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Junior Vizepräsident
Icerain schrieb vor 3 Stunden:

Folgende Situation:

Straße mit Parkplätze zum seitlich parken. Durch Garageneinfahrten sind diese Parkplätze natürlich immer wieder unterbrochen und werden auch mit weißen Bodenmarkierungen angezeigt. Diese sind jedoch mal sehr knapp und mal sehr großzügig zur Garageneinfahrt eingezeichnet.

Wie genau sind diese Bodenmarkierungen nach Gesetz einzuhalten? Muss das ganze Auto hinter der Linie sein? Muss nur der Reifen hinter der Linie sein und wenn dann die Motorhaube bissl drüber schaut ist wurscht? Oder ist die Linie nur ein "Vorschlag" und solange die ganze Einfahrt(= "Schräge am Gehsteig") frei bleibt ist alles in Ordnung?

Danke im Voraus!

Die Theorie hat @firewhoman schon erklärt, aber in der Praxis sieht es anders aus. Wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer blockiert bzw. eingeschränkt wird, dann wird es i. d. R. toleriert, sofern das Heck oder die Front über die Markierung ragt und die Reifen drinnen stehen. Zumindest in Wien. Jetzt kommt jedoch der Umstand hinzu, dass es sich hierbei um Ein-/Ausfahrten handelt. Sollte der abgesenkte Randstein nicht zugeparkt werden und die Ein-/Ausfahrt ist (mit 1-2 maligen rangieren) möglich, wird zu 90% nicht eingeschritten. Natürlich kann eine Anzeige erfolgen, jedoch ist eine erfolgreiche Klage eher unwahrscheinlich, schließlich wird ja niemand direkt behindert. Die Parkraumüberwachung würde in so einem Fall die Beantragung einer gelben Sperrlinie empfehlen, weil da rigoros und sofort gestraft werden kann.

PS: Bei Halte-/Parkverbotsschildern sieht die Sache natürlich anders aus.

PPS: Ich finde es ein Unding so zu parken und wird leider viel zu oft praktiziert.

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  • 2 weeks later...
All hail groundhog supremacy!

Jetzt hat es mich auch mal in diesen Thread verschlagen und bräuchte bitte eure Hilfe bzw Expertise :D Kennt sich jemand mit Verträgen/Abos bzw mit automatischen Verlängerungen aus? 

Freundin hat letztes Jahr zum Schulbeginn bei einem deutschen Anbieter für online-Unterrichtsmaterialien ein reduziertes Abo abgeschlossen (9€ statt 17,90€, da quasi "Referendariatin"), das nach dem ersten Jahr automatisch auf den normalen Preis angehoben werden sollte. In ihrem online Account wollte sie das Abo kündigen, fand aber nie keinen "kündigen"-Button und wusste eig. auch nicht, wann die Kündigungsfrist war, weil sie die erste Email wohl auf versehen gelöscht hatte und auf der HP des Unternehmens steht:

image.pngSoweit so gut. Sollte sie also innerhalb der Kündigungsfrist sein, sollte der Button erscheinen. Als das aber nicht der Fall war (oder sie den Button evtl. doch übersehen hat), hat sie dem Unternehmen am 18.09. eine Email geschrieben, in der sie festhielt, dass sie auf der HP nicht kündigen konnte und es deshalb auf diesem Wege erledigen wollte. Heute kam dann die Antwort, dass die Kündigungsfrist am 24.08. abgelaufen sei und der Vertrag deshalb automatisch für 1 weiteres Jahr, um eben diese 17€, verlängert wurde. 

tl,dr: Daher jetzt meine Frage(n):

  • Ist es legal online-Abos ohne jeglichen Hinweis auf Kündigungsmöglichkeiten bzw die nahende Verlängerung still und heimlich zu verlängern?
  • Ist es legal Veträge automatisch zu verlängern, wenn man im eigenen Account nicht mal die Kündigungsfrist einsehen kann?
  • Wurde durch die höhere Zahlung quasi ein "neuer" Vertrag abgeschlossen, den man nun widerrufen könnte, oder sind das immer noch die selben Konditionen, nur halt nicht mehr rabattiert? 

Ich habe dazu zwar ein paar Quellen gefunden, aber ob man sich darauf stützen kann? Einmal aus Österreich:

Zitat

Allerdings enthalten viele befristete Verträge Klauseln, die zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages führen, wenn man sich als Konsumentin/ Konsument nicht rechtzeitig dagegen ausspricht.

