Hausbau


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irishclover schrieb vor 4 Minuten:

Bei ehemaligen Landwirtschaften ist das sicher ein großes Problem. Das wird wohl nur unter strengen Reglementierungen des Naturschutzes stattfinden dürfen.

Es geht dabei weniger direkt um den Naturschutz, sondern eher um die Versiegelungsflächen und Zersiedelung, die nicht gewollt ist. Nur ist dort schon eine Fläche versiegelt, die einfach nur erneuert werden würde. So wird der Orstkern erweitert und es werden weitere Flächen versiegelt.

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Teamspieler
Ray09 schrieb vor 39 Minuten:

Es geht dabei weniger direkt um den Naturschutz, sondern eher um die Versiegelungsflächen und Zersiedelung, die nicht gewollt ist. Nur ist dort schon eine Fläche versiegelt, die einfach nur erneuert werden würde. So wird der Orstkern erweitert und es werden weitere Flächen versiegelt.

Ich meine Naturschutz im Sinne der Naturschutzabteilung die bestimmt, in welchem Maße ein Umbau möglich ist.

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irishclover schrieb vor 6 Minuten:

Ich meine Naturschutz im Sinne der Naturschutzabteilung die bestimmt, in welchem Maße ein Umbau möglich ist.

Die Gesetze für diese Umbauten sind im Bau- bzw. Raumordnungsgesetz geregelt. Von daher kann die Naturschutzabteilung dabei auch nichts sagen oder allgemein verbieten. Zumindest bei uns in der Steiermark.

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Ray09 schrieb vor 29 Minuten:

Die Gesetze für diese Umbauten sind im Bau- bzw. Raumordnungsgesetz geregelt. Von daher kann die Naturschutzabteilung dabei auch nichts sagen oder allgemein verbieten. Zumindest bei uns in der Steiermark.

Wennst im Grünland größer/höher bauen willst redet der Naturschutz schon mit

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Boidi schrieb vor 4 Minuten:

Wennst im Grünland größer/höher bauen willst redet der Naturschutz schon mit

Keine Ahnung welche Aumaße dabei angenommen werden sollen, aber das ist dann ganz ganz selten der Fall. Vielleicht wird bezüglich einer Stellungnahme angefragt, dabei sollte aber nichts rauskommen, wenn alles im Sinne der Gesetze ist. Also bei einer Einfamilienhaus-Größe zumindest.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Kurze Frage:

Haus wurde mit Vorbereitung E-Tankstelle, nicht näher definiert, erworbenim Protokoll. Im Zuge einer jetzigen Wallboxmontage sind wir draufgekommen, dass sie unterirdisch nur ein normales Steckdosenkabel verlegt haben und keine Leerverrohrung, was ich unter einer Vorbereitung verstehen würde.

Dank Niedrigenergiehaus, pipapoh und betoniertem Weg zwischen Bock und Carport ist es jetzt besonders deppert/teuer da was zu legen.

Ich würde jetzt gerne die Kosten dem Bauträger umschnallen, bis jetzt mal die Kosten für die Suche nach einer Verrohrung, weil der Elektriker, vom Bauherr, sollte es jetzt machen, weiß aber auch nix mehr von vor 3 Jahren wie/was/wo und hat herumgegraben.

Gibt's da baurechtliche Definitionen was/wie eine Vorbereitung auszusehen hat? Für mich wäre das eben schon eine Leerverrohrung zu Punkt X.

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Im ASB-Olymp
cmburns schrieb vor 10 Stunden:

Kurze Frage:

Haus wurde mit Vorbereitung E-Tankstelle, nicht näher definiert, erworbenim Protokoll. Im Zuge einer jetzigen Wallboxmontage sind wir draufgekommen, dass sie unterirdisch nur ein normales Steckdosenkabel verlegt haben und keine Leerverrohrung, was ich unter einer Vorbereitung verstehen würde.

Dank Niedrigenergiehaus, pipapoh und betoniertem Weg zwischen Bock und Carport ist es jetzt besonders deppert/teuer da was zu legen.

Ich würde jetzt gerne die Kosten dem Bauträger umschnallen, bis jetzt mal die Kosten für die Suche nach einer Verrohrung, weil der Elektriker, vom Bauherr, sollte es jetzt machen, weiß aber auch nix mehr von vor 3 Jahren wie/was/wo und hat herumgegraben.

Gibt's da baurechtliche Definitionen was/wie eine Vorbereitung auszusehen hat? Für mich wäre das eben schon eine Leerverrohrung zu Punkt X.

Es stellt sich die Frage ob ein "Steckdosenkabel" (vmtl eine 3*1.5mm2 Leitung) ohne Schutzrohr zulässig ist? Bin mir nicht sicher ob das, selbst bei einem Erdkabel, normgerecht ist. E-Tankstelle is halt dehnbar als Definition, mit 230V laden geht ja auch, dauert halt ewig und 3 Tage... Zuerst red mal mit dem Bauträger, wenn sich der quer legt kannst immer noch mit einem Anwalt plaudern. Von der Logik her ist es ein Mangel, aber ob das ein Richter auch so sieht...

