Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Dauer-ASB-Surfer

So hab mich nun auch endlich hier angemeldet, nachdem ich diesen Thread entdeckt habe:

Habe folgendes Problem:

Habe auf einer Messe Wein bestellt und als ich Zuhause war, hab ich bemerkt dass ich einen Vertrag unterschrieben habe, für ein Paket Wein um 30€ und Versandkosten von 20€. Hat mir natürlich keiner gesagt dass die Versandkosten so hoch sind, und beim unterschreiben leider auch übersehen.

Nachdem ich dann die AGB gelesen habe, stand was von einem Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Tagen ohne Angaben von Gründen.

Hab denen natürlich gleich ein Fax geschrieben, dass ich vom Vetrag zurücktrete. Nach 5 Tagen kam dann ein Anruf von besagter Firma. Sie wollten wissen warum ich zurücktrete usw. und ob man denn keine Lösung finden könne. Hab denen dann klar gemacht, dass ich mich verarscht fühle und dass ich ohne Angabe von einem Grund einfach zurück trete. Die mehr oder weniger freundliche Dame hat dann in einem beleidigten Untertön gesagt, dass sie das so weiterleiten werde.

Jetzt sind 3 Wochen vergangen, steht ein Paket Wein vor der Türe inlusive Rechnung !!! (haben sie einfach abgestellt, also ich hab nichts unterschrieben)

Wohne in einem 2 Parteienhaus, sind also ins Haus reingegangen und haben es vor die Wohnungstüre im 1. Stock gestellt !!

Jetzt meine Frage? Was machen?

Zurückschicken (wie komm ich dazu jetzt auch noch Versandkosten für eine Rücksendung zu bezahlen) ??

oder

Paket einfach behalten und kein Geld überweisen ? (Da ich nie was unterschrieben habe, könnte ich ja behaupten das Paket nie erhalten zu haben)

Was kann mir passieren, Lust auf einen Rechtskrieg hab ich natürlich auch nicht.

Geht mir jetzt weniger um die lumpigen 50€ als vielmehr ums Prinzip, dieser Saufirma kein Geld zu geben !!

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Hadouuuuuuken

So hab mich nun auch endlich hier angemeldet, nachdem ich diesen Thread entdeckt habe:

Habe folgendes Problem:

Habe auf einer Messe Wein bestellt und als ich Zuhause war, hab ich bemerkt dass ich einen Vertrag unterschrieben habe, für ein Paket Wein um 30€ und Versandkosten von 20€. Hat mir natürlich keiner gesagt dass die Versandkosten so hoch sind, und beim unterschreiben leider auch übersehen.

Nachdem ich dann die AGB gelesen habe, stand was von einem Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Tagen ohne Angaben von Gründen.

Hab denen natürlich gleich ein Fax geschrieben, dass ich vom Vetrag zurücktrete. Nach 5 Tagen kam dann ein Anruf von besagter Firma. Sie wollten wissen warum ich zurücktrete usw. und ob man denn keine Lösung finden könne. Hab denen dann klar gemacht, dass ich mich verarscht fühle und dass ich ohne Angabe von einem Grund einfach zurück trete. Die mehr oder weniger freundliche Dame hat dann in einem beleidigten Untertön gesagt, dass sie das so weiterleiten werde.

Jetzt sind 3 Wochen vergangen, steht ein Paket Wein vor der Türe inlusive Rechnung !!! (haben sie einfach abgestellt, also ich hab nichts unterschrieben)

Wohne in einem 2 Parteienhaus, sind also ins Haus reingegangen und haben es vor die Wohnungstüre im 1. Stock gestellt !!

Jetzt meine Frage? Was machen?

Zurückschicken (wie komm ich dazu jetzt auch noch Versandkosten für eine Rücksendung zu bezahlen) ??

oder

Paket einfach behalten und kein Geld überweisen ? (Da ich nie was unterschrieben habe, könnte ich ja behaupten das Paket nie erhalten zu haben)

Was kann mir passieren, Lust auf einen Rechtskrieg hab ich natürlich auch nicht.

Geht mir jetzt weniger um die lumpigen 50€ als vielmehr ums Prinzip, dieser Saufirma kein Geld zu geben !!

also die versandkosten (fürn rückversand) hast du sicher nicht zu tragen

meines wissens nach musst du so ne lieferung nur aufbewahren (obwohl auch das in dem fall fraglich ist nachdem dus ja nicht angenommen hast) und eventuell noch den absender darüber informieren

aussage ohne gewähr ;)

aber mal nur so nebenbei: 30 € wein werden doch geschätzt so 5-6 flaschen sein ?

da find ich 20 € für versicherten (?) versand von den flaschen, die ja auch ordentlich gewicht haben, und noch dazu zu post-wucherpreisen versendet werden ... nicht so die ultimative verarschung =)

bearbeitet von Captain Pluheit

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Dauer-ASB-Surfer

also die versandkosten (fürn rückversand) hast du sicher nicht zu tragen

meines wissens nach musst du so ne lieferung nur aufbewahren (obwohl auch das in dem fall fraglich ist nachdem dus ja nicht angenommen hast) und eventuell noch den absender darüber informieren

aussage ohne gewähr ;)

aber mal nur so nebenbei: 30 € wein werden doch geschätzt so 5-6 flaschen sein ?

da find ich 20 € für versicherten (?) versand von den flaschen, die ja auch ordentlich gewicht haben, und noch dazu zu post-wucherpreisen versendet werden ... nicht so die ultimative verarschung =)

danke mal für die antwort, vielleicht weiss noch einer genauer bescheid??

das mag schon sein dass der preis für den versand in ordnung geht, jedoch wurde ich darüber nicht ausreichend infomiert.

und das eigentliche problem für mich ist, dass sie es obowohl ich von meinem rücktrittsrecht gebrauch gemacht habe, trotzdem geschickt haben.

das werden sie halt öfter abziehen und der großteil wird es dann auch behalten, jedoch soll man sich bekanntlich auch nicht alles gefallen lassen.

