DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 1. Dezember 2021 (bearbeitet) firewhoman schrieb vor 14 Minuten: Blöde Idee, aber ... Einfach eine Kopie oder einen Scan der Bankomatkarte nehmen, mit Bank und IBAN drauf? Das sind ja genau die Informationen, die man haben will, und nachdem die Karte eh von der Bank ausgegeben wird ... Man kann ja einfach aus dem Onlinekonto einen Screenshot über die Bankdaten machen und dann hinschicken, aber dann fehlt trotzdem der Stempel des österreichischen Geldinstitutes. Bin gespannt, ob das so durchgeht. Bei der Karte hast ja auch keine "elektronische Signatur" der Bank drauf, wobei ob man Karte oder Daten schickt, beides ist halt keine Zertifizerung des geldinstitutes. bearbeitet 1. Dezember 2021 von DonFetzo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 1. Dezember 2021 Wozu braucht man bei einer Übeweisung einen Beweis, dass das Konto dem gehört dem man Geld überweist? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 1. Dezember 2021 WorkingPoor schrieb vor 4 Minuten: Wozu braucht man bei einer Übeweisung einen Beweis, dass das Konto dem gehört dem man Geld überweist? Wahrscheinlich weil der Geldbetrag hoch genug ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 1. Dezember 2021 DonFetzo schrieb vor einer Stunde: Man kann ja einfach aus dem Onlinekonto einen Screenshot über die Bankdaten machen und dann hinschicken, aber dann fehlt trotzdem der Stempel des österreichischen Geldinstitutes. Bin gespannt, ob das so durchgeht. Bei der Karte hast ja auch keine "elektronische Signatur" der Bank drauf, wobei ob man Karte oder Daten schickt, beides ist halt keine Zertifizerung des geldinstitutes. Ich hätte eigentlich angenommen, da eine BK nur und ausschließlich vom Geldinstitut ausgegeben wird, dass es keine zusätzliche Zertifizierung mehr braucht ... man lernt eben täglich dazu. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 1. Dezember 2021 WorkingPoor schrieb vor 30 Minuten: Wozu braucht man bei einer Übeweisung einen Beweis, dass das Konto dem gehört dem man Geld überweist? Das musst die Franzosen fragen. Ich finde das ja an sich eh nicht schlecht, dass man offensichtlich in Frankreich kostenlos bei seiner Bank ein elektronisches Zertifikat runterladen kann und dieses dann einfach dem "Vertragspartner" zuschickt. Andere Länder, andere Sitten. Hat sicher auch mit den Geldwäschebestimmungen zu tun. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gordonstone Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt Geschrieben 1. Dezember 2021 WorkingPoor schrieb vor 29 Minuten: Wozu braucht man bei einer Übeweisung einen Beweis, dass das Konto dem gehört dem man Geld überweist? Bei einem Hausverkauf wird wohl eine ordentliche Summe anfallen, da geht es um die Dokumentation bzgl. Geldwäsche. Und noch dazu bei einer Auslandstransaktion. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 1. Dezember 2021 firewhoman schrieb vor 1 Minute: Ich hätte eigentlich angenommen, da eine BK nur und ausschließlich vom Geldinstitut ausgegeben wird, dass es keine zusätzliche Zertifizierung mehr braucht ... man lernt eben täglich dazu. Ja hätte ich auch so gesehen, aber die kennen vermutlich nur ihr System und gehen halt davon aus, dass das auch in den anderen Ländern so funktioniert. Die Froschschenkelmampfer sind halt manchmal eigenartig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 1. Dezember 2021 DonFetzo schrieb vor 3 Minuten: Ja hätte ich auch so gesehen, aber die kennen vermutlich nur ihr System und gehen halt davon aus, dass das auch in den anderen Ländern so funktioniert. Die Froschschenkelmampfer sind halt manchmal eigenartig. If in France, do as the French do ... Aber bei den Summen, um die es bei einem Hausverkauf geht, würd ich mir wegen der 10 Euronen für die Bestätigung jetzt auch keine grauen Haare wachsen lassen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 1. Dezember 2021 firewhoman schrieb vor 28 Minuten: Aber bei den Summen, um die es bei einem Hausverkauf geht, würd ich mir wegen der 10 Euronen für die Bestätigung jetzt auch keine grauen Haare wachsen lassen. Aber da gehts ums Prinzip!!!!!!