wanTan Leistungsträger Geschrieben 15. Dezember 2011 Frage: Ist es möglich (am besten über Internet) das Protokoll einer (öffentlichen) Gerichtsverhandlung einzusehen. Also nicht nur den Urteilsspruch wie im RIS sondern das komplette Protokoll der Verhandlung? Um welches Verfahren handelt es sich und welche Rolle spielst du selbst dabei (in irgendeiner Art beteiligt)? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schallvogl Botaniker Geschrieben 15. Dezember 2011 Um welches Verfahren handelt es sich und welche Rolle spielst du selbst dabei (in irgendeiner Art beteiligt)? Es geht um fahrlässige Gemeingefährdung und ich bin im weitesten Sinne ein Geschädigter. Nach einer einmaligen Zeugeneinvernahme bei der Polizei vor 1 1/2 Jahren hab ich aber nie wieder was von offizieller Seite gehört (die Schadenersatzfrage bzgl. meines eigenen Schadens lief außergerichtlich mit der Versicherung) und jetzt hab ich zufällig erfahren, daß am Montag der Strafprozeß gegen den Beschuldigten eröffnet wurde und war einfach neugierig bzgl. Details des Hergangs, die ich offiziell nie erfahren habe. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schleicha Zündler Geschrieben 17. Januar 2012 Abend allerseits. Meine Situation ist die folgende: Ich habe seit geraumer Zeit eine Freundin aus Amerika und sie würde nach Beendigung ihres Bachelorstudiums (Economics mit Auszeichnung) nach Wien ziehen. Dazu hätte ich aber einige Fragen bezüglich, Aufenthaltsdauer, Arbeitserlaubnis, etc. Vor allem, was das Beste wäre - z.B. Studium hier, dann arbeiten, etc. Die Botschaft erteilt jedoch keine Rechtsauskunft bzw. beantwortet keine Fragen bezüglich Aufenthalt etc. Da ich aber selbst noch sehr jung bin, kann ich mir nicht wirklich den Spaß leisten und einen RA damit beauftragen. Im Internet (z.B. OEAD, Innenministerium, etc. ) habe ich mich schon so gut es geht schlau gemacht, nur natürlich gibt es da immer noch offene Fragen. Vor allem da ich bei diesem Thema auf Nummer sicher gehen muss und nicht auf meine "Einschätzungen und Erkenntnisse" verlassen kann. Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen, und weiß eventuell wo hilfreiche Personen vorzufinden sind, die einem gerne mit Rat zur Seite stehen? Da ich bis jetzt eher auf verschlossene Türen gestoßen bin. Wäre für jede Hilfe dankbar. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
floschwarzweiß HASTA LA VICTORIA SIEMPRE! Geschrieben 17. Januar 2012 Ist es der Firma erlaubt, mir den ganzen Zeitausgleich (27Std.) auf 0 zu setzen und alles auszubezahlen? Auch habe ich für letzten Sonntag ZA genommen, aber der ZA wurde schon vorher auf 0 gesetzt, wie ich die Firma kenne, ziehen sie mir jetzt 1 Urlaubstag ab, oder lassen mich ins Minus rasseln. Muss noch sagen, dass ich (und auch andere Kollegen) durch die elektronische Zeiterfassung selber draufgekommen bin und es mir niemand gesagt hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuxxl jung, dynamisch, erfolglos Geschrieben 17. Januar 2012 Ist es der Firma erlaubt, mir den ganzen Zeitausgleich (27Std.) auf 0 zu setzen und alles auszubezahlen? Auch habe ich für letzten Sonntag ZA genommen, aber der ZA wurde schon vorher auf 0 gesetzt, wie ich die Firma kenne, ziehen sie mir jetzt 1 Urlaubstag ab, oder lassen mich ins Minus rasseln. Muss noch sagen, dass ich (und auch andere Kollegen) durch die elektronische Zeiterfassung selber draufgekommen bin und es mir niemand gesagt hat. kA aber die meisten wären wohl froh, wenn ZA ausbezahlt wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 17. Januar 2012 (bearbeitet) kA aber die meisten wären wohl froh, wenn ZA ausbezahlt wird. weil? du damit dann die hälfte erst recht wieder (steuerlich) abgezogen bekommst? ZA ftw - forza keinen urlaub verbrauchen sondern nur ZA gehen. bearbeitet 17. Januar 2012 von Relii 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Austria_WAC