In diesem Fall muss das Unternehmen einige Zeit vor Ablauf des Vertrages eine Mitteilung schicken, wonach sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn man nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht. Dies ist aber nur dann wirksam, wenn diese Vorgangsweise schon im ursprünglichen Vertrag vorgesehen ist und man nach Erhalt der Mitteilung eine angemessene Frist für den Widerspruch zur Verfügung hat. Werden diese Regeln nicht eingehalten, ist die „automatische" Vertragsverlängerung auch nicht wirksam !

https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Rund_um_den_Vertrag/Nach_dem_Kauf/Vertragsende.html#

Das 2. Mal aus Deutschland

Zitat

Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen "Kündigungsbutton" geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/verbraucherschutz-bundestag-aenderungen-101.html

Heißt das, dass der Kündigungsbutton jederzeit dort sein muss, oder nur innerhalb der Kündigungsfrist, die man nicht sieht? 

Wäre um eventuelle Einschätzungen sehr dankbar! :) 

Wenn der Vertrag nicht kündbar ist dann ist's halt so, aber allein schon wegen der frechen und offensichtlich wenig kundenorientierten Art würde es mich schon freuen, wenn ich denen eine nette Mail zurückschicken könnte :D

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Kennt das ASB in und auswendig

Weiß jemand zufällig, ob es eine Verjährung bei einer Verkehrsstrafe aus Italien gibt? 

Ich hab einen Brief bekommen, weil ich im Juli 2020 in Italien in eine Gasse eingebogen bin in der man tagsüber anscheinend nicht reinfahren darf. Ich hab davon gehört dass die Zustellung innerhalb eines Jahres erfolgen muss und nachdem die Frist verstrichen ist bin ich mir nicht sicher ob die Strafe zu zahlen ist? Bei Öamtc kommt man leider nicht durch daher versuch ich es hier :winke:

 

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Junior Vizepräsident
RotesGraz! schrieb vor 4 Minuten:

Weiß jemand zufällig, ob es eine Verjährung bei einer Verkehrsstrafe aus Italien gibt? 

Ich hab einen Brief bekommen, weil ich im Juli 2020 in Italien in eine Gasse eingebogen bin in der man tagsüber anscheinend nicht reinfahren darf. Ich hab davon gehört dass die Zustellung innerhalb eines Jahres erfolgen muss und nachdem die Frist verstrichen ist bin ich mir nicht sicher ob die Strafe zu zahlen ist? Bei Öamtc kommt man leider nicht durch daher versuch ich es hier :winke:

Es sind 360 Tage, aber:

Zitat

Verlängerung der 360-Tage-Frist wegen Corona-Pandemie

Für die in der italienischen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Zustellungen und Zahlungen gilt die allgemeine Aussetzungsfrist gemäß Artikel 103 Absatz 1 der DL Nr. 18/2020, die in Italien aufgrund der Corona-Pandemie erlassen wurde. Vom 23. Februar bis 15. Mai 2020 werden u.a. die Fristen für die Zustellungen von Bescheiden wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ausgesetzt.

Das gilt auch für Verstöße, die vor dem 23. Februar 2020 festgestellt, aber noch nicht zugestellt wurden. Die Frist kann sich damit erheblich (fast drei Monate) verlängern.

Bußgeldverfahren in Italien | ADAC

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  • 1 month later...
ASB-Legende

Kann ich bei Dachziegeln, bei denen sich offensichtlich die Beschichtung löst, dem Hersteller einen Mangelfolgeschaden vorwerfen? Dach ist knapp 10 Jahre alt, nun gibt es Mängel bei den Ziegeln und ist ein Austausch der Ziegel offensichtlich von der Garantie umfasst. 

Ziegelwert rund € 5.000,00, die Dachdeckerarbeiten mit Abtragen, Entsorgen, Neudeckung kosten aber wohl € 15.000,00. Hersteller der Ziegel will natürlich die Kosten für die Folgearbeiten nicht übernehmen, sondern nur die Ziegel kostenlos zur Verfügung stellen. Schadenersatz wird sich schwierig argumentieren lassen, Produkthaftung schon gar nicht. 

Mangelfolgeschaden braucht halt ein Verschulden nach §1295 ABGB und da wird der Nachweis wohl kaum zu erbringen sein. Mir fällt für die Zusatzkosten nix ein, außer eine Kulanzanfrage. 

