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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
wienerfußballfan schrieb vor 3 Stunden:

Nur Bestand er nach der Anzahlung auf Barzahlung, hat mir für diese aber nur schriftliche Bestätigungen gegeben (die vorliegen) nur keine Rechnung (nach Beginn der Arbeit und der Anzahlung hat sich das Gemütsbild der Arbeiter verändert). 

 

Also Schwarzarbeit = illegal. Allein deswegen sollte sich keiner auf ein Gerichtsverfahren gegen dich einlassen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
wienerfußballfan schrieb vor 2 Stunden:

Bevor ich die RS informiere, muss Mal genau geklärt werden, wie der Schaden sich auswirkt (keinerlei Beschwerden von Nachbarn bislang) und dann wie der Eigentümer bzw deren Versicherung reagiert wenn, eventuell ist's mit den Arbeiten des Installateurs an der neuen Duschtasse ja erledigt

Wäre es zu gewagt, den einfach mal zu fragen?

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Bunter Hund im ASB
wienerfußballfan schrieb vor 11 Stunden:

Nur Bestand er nach der Anzahlung auf Barzahlung, hat mir für diese aber nur schriftliche Bestätigungen gegeben (die vorliegen) nur keine Rechnung (nach Beginn der Arbeit und der Anzahlung hat sich das Gemütsbild der Arbeiter verändert). 

Wenn du den Installateur ärgern willst, schick die Anzahlungsrechnung und Barzahlungsbestätigungen an die Finanzpolizei

Laienmeinung zu deinem Problem: du solltest Safe sein. Geh aber davon aus dass der „Installateur“ bevor er den etwaigen Schaden zahlen muss, insolvent gehen würd. Wär mühsam.

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Hans_Dotterblum schrieb vor 27 Minuten:

Wenn du den Installateur ärgern willst, schick die Anzahlungsrechnung und Barzahlungsbestätigungen an die Finanzpolizei

Laienmeinung zu deinem Problem: du solltest Safe sein. Geh aber davon aus dass der „Installateur“ bevor er den etwaigen Schaden zahlen muss, insolvent gehen würd. Wär mühsam.

Mein Laienverständnis sagt mir ja, dass die Versicherung vom gesamten Haus hier mögliche Schäden an den Wänden zunächst abdeckt, daraufhin aber sich selbstverständlich schadlos halten möchte, woraufhin ich ihnen die Rechnungen vorlege und Sie hoffentlich ihr Glück bei den Handwerkern versuchen. Aber eben nur wenn es wirklich so hart kommt 

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Also nach allem kann man sagen es ging wohl relativ gut aus, es hat sich auch unter der Dusche bzw unter den Fliesen bei uns kein Schimmel gebildet, die Fliesen wurden gerade abgenommen, die Dusche war einfach lächerlich schlecht eingebaut und auch die Fliesen waren gepfuscht (Fliesenkleber nicht auf der ganzen Fläche). 

Im Endeffekt bist du Handwerkern wirklich ausgeliefert, ich hab in dem Fall auch wirklich meine Hausaufgaben gemacht im Vorfeld (Kostenvoranschlag mit Rechnung, Anzahlung mit Rechnung) danach hat sich halt das Bild der Handwerker geändert gehabt, nachdem du aber finanziell (2000€ Anzahlung ist auch nicht wenig) und psychisch sowieso voll drin bist, fühlt es sich eben so an, dass man das durchzieht mit denen und versucht das Beste draus zu machen. Sie von der Baustelle komplett zu jagen und völlig alles neu zu machen spricht sich leicht wenn man nicht in der Situation ist.

Edit: du kannst als Laie wirklich nur auf Empfehlungen von Leuten vertrauen, deren Arbeit du wirklich bei anderen gesehen hast.

Herausforderung ist dann halt, im Normalfall kennen Freunde 1,2 Handwerker ob die dann Zeit haben? War bei mir halt nicht der Fall, ich hab dann auf Handwerker Seiten (MyHammer) und im Internet gesucht, hatte 12-13 verschiedene Firmen zur Besichtigung da und hab mich dann für eine Entschieden die Preislich im Mittelfeld war (gab deutlich günstigere Angebote) und mir eben eine Rechnung bot. Die Firma hatte halt einen tollen Verkäufer am Start der den Kunden "gewann" gehalten hat danach wenig davon.

bearbeitet von wienerfußballfan

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Eierschaukelverzichter
firewhoman schrieb am 21.7.2024 um 18:14 :

 

Ohne RS brauchst heutzutage überhaupt nichts mehr machen, keinen Vertrag abschließen, gar nix.

