wanTan Leistungsträger Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 Ihr müsst's die ärgsten Experten sein, wenn ihr die Verhältnismäßigkeit ohne Details beurteilen könnt's. Dass die vielleicht alle bereits einschlägig vorbestraft sein könnten, is ja wurscht... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 Ihr müsst's die ärgsten Experten sein, wenn ihr die Verhältnismäßigkeit ohne Details beurteilen könnt's. Dass die vielleicht alle bereits einschlägig vorbestraft sein könnten, is ja wurscht... Mein lieber Experte wanTan. Erstens habe ich geschrieben, dass es mir - auch ohne irgendwelche Infos zu haben - fast ein wenig unverhältnismäßig vorkommt, wenn man 6 Personen aufgrund des §274 in U-Haft gibt. Zweitens spielt für die Verhängung einer U-Haft es absolut KEINE Rolle, ob man einschlägig vorbestraft ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
narya ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 Zweitens spielt für die Verhängung einer U-Haft es absolut KEINE Rolle, ob man einschlägig vorbestraft ist. Ist das so? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 Zweitens spielt für die Verhängung einer U-Haft es absolut KEINE Rolle, ob man einschlägig vorbestraft ist. Ist das so? nein, selbstverständlich sind vorstrafen relevant -> tatbegehungsgefahr 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 (bearbeitet) Ist das so? Meine Strafrechts-Pflichtübung ist wirklich schon sehr lange her (hat der aktuelle Justizminister Mitte der 90er gehalten), aber ich bin da nach wie vor sehr sicher! Jep, völlig wurscht, ob man vorbestraft ist: http://www.richtervereinigung.at/justiz-aktuell/hintergruende/hintergr3a.htm bearbeitet 5. Februar 2014 von Hugo_Maradona 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 (bearbeitet) nein, selbstverständlich sind vorstrafen relevant -> tatbegehungsgefahr Hmmm, erklär mir das kurz. Ist echt lang her! Ich hab das immer so interpretiert, dass damit eben nicht bereits verübte UND verurteilte Delikte gemeint sind, sondern eben noch nicht verurteilte (zB bei gewerbsmässigen Betrug)... bearbeitet 5. Februar 2014 von Hugo_Maradona 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wanTan Leistungsträger Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 Natürlich hast du nur geschrieben ein "bisserl", palmer hat das aber gleich ganz drastisch ausgedrückt. Bereits nach dem Gesetz sind Vorstrafen relevant: " b. eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihm angelastete strafbare Handlung, wenn er entweder wegen einer solchen Straftat bereits verurteilt worden ist oder wenn ihm nunmehr wiederholte oder fortgesetzte Handlungen angelastet werden, c. eine strafbare Handlung mit einer Strafdrohung von mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe begehen, die ebenso wie die ihm angelastete strafbare Handlung gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die Straftaten, derentwegen er bereits zweimal verurteilt worden ist, oder" § 173 Abs Z 3 lit b,c StPO 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 Hmmm, erklär mir das kurz. Ist echt lang her! Ich hab das immer so interpretiert, dass damit eben nicht bereits verübte UND verurteilte Delikte gemeint sind, sondern eben noch nicht verurteilte (zB bei gewerbsmässigen Betrug)... deine zweite zeile versteh ich leider nicht vereinfacht gesagt sind vorstrafen insofern relevant als der haftgrund der tatbegehungsgefahr bei (einschlägigen) vorstrafen leichter erfüllt ist als bei einem unbescholtenen (-> 173 abs 2 z 3 lit a - c stpo) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 Völlig korrekt!! Ich werde nie mehr strafrechtliches Halbwissen verbreiten! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 hehe der hugo maradona unter den juristen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
palmer Postinho Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 paragraphen hin oder her ... u-haft gibts wohl hauptsächlich wegen des kommenden sonntags oder ? hehe der hugo maradona unter den juristen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