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 2. Dezember 2021 firewhoman schrieb am 1.12.2021 um 14:18 : If in France, do as the French do ... Aber bei den Summen, um die es bei einem Hausverkauf geht, würd ich mir wegen der 10 Euronen für die Bestätigung jetzt auch keine grauen Haare wachsen lassen. Eh nicht. Mir war nur gar nicht bekannt, dass es sowas in anderen Ländern offensichtlich als kostenlose Bonusfunktion beim Onlinekonto gibt. Dass wir das nicht haben, war mir schon bewusst, dass man es jedoch zahlungspflichtig anfordern kann, war mir nicht klar, erscheint aber logisch, falls andere Länder die Vorlage wirklich brauchen. ooeveilchen schrieb am 1.12.2021 um 14:47 : Aber da gehts ums Prinzip!!!!!!! Oft ja, in dem Fall nicht. Wenn die Franzosen das brauchen und bei uns das was kostet, dann ist es eben so. Wenn es jedoch gesetzliche Verpflichtung wäre, sowas kostenlos zur Verfügung zu stellen und man verlangt dann was dafür, dann würde es natürlich sehr wohl ums "Prinzip" gehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
comeonyouviolets Banklwärmer Geschrieben 8. Dezember 2021 Kann mir bitte jemand der experten hier die exakten kurzarbeitsregelungen/strafbestände verlinken? mein chef verlangt trotz kurzarbeit (10h statt 38,5) die volle arbeitszeit und zahlt den rest schwarz aus. er lebt in seiner eigenen welt, denkt wenn er aufzahlt ist alles geregelt und der strafbestand dese $27stg (beihilfe zum betrug) sei schwachsinn. danke schonmal 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
falcomitdemkoks ASB-Gott Geschrieben 8. Dezember 2021 comeonyouviolets schrieb vor 11 Minuten: Kann mir bitte jemand der experten hier die exakten kurzarbeitsregelungen/strafbestände verlinken? mein chef verlangt trotz kurzarbeit (10h statt 38,5) die volle arbeitszeit und zahlt den rest schwarz aus. er lebt in seiner eigenen welt, denkt wenn er aufzahlt ist alles geregelt und der strafbestand dese $27stg (beihilfe zum betrug) sei schwachsinn. danke schonmal https://www.paulitsch.law/2020/09/29/kurzarbeit-strafrechtliche-konsequenzen-bei-missbrauch-der-kurzarbeitsbeihilfe-2/ hier hast du eine schöne übersicht, am besten auch dem chef anonym zukommen lassen via brief oder ähnlichem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
comeonyouviolets Banklwärmer Geschrieben 8. Dezember 2021 perfekt danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xileb0 Superstar Geschrieben 8. Dezember 2021 Und hier versuche ich es auch noch - Ich hoffe damit hat kein Mod ein Problem. Hat evtl. jemand folgende Bücher daheim und würde sie verkaufen? Meine Freundin braucht die fürs Studium: Europäischer Haftbefehl und Grundrechte: Risiken der Verletzung von Grundrechten von Nina Schallmoser (978-3-214-09188-0) Der europäische Haftbefehl von Daniel Rohlff (9783631511817) Ansonsten bitte um Tipps wo ich solche Bücher gebraucht herbekomme. In den Bibliotheken sind die meistens nicht verfügbar. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 8. Dezember 2021 xileb0 schrieb vor 39 Minuten: Und hier versuche ich es auch noch - Ich hoffe damit hat kein Mod ein Problem. Hat evtl. jemand folgende Bücher daheim und würde sie verkaufen? Meine Freundin braucht die fürs Studium: Europäischer Haftbefehl und Grundrechte: Risiken der Verletzung von Grundrechten von Nina Schallmoser (978-3-214-09188-0) Der europäische Haftbefehl von Daniel Rohlff (9783631511817) Ansonsten bitte um Tipps wo ich solche Bücher gebraucht herbekomme. In den Bibliotheken sind die meistens nicht verfügbar. Neu ist keine Option? https://shop.lexisnexis.at/europaeischer-haftbefehl-und-grundrechte-9783214091880.html https://www.eurobuch.at/buch/isbn/3631511817.html 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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