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Also, wenn ich für die Lieferung nichts unterschreibe, dann habe ich diese auch nicht bekommen.

sprich - du könntest nachfragen, wer es entgegengenommen hat. Über welchen Anbieter wurde verschickt? - bei dem rufst du an. Nicht bei der Weinfirma.

Siehst dann eh was sie dir als Antwort geben - kann ja ein nachbar übernommen haben.

Oder du bist komplett still. Fragst nur die Nachbarn ob es wer übernommen hat - wenn nicht - dann sauf alles aus. Zahl nichts, denn du hast ja die schriftliche Bestätigung (Fax), dass du gekündigt hast. ich hoffe du hast eine sendebestätigung dabei.

Oder du schickst es auf deren Kosten zurück.

Du brauchst auf jeden fall nicht für den Versand aufkommen, da du ja rechtzeitig gekündigt hast. Das heißt - hast du deine Faxbestätigung, dann solltest du auch keine Extrabestätigung deiner Kündigung die die weinfirma ausstellt, benötigen.

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für leiwand, gegen oasch.

§ 864 Abs. 2 ABGB

"Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten."

Wenn du das Paket versehentlich erhalten hast, was ich jetzt mal annehme, dann musst es auf Kosten der Firma zurückschicken. Sollten sie das Paket bewusst übersendet haben, dann kannst dir den Wein behalten und damit machen was du willst. Ich würd anrufen und fragen, ob sie dir das Paket versehentlich zuschickt haben. Sollte die Antwort nein sein, umso besser für dich. Hast kostenlos bekommen, was dich zuvor € 50 gekostet hätte.

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Dauer-ASB-Surfer

Danke nochmals.

Kleines update:

Hab das Paket jetzt mal einfach ohne anzurufen geöffnet und schon 2 Flaschen getrunken, heute kam ein Anruf von der Transportfirma die mir den Wein zugestellt hat, die meinten, dass ich das Paket versehentlich bekommen habe und sie es wieder abholen werden. Nachdem ich ihr erklärt habe dass ich das Paket bereits geöffnet habe, meinte sie dass es kein Problem darstellt wenn jetzt eine Flasche geöffnet wurde (denke mal, selbiges gilt für 2 :holy: )

sehr höfliche Frau, fragte ob ich den Rest nun auch behalten will oder ob sie die restlichen Flaschen wieder abholen sollen.

Wird im laufe der Woche also abgeholt ;)

Bin gespannt ob sie mir nachträglich die 2 Flaschen in Rechnung stellen, und wenn ist mir auch egal. zumindest die Transportkosten können sie mir ja nichtmehr berechnen....

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für leiwand, gegen oasch.

Frage an die Kollegen:

Ist bei einem Onlinevertragsabschluss der AGB-Verweis aus § 5e KSchG genügend Aufklärung über die Rücktrittsfristen? MMn ist so eine Klausel gegenüber einem Verbraucher eher unverständlich abgefasst, weshalb diese AGBs nicht Vertragsinhalt werden (§ 6 Abs 3 KSchG).

Bitte um Meinungen!

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Workaholic

Wie soll man vorgehen wenn man einen eingeschriebenen Brief verschickt, derjenige ihn nicht bei der Post abholt weil er genau weiß was da drin ist( und zu seinem Nachteil ist). Die Post schickt ihn dann nach ca. 2 Wochen wieder zum Absender.

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Fröhliches Mäxchen

Wie soll man vorgehen wenn man einen eingeschriebenen Brief verschickt, derjenige ihn nicht bei der Post abholt weil er genau weiß was da drin ist( und zu seinem Nachteil ist). Die Post schickt ihn dann nach ca. 2 Wochen wieder zum Absender.

Um was gehts denn in dem Brief, wäre nicht unwichtig ??

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Workaholic

Geld das man mir schuldet. Bisher hab ich es ihm per Telefon und per normalem Brief mitgeteilt. Er hat immer angegeben das er davon nix weiß. -> Brief geschrieben, Kopie daheim abgelegt und eingeschrieben aufgegeben. Wennst nicht daheim bist wenn der Briefträger kommt, bekommst einen Zettel wo vermutlich auch der Absender draufsteht und er somit weiß von wem das kommt. Deshalb geht er auch nicht aufs Postamt und holt den Brief ab, weil er genau weiß das der von mir ist.

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Fröhliches Mäxchen

Frage an die Kollegen:

Ist bei einem Onlinevertragsabschluss der AGB-Verweis aus § 5e KSchG genügend Aufklärung über die Rücktrittsfristen? MMn ist so eine Klausel gegenüber einem Verbraucher eher unverständlich abgefasst, weshalb diese AGBs nicht Vertragsinhalt werden (§ 6 Abs 3 KSchG).

Bitte um Meinungen!

Kommt drauf an ist der Paragraph wortwörtlich zitiert oder einfach ein verweis, man soll dort nachlesen ???

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sweet jesus

Frage an die Kollegen:

Ist bei einem Onlinevertragsabschluss der AGB-Verweis aus § 5e KSchG genügend Aufklärung über die Rücktrittsfristen? MMn ist so eine Klausel gegenüber einem Verbraucher eher unverständlich abgefasst, weshalb diese AGBs nicht Vertragsinhalt werden (§ 6 Abs 3 KSchG).

Bitte um Meinungen!

§ 879 Abs 3. denke wohl, dass man das unter 'gröblich benachteiligend' subsumieren kann.

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