Baby-und Kleinkinderthread


zerenato

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Fuck Heraldry!
oggy4tw schrieb vor 15 Minuten:

Nix lol .  Warst mal im Bregenzer Wald ?? :p

Da verstehst in der Thalia Strasse mehr

Vielleicht im aktuellen von deutschem Privat-TV geprägtem "Wienerisch". Du schreibst jedoch vom "klassischen Wienerisch". Aber glaubst du wirklich, dass ein Karl-Heinz aus Niedersachsen eher versteht, was mit dem "oiden Trankler" passiert ist, der heute noch eine "Restfettn" hat und deshalb vom Doktor kein "Jaukerl" bekommen hat als was mit dem "alta Süffl" war, der heute noch ein "Rünschiga" ist und daher keine "Sprützo" vom Doktor bekommen hat?

Nö. Dass du das glaubst, hängt nur mit der in Österreich vorherrschenden bajuwarisch geprägten Sprache zusammen, während der kleine alemannische Zipfel in der Öffentlichkeit des Landes überhaupt nicht vorkommt.

 

PS: ich beherrsche leider beide Dialekte (Wienerisch bzw. Lustenauerisch) überhaupt nicht und hab hier irgendein Beispiel gebracht. Wer sich auskennt findet bestimmt hunderte bessere.

bearbeitet von DerFremde

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Wacker !
DerFremde schrieb vor 7 Minuten:

Vielleicht im aktuellen von deutschem Privat-TV geprägtem "Wienerisch". Du schreibst jedoch vom "klassischen Wienerisch". Aber glaubst du wirklich, dass ein Karl-Heinz aus Niedersachsen eher versteht, was mit dem "oiden Trankler" passiert ist, der heute noch eine "Restfettn" hat und deshalb vom Doktor kein "Jaukerl" bekommen hat als was mit dem "alta Süffl" war, der heute noch ein "Rünschiga" ist und daher keine "Sprützo" vom Doktor bekommen hat?

Nö.

I versteh beides halbwegs gut :)

 

bläga

Däta

Gota

kripfa

Grundsätzlich haben je beide Hochdeutsch als Grundform ....

 

bearbeitet von oggy4tw

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  • 4 weeks later...
Fuck Heraldry!

Einer meiner Zwillinge steht auf Brüste. Zuletzt hat die junge Spielgruppen-Tante beide Twins auf je einem Arm und zack geht seine Hand tief in ihren Ausschnitt. Abwehr unmöglich. #metoo Gestern hat ihn seine Mama auf dem Arm und zack geht der Reißverschluss (vorne) vom Kleid auf.  Sein Bruder interessiert sich da nicht so sehr dafür, hat sich zuletzt dagegen komplett ausgezogen, auf die Couch gesetzt und die Fernbedienung vom Fernseher geschnappt.

Vaterschaftstest unnötig. :D

 

bearbeitet von DerFremde

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letzter Zehner
DerFremde schrieb vor 1 Stunde:

Einer meiner Zwillinge steht auf Brüste. Zuletzt hat die junge Spielgruppen-Tante beide Twins auf je einem Arm und zack geht seine Hand tief in ihren Ausschnitt. Abwehr unmöglich. #metoo Gestern hat ihn seine Mama auf dem Arm und zack geht der Reißverschluss (vorne) vom Kleid auf.  Sein Bruder interessiert sich da nicht so sehr dafür, hat sich zuletzt dagegen komplett ausgezogen, auf die Couch gesetzt und die Fernbedienung vom Fernseher geschnappt.

Vaterschaftstest unnötig. :D

 

Da kommen ja noch interessante Zeiten auf uns zu. :D 

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  • 4 weeks later...
mit Milch

Vermutlich eine saublöde Frage, aber vielleicht hat ja trotzdem schon jemand die Erfahrung gemacht ;)