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Ich fordere drakonische Strafen.
DonFetzo schrieb am 29.10.2021 um 11:42 :

Kann ich bei Dachziegeln, bei denen sich offensichtlich die Beschichtung löst, dem Hersteller einen Mangelfolgeschaden vorwerfen? Dach ist knapp 10 Jahre alt, nun gibt es Mängel bei den Ziegeln und ist ein Austausch der Ziegel offensichtlich von der Garantie umfasst. 

Ziegelwert rund € 5.000,00, die Dachdeckerarbeiten mit Abtragen, Entsorgen, Neudeckung kosten aber wohl € 15.000,00. Hersteller der Ziegel will natürlich die Kosten für die Folgearbeiten nicht übernehmen, sondern nur die Ziegel kostenlos zur Verfügung stellen. Schadenersatz wird sich schwierig argumentieren lassen, Produkthaftung schon gar nicht. 

Mangelfolgeschaden braucht halt ein Verschulden nach §1295 ABGB und da wird der Nachweis wohl kaum zu erbringen sein. Mir fällt für die Zusatzkosten nix ein, außer eine Kulanzanfrage. 

Also jetzt mal theoretisch gesehen ist bei Dachziegeln, wo sich die Beschichtung löst kein Mangelfolgeschaden. Ein Mangelfolgeschaden wäre wenn dadurch der Dachboden nass wird und du den renovieren musst. Gewährleistung von beweglichen Sachen sind nur 2 Jahre. Wennst das Verschulden nicht beweisen kannst, ist da mMn nix möglich, wo du die Kosten ersetzt bekommst. 

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Der Athletiker schrieb vor 23 Minuten:

Also jetzt mal theoretisch gesehen ist bei Dachziegeln, wo sich die Beschichtung löst kein Mangelfolgeschaden. Ein Mangelfolgeschaden wäre wenn dadurch der Dachboden nass wird und du den renovieren musst. Gewährleistung von beweglichen Sachen sind nur 2 Jahre. Wennst das Verschulden nicht beweisen kannst, ist da mMn nix möglich, wo du die Kosten ersetzt bekommst. 

Ja so sehe ich das auch. Die Dachdeckerkosten wären der Mangelfolgeschaden, aber für Schadenersatz musst halt dann wohl trotzdem den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen ein Verschulden trifft.

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Ich fordere drakonische Strafen.
DonFetzo schrieb vor 2 Minuten:

Ja so sehe ich das auch. Die Dachdeckerkosten wären der Mangelfolgeschaden, aber für Schadenersatz musst halt dann wohl trotzdem den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen ein Verschulden trifft.

 Die Dachdeckerkosten wären ein Deckungsgeschäft für die Reparatur des Mangelschadens.  Ja da bräuchte man dass Verschulden, dass sie schlechte Ziegel verwendet hat. 

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Der Athletiker schrieb vor 12 Minuten:

 Die Dachdeckerkosten wären ein Deckungsgeschäft für die Reparatur des Mangelschadens.  Ja da bräuchte man dass Verschulden, dass sie schlechte Ziegel verwendet hat. 

Die Dachdeckerfirma kann aber nix dafür, betrifft ja eigentlich den Hersteller. Mal sehen, was die mir antworten, wenn ich den Hersteller nächste Woche anschreibe.

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Ich fordere drakonische Strafen.
DonFetzo schrieb vor 1 Stunde:

Die Dachdeckerfirma kann aber nix dafür, betrifft ja eigentlich den Hersteller. Mal sehen, was die mir antworten, wenn ich den Hersteller nächste Woche anschreibe.

Ja eh. Der Hersteller müsste dann im Zuge des Schadenersatz dein Deckungsgeschäft begleichen, dass du aufgrund ihrer Verursachung beauftragt hast. 

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DonFetzo schrieb am 29.10.2021 um 11:42 :

Kann ich bei Dachziegeln, bei denen sich offensichtlich die Beschichtung löst, dem Hersteller einen Mangelfolgeschaden vorwerfen? Dach ist knapp 10 Jahre alt, nun gibt es Mängel bei den Ziegeln und ist ein Austausch der Ziegel offensichtlich von der Garantie umfasst. 