narya ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 Danke der Aufklärung! Hat mich mein Empfinden nicht getäuscht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
N1ce *nd Sl0w We love the Rapid, we do.. Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 (bearbeitet) zufall das das genau in der derbywoche über die bühne geht bzw veröffentlich wird.. sieht nach schwerer provokation aus - unabhängig ob die vorwürfe gegen die rapidler berechtigt sind oder nicht... bearbeitet 5. Februar 2014 von N1ce *nd Sl0w 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Drifter Postinho Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 Sagt, war da irgendwer beim Spiel damals dabei? Ich weiß bis heute nicht, was da die Polizei sprich das Einsatzkommando gedacht hat. Da gingen ja nicht zwei "feindlich" gesinnte Fangruppen aufeinander los. Und selbst wenn wer was ausgefressen haben sollte (angebliche Sachbeschädigung in der Garage), dann hol ich mir die in Ruhe und nicht mit der Aggressivität. Der Einsatz war damals unverhältnismässig! Ich ärgere mich noch immer darüber. Wenn ich nicht dort gewesen wäre, hätte ich vielleicht anders geschrieben, aber so, als Augenzeuge.... Für mich hat das damals so ausgesehen: Gustav 1 an Gustav 2: do is nix los. Gustav 2 an Gustav 1: doch, do hot ana in da Garage wos eintreten, jetzt misch mas auf. Wir sollen jo ned umsunst do sein, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GrimCvlt #11 Beitrag melden Geschrieben 5. Februar 2014 (bearbeitet) Stellungnahme zu den Polizeimaßnahmen gegen RapidfansMittwoch, 05. Februar 2014 17:44 Gestern wurden in den frühen Morgenstunden etwa 50 Rapidfans von Beamten der Kriminalpolizei (Leitung "Gruppe Hoffmann") aus ihren Wohnungen bzw. Arbeitsstellen zu einer Einvernahme abgeholt. Diese Aktion führten über 100 Beamte zeitgleich in vier verschiedenen Bundesländern durch. Die Beschuldigten wurden teilweise öffentlich bloßgestellt und vor ihrem sozialen Umfeld sowie ihren Arbeitgebern als Kriminelle denunziert. Wir kritisieren diese Form der Vorverurteilung, denn abermals versucht die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf des Landfriedensbruchs (§274 StGB) zu konstruieren, für den einzelnen Personen keine konkreten strafbaren Handlungen nachgewiesen werden müssen. Allen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 7.9.2013 nach dem Freundschaftsspiel zwischen dem SK Rapid und dem 1. FC Nürnberg besagten "Landfriedensbruch" begangen zu haben. Damals prügelte die Polizei ein fröhliches Fußballfest von zwei eng befreundeten Vereinen ins Chaos. (Wir berichteten am 08.09.2013 über das skandalöse Auftreten der Polizei: http://rechtshilfe-rapid.at.com2000.at/index.php/117-polizei-pruegelt-friedliches-fanfest-ins-chaos). Die Tatsache, dass unter den Beschuldigten auch Personen sind, die nicht bei diesem Spiel und dem darauf folgenden Straßenfest waren, unterstreicht die Fragwürdigkeit dieser Polizeimaßnahmen. Sechs Personen befinden sich seit Dienstag früh in Haft. Außerdem fand in der Wohnung des Obmanns der Rechtshilfe Rapid eine Hausdurchsuchung statt. Bei dieser wurden unter anderem ein Handy, zwei Laptops sowie mehrere Datenträger beschlagnahmt. Wir verwehren uns gegen diese Kriminalisierung unseres Vereins »Rechtshilfe Rapid«, der sich ausschließlich mit legalen Mitteln für Gerechtigkeit einsetzt. Trotz dieser Repressionsmaßnahme lassen wir uns nicht abschrecken und engagieren uns weiterhin für das Recht von Fußballfans. Allen betroffenen Personen empfehlen wir, sich umgehend mit der Rechtshilfe Rapid in Verbindung zu setzen! Hütteldorf, 5.2.2014 Quelle: http://rechtshilfe-rapid.at.com2000.at/index.php/123-stellungnahme-zu-den-polizeimassnahmen-gegen-rapidfans Unverhältnismäßig triffts wohl. Vor allem wenn man sich den Satz "Die Tatsache, dass unter den Beschuldigten auch Personen sind, die nicht bei diesem Spiel und dem darauf folgenden Straßenfest waren, unterstreicht die Fragwürdigkeit dieser Polizeimaßnahmen." durchliest. bearbeitet 5. Februar 2014 von Johncena09 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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