supporter_nord -ohne Kommentar- Beitrag melden Geschrieben 4. November 2015 bei mir gehts gerade um jeden meter beim pendlerrechner damit ich auf über die 20km grenze komme. gebe ich wohnort und arbeitsort als adresse ein komme ich auf 19,8. ok, pech gehabt - aber ich sehs nicht ganz ein, weil ich die wenigen parkplätze vor der firma nicht nutzen kann. also muss ich 300 meter weiter fahren um einen parkplatz nutzen zu können. damit wäre ich schon über 20 km. dazu müsste ich dann auch noch 200 meter zu fuß zur firma gehen. ist meine berechnung zulässig?in den faq's auf der BMF-Seite heißt es: Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte umfasst die gesamte Wegstrecke, die unter Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Bus, Bahn), unter Verwendung des privaten PKW oder auf Gehwegen zurückgelegt werden muss, um in der kürzest möglichen Zeitdauer die Arbeitsstätte zu erreichen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
soccerfreak89 Postet viiiel zu viel Beitrag melden Geschrieben 4. November 2015 bei mir gehts gerade um jeden meter beim pendlerrechner damit ich auf über die 20km grenze komme. gebe ich wohnort und arbeitsort als adresse ein komme ich auf 19,8. ok, pech gehabt - aber ich sehs nicht ganz ein, weil ich die wenigen parkplätze vor der firma nicht nutzen kann. also muss ich 300 meter weiter fahren um einen parkplatz nutzen zu können. damit wäre ich schon über 20 km. dazu müsste ich dann auch noch 200 meter zu fuß zur firma gehen. ist meine berechnung zulässig? in den faq's auf der BMF-Seite heißt es: Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte umfasst die gesamte Wegstrecke, die unter Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Bus, Bahn), unter Verwendung des privaten PKW oder auf Gehwegen zurückgelegt werden muss, um in der kürzest möglichen Zeitdauer die Arbeitsstätte zu erreichen. Da du 300 Meter weiter fahren musst und dann auch den Weg zu Fuß zurücklegen musst, ja. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
supporter_nord -ohne Kommentar- Beitrag melden Geschrieben 5. November 2015 ok, danke. wie verhält sich das wenn man einen zweitwohnsitz hat und von dem ungefähr die hälfte der fahrten antritt. der zweitwohnsitz ist eben 21 km entfernt und der hauptwohnsitz nur 10 km. kann ich da trotzdem vom zweitwohnsitz wegrechnen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 9. März 2016 Da du 300 Meter weiter fahren musst und dann auch den Weg zu Fuß zurücklegen musst, ja. das sehe ich nicht so 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hcg Fly like an airliner Beitrag melden Geschrieben 9. März 2016 das sehe ich nicht so Ich auch. Tipp: (bei mir wars mal ähnlich knapp) Spiel mit den Abgahrtszeiten (uU wird so eine andere Buslinie zB gewählt die eine geringfügig andere Route fährt). Das Parkplatzargument halte ich für unzulässig ok, danke. wie verhält sich das wenn man einen zweitwohnsitz hat und von dem ungefähr die hälfte der fahrten antritt. der zweitwohnsitz ist eben 21 km entfernt und der hauptwohnsitz nur 10 km. kann ich da trotzdem vom zweitwohnsitz wegrechnen? Ich denke du musst den Hauptwohnsitz wählen außer du hast einen triftigen Grund dagegen. Aber das bitte noch abchecken! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 9. März 2016 Ich auch. Tipp: (bei mir wars mal ähnlich knapp) Spiel mit den Abgahrtszeiten (uU wird so eine andere Buslinie zB gewählt die eine geringfügig andere Route fährt). Das Parkplatzargument halte ich für unzulässig Ich denke du musst den Hauptwohnsitz wählen außer du hast einen triftigen Grund dagegen. Aber das bitte noch abchecken! man muss den näheren nehmen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Morpheno Wöeina Beitrag melden Geschrieben 9. März 2016 (bearbeitet) Laut vorberechnung 43 euro Hab eig schon mit 200-300 gerechnet da ich 2015 erstens erst ab februar auf vollzeit gewechselt bin und ab august 150 brutto mehr bekommen hab Kann man eig gas-thermenwartung (70 euro) auch wo angeben? bearbeitet 9. März 2016 von Morpheno 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 9. März 2016 Kann man eig thermenwartung (70 euro) auch wo angeben? nein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Morpheno Wöeina Beitrag melden Geschrieben 9. März 2016 neinok 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Evilken blablabla Beitrag melden Geschrieben 9. März 2016 Heuer wurde es bei mir 1 Euro 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JonSnow Bester Mann im Team Beitrag melden Geschrieben 9. März 2016 ok, danke. wie verhält sich das wenn man einen zweitwohnsitz hat und von dem ungefähr die hälfte der fahrten antritt. der zweitwohnsitz ist eben 21 km entfernt und der hauptwohnsitz nur 10 km. kann ich da trotzdem vom zweitwohnsitz wegrechnen? Bei der Pendlerpauschale gilt der Ort an dem du deinen Lebensmittelpunkt hast. Ist aber natürlich unmöglich fürs Finanzamt nachzuvollziehen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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