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
reallumpi schrieb vor 7 Stunden:

Es stellt sich die Frage ob ein "Steckdosenkabel" (vmtl eine 3*1.5mm2 Leitung) ohne Schutzrohr zulässig ist? Bin mir nicht sicher ob das, selbst bei einem Erdkabel, normgerecht ist. E-Tankstelle is halt dehnbar als Definition, mit 230V laden geht ja auch, dauert halt ewig und 3 Tage... Zuerst red mal mit dem Bauträger, wenn sich der quer legt kannst immer noch mit einem Anwalt plaudern. Von der Logik her ist es ein Mangel, aber ob das ein Richter auch so sieht...

Ich red eh zuerst mit denen noch.  Im Normalfall würd ich eh ohne Rechtschutz machen, nur waren zuvor schon ein paar Sachen die sie dann zwar gemacht haben, aber sie zuerst uns umhängen wollten, wie üblich, deswegen ist bei mir das Fass randvoll. Ich war da eh sehr gutmütig bis jetzt und immer freundlich, irgendwann is dann aber halt auch bei mir Ende Gelände.

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cmburns schrieb vor 2 Stunden:

Ich red eh zuerst mit denen noch.  Im Normalfall würd ich eh ohne Rechtschutz machen, nur waren zuvor schon ein paar Sachen die sie dann zwar gemacht haben, aber sie zuerst uns umhängen wollten, wie üblich, deswegen ist bei mir das Fass randvoll. Ich war da eh sehr gutmütig bis jetzt und immer freundlich, irgendwann is dann aber halt auch bei mir Ende Gelände.

Ja versteh ich, beim X-ten Mangel wird's dann fad.

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cmburns schrieb vor 20 Stunden:

Kurze Frage:

Haus wurde mit Vorbereitung E-Tankstelle, nicht näher definiert, erworbenim Protokoll. Im Zuge einer jetzigen Wallboxmontage sind wir draufgekommen, dass sie unterirdisch nur ein normales Steckdosenkabel verlegt haben und keine Leerverrohrung, was ich unter einer Vorbereitung verstehen würde.

Dank Niedrigenergiehaus, pipapoh und betoniertem Weg zwischen Bock und Carport ist es jetzt besonders deppert/teuer da was zu legen.

Ich würde jetzt gerne die Kosten dem Bauträger umschnallen, bis jetzt mal die Kosten für die Suche nach einer Verrohrung, weil der Elektriker, vom Bauherr, sollte es jetzt machen, weiß aber auch nix mehr von vor 3 Jahren wie/was/wo und hat herumgegraben.

Gibt's da baurechtliche Definitionen was/wie eine Vorbereitung auszusehen hat? Für mich wäre das eben schon eine Leerverrohrung zu Punkt X.

Zuerst heißt es mal in den Unterlagen kontrollieren, was quasi anhand dieser Vorbereitung in der Leistungsbeschreibung im Angebot drinsteht.
Steht da drin, dass nur ein einfaches Kabel verlegt wird, dann kannst du tun was du willst, es wurde laut Vereinbarung hergestellt.
Steht gar nichts drinnen, dann hast du schriftlich nichts vorzuweisen.
Steht genau drin, Leerverrohrung für Wallbox etc. - dann kommts wohl drauf an was laut ÖNORM für eine Leerverrohrung verbaut werden muss. Und dies muss dann so geschehen.

Ich kenn die baurrechtlichen Vorgaben für sowas nicht, aber wie gesagt - zuerst ist wichtig ob du diesen Leistungsumfang überhaupt schriftlich hast.

EDIT:
Wenn du sagst, dass da unterirdisch ein einfaches Kabel verlegt wurde, dann sollte ja dieses Kabel in einer Erdverrohrung drin sein. Welchen Durchmesser hat es? Falls groß genug, normales Kabel raus, Kabel für Wallbox rein.... oder denk ich zu einfach?:ratlos:
Bin kein Elektriker - kann mir nur vorstellen, dass es im Sicherungskasten extra abgesichert werden muss plius halt alle Vorgaben eingehalten werden müssen was das Absichern angeht.

bearbeitet von blue-white

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cmburns schrieb vor 4 Stunden:

Ich red eh zuerst mit denen noch.  Im Normalfall würd ich eh ohne Rechtschutz machen, nur waren zuvor schon ein paar Sachen die sie dann zwar gemacht haben, aber sie zuerst uns umhängen wollten, wie üblich, deswegen ist bei mir das Fass randvoll. Ich war da eh sehr gutmütig bis jetzt und immer freundlich, irgendwann is dann aber halt auch bei mir Ende Gelände.

