Fanszene Hütteldorf


Dexta

Recommended Posts

Leistungsträger

Ihr müsst's die ärgsten Experten sein, wenn ihr die Verhältnismäßigkeit ohne Details beurteilen könnt's. Dass die vielleicht alle bereits einschlägig vorbestraft sein könnten, is ja wurscht...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ihr müsst's die ärgsten Experten sein, wenn ihr die Verhältnismäßigkeit ohne Details beurteilen könnt's. Dass die vielleicht alle bereits einschlägig vorbestraft sein könnten, is ja wurscht...

Mein lieber Experte wanTan. Erstens habe ich geschrieben, dass es mir - auch ohne irgendwelche Infos zu haben - fast ein wenig unverhältnismäßig vorkommt, wenn man 6 Personen aufgrund des §274 in U-Haft gibt. Zweitens spielt für die Verhängung einer U-Haft es absolut KEINE Rolle, ob man einschlägig vorbestraft ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ist das so?

Meine Strafrechts-Pflichtübung ist wirklich schon sehr lange her (hat der aktuelle Justizminister Mitte der 90er gehalten), aber ich bin da nach wie vor sehr sicher!

Jep, völlig wurscht, ob man vorbestraft ist:

http://www.richtervereinigung.at/justiz-aktuell/hintergruende/hintergr3a.htm

bearbeitet von Hugo_Maradona

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

nein, selbstverständlich sind vorstrafen relevant -> tatbegehungsgefahr

Hmmm, erklär mir das kurz. Ist echt lang her! :=

Ich hab das immer so interpretiert, dass damit eben nicht bereits verübte UND verurteilte Delikte gemeint sind, sondern eben noch nicht verurteilte (zB bei gewerbsmässigen Betrug)...

bearbeitet von Hugo_Maradona

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Leistungsträger

Natürlich hast du nur geschrieben ein "bisserl", palmer hat das aber gleich ganz drastisch ausgedrückt.

Bereits nach dem Gesetz sind Vorstrafen relevant:

"

b.

eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihm angelastete strafbare Handlung, wenn er entweder wegen einer solchen Straftat bereits verurteilt worden ist oder wenn ihm nunmehr wiederholte oder fortgesetzte Handlungen angelastet werden,

c.

eine strafbare Handlung mit einer Strafdrohung von mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe begehen, die ebenso wie die ihm angelastete strafbare Handlung gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die Straftaten, derentwegen er bereits zweimal verurteilt worden ist, oder"

§ 173 Abs Z 3 lit b,c StPO

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Hmmm, erklär mir das kurz. Ist echt lang her! :=

Ich hab das immer so interpretiert, dass damit eben nicht bereits verübte UND verurteilte Delikte gemeint sind, sondern eben noch nicht verurteilte (zB bei gewerbsmässigen Betrug)...

deine zweite zeile versteh ich leider nicht

vereinfacht gesagt sind vorstrafen insofern relevant als der haftgrund der tatbegehungsgefahr bei (einschlägigen) vorstrafen leichter erfüllt ist als bei einem unbescholtenen (-> 173 abs 2 z 3 lit a - c stpo)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

We love the Rapid, we do..

zufall das das genau in der derbywoche über die bühne geht bzw veröffentlich wird..

sieht nach schwerer provokation aus - unabhängig ob die vorwürfe gegen die rapidler berechtigt sind oder nicht...

bearbeitet von N1ce *nd Sl0w

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho

Sagt, war da irgendwer beim Spiel damals dabei?

Ich weiß bis heute nicht, was da die Polizei sprich das Einsatzkommando gedacht hat. Da gingen ja nicht zwei "feindlich" gesinnte Fangruppen aufeinander los. Und selbst wenn wer was ausgefressen haben sollte (angebliche Sachbeschädigung in der Garage), dann hol ich mir die in Ruhe und nicht mit der Aggressivität. Der Einsatz war damals unverhältnismässig!

Ich ärgere mich noch immer darüber. Wenn ich nicht dort gewesen wäre, hätte ich vielleicht anders geschrieben, aber so, als Augenzeuge....

Für mich hat das damals so ausgesehen: Gustav 1 an Gustav 2: do is nix los. Gustav 2 an Gustav 1: doch, do hot ana in da Garage wos eintreten, jetzt misch mas auf. Wir sollen jo ned umsunst do sein, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Stellungnahme zu den Polizeimaßnahmen gegen Rapidfans

Mittwoch, 05. Februar 2014 17:44

Gestern wurden in den frühen Morgenstunden etwa 50 Rapidfans von Beamten der Kriminalpolizei (Leitung "Gruppe Hoffmann") aus ihren Wohnungen bzw. Arbeitsstellen zu einer Einvernahme abgeholt. Diese Aktion führten über 100 Beamte zeitgleich in vier verschiedenen Bundesländern durch.

Die Beschuldigten wurden teilweise öffentlich bloßgestellt und vor ihrem sozialen Umfeld sowie ihren Arbeitgebern als Kriminelle denunziert. Wir kritisieren diese Form der Vorverurteilung, denn abermals versucht die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf des Landfriedensbruchs (§274 StGB) zu konstruieren, für den einzelnen Personen keine konkreten strafbaren Handlungen nachgewiesen werden müssen.

Allen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 7.9.2013 nach dem Freundschaftsspiel zwischen dem SK Rapid und dem 1. FC Nürnberg besagten "Landfriedensbruch" begangen zu haben. Damals prügelte die Polizei ein fröhliches Fußballfest von zwei eng befreundeten Vereinen ins Chaos.

(Wir berichteten am 08.09.2013 über das skandalöse Auftreten der Polizei: http://rechtshilfe-rapid.at.com2000.at/index.php/117-polizei-pruegelt-friedliches-fanfest-ins-chaos).

Die Tatsache, dass unter den Beschuldigten auch Personen sind, die nicht bei diesem Spiel und dem darauf folgenden Straßenfest waren, unterstreicht die Fragwürdigkeit dieser Polizeimaßnahmen. Sechs Personen befinden sich seit Dienstag früh in Haft.

Außerdem fand in der Wohnung des Obmanns der Rechtshilfe Rapid eine Hausdurchsuchung statt. Bei dieser wurden unter anderem ein Handy, zwei Laptops sowie mehrere Datenträger beschlagnahmt. Wir verwehren uns gegen diese Kriminalisierung unseres Vereins »Rechtshilfe Rapid«, der sich ausschließlich mit legalen Mitteln für Gerechtigkeit einsetzt.

Trotz dieser Repressionsmaßnahme lassen wir uns nicht abschrecken und engagieren uns weiterhin für das Recht von Fußballfans. Allen betroffenen Personen empfehlen wir, sich umgehend mit der Rechtshilfe Rapid in Verbindung zu setzen!

Hütteldorf, 5.2.2014

Quelle: http://rechtshilfe-rapid.at.com2000.at/index.php/123-stellungnahme-zu-den-polizeimassnahmen-gegen-rapidfans

Unverhältnismäßig triffts wohl.

Vor allem wenn man sich den Satz "Die Tatsache, dass unter den Beschuldigten auch Personen sind, die nicht bei diesem Spiel und dem darauf folgenden Straßenfest waren, unterstreicht die Fragwürdigkeit dieser Polizeimaßnahmen." durchliest.

bearbeitet von Johncena09

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten