Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

die geschichte mit dem rechtsanwalt hat halt einige offene punkte, zum beispiel ob das gespräch in der kanzler stattfand oder privat bei dieser freundin etc.

solche dinge müsstest du schon präzisieren, um zu sehen, wer hier etwas nachlässig war.

auch der punkt "er wusste nicht, dass er bei einem rechtsanwalt ist" ist natürlich hochbrisant, ist aber völlig unklar zu bewerten.

weiters interessant, ob sie an die schwester bereits eine rechnung gestellt hat oder nicht und so weiter.

je nachdem, wie sehr ihr euch im recht seht, würde ich an die anwältin nochmals appellieren, dass sie die sache vergisst, das wär ja für sie kaufmännisch gesehen wirklich beinahe egal.

ansonsten kannst du auch die anwaltskammer ins spiel bringen, keine ahnung, wie objektiv die handeln, aber einen versuch ist's wert, siehe auch

http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=32

eines ist jedenfalls klar: für sie ist die sache eine bagatellangelegenheit. insofern kannst nur du dafür sorgen, dass es keine bagetelle mehr ist, indem du einfach ensprechenden gegenwind erzeugst.

nachdem allerdings drei parteien im spiel sind, ist halt bislang völlig unklar, wer den schwarzen peter hat oder ob nicht alle ein bisserl blauäugig waren - was dann zumindest moralisch klar zu lasten der anwältin ginge, sie ist die expertin und sollte eigentlich klare umstände schaffen.

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Bunter Hund im ASB

Ich hätte eine Frage bez. des Arbeitsvertrages eines Bekannten von mir.

Er ist in der Versicherungsbranche tätig und hatte ein Jobangebot eines Maklers, das er zunächst auch annehmen wollte. Nach genauerer Einsicht des Arbeitsvertrages musste er dann jedoch absagen, weil da einfach Dinge gefordert wurden, die völlig absurd sind.

Zum Beispiel dürfte er im Falle einer Kündigung 12 darauffolgende Monate im gesamten Bundesland nicht in derselben Branche tätig sein. Weiters wurde gefordert, dass Urlaubstage auf Feiertage gelegt werden müssen (geht das überhaupt :confused: ). Zudem muss er außerhalb der Geschäftszeiten, also auch am Wochenende, jederzeit sozusagen auf Bereitschaft stehen um Kunden kurzfristig zu bearbeiten.

Die Sache ist natürlich schon entschieden, hat also keine Relevanz für meinen Bekannten, ich frage mich nur ob solche Forderungen arbeitsrechtlich überhaupt erlaubt wären, falls hier schon mal jemand Erfahrungen mit sowas hatte.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

konkurrenzklauseln kann's schon geben.

urlaubstage auf feiertage legen geht natürlich nicht, zumindest nicht, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. was soll das denn bringen?

ausnahme natürlich, wenn er 5x7 urlaubstage bekommt. wobei ich es dann immer noch nicht verstehe.

bereitschaftsdienst haben viele branchen, da kenn ich mich nicht aus, aber ich gehe schon davon aus, dass das im normalfall anders regelt wird, sprich fixe bereitschaftszeiten und möglicherweise auch unterschiedliche vergütung, wenn nur bereitschaft oder wenn tatsächlich arbeit angefallen ist.

grundsätzlich würde das, was du beschreibst, ein arbeitsinspektorat schnell mal in der luft zerreißen, denn geregelte ruhezeiten gehen sich damit sicher nicht mehr aus.

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Bunter Hund im ASB

Ich hab selber nur kurz drübergeschaut. Das mit den Urlaubstagen hab ich selbst nicht gelesen, hat er mir aber so erzählt. Kann aber auch nicht wirklich glauben, dass das überhaupt möglich ist, bringen würde das natürlich nur dem Arbeitgeber was.

Bei der Bereitschaft waren eben keine fixen Zeiten gegeben, sondern wirklich nur "wenns sein muss" zusätzlich zur normalen Geschäftszeit unter der Woche, auch am Abend oder am Wochenende.

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Junior Vizepräsident

Evtl bissl deppat; aber kann mich wer aufklären in Sachen Pfefferspray und Selbstverteidigung? :davinci:

Das kann man pauschal nicht sagen. Die Frage ist ob es zu einer Überschreitung der Notwehr kommt. D.h., wenn dich jemand unbewaffnet bedroht und du setzt dann Pfefferspray ein, dann wäre das im Normalfall eine Überschreitung der Notwehr, was für dich rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es macht natürlich auch einen Unterschied, ob du bewusst oder aus Angst, Panik etc. handelst. Nicht einfach das Ganze.

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Postinho

die geschichte mit dem rechtsanwalt hat halt einige offene punkte, zum beispiel ob das gespräch in der kanzler stattfand oder privat bei dieser freundin etc.

solche dinge müsstest du schon präzisieren, um zu sehen, wer hier etwas nachlässig war.

auch der punkt "er wusste nicht, dass er bei einem rechtsanwalt ist" ist natürlich hochbrisant, ist aber völlig unklar zu bewerten.

weiters interessant, ob sie an die schwester bereits eine rechnung gestellt hat oder nicht und so weiter.

je nachdem, wie sehr ihr euch im recht seht, würde ich an die anwältin nochmals appellieren, dass sie die sache vergisst, das wär ja für sie kaufmännisch gesehen wirklich beinahe egal.

ansonsten kannst du auch die anwaltskammer ins spiel bringen, keine ahnung, wie objektiv die handeln, aber einen versuch ist's wert, siehe auch

http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=32

eines ist jedenfalls klar: für sie ist die sache eine bagatellangelegenheit. insofern kannst nur du dafür sorgen, dass es keine bagetelle mehr ist, indem du einfach ensprechenden gegenwind erzeugst.

nachdem allerdings drei parteien im spiel sind, ist halt bislang völlig unklar, wer den schwarzen peter hat oder ob nicht alle ein bisserl blauäugig waren - was dann zumindest moralisch klar zu lasten der anwältin ginge, sie ist die expertin und sollte eigentlich klare umstände schaffen.

Ich denke ich werde es nochmals mit einem Schreiben probieren. Bzgl. Kanzlei etc. muss ich mich nochmal erkundigen, denke schon das sie letztendlich in der Kanzlei gesessen sind (ist ja wie gesagt schon 2,5 Jahre her). Mein Vater jedoch ist nur auf ausdrücklichen Wunsch von der Schwester überhaupt mitgekommen, hat niemand einen Auftrag erteilt und hat infolge dessen auch keinerlei Leistung bezogen. Die Sache, ob er Fragen gestellt hat etc. kann man eigentlich ruhigen gewissens mit nein beantworten. Das Verhältnis zur Schwester ist nicht all zu gut, es sieht allerdings so aus, als ob nun eben dieses Honorar einfach durch 2 geteilt ist. Es ist aber einfach nicht richtig, es muss an die Schwester gehen, die in diesem Fall auch Auftraggeberin war. Die Anwaltskanzlei hätte nichteinmal irgendwelche Daten vom Vater (Adresse oder ähnliches), hätte sie diese nicht von der Schwester erhalten.

Es kann jedenfalls schon aus Prinzip nicht sein, dass man eine solche Rechnung jetzt einfach zahlt weil es eine Rechtsanwaltskanzlei ist, ich werde nochmal die Punkte aufzeigen und mit deinem Tipp der Anwaltskammer zusätzlichen Gegenwind erzeugen... Eine Klage ohne jegliche Mahnungen etc. fände ich jetzt auch sehr spannend ...

bearbeitet von Pengsti

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jung, dynamisch, erfolglos

Das kann man pauschal nicht sagen. Die Frage ist ob es zu einer Überschreitung der Notwehr kommt. D.h., wenn dich jemand unbewaffnet bedroht und du setzt dann Pfefferspray ein, dann wäre das im Normalfall eine Überschreitung der Notwehr, was für dich rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Also das kannst du so pauschal sicher nicht sagen. Wenn dich ein körperlich überlegener ernsthaft bedroht oder attackiert ist es keine notwehr Überschreitung. Es ist das gelindeste mittel anzuwenden, um den angriff abzuwehren. bearbeitet von Fuxxl

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legende

konkurrenzklauseln kann's schon geben.

die konkurrenzklauseln kann sich der arbeitgeber in der regel aber einmagarieren... wenn jemand gelernter versicherungsmakler ist, wird er auch weiterhin als versicherungsmakler arbeiten dürfen und nicht plötzlich bäcker werden, mal ganz abgesehen davon, dass man seinem ehemaligen arbeitgeber nicht bescheid sagen muss wo man in zukunft arbeiten wird.

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Wahnsinniger Poster

Ich denke ich werde es nochmals mit einem Schreiben probieren. Bzgl. Kanzlei etc. muss ich mich nochmal erkundigen, denke schon das sie letztendlich in der Kanzlei gesessen sind (ist ja wie gesagt schon 2,5 Jahre her). Mein Vater jedoch ist nur auf ausdrücklichen Wunsch von der Schwester überhaupt mitgekommen, hat niemand einen Auftrag erteilt und hat infolge dessen auch keinerlei Leistung bezogen. Die Sache, ob er Fragen gestellt hat etc. kann man eigentlich ruhigen gewissens mit nein beantworten. Das Verhältnis zur Schwester ist nicht all zu gut, es sieht allerdings so aus, als ob nun eben dieses Honorar einfach durch 2 geteilt ist. Es ist aber einfach nicht richtig, es muss an die Schwester gehen, die in diesem Fall auch Auftraggeberin war. Die Anwaltskanzlei hätte nichteinmal irgendwelche Daten vom Vater (Adresse oder ähnliches), hätte sie diese nicht von der Schwester erhalten.

Es kann jedenfalls schon aus Prinzip nicht sein, dass man eine solche Rechnung jetzt einfach zahlt weil es eine Rechtsanwaltskanzlei ist, ich werde nochmal die Punkte aufzeigen und mit deinem Tipp der Anwaltskammer zusätzlichen Gegenwind erzeugen... Eine Klage ohne jegliche Mahnungen etc. fände ich jetzt auch sehr spannend ...

Du versteifst dich da ein wenig zu sehr auf den Begriff Auftragserteilung... War er dort und hat er Beratung und Aufklärung zu einme Rechtsthema bekommen? Man kann nicht einfach etwas konsumieren und nachher behaupten: Ich habe ja keinen Auftrag dazu erteilt... Und was dein Vater mit seiner Schwester intern ausgemacht hat, kann die RAin nicht wissen, zu der sind einfach zwei Kunden gekommen...

Die Kostenteilung erfolgte mE ohnedies bereits aus Kulanzgründen, denn eigentlich läge (sofern eine verrechenbare Leistung an beide erbracht worden ist) eine Solidarschuld vor....

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Du versteifst dich da ein wenig zu sehr auf den Begriff Auftragserteilung... War er dort und hat er Beratung und Aufklärung zu einme Rechtsthema bekommen? Man kann nicht einfach etwas konsumieren und nachher behaupten: Ich habe ja keinen Auftrag dazu erteilt... Und was dein Vater mit seiner Schwester intern ausgemacht hat, kann die RAin nicht wissen, zu der sind einfach zwei Kunden gekommen...

Die Kostenteilung erfolgte mE ohnedies bereits aus Kulanzgründen, denn eigentlich läge (sofern eine verrechenbare Leistung an beide erbracht worden ist) eine Solidarschuld vor....

Wer die Rechnung 2,5 Jahre später legt will die Leute meiner Meinug nach nur ordentlich abzocken, wenn die Verjährung wirklich bei 3 Jahren liegt. Ich würd mal bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen ob die für solche Methoden bekannt ist,

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Postinho

Du versteifst dich da ein wenig zu sehr auf den Begriff Auftragserteilung... War er dort und hat er Beratung und Aufklärung zu einme Rechtsthema bekommen? Man kann nicht einfach etwas konsumieren und nachher behaupten: Ich habe ja keinen Auftrag dazu erteilt... Und was dein Vater mit seiner Schwester intern ausgemacht hat, kann die RAin nicht wissen, zu der sind einfach zwei Kunden gekommen...

Die Kostenteilung erfolgte mE ohnedies bereits aus Kulanzgründen, denn eigentlich läge (sofern eine verrechenbare Leistung an beide erbracht worden ist) eine Solidarschuld vor....

Ja nein, mir gehts halt drum das mein Vater in diesem Fall halt gut-willens dem Wunsch seiner Schwester nachgekommen ist und da halt mitgekommen ist (die sich ja scheinbar privat auch kennen wenns ne Freundin/Bekannte), ihn hat das Treffen nicht interessiert, wollte im Prinzip nicht hin (daher der Ausdruck keinen Auftrag erteilt) und hat damit verbunden auch keine Leistung gekriegt.. Hab ihn gestern noch gefragt, er meinte alles was er wollte ist schnell wieder raus, da er eine rauchen wollte und ihn das 0,00 interessiert hat...

Man muss einen doch aufklären, dass so ein Gespräch kosten verursacht, sonst wäre er nie und nimmer einverstanden gewesen...

Und ja, die hat eigentlich überhaupt keine Daten und gar nichts von ihm...Ich mein wenn ich mit einem Freund ins Lokal gehe und ich 1 Bier und 1 Wurst für 5 Euro esse und er 1 Steak und 1 Champagner für 70 Euro, dann muss ich auch nicht beim nächsten Besuch in 2 Jahren seine 35 Euro zahlen^^

Ich setz jetzt heut das Schreiben auf bzw. hab der Anwaltskammer grad ein Mail gemacht, hoff die melden sich auch noch bei mir.... Seh einfach nicht ein das er hier seine Pension opfern muss, da dieses unseriöse "biest" scheinbar auf die schnelle Kohle braucht..

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formerly known as FCSalzburg15

Naja mAn hat er objektiv gesehen schon Vertrags- und Bindungswillen gezeigt. Dass das nur auf Wunsch der Schwester geschah kann der Anwalt nicht riechen und kann ihm auch wurscht sein.

Er kann sich aber in jedem Fall bei der Schwester regressieren.

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Wahnsinniger Poster

Wer die Rechnung 2,5 Jahre später legt will die Leute meiner Meinug nach nur ordentlich abzocken, wenn die Verjährung wirklich bei 3 Jahren liegt. Ich würd mal bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen ob die für solche Methoden bekannt ist,

Vielleicht hat derjenige aber auch bloß zu lange gewartet, alle Register zu ziehen, weil bislang eben versucht worden ist, von der Schwester das Honorar zu bekommen?

Ich setz jetzt heut das Schreiben auf bzw. hab der Anwaltskammer grad ein Mail gemacht, hoff die melden sich auch noch bei mir.... Seh einfach nicht ein das er hier seine Pension opfern muss, da dieses unseriöse "biest" scheinbar auf die schnelle Kohle braucht..

Mit so einer Aussage disqualifizierst du dich selbst... Immerhin hat sie zweieinhalb Jahre gewartet und fordert nicht einmal 100% dessen, was möglich wäre... Aber gut, lass es drauf ankommen...

Erfahrungsgemäß wird es die RA wegen einer derartig kleinen Forderung nicht auf eine gerichtl. Auseinandersetzung ankommen lassen, aber mE ist sie im Recht...

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