Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 13. März 2012 Beim Stadionverbot ist auch immer dabei, dass man während Spielen 500 Meter (?) vom Stadion entfernt sein muss Wo soll diese Regelung stehen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 13. März 2012 Wo soll diese Regelung stehen? Nirgends, ist ein Schwachsinn und er dürfte da was verwechseln. In Deutschland hab ich es selbst miterlebt, da gibts eine Sperrzone rund ums Stadion wo sich Stadionverbotler nicht aufhalten dürfen. In Österreich wäre mir sowas nicht bekannt, keine Ahnung wie er auf das kommt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ufo05 Mir is ois... Geschrieben 13. März 2012 hm, weiß nicht genau wie das jetzt ist, wer SV hat kommt in eine internationale Kartei (oder?) und darf ohne Angabe von Gründen in einem Radius von kA wie vielen m ums Stadion von der Polizei Europaweit des Platzes verwiesen werden?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
prolowitsch Superstar Geschrieben 13. März 2012 Aber soweit ich informiert bin sind bei sportgrossveranstaltungen ja schutzzonen um die stadien installiert um etwaigen ausschreitungen entgegenzuwirken. Nach dem SPG steht es in einer schutzzone den cops frei jemanden von diesem ort zu verweisen, ich glaube dabei handelt es sich um eine gebundene ermessensentscheidung des cops. THIS !!! wen´s genauer interessiert der sollte sich mal SPG § 36 durchlesen! @flanders: bevor du hier andere Kommentare als Schwachsinn abhandelst mach dich lieber schlau ...er hat nämlich gar nicht so unrecht! um mal das österreichische Strafrecht zu zitieren: SPG §36b (1) Ist aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen der zu erwartenden Teilnahme gewaltbereiter Personen an einer Sportgroßveranstaltung zu befürchten, dass es bei dieser zu einer allgemeinen gefahr für die Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum in großem Ausmaß kommt, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, mittels Verordnung den Veranstaltungsort und einen Bereich im Umkreis von höchstens 500m um diesen Veranstaltungsort zum Sicherheitsbereich zu erklären. Dieser ist unter Bedachtnahme auf die örtlichen Verhältnisse so fest zu legen, dass der Zweck der Maßnahme noch wirksam erreicht werden kann und es im Falle eines Betretungsverbotes dennoch zu keiner außer Verhältnis stehenden Beeinträchtigung, insbesondere hinsichtlich der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, eines Betroffenen kommt. Die Verordnung hat die genaue Bezeichnung des Sicherheitsbereiches in ihrem örtlichen und zeitlichen Umfang und den Tag ihres Inkrafttretens zu enthalten. Ihre Wirksamkeit ist auf einen in unmittelbaren Zusammenhang mit der Sportgroßveranstaltung stehenden bestimmten Zeitraum vor, während und nach der Veranstaltung einzuschränken. Sie ist auf eine Weise kundzumachen, die geeignet ist, einen möglichst weiten Kreis potentiell Betroffener zu erreichen. (2) In einem Sicherheitsbereich nach Abs. (1) sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstesermächtigt, einen Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit vergleichbaren Sportgroßveranstaltungen, anzunehmen ist, dass er im Anwendungsbereich der Verordnung nach Abs. (1) gefährliche Angriffe unter der Anwendung von Gewalt begehen werden, aus dem Sicherheitsbereich wegzuweisen und ihm das Betreten desselben zu verbieten. Dem Betroffenen ist die Dauer des Betretungsverbotes bekannt zu geben. Die Ausübung von Zwangsgewalt zur Durchsetzung dieses Betretungsverbotes ist unzulässig. Kann er berechtigte Interessen für die Notwendigkeit des Betretens des SIcherheitspersonals glaubhaft machen, ist darauf entsprechend Bedacht zu nehmen. Das Betretungsverbot endet mit Außerkrafttreten der Verordnung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NativeRon Für immer und dich! Geschrieben 13. März 2012 Es war nix ausser bisschen Lärm .. ..... wie ich dieses ewige runterreden von unnötigen Gewaltszenen verabscheue :aaarrrggghhh: 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 13. März 2012 @flanders: bevor du hier andere Kommentare als Schwachsinn abhandelst mach dich lieber schlau ...er hat nämlich gar nicht so unrecht! Die Regelung ist ja ganz nett, davon dürft aber im SV Bescheid von der Liga nix drinnen stehen. Mir wäre es nicht bekannt, vielleicht könnte Dannyo mal ein "Das ASB trifft die bösen Jungs" einrichten. Stadionverbot kannst aus unterschiedlichen Gründen bekommen, da steht nur was von gewaltbereiten Personen. Mir wären noch nie Schutzzonen vor den Stadien aufgefallen, keine Ahnung wo das anfangt und wo das aufhört. Mit dem Maßbandl wird auch nicht jeder herumspazieren und der Polizei wirds im Normalfall egal sein welche Leute am Parkplatz stehen oder im Lokal neben dem Stadion sitzen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