Achtung, es gibt 2 große Themen welche im Rechtschutz eigentlich immer und überall zur Gänze ausgeschlossen sind: Scheidungsfälle und Streitigkeiten mit dem Bauherrn rund ums Häuslbaun. Finanziell sind solche Rechtswege somit in der Regel ein "Privatvergnügen".

bearbeitet von N1ce *nd Sl0w

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
blue-white schrieb vor 4 Stunden:

Zuerst heißt es mal in den Unterlagen kontrollieren, was quasi anhand dieser Vorbereitung in der Leistungsbeschreibung im Angebot drinsteht.
Steht da drin, dass nur ein einfaches Kabel verlegt wird, dann kannst du tun was du willst, es wurde laut Vereinbarung hergestellt.
Steht gar nichts drinnen, dann hast du schriftlich nichts vorzuweisen.
Steht genau drin, Leerverrohrung für Wallbox etc. - dann kommts wohl drauf an was laut ÖNORM für eine Leerverrohrung verbaut werden muss. Und dies muss dann so geschehen.

Ich kenn die baurrechtlichen Vorgaben für sowas nicht, aber wie gesagt - zuerst ist wichtig ob du diesen Leistungsumfang überhaupt schriftlich hast.

EDIT:
Wenn du sagst, dass da unterirdisch ein einfaches Kabel verlegt wurde, dann sollte ja dieses Kabel in einer Erdverrohrung drin sein. Welchen Durchmesser hat es? Falls groß genug, normales Kabel raus, Kabel für Wallbox rein.... oder denk ich zu einfach?:ratlos:
Bin kein Elektriker - kann mir nur vorstellen, dass es im Sicherungskasten extra abgesichert werden muss plius halt alle Vorgaben eingehalten werden müssen was das Absichern angeht.

Erdverrohrung ist eben keine, nur das Kabel, deswegen geht nicht einfach Kabeltausch. In der Leistungsvereinbarung steht "Vorbereitung E-Tankstelle" (das ist alles und nix und eine normale Steckdose samt Kabel. Der Mangel für mich ist die fehlende Verrohrung,da geht nicht einfach Kabeltausch, deswegen bin ich ja haß, dann ist es ja keine Vorbereitung, sondern für oasch.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
cmburns schrieb vor 12 Minuten:

Erdverrohrung ist eben keine, nur das Kabel, deswegen geht nicht einfach Kabeltausch. In der Leistungsvereinbarung steht "Vorbereitung E-Tankstelle" (das ist alles und nix und eine normale Steckdose samt Kabel. Der Mangel für mich ist die fehlende Verrohrung,da geht nicht einfach Kabeltausch, deswegen bin ich ja haß, dann ist es ja keine Vorbereitung, sondern für oasch.

Kabel einfach so in die Erde legen ist Pfusch. In Österreich ist eine Verrohrung Standard. Bei älteren Mauerwerken die nicht sonderlich dick sind, kann man auch mal ohne verlegen, wenn das tiefe schlitzen für den Schlauch die Stabilität der Wand gefährdet. Aber bei einem Neubau haut man alles in Schläuche und Rohre rein. Dicke Erdkabel kann man auch ohne Rohr verlegen, aber selbst da kommen darüber noch Kabelschutzplatten und ein Leitungswarnband und vor allem gibt es einen Plan, wo was wie verlegt wurde.

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Workaholic
WorkingPoor schrieb vor 3 Stunden:

Kabel einfach so in die Erde legen ist Pfusch. In Österreich ist eine Verrohrung Standard. Bei älteren Mauerwerken die nicht sonderlich dick sind, kann man auch mal ohne verlegen, wenn das tiefe schlitzen für den Schlauch die Stabilität der Wand gefährdet. Aber bei einem Neubau haut man alles in Schläuche und Rohre rein. Dicke Erdkabel kann man auch ohne Rohr verlegen, aber selbst da kommen darüber noch Kabelschutzplatten und ein Leitungswarnband und vor allem gibt es einen Plan, wo was wie verlegt wurde.

Warum schreibst du im ersten Satz dass das Pfusch ist wenn du danach Möglichkeiten aufzählst wo es doch möglich ist.

Ich wollte letztes Jahr auch ein Leerrohr verlegen, Elektriker hat gesagt ich solls gleich so rein legen (war glaub ich 5*2,5mm²) weil in der Leerverrohrung beginnt es aufgrund von Temperaturschwankungen zu schwitzen. Und wenn das Kabel dann im Wasser liegt ist es noch schlechter.

E: und zu der Frage von @cmburns: Wenns eh schon öfter Probleme gab würde es mich nicht wundern wenn hier auch nur die "Sparvariante" ausgeführt wurde.

bearbeitet von rapidwien21

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
rapidwien21 schrieb vor 43 Minuten:

Warum schreibst du im ersten Satz dass das Pfusch ist wenn du danach Möglichkeiten aufzählst wo es doch möglich ist.

 

WorkingPoor schrieb vor 4 Stunden:

Aber bei einem Neubau haut man alles in Schläuche und Rohre rein.

:ratlos:

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