ASB-Legende Geschrieben 17. Januar 2012 (bearbeitet) Ist es der Firma erlaubt, mir den ganzen Zeitausgleich (27Std.) auf 0 zu setzen und alles auszubezahlen? Auch habe ich für letzten Sonntag ZA genommen, aber der ZA wurde schon vorher auf 0 gesetzt, wie ich die Firma kenne, ziehen sie mir jetzt 1 Urlaubstag ab, oder lassen mich ins Minus rasseln. Muss noch sagen, dass ich (und auch andere Kollegen) durch die elektronische Zeiterfassung selber draufgekommen bin und es mir niemand gesagt hat. AK Wobei dort dort nur der umgekehrte Fall beschrieben ist (sprich du bekommst immer ZA und willst plötzlich Bezahlung). Aber vielleicht hilft dir ja der Begriff "gelebte Praxis" aus der AK Seite. Gibts eine Betriebsvereinbarung dazu vielleicht in deinem Unternehmen? Prinzipiell gilt aber wie im Artikel geschrieben: Überstunden werden ausbezahlt .... bearbeitet 17. Januar 2012 von Austria_WAC 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 17. Januar 2012 Abend allerseits. Meine Situation ist die folgende: Ich habe seit geraumer Zeit eine Freundin aus Amerika und sie würde nach Beendigung ihres Bachelorstudiums (Economics mit Auszeichnung) nach Wien ziehen. Dazu hätte ich aber einige Fragen bezüglich, Aufenthaltsdauer, Arbeitserlaubnis, etc. Vor allem, was das Beste wäre - z.B. Studium hier, dann arbeiten, etc. Die Botschaft erteilt jedoch keine Rechtsauskunft bzw. beantwortet keine Fragen bezüglich Aufenthalt etc. Da ich aber selbst noch sehr jung bin, kann ich mir nicht wirklich den Spaß leisten und einen RA damit beauftragen. Im Internet (z.B. OEAD, Innenministerium, etc. ) habe ich mich schon so gut es geht schlau gemacht, nur natürlich gibt es da immer noch offene Fragen. Vor allem da ich bei diesem Thema auf Nummer sicher gehen muss und nicht auf meine "Einschätzungen und Erkenntnisse" verlassen kann. Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen, und weiß eventuell wo hilfreiche Personen vorzufinden sind, die einem gerne mit Rat zur Seite stehen? Da ich bis jetzt eher auf verschlossene Türen gestoßen bin. Wäre für jede Hilfe dankbar. Damit sie in Österreich studieren kann, muss sie von den USA aus bei der dortigen Botschaft einen Aufenhaltstitel beantragen. Von Österreich aus geht das nicht, also vorher erledigen. Auch muss sie nachweisen, dass sie die ersten 12 Monate locker überstehen kann. Keine Ahnung, was der aktuelle Monatssatz ist, aber dürften so um die 700 - 800 Euro sein. Die notwendigen Dokumente hab ich jetzt nicht im Kopf (müssen mWn aber auf Deutsch beglaubigt übersetzt sein), aber wichtig ist, dass dieser Aufenthaltstitel nur sechs Monate gültig ist und eine Verlägerung unbedingt vor Ablauf der sechs Monate zu erfolgen hat. Widrigensfalls wirst wieder wie ein Erstantragssteller behandelt und musst vom Ausland aus den Antrag stellen. Deine Freundin soll sich einfach mit der Botschaft in Verbindung setzen. Die helfen ihr sicher weiter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schleicha Zündler Geschrieben 18. Januar 2012 Damit sie in Österreich studieren kann, muss sie von den USA aus bei der dortigen Botschaft einen Aufenhaltstitel beantragen. Von Österreich aus geht das nicht, also vorher erledigen. Auch muss sie nachweisen, dass sie die ersten 12 Monate locker überstehen kann. Keine Ahnung, was der aktuelle Monatssatz ist, aber dürften so um die 700 - 800 Euro sein. Die notwendigen Dokumente hab ich jetzt nicht im Kopf (müssen mWn aber auf Deutsch beglaubigt übersetzt sein), aber wichtig ist, dass dieser Aufenthaltstitel nur sechs Monate gültig ist und eine Verlägerung unbedingt vor Ablauf der sechs Monate zu erfolgen hat. Widrigensfalls wirst wieder wie ein Erstantragssteller behandelt und musst vom Ausland aus den Antrag stellen. Deine Freundin soll sich einfach mit der Botschaft in Verbindung setzen. Die helfen ihr sicher weiter. Danke sehr für die Antwort. Stück für Stück komme ich dem Durchblick in dieser Sache näher. Es wird schon werden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Santiago82 Top-Schriftsteller Geschrieben 18. Januar 2012 Danke sehr für die Antwort. Stück für Stück komme ich dem Durchblick in dieser Sache näher. Es wird schon werden Schau mal auf die Seite www.auslaender.at, da steht genau was man alles braucht. dann gibts auf der Seite noch ein sehr gutes Forum für alle Detailfragen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
