten für die gesamte Behandlung auszulegen, die die Kosten für die Privatordination des Orthopäden noch einmal überstiegen hätten. Weil ich schlicht und ergreifend nicht mehr genug Geld zur Verfügung hatte, habe ich den Termin also verfallen lassen und meine Verletzung auf eigene Faust therapiert - zum Glück mit Erfolg.

Ich war klarerweise dementsprechend echauffiert und ungehalten, da de facto der Versicherungsschutz in der Theorie zwar gegeben war laut WGKK, ich in der Praxis damit aber nichts anfangen konnte.

Sie können sich vorstellen, dass ich es als sehr dreist erachte, jetzt von Ihnen diese Forderung über 123,24 Euro erhalten zu haben, die ich dafür zahlen sollte, dass ich unzureichend therapiert und um meine Ersparnisse gebracht wurde.

Hätte ich gar nicht erst ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, hätte ich die Zusicherung des "rückwirkenden Schutzes" dankend an- und für bare Münze genommen und wäre klarerweise bereit gewesen, den vollen Betrag zu begleichen. Aber in dieser Situation kann das mit Verlaub nicht Ihr Ernst sein.

Meiner Ansicht nach besteht Ihr Anspruch auf die Beitragszahlung meinerseits nur, wenn Sie mir die entstandenen Kosten für die Ordination bei Dr. Kristner komplett rückerstatten. Abzüglich der offenen Beiträge ergibt sich eine Summe von 26,76 Euro, die Sie mir auf das Konto xxxxxxxxxxxx mit der Bankleitzahl xxxxx binnen 14 Tagen übermitteln mögen. Dabei bin ich bereit, das Risiko durch die nicht erfolgte Ultraschalluntersuchung aufgrund des letztlich positiven Ausgangs der Verletzung in Form einer etwas langwierigen aber vollständigen Genesung, außer Acht zu lassen.

Alle Rechnungen, E-Mail-Dialoge und Arztbriefe kann ich bei Bedarf gerne zur Einsicht übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

ich hab noch keine rückmeldung bekommen. aber wie stehts grundsätzlich um meine chancen in der sache? wie sollte ich weiter vorgehen, wenn sie auf ihren forderungen beharren und die behandlungskosten nicht übernehmen wollen?

bitte, danke :winke:

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ASB-Legende

Ich sehe in Wien immer wieder "Einfahrten", wo unmöglich ein Auto durchpasst und es eigentlich eine normale Haustür ist. Dennoch ist die Bordsteinkante abgesenkt und es gibt ein Schild. Bodenmarkierungen sind keine vorhanden. Gilt das offiziell dann als Ein-/Ausfahrt? Oder hat da der Hausherr einfach ein Bauunternehmen beauftragt, die den Gehsteig entsprechend präparieren? Denn das soll's auch geben.

Ja meines Wissen nach gilt es als Einfahrt. Ich würde bedenken, dass z.B. im Innenhof große Mistkübel der MA 48 stehen könnten. Die müssen auch irgendwie zur Entleerung auf die Straße gebracht werden. Solche "Einfahrten" sieht man auch immer wieder vor Müllräumen.

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legende

hab grad ein bissl schwierigkeiten mit der wgkk... ich kopier - um mir die neuerliche ausführung des sachverhalts zu sparen - einfach mal einen teil der mail an die gkk hier rein. ziemlich lange mail, aber wenn wer ein bissl ahnung hat, wärs nett, wenn er sich's durchlesen könnte.

ich hab noch keine rückmeldung bekommen. aber wie stehts grundsätzlich um meine chancen in der sache? wie sollte ich weiter vorgehen, wenn sie auf ihren forderungen beharren und die behandlungskosten nicht übernehmen wollen?

bitte, danke :winke:

bin zwar kein experte, aber glaubst du ernsthaft, dass jemand bei der wgkk deinen geschwollenen roman liest? :D

ich habs gerade gelesen und weiß mittlerweile gar nicht mehr worums geht. du warst in einer privatordi und hast die 150 euro geblecht. weshalb hast du jetzt eine rechnung+mahnung über 124 euro bekommen? für diese studentenselbstversicherung (ist das sowas wie eine private zusatzversicherung für studis?)?

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Junior Vizepräsident

Und du willst dich ws davor hinstellen ? :-)

Ich war einmal kurz davor. Vor allem wegen dem Schild: "Videoüberwachung!" (Natürlich war weit und breit keine Kamera in Sicht.)

Ja meines Wissen nach gilt es als Einfahrt. Ich würde bedenken, dass z.B. im Innenhof große Mistkübel der MA 48 stehen könnten. Die müssen auch irgendwie zur Entleerung auf die Straße gebracht werden. Solche "Einfahrten" sieht man auch immer wieder vor Müllräumen.

Ok, das macht Sinn, danke. bearbeitet von Devil Jin

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Im ASB-Olymp

bin zwar kein experte, aber glaubst du ernsthaft, dass jemand bei der wgkk deinen geschwollenen roman liest? :D

ich habs gerade gelesen und weiß mittlerweile gar nicht mehr worums geht. du warst in einer privatordi und hast die 150 euro geblecht. weshalb hast du jetzt eine rechnung+mahnung über 124 euro bekommen? für diese studentenselbstversicherung (ist das sowas wie eine private zusatzversicherung für studis?)?

Denke er meint die Selbstversicherung für Studenten, die nicht mehr mit den Eltern mitversichert sind.

Ihm wurde gesagt, dass diese Versicherung ab dem Tag des Ansuchens gilt.

Bevor er eine Bestätigung bekam, hat er sich verletzt und in beim Arzt konnte die eCard logischerweise nicht anerkannt werden.

Also einigte er sich mit dem Arzt auf eine Privatrechnung, im Glauben der Versicherungsschutz besteht und er somit das Geld zurückerhalten würde.

Also ihm wurde gesagt er sei versichert, Arzt findet aber keinen Eintrag, Ordination auf eigene Kosten, WGKK soll zahlen, was auch legitim ist, wenn ein Versicherungsschutz bestanden hat.

Habe das dazu gefunden:

Die Selbstversicherung beginnt

  • unmittelbar im Anschluss an die Krankenversicherung oder Anspruchsberechtigung (Mitversicherung) nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder einem anderen Bundesgesetz - mit Ausnahme des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) - wenn der Antrag innerhalb von sechs Wochen bzw. 42 Tagen nach dem Ende der Versicherung oder Anspruchsberechtigung gestellt wird;
  • sonst beginnt die Selbstversicherung mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag.

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