Naja so schlimm ist es auch wieder nicht, gegenüber Unternehmer hast das KSchG und die gesetzliche Gewährleistung . Wenn die Abrechnung schwindlig ist drohst mit der Finanzpolizei , dann geht alles auf wundersame Weise. Wennst Pfuscher nimmst dann fällts unter Karma

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  • 1 month later...
DIE Firma für Ihr Posting!

Wenn die Abrechnung von Warmwasser und Heizung nach HeizKG erfolgt (Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr) und ich die Rechnung erst mit Datum von Ende August erhalte, ist das zu spät?

(Abrechnung über Techem falls relevant)

Edit: Laut HeizKG gäbe es bei Überschreiten der Frist nämlich Zinsen aufs Guthaben :gruebel:

bearbeitet von PostingGmbH

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  • 3 weeks later...
ASB-Legende

Ich habe quasi eine Frage zum PHG. Zu diesem selbst ist mir alles klar, auch wenn der Fall kompliziert werden dürfte, es stellt sich aber mir die Frage, wo ich ein mangelhaftes Elektroprodukt melden kann, damit dieses vom Markt kommt.

 

AGES wird in dem Fall wohl nicht passen. Ist es denn dann TÜV Austria? Produkt wurde über amazon Marketplace bei einem chinesischen Unternehmen (das offenbar auch einen Importsitz in Tschechien haben dürfte) gekauft, Nutzer hat das Gerät geladen und danach bei den 2 Polen des Steckers einen elektrischen Schlag bekommen und musste zur Beobachtung einige Tage auf die Intensivstation. Das Produkt wird auch in österreichischen Baumärkten verkauft, im Internet gibt es dazu schon zig Meldungen, dass vom Stecker des Geräts ein lebensgefährlicher Stromschlag ausgehen kann. Auch die Baumärkte und der chinesische Hersteller haben sich zu "Verbesserungsmöglichkeiten" bzw. einer Mängelbehebung geäußert, verkauf wird es aber scheinbar trotzdem noch. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ich würde mich an den Konsumentenschutz im zuständigen Ministerium wenden (bin aber nicht ganz sicher, welches das grad ist). Eventuell an den ORF Help-Service, die arbeiten eh zusammen.

Wenn das Ding ein CE-Zeichen hat, dann dürfte das eigentlich nicht passieren, dann muss es geprüft sein. Und ohne das würde ich es gar nicht kaufen bzw. in Betrieb nehmen - und wer das macht, der muss damit rechnen, dass was passieren kann.
Das ist halt bei Grauimporten ein Problem. In der EU darf eigentlich nichts ohne CE-Zeichen verkauft werden. Aber wenn das Zeug aus China reinkommt ...

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Weltklassecoach
firewhoman schrieb vor 1 Stunde:

Wenn das Ding ein CE-Zeichen hat, dann dürfte das eigentlich nicht passieren, dann muss es geprüft sein. Und ohne das würde ich es gar nicht kaufen bzw. in Betrieb nehmen - und wer das macht, der muss damit rechnen, dass was passieren kann.

Das stimmt so nicht ganz. Vereinfacht gesagt: Wenn ein Produkt in den Anwendungsbereich einer entsprechenden Richtlinie fällt, muss es die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen dieser Richtlinie erfüllen, also richtlinienkonform konstruiert und gebaut sein. Meistens erklärt der Hersteller diese Konformität jedoch selbst und bringt als äußeres Zeichen dafür das "CE" auf seinem Produkt an. Geprüft und schon gar durch eine sogenannte "notifizierte Stelle" ("TÜV") muss das aber nicht sein. Die Niederspannungsrichtlinie z.B. sieht das glaube ich gar nicht vor und die Maschinenrichtlinie/-Verordnung nur in manchen Fällen.