floschwarzweiß HASTA LA VICTORIA SIEMPRE! Geschrieben 25. Januar 2012 Ist es der Firma erlaubt, mir den ganzen Zeitausgleich (27Std.) auf 0 zu setzen und alles auszubezahlen? Auch habe ich für letzten Sonntag ZA genommen, aber der ZA wurde schon vorher auf 0 gesetzt, wie ich die Firma kenne, ziehen sie mir jetzt 1 Urlaubstag ab, oder lassen mich ins Minus rasseln. Muss noch sagen, dass ich (und auch andere Kollegen) durch die elektronische Zeiterfassung selber draufgekommen bin und es mir niemand gesagt hat. Antwort der Arbeiterkammer: Ich stehe voll im Recht, Überstunden dürfen nicht (sofern keine Klausel dafür im Vertrag steht) ohne Abstimmung der Mitarbeiter so ohne weiteres abbezahlt werden. Schon gar nicht darf trotz bewilligtem Zeitausgleich ein Urlaubstag ausbezahlt werden. Ersatzruhetage dürfen sowieso NIE ausbezahlt werden, außer bei Firmenaustritt. ZA und Ersatzruhe sind nicht mit Urlaub gleichzustellen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Evilken blablabla Geschrieben 25. Januar 2012 Meine Frage aus dem "wichtige frage"-Thread, ist wohl hier besser aufgehoben. Angenommen, ein Nachrichtenportal veröffentlicht auf dessen Homepage ein Foto von mir, ohne mich vorher gefragt zu haben, und gibt nur eine Quelle an von dem Fußballverein, auf dessen Webseite ich die Fotos zuerst hochgeladen habe, weil ich dort tätig bin. Ist das rechtens? Kann ich dagegen vorgehen, ist ja auch nicht das erste Mal von denen, dass sowas vorkommt und mich zipfts ehrlich gesagt an. Von der Zeitung bekomme ich Geld, wenn ein Foto von mir veröffentlicht wird und die putzen sich da ab und machen das einfach so... wobei es mir da jetzt nicht unbedingt ums Geld geht, sondern mehr um die Art und Weise wie das gemacht wurde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 25. Januar 2012 Nein, ist es nicht. Wer immer der Bild aufgenommen hat genießt nach § 74 UrhG diverse Leistungsschutzrecht. Der Urheber hat Anspruch auf Unterlassung und ein entsprechendes Entgelt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 26. März 2012 (bearbeitet) Ich bin jetzt nicht 100% sicher also man möge mich verbessern, aber für Mangelfolgeschäden hat der Vermieter eigentlich nur bei eigenem Verschulden einzustehen, für normalen Schaden (Rohrbruch-Reperatur) natürlich schon. bearbeitet 26. März 2012 von Herr Max 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 26. März 2012 Vor ein paar Wochen dürfte es beim Heizkörper bei mir unterm Schreibtisch einen Rohrbruch gegeben haben. Gemerkt hab ich das vorige Woche. Installateur war auch schon da, hat dies repariert. Die Rechnung wird der Hausverwaltung bzw. der Vermieterin übermittelt. Wie schauts da mit dem Boden aus, da sich unterm Laminat Feuchtigkeit gesammelt hat ist dieser uneben geworden und ist aufgequollen (dadurch hab ich erst gemerkt, dass da beim Heizkörper was undicht ist. Haushaltsversicherung haben wir keine. Muss dies von der Vermieterin getragen werden? Kommt darauf an. Handelt es sich um wirklich alte Rohrleitungen, so dass ein Rohbruch schon fast vorhersehbar war und der Vermieter hat keine Vorkehrungen getroffen dieses Ereignis abzuwenden (Wartung, laufende Überprüfung), dann haftet er sehr wohl auch für diesen Folgeschaden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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