Pezi The Pezident of Bäristan Geschrieben vor 3 Stunden ozzy schrieb vor einer Stunde: ändern wird sich nur etwas wenn die sponsoren druck machen. nur dann wird man reagieren müssen, dazu müsste dieser druck aber auch erzeugt werden. aber solange sie dem martin lang oder linden p. nicht das lachsbrötchen aus der hand böllnern, werden die nichts in diese richtung machen. Hey. Wien Energie ändert erstmal nichts. Man setzt auf den Dialog und die Maßnahmen von Rapid werden beobachtet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tkideneb Stammspieler Geschrieben vor 3 Stunden brillantinbrutal schrieb vor 22 Stunden: So eine Begründung gibt es für Freisprüche nicht. Das ist ein Gschichtl. Du kannst jederzeit mit Andi Trimmel darüber reden, er wird es dir bestätigen. Wiederbetätigung bei Unsterblich war einer der Fälle. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben vor 2 Stunden tkideneb schrieb vor 17 Minuten: Du kannst jederzeit mit Andi Trimmel darüber reden, er wird es dir bestätigen. Wiederbetätigung bei Unsterblich war einer der Fälle. Ok, jetzt verstehe ich dich. Es kommt bei Wiederbetätigung tatsächlich vor, dass etwa der Vorsatz der Verherrlichung des Nationalsozialismus nicht festgestellt wird, wenn jemand besoffen "Heil Hitler" grölt. Die Begründung ist dann, dass der Vorsatz fehlt, nicht allein, dass es eine bsoffene Gschicht war. Die jetzigen Anlassfälle wären aber ganz andere. Bei Körperverletzungen wirst du damit aus verschiedenen Gründen nicht ganz durchkommen. Ein Platzsturm hingegen ist für sich genommen gar nicht strafrechtlich zu verfolgen. Bei Pyro in den Nebensektor würde ich an "Gefährdung der körperlichen Sicherheit" denken und da ist sogar ausdrücklich dafür vorgesorgt, dass auch Besoffene bestraft werden. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wustinger mit ST Top-Schriftsteller Geschrieben vor 2 Stunden (bearbeitet) brillantinbrutal schrieb vor 23 Stunden: So eine Begründung gibt es für Freisprüche nicht. Das ist ein Gschichtl. Es gibt sogar einen sehr bekannten Fall für "Freispruch weil bsoffene Gschicht": Den Ingenieur des Grauens, dessen Ruf an seine Bodyguards "Haut's die Oaschlecha ausse" natürlich überhaupt keine Anstiftung zur Körperverletzung war, sondern nur eine "alkohol- und milieubedingte Unmutsäußerung". bearbeitet vor 2 Stunden von Wustinger mit ST 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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