Stichwort Familienbeihilfe - Wir haben in einigen Wochen Geburtstermin, mittlerweile rennt ja alles automatisch ab. Jetzt isses halt so, dass ich vom Arbeitgeber einen Kinderzuschuss bekommen würde, allerdings wie üblich nur bei FB-Bezug für das Kind -> Frau müsste verzichten, eh egal, gleiches Konto ;) Wie lange dauert die "Amtswegigkeit"? Also kann ich nach der Geburt in den ersten 2-3 Wochen der Zuerkennung an die Mutter zuvor kommen, indem ich den Antrag selbst stelle inkl. Verzichtserklärung? Wenn nicht, auch kein Drama, da gehts um keine großen Summen bei 1-2 Monaten, aber schon Niki Lauda lehrte uns, dass man ja nix zu verschenken hat ;)

 

bearbeitet von Kaffee

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ASB-Halbgott

Dein Arbeitgeber sollte eigentlich wissen, wo du gemeldet bist (und sozialversichert). Wenn du dann eine Geburtsurkunde deines Kindes bringst (und meinetwegen eine Meldebestätigung der Kindesmutter um den gemeinsamen Haushalt zu belegen), dann ist die Familienbeihilfe ja auch logisch bzw. sollte es dem Arbeitgeber dann klar sein, dass ihr FB bekommt.

Ich habe noch nie eine Bestätigung für die FB gebraucht. Aber grundsätzlich geht das sehr schnell. Du kannst schon am Tag nach der Geburt dein Kind anmelden (Geburtsurkunde) und dann geht auch rasch die Meldung ans Finanzamt (automatisch) und der Bescheid sollte in wenigen Tagen da sein. 

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mit Milch
mapok schrieb vor 25 Minuten:

Dein Arbeitgeber sollte eigentlich wissen, wo du gemeldet bist (und sozialversichert). Wenn du dann eine Geburtsurkunde deines Kindes bringst (und meinetwegen eine Meldebestätigung der Kindesmutter um den gemeinsamen Haushalt zu belegen), dann ist die Familienbeihilfe ja auch logisch bzw. sollte es dem Arbeitgeber dann klar sein, dass ihr FB bekommt.

Aneinander vorbei geredet ;) Meine Frau und ich arbeiten beide nicht in der Privatwirtschaft und unsere Arbeitgeber zahlen jeweils einen Kinderzuschuss.. um Auswüchse zu verhindern (doppelter Bezug für ein Kind), nur dem Elternteil, der offiziell FB bezieht - normal nach der Geburt halt die Mutter.. aber ich werd da einfach an offizieller Stelle nachfragen :)

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Im ASB-Olymp
Kaffee schrieb vor 14 Stunden:

Aneinander vorbei geredet ;) Meine Frau und ich arbeiten beide nicht in der Privatwirtschaft und unsere Arbeitgeber zahlen jeweils einen Kinderzuschuss.. um Auswüchse zu verhindern (doppelter Bezug für ein Kind), nur dem Elternteil, der offiziell FB bezieht - normal nach der Geburt halt die Mutter.. aber ich werd da einfach an offizieller Stelle nachfragen :)

Also bei meinem Arbeitgeber (ebenfalls nicht in der Privatwirtschaft) ist dieser "Kinderzuschuss" unabhängig von der FB. Die bezieht meine Lebensgefährtin.

Bei mir haben die GU der Kinder genügt.

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mit Milch
Aegis schrieb vor 8 Minuten:

Also bei meinem Arbeitgeber (ebenfalls nicht in der Privatwirtschaft) ist dieser "Kinderzuschuss" unabhängig von der FB. Die bezieht meine Lebensgefährtin.

Bei mir haben die GU der Kinder genügt.

Jetzt nochmal ganz genau damit befasst und ich hab ein entscheidendes Detail überlesen, Aufregung umsonst.. Thema erledigt ;) Grundsätzlich wär es tatsächlich ein Problem, würde sie in der gleichen Sparte arbeiten (SV) - nachdem sie ein anderes Gesetz als Grundlage hat, isses wirklich egal, wer die FB bekommt

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  • 1 month later...
ASB-Halbgott
forza_rossoneri schrieb am 5.5.2018 um 10:04 :

Gibt's eigentlich bei der schulischen Nachmittagsbetreuung sowas wie ein Probemonat bzw Rücktrittsrecht? Oder ist man da 1 Semester in einem Knebelvertrag?

Ich kenn mich jetzt beim Recht nicht aus, aber ich glaube, dass die Schulen da recht kulant sind, einfach mal hingehen und sich erkundigen

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