selectah hellimperator Geschrieben 13. März 2012 Die Regelung ist ja ganz nett, davon dürft aber im SV Bescheid von der Liga nix drinnen stehen. Mir wäre es nicht bekannt, vielleicht könnte Dannyo mal ein "Das ASB trifft die bösen Jungs" einrichten. Stadionverbot kannst aus unterschiedlichen Gründen bekommen, da steht nur was von gewaltbereiten Personen. Mir wären noch nie Schutzzonen vor den Stadien aufgefallen, keine Ahnung wo das anfangt und wo das aufhört. Mit dem Maßbandl wird auch nicht jeder herumspazieren und der Polizei wirds im Normalfall egal sein welche Leute am Parkplatz stehen oder im Lokal neben dem Stadion sitzen. im SV bescheid der liga steht wahrscheinlich auch ned drin, dass bei mord a paar jahre gefängnis drohen. ises deswegen ok? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 13. März 2012 im SV bescheid der liga steht wahrscheinlich auch ned drin, dass bei mord a paar jahre gefängnis drohen. ises deswegen ok? Natürlich nicht, kannst du mir aber jetzt den Zusammenhang erklären? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
selectah hellimperator Geschrieben 13. März 2012 Natürlich nicht, kannst du mir aber jetzt den Zusammenhang erklären? was kommst du dann mim sv bescheid daher? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Manuel20 Im ASB-Olymp Geschrieben 13. März 2012 Ist zwar aus Piefkonien, aber so ganz unrecht haben sie damit nicht, v.a. auf größere Klubs bezogen. Uns z.B. http://www.publikative.org/2012/03/11/ultras-wer-mit-dem-feuer-spielt/ Finde den Artikel lustig sicher sehr links gelastet. So in der Art die vertriebenen Ultras haben sich zwar geprügelt, in die Vereinspolitik eingegriffen, Pyro (auch Böller aufs Spielfeld) aber sie waren wenigstens nicht Rechts! haha 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 13. März 2012 was kommst du dann mim sv bescheid daher? Weil der Bescheid regelt ob man ins Stadion rein darf oder nicht, von einer Grenze rund ums Stadion steht da glaub ich nix drinnen. Mir wäre nicht bekannt, dass ein Mörder der 20 Jahre im Häfn gesessen ist sich nicht Kapfenberg gegen Admira anschauen darf. Müsste sich ja dann auch von einem Stadion fern halten, nach dem Motto einmal Gewalt immer Gewalt. Mit dem Gesetztestext allein kann ich nicht viel anfangen, bin aber auch kein Jurist. Dazu müsste man wissen ob ein Stadionverbotler grundsätzlich als gewaltbereite Person eingestuft wird oder ob es dazu eine ordentliche Vorgeschichte benötigt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Manuel20 Im ASB-Olymp Geschrieben 13. März 2012 kurz und knapp gesagt es muss sich um leute handeln die gewalt in bezug auf sport begangen haben oder dabei waren usw. also brustkneifer beim hallen mikkado zb 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
selectah hellimperator Geschrieben 13. März 2012 Weil der Bescheid regelt ob man ins Stadion rein darf oder nicht, von einer Grenze rund ums Stadion steht da glaub ich nix drinnen. Mir wäre nicht bekannt, dass ein Mörder der 20 Jahre im Häfn gesessen ist sich nicht Kapfenberg gegen Admira anschauen darf. Müsste sich ja dann auch von einem Stadion fern halten, nach dem Motto einmal Gewalt immer Gewalt. Mit dem Gesetztestext allein kann ich nicht viel anfangen, bin aber auch kein Jurist. Dazu müsste man wissen ob ein Stadionverbotler grundsätzlich als gewaltbereite Person eingestuft wird oder ob es dazu eine ordentliche Vorgeschichte benötigt. der gesetzestext sagt ja nur, dass es diese schutzzonen gibt und dass man leute aus diesen entfernen kann - 'aufgrund bestimmter tatsachen, insbesondere gewaltbereit [..]'. ich sage nicht, wie verhältnismäßig das entfernen der paar leute da vorm stadion war, aber gesetzlich gedeckt ist es auf jeden fall. deswegen bin ich auf das 'im sv-bescheid steht nicht ..' eingestiegen .. unwissenheit schützt nicht und so. kann man aus gründen des stadions verwiesen werden die nicht für gewaltbereitschaft sprechen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
R0DDICK ... Geschrieben 13. März 2012 kann man aus gründen des stadions verwiesen werden die nicht für gewaltbereitschaft sprechen? beispiel: pyro, platzsturm (es waren nicht alle gewaltbereit...). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 13. März 2012 Ich verstehe. Ich war nicht dabei, weiß nicht wie das genau abgelaufen ist. Weiß nur, dass man so etwas sicher auch ohne Gewalt regeln kann, ist leider nicht passiert. Ein Nazi zB muss ja nicht unbedingt gewaltbereit sein, kann trotzdem Stadionverbot bekommen. In Österreich ist es noch nicht so schlimm wie in Deutschland, dort gibts Fälle wo Jungendliche Stadionverbot bekommen haben weil sie Aufkleber irgendwo hinpickt haben. Die würd ich auch noch als gewaltbereit einstufen, das muss man sich halt individuell anschauen. Bei uns ist es halt eine Grundsatzfrage, da haben ja viele SV aufgrund des Platzsturms bekommen. Ist einer der beim Derby mit den Badeschlapfen aufs Feld gerannt ist automatisch ein Prügler? Ich sage nein. Unter gewaltbereit versteh ich was anderes. Deshalb meine ich, dass mir der Gesetztestext etwas zu schwammig ist und man da Leute ja nicht pauschal in Schubladen einteilen kann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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