 

firewhoman schrieb vor 1 Stunde:

Das ist halt bei Grauimporten ein Problem. In der EU darf eigentlich nichts ohne CE-Zeichen verkauft werden

Stimmt auch wieder nicht ganz. Produkte, die gar nicht in den Anwendungsbereich einer entsprechenden Richtlinie fallen, dürfen gar keine CE-Kennzeichnung tragen. Frag' mich jetzt aber bitte nicht nach einem Beispiel ;)

Aber ja, in den allermeisten Fällen stimmt schon, dass Produkte ohne CE-Zeichen gar nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

 

Um zur eigentlichen Frage auch etwas beizutragen: Die Mitgliedstaaten sind zur Marktüberwachung verpflichtet und in dem Link wird auf das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen  verwiesen. Ist aber ins Blaue geraten/gegoogelt von mir.

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Fredix schrieb vor 5 Minuten:

Das stimmt so nicht ganz. Vereinfacht gesagt: Wenn ein Produkt in den Anwendungsbereich einer entsprechenden Richtlinie fällt, muss es die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen dieser Richtlinie erfüllen, also richtlinienkonform konstruiert und gebaut sein. Meistens erklärt der Hersteller diese Konformität jedoch selbst und bringt als äußeres Zeichen dafür das "CE" auf seinem Produkt an. Geprüft und schon gar durch eine sogenannte "notifizierte Stelle" ("TÜV") muss das aber nicht sein. Die Niederspannungsrichtlinie z.B. sieht das glaube ich gar nicht vor und die Maschinenrichtlinie/-Verordnung nur in manchen Fällen.

 

Stimmt auch wieder nicht ganz. Produkte, die gar nicht in den Anwendungsbereich einer entsprechenden Richtlinie fallen, dürfen gar keine CE-Kennzeichnung tragen. Frag' mich jetzt aber bitte nicht nach einem Beispiel ;)

Aber ja, in den allermeisten Fällen stimmt schon, dass Produkte ohne CE-Zeichen gar nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

 

Um zur eigentlichen Frage auch etwas beizutragen: Die Mitgliedstaaten sind zur Marktüberwachung verpflichtet und in dem Link wird auf das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen  verwiesen. Ist aber ins Blaue geraten/gegoogelt von mir.

Ich gebe zu, dass ich da nicht das Fachwissen für Einzelheiten habe und es nur sehr landläufig wiedergegeben habe. ;)

Long story told short: Den Konsumentenschutz damit befassen. Der kann das ganze dann offiziell angehen.

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V.I.P.
Fredix schrieb vor 1 Stunde:

Aber ja, in den allermeisten Fällen stimmt schon, dass Produkte ohne CE-Zeichen gar nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

Das gilt aber nur für den europäischen Markt. Wenn ein chinesisches Unternehmen das Produkt aber per se nicht auf den europäischen Markt bringt, sondern es vom Endverbraucher direkt aus China importiert wird, liegt es im Risiko des Endverbrauchers und dann kann man dagegen auch nicht klagen. 

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aurinko schrieb vor 22 Minuten:

Das gilt aber nur für den europäischen Markt. Wenn ein chinesisches Unternehmen das Produkt aber per se nicht auf den europäischen Markt bringt, sondern es vom Endverbraucher direkt aus China importiert wird, liegt es im Risiko des Endverbrauchers und dann kann man dagegen auch nicht klagen. 

Eh, aber in diesem Fall kam es ja über eine tschechische Firma in die EU importiert, da greift diese Regelung sehr wohl.

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Weltklassecoach

Und CE-Zeichen ist nicht gleich CE-Zeichen. Bei chinesischer Ware kann das CE auch für "Chinese Export" stehen. Beide CE-Zeichen schauen auf dem ersten Blick gleich aus, aber das richtige CE-Zeichen hat einen Abstand zwischen den beiden Buchstaben. (Wissensstand von vor zumindest 10 Jahren)

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Eierschaukelverzichter
Icerain schrieb vor 18 Minuten:

Und CE-Zeichen ist nicht gleich CE-Zeichen. Bei chinesischer Ware kann das CE auch für "Chinese Export" stehen. Beide CE-Zeichen schauen auf dem ersten Blick gleich aus, aber das richtige CE-Zeichen hat einen Abstand zwischen den beiden Buchstaben. (Wissensstand von vor zumindest 10 Jahren)

Tatsächlich? Das nenn ich mal einen Fun Fact

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