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pour que cette année soit la bonne

Sie klagt aber wohl nicht aus der Gesellschaft. Das geht wenn man zusammen ein Haus baut oder eine Wohnung kauft, aber nicht wenn man nur gemeinsam wohnt. Wär ja auch absurd. Evtl die gute alte condictio causa data causa non secuta, aber er wird ihr wohl nicht die Ehe versprochen haben :D Wär eine lustige Hirnwichserei sich das mal durchzudenken, aber ich bezweifle es :D

Naja so wie ich das lese wurde das Haus schon während der Beziehung gebaut. Er scheint zwar alles gezahlt zu haben, aber das schließt natürlich nicht aus, dass sie tatsächlich Arbeiten geleistet hat.

Und dass der gegnerische Anwalt absurd hohe Forderungen stellt, mag zwar befremdlich sein, ist aber aus seiner Sicht klar. Runtergehen kann er immer noch.

Und wegen Verjährung würd ich mich auch nicht soweit aus dem Fenster lehnen.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Und dass der gegnerische Anwalt absurd hohe Forderungen stellt, mag zwar befremdlich sein, ist aber aus seiner Sicht klar. Runtergehen kann er immer noch.

das ist auch das große problem an der sache. selbst wenn er nur 10% durchbringt, kann das verfahren teuer werden.

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Im ASB-Olymp

Was hat die angesprochene Kondiktion in diesem Fall mit einem Eheversprechen zu tun? Und so einfach, wie du das darstellst ist die Sache bei weitem nicht....

Gibt Entscheidungen die für den fall einer nicht erfolgten ehe Entschädigung für Arbeit am Hof mittels ccdcns zugesprochen wurden.

das ist auch das große problem an der sache. selbst wenn er nur 10% durchbringt, kann das verfahren teuer werden.

Immer noch billiger als 27000.

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Fr33sp4m3r

wäre nicht eher die frage zu stellen, ob sie mit dem fremdgehen nicht ihren eigenen anspruch torpediert hat? weil sie hatte ja nur deswegen nichts von ihrer "arbeit", weil sie ihn betrogen hat.

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Verklage Sie wegen Betrugs :D Mag jetzt abwegig klingen, aber wenn Sie ihn betrogen hat und bei ihm - Mietfrei - wohnen durfte, dann wohl ganz sicher nur deshalb, weil Er nicht wusste, dass Sie ihn betrogen hat.... Ist zwar absolut fetzendeppat, aber das ist eine Klage auf "Arbeitszeitentschädigung" ebenfalls...

edit: Und ich denke vor Gericht wird die Dame nicht ziehen.... dort müsste Sie ja offenlegen, für welche Tätigkeiten Sie ein Gehalt fordert... Das wird dann schwierig zu beweisen bzw. zu argumentieren...Denn sämtliche möglichen Tätigkeiten wären von ihr ja nur aus eigenem Wunsch gemacht worden, nicht weil Sie als Arbeitnehmerin beschäftigt war...

Oder meint Sie ernsthaft, sie kann dann Tätigkeiten wie: Hausputz, Wäschewaschen etc. angeben? Dann müsste Sie doch auch beweisen können, dass Er definitiv und konkret gesagt hat "Wasch mir diese Wäsche XY etc."....

edit: geht es um den Hausbau? Das kann ich mir nicht vorstellen...Wer baut 14 jahrelang ein Haus? Oder hat man zufällig irgendwo in Lainz gebaut?

bearbeitet von Wienerfußballfan

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Wahnsinniger Poster

das ist auch das große problem an der sache. selbst wenn er nur 10% durchbringt, kann das verfahren teuer werden.

Nei, weil dann aufgrund der zivilprozessualen Kostentragungsregeln eh' die Ex die eigenen und gegnerischen Kosten trägt... In der Praxis klagt man eher zu wenig als zu viel ein und dehnt das Klagebegehren gegebenfalls nach einem positiven Sachverständigengutachten aus!

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ASB-Legende

Ich versteh es immer noch nicht. Für welche arbeitsleistung will sie geld? Hilfe beim hausbau? Das wäre nachvollziehbar, wenn auch gschissen. Da müsste sie aber nachweisen, an welchen tagen und wie lange sie mitgeholfen hat und welche tätigkeit sie gemacht hat. Und da gibt es sicher jede menge freunde, die auch mitgeholfen haben, die eine version dann vor gericht bestätigen können.

Dann bliebe noch die beteiligung an der hausarbeit. Das kann ich mir aber nicht vorstellen, dass so etwas möglich ist, sonst gäbe es viel mehr solcher forderungen/klagen.

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  • 2 weeks later...
if i were a robot, my arm would be an aeropress.

Ich hab jetzt auch mal eine Frage, Thema STVO bzw. halt Unfallgeschichte.

Zur leichteren Erklärung vorweg mein Bild:

rG1ztAJ.png

Das ganze ereignete sich in Salzburg, genauer Standort war der Wirtschaftshof (für die Leute die diesen kennen).

