Infrastruktur/S.T.A.R.-Projekt


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(╯°□°)╯ ┻━┻

Die HVs sind mWn räumlich und nicht zeitlich zu verstehen. Sprich ein HVler darf auch außerhalb der Spielzeiten das Stadionareal nicht betreten. Sollte er dagegen verstoßen folgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Die Daten dürfen natürlich nicht an den ÖFB weitergegeben werden trotzdem bewegt sich der HVler auf heißem Pflaster sollte er das Länderspiel besuchen. (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe)

bearbeitet von Tlahuizcalpantecuhtli

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Held von heute
Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 9 Minuten:

Sollte er dagegen verstoßen folgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs....trotzdem bewegt sich der HVler auf heißem Pflaster sollte er das Länderspiel besuchen. (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe)

Wo hast du das her? Das stimmt sicher nicht. 

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(╯°□°)╯ ┻━┻
brillantinbrutal schrieb vor 1 Minute:

Wo hast du das her? Das stimmt sicher nicht. 

da es spät ist kopiere ich jetzt nur mal einen Wikieintrag ;) 

Ein Verstoß gegen ein Hausverbot kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erfüllen. Ob dies der Fall ist, entscheidet auf Strafantrag des im Hausrecht Verletzten der gesetzliche Strafrichterim Verfahren nach der Strafprozessordnung. Ein Verstoß gegen die Tatbestände der strafrechtlichen Norm kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§ 123StGB).

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Held von heute
Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 4 Minuten:

da es spät ist kopiere ich jetzt nur mal einen Wikieintrag ;) 

Ein Verstoß gegen ein Hausverbot kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erfüllen. Ob dies der Fall ist, entscheidet auf Strafantrag des im Hausrecht Verletzten der gesetzliche Strafrichterim Verfahren nach der Strafprozessordnung. Ein Verstoß gegen die Tatbestände der strafrechtlichen Norm kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§ 123StGB).

Schön. Aber es liegt halt kein Hausfriedensbruch vor. Der setzt nämlich Gewalt(androhung) voraus. 

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(╯°□°)╯ ┻━┻
brillantinbrutal schrieb vor 6 Minuten:

Schön. Aber es liegt halt kein Hausfriedensbruch vor. Der setzt nämlich Gewalt(androhung) voraus. 

Für einen Hausfriedensbruch reicht auch das vorsätzliche Eindringen in einen Raum trotz Aufforderung des Besitzers diesen nicht zu betreten ;) (Aufforderung = HV) 

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forzaviola84 schrieb vor einer Stunde:

Wieso ist das mit den HV eig interessant? Betriffts einen asbler od warum diskutiert man jetzt seitenlang ob die hvs aufrecht sind od nicht?!?

Vrmtl. gehts darum das Leute mit HV ev. auch die Ost (Graffities) aufpassen sollen? 

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Papa_Breitfuss schrieb vor 11 Stunden:

Yep, aber das HV gilt doch nur für Spiele der Austria, oder ?? Wenn also z.B. ne Mädels CL dort stattfindet, wirds m.M.n. nicht gelten. 

außer die austria damen spielen mit dann vmtl schon ?

 

bearbeitet von glühende liebe 2014

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ASB-Halbgott
brillantinbrutal schrieb vor 6 Stunden:

Nein. 

natürlich reicht das! - ok anscheinend falsch

Zurück zu wichtigeren Themen - es sieht so aus, als ob sie das Dach rund um die Masten noch nicht dicht bekommen haben!

Was natürlich blöd ist da die Dacharbeiten eigendlich abgeschlossen sein müssten! (Fehlende Absturzsicherungen)... Natürlich wird's aber wohl Sekuranten zum Anhängen geben-

Beweis B.JPG

Beweis A.JPG

bearbeitet von Gump86

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Gump86 schrieb vor 2 Minuten:

natürlich reicht das!

Hausfriedensbruch verlangt gewaltsames Eindringen oder ein Eindringen durch Drohung mit Gewalt.

Das bloße (widerrechtliche) Betreten eines fremden Hauses (ohne Gewalt oder Drohung) stellt eine Besitzstörung nach § 339 ABGB dar. Gemäß § 38 Abs 5 SPG kann in schweren Fällen die Polizei gerufen werden. 

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ASB-Halbgott
glühende liebe 2014 schrieb vor 1 Minute:

Hausfriedensbruch verlangt gewaltsames Eindringen oder ein Eindringen durch Drohung mit Gewalt.

Das bloße (widerrechtliche) Betreten eines fremden Hauses (ohne Gewalt oder Drohung) stellt eine Besitzstörung nach § 339 ABGB dar. Gemäß § 38 Abs 5 SPG kann in schweren Fällen die Polizei gerufen werden. 

dann ists anders als in D :p

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