Steuerausgleich, Pendlerpauschale


GRENDEL

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-ohne Kommentar-

bei mir gehts gerade um jeden meter beim pendlerrechner damit ich auf über die 20km grenze komme.

gebe ich wohnort und arbeitsort als adresse ein komme ich auf 19,8.

ok, pech gehabt - aber ich sehs nicht ganz ein, weil ich die wenigen parkplätze vor der firma nicht nutzen kann. also muss ich 300 meter weiter fahren um einen parkplatz nutzen zu können. damit wäre ich schon über 20 km. dazu müsste ich dann auch noch 200 meter zu fuß zur firma gehen.

ist meine berechnung zulässig?
in den faq's auf der BMF-Seite heißt es:

Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte umfasst die gesamte Wegstrecke, die unter Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Bus, Bahn), unter Verwendung des privaten PKW oder auf Gehwegen zurückgelegt werden muss, um in der kürzest möglichen Zeitdauer die Arbeitsstätte zu erreichen.

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Postet viiiel zu viel

bei mir gehts gerade um jeden meter beim pendlerrechner damit ich auf über die 20km grenze komme.

gebe ich wohnort und arbeitsort als adresse ein komme ich auf 19,8.

ok, pech gehabt - aber ich sehs nicht ganz ein, weil ich die wenigen parkplätze vor der firma nicht nutzen kann. also muss ich 300 meter weiter fahren um einen parkplatz nutzen zu können. damit wäre ich schon über 20 km. dazu müsste ich dann auch noch 200 meter zu fuß zur firma gehen.

ist meine berechnung zulässig?

in den faq's auf der BMF-Seite heißt es:

Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte umfasst die gesamte Wegstrecke, die unter Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Bus, Bahn), unter Verwendung des privaten PKW oder auf Gehwegen zurückgelegt werden muss, um in der kürzest möglichen Zeitdauer die Arbeitsstätte zu erreichen.

Da du 300 Meter weiter fahren musst und dann auch den Weg zu Fuß zurücklegen musst, ja.

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  • 4 months later...
Fly like an airliner

das sehe ich nicht so

Ich auch.

Tipp: (bei mir wars mal ähnlich knapp) Spiel mit den Abgahrtszeiten (uU wird so eine andere Buslinie zB gewählt die eine geringfügig andere Route fährt).

Das Parkplatzargument halte ich für unzulässig

ok, danke.

wie verhält sich das wenn man einen zweitwohnsitz hat und von dem ungefähr die hälfte der fahrten antritt.

der zweitwohnsitz ist eben 21 km entfernt und der hauptwohnsitz nur 10 km.

kann ich da trotzdem vom zweitwohnsitz wegrechnen?

Ich denke du musst den Hauptwohnsitz wählen außer du hast einen triftigen Grund dagegen.

Aber das bitte noch abchecken!

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V.I.P.

Ich auch.

Tipp: (bei mir wars mal ähnlich knapp) Spiel mit den Abgahrtszeiten (uU wird so eine andere Buslinie zB gewählt die eine geringfügig andere Route fährt).

Das Parkplatzargument halte ich für unzulässig

Ich denke du musst den Hauptwohnsitz wählen außer du hast einen triftigen Grund dagegen.

Aber das bitte noch abchecken!

man muss den näheren nehmen

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Wöeina

Laut vorberechnung 43 euro :fuckthat:

Hab eig schon mit 200-300 gerechnet da ich 2015 erstens erst ab februar auf vollzeit gewechselt bin und ab august 150 brutto mehr bekommen hab

Kann man eig gas-thermenwartung (70 euro) auch wo angeben?

bearbeitet von Morpheno

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Bester Mann im Team

ok, danke.

wie verhält sich das wenn man einen zweitwohnsitz hat und von dem ungefähr die hälfte der fahrten antritt.

der zweitwohnsitz ist eben 21 km entfernt und der hauptwohnsitz nur 10 km.

kann ich da trotzdem vom zweitwohnsitz wegrechnen?

Bei der Pendlerpauschale gilt der Ort an dem du deinen Lebensmittelpunkt hast. Ist aber natürlich unmöglich fürs Finanzamt nachzuvollziehen

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