Folgendes Problem:

Bei der Einfahrt zum Wirtschaftshof gibt es einen Schranken. Dieser wird gesperrt, wenn zu viele Autos drinnen sind, und funktioniert erst wieder, wenn jemand ausfährt.

Ich bin wie auf der Zeichnung zu sehen von rechts gekommen. Vor der Einfahrt ist eine kleine Kreuzung, mit einer Stopptafel für mich in diesem Fall.

Vor mir war ein Transporter, der eben vor dem Schranken wartete, dass jemand rausfährt, und er rein kann. Um zu verhindern, dass sich von links kommende Autos vordrängen, bin ich in die Kreuzung gefahren, um mich hinter dem Transporter anzustellen. Ich habe dann so gehalten, wie eingezeichnet. Von links kam in dieser Situation noch kein Auto, ich wollte nur vorbeugen! Also ich habe meines Wissens nach keinen Fehler gemacht, da ich ja in die Kreuzung fahren darf, wenn niemand kommt, oder?

Jedenfalls dürfte der Transporter zu weit vorne gestanden sein um das Ticket für den Schranken ziehen zu können (war für mich nicht ersichtlich!), denn nach ca. 1-2 Minuten in stehender Position setzte er völlig unerwartet zurück und fuhr mir rein. Er hätte mich sehen müssen wenn er in den Rückspiegel geschaut hätte, da ich ja schräg hinter ihm war. Jedenfalls gehört laut erstem Blick vom Mechaniker meine Stoßstange ausgetauscht.

Meine Frage, bevor ich jetzt eine höhere Versicherungsstufe riskiere: kann ich wegen Teilschuld belangt werden, oder ist die Sache auch rechtlich klar? Ich bin mir jedenfalls keiner Schuld bewusst, würde mich aber gerne noch durch außenstehende Meinungen "absichern". Danke!

Hab nur ein bisschen "Angst", da die im Transporter zu zweit waren, ich allein, und auch sonst keine Zeugen da waren...

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ASB-Legende

Also ich habe meines Wissens nach keinen Fehler gemacht, da ich ja in die Kreuzung fahren darf, wenn niemand kommt, oder?

Ich bin jetzt kein Experte, aber glaube mich zu erinnern dass man nur in Kreuzungen einfahren darf wenn man sie auch wieder verlassen kann.

Trotzdem hat er aber zu schauen wenn er zurücksetzt.

Falls es dir hilft: Moralisch sehe ich dich auf jeden Fall als Sieger :D und ich hätte es wie du gemacht - wenn man nach dem Gesetz geht, hättest du in meinen Augen an der Haltelinie/Stop Tafel halten müssen, bis du komplett einfahren kannst.

Nochmals - bin kein Experte

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V.I.P.

Ich hab jetzt auch mal eine Frage, Thema STVO bzw. halt Unfallgeschichte.

Zur leichteren Erklärung vorweg mein Bild:

rG1ztAJ.png

Das ganze ereignete sich in Salzburg, genauer Standort war der Wirtschaftshof (für die Leute die diesen kennen).

Folgendes Problem:

Bei der Einfahrt zum Wirtschaftshof gibt es einen Schranken. Dieser wird gesperrt, wenn zu viele Autos drinnen sind, und funktioniert erst wieder, wenn jemand ausfährt.

Ich bin wie auf der Zeichnung zu sehen von rechts gekommen. Vor der Einfahrt ist eine kleine Kreuzung, mit einer Stopptafel für mich in diesem Fall.

Vor mir war ein Transporter, der eben vor dem Schranken wartete, dass jemand rausfährt, und er rein kann. Um zu verhindern, dass sich von links kommende Autos vordrängen, bin ich in die Kreuzung gefahren, um mich hinter dem Transporter anzustellen. Ich habe dann so gehalten, wie eingezeichnet. Von links kam in dieser Situation noch kein Auto, ich wollte nur vorbeugen! Also ich habe meines Wissens nach keinen Fehler gemacht, da ich ja in die Kreuzung fahren darf, wenn niemand kommt, oder?

Jedenfalls dürfte der Transporter zu weit vorne gestanden sein um das Ticket für den Schranken ziehen zu können (war für mich nicht ersichtlich!), denn nach ca. 1-2 Minuten in stehender Position setzte er völlig unerwartet zurück und fuhr mir rein. Er hätte mich sehen müssen wenn er in den Rückspiegel geschaut hätte, da ich ja schräg hinter ihm war. Jedenfalls gehört laut erstem Blick vom Mechaniker meine Stoßstange ausgetauscht.

Meine Frage, bevor ich jetzt eine höhere Versicherungsstufe riskiere: kann ich wegen Teilschuld belangt werden, oder ist die Sache auch rechtlich klar? Ich bin mir jedenfalls keiner Schuld bewusst, würde mich aber gerne noch durch außenstehende Meinungen "absichern". Danke!

Hab nur ein bisschen "Angst", da die im Transporter zu zweit waren, ich allein, und auch sonst keine Zeugen da waren...

Völlig klare Alleinschuld des Transporterfahrers.

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