Ziegelwert rund € 5.000,00, die Dachdeckerarbeiten mit Abtragen, Entsorgen, Neudeckung kosten aber wohl € 15.000,00. Hersteller der Ziegel will natürlich die Kosten für die Folgearbeiten nicht übernehmen, sondern nur die Ziegel kostenlos zur Verfügung stellen. Schadenersatz wird sich schwierig argumentieren lassen, Produkthaftung schon gar nicht. 

Mangelfolgeschaden braucht halt ein Verschulden nach §1295 ABGB und da wird der Nachweis wohl kaum zu erbringen sein. Mir fällt für die Zusatzkosten nix ein, außer eine Kulanzanfrage. 

Is das nur optisch oder gibt es einen Wassereintritt? Sonst könntest es über die Sachversicherung spielen und du hast zumindest a Gutachten in der Hand (wenns da was bringt).

Mangelfolgeschaden wäre der Wassereintritt. Hiebei handelt es sich um reine Gewährleistung. Hast a Garantie auf die Ziegel? Bei Dächer kenn i des. 

Wird lustig der Fall, da du dich mit der (potentiellen) Rechtschutzversicherung brausen gehen kannst. (Bauherrenausschluss). Beratung geht bei einem RA immer.

Wennst Glück hast wars a verdeckter Mangel, dann fängt die Frist erst bei Kenntnisnahme an. Sonst kannst dich wg Verjährung brausen gehen.

Zum Hersteller: warum Produkthaftung nicht? Der hat normalerweise die erweiterte Produkthaftpflicht versichert. Da wäre Ein- und Ausbaukosten mitversichert. Gibt es einen konkreten Schaden bei dir?

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Suni schrieb vor 6 Stunden:

Is das nur optisch oder gibt es einen Wassereintritt? Sonst könntest es über die Sachversicherung spielen und du hast zumindest a Gutachten in der Hand (wenns da was bringt).

Mangelfolgeschaden wäre der Wassereintritt. Hiebei handelt es sich um reine Gewährleistung. Hast a Garantie auf die Ziegel? Bei Dächer kenn i des. 

Wird lustig der Fall, da du dich mit der (potentiellen) Rechtschutzversicherung brausen gehen kannst. (Bauherrenausschluss). Beratung geht bei einem RA immer.

Wennst Glück hast wars a verdeckter Mangel, dann fängt die Frist erst bei Kenntnisnahme an. Sonst kannst dich wg Verjährung brausen gehen.

Zum Hersteller: warum Produkthaftung nicht? Der hat normalerweise die erweiterte Produkthaftpflicht versichert. Da wäre Ein- und Ausbaukosten mitversichert. Gibt es einen konkreten Schaden bei dir?

Bei Produkthaftung brauchst ja einen Schaden, der ist aber noch nicht eingetreten. Die Ziegel verlieren Farbe, was prinzipiell ein optischer Mangel wäre, jedoch löst sich laut Hersteller auch irgendeine "Schutzschicht" ab und das kann offenbar dazu führen, dass die Ziegel porös werden und dann würde es einen Wasserschaden geben. 

 

Gewährleistung nach 3 Jahren beendet, Garantie laut Garantiebestimmungen und die sehen üblicherweise in den ersten 10 Jahren einen kostenlosen Materialaustausch vor, bei den Dachdeckerkosten aber allenfalls eine prozentuelle Beteiligung.

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DonFetzo schrieb vor 1 Stunde:

Bei Produkthaftung brauchst ja einen Schaden, der ist aber noch nicht eingetreten. Die Ziegel verlieren Farbe, was prinzipiell ein optischer Mangel wäre, jedoch löst sich laut Hersteller auch irgendeine "Schutzschicht" ab und das kann offenbar dazu führen, dass die Ziegel porös werden und dann würde es einen Wasserschaden geben. 

 

Gewährleistung nach 3 Jahren beendet, Garantie laut Garantiebestimmungen und die sehen üblicherweise in den ersten 10 Jahren einen kostenlosen Materialaustausch vor, bei den Dachdeckerkosten aber allenfalls eine prozentuelle Beteiligung.

Ja dann wirds bissi schwierig, nicht? Im Schadenersatz bist a net drinnen und Gewährleistung vorbei. 

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Suni schrieb vor 1 Stunde:

Ja dann wirds bissi schwierig, nicht? Im Schadenersatz bist a net drinnen und Gewährleistung vorbei. 

Garantie halt, aber die ist ja individuell geregelt und Schadenersatz musst nachweisen und da wird problematisch sein.

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