firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben vor 5 Stunden Jackson schrieb vor 55 Minuten: Wie findet man eigentlich "gute" Anwälte? Konkret hatte ich einen Verkehrsunfall bei dem ich schwer verletzt wurde und nicht mehr 100% fit werde (Beweglichkeit bleibt auch nach OP ein paar % eingeschränkt). Schuld liegt zur Gänze beim Verursacher, jetzt gehts um Schadensersatz, Schmerzensgeld und die noch komenden Kosten für Physio, sowie Anspruchaufrechterhaltung wenn dann in 20 Jahren weitere gesundheitliche Probleme deswegen auftreten. Im Internet findet man natürlich Anwälte ohne Ende, aber wie findet man heraus ob der gut ist? Bzw. kennt jemand einen guten? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, d.h. Abrechnung ist nur nach Rechtsanwaltstarifgesetz (das wird dann von der gegnerischen Versicherung übernommen) möglich laut Google, keine Ahnung was das bedeutet und ob das für gute Anwälte zu wenig ist. @BuchiRapid magst mich nicht vertreten? Scheiße, ich wünsche dir trotz allem gute Besserung! @Inquisitor, kannst du ihm da vielleicht weiterhelfen? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben vor 5 Stunden Jackson schrieb vor einer Stunde: Wie findet man eigentlich "gute" Anwälte? Konkret hatte ich einen Verkehrsunfall bei dem ich schwer verletzt wurde und nicht mehr 100% fit werde (Beweglichkeit bleibt auch nach OP ein paar % eingeschränkt). Schuld liegt zur Gänze beim Verursacher, jetzt gehts um Schadensersatz, Schmerzensgeld und die noch komenden Kosten für Physio, sowie Anspruchaufrechterhaltung wenn dann in 20 Jahren weitere gesundheitliche Probleme deswegen auftreten. Im Internet findet man natürlich Anwälte ohne Ende, aber wie findet man heraus ob der gut ist? Bzw. kennt jemand einen guten? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, d.h. Abrechnung ist nur nach Rechtsanwaltstarifgesetz (das wird dann von der gegnerischen Versicherung übernommen) möglich laut Google, keine Ahnung was das bedeutet und ob das für gute Anwälte zu wenig ist. @BuchiRapid magst mich nicht vertreten? Bist du Mitglied beim ÖAMTC/ARBÖ? Die haben ja eine eigene Rechtsberatung die sollten dich im Normalfall auch an kompetente Anwälte (speziell was das Thema Verkehrsrecht angeht) weiterleiten können 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben vor 5 Stunden (bearbeitet) Jackson schrieb vor einer Stunde: Wie findet man eigentlich "gute" Anwälte? Konkret hatte ich einen Verkehrsunfall bei dem ich schwer verletzt wurde und nicht mehr 100% fit werde (Beweglichkeit bleibt auch nach OP ein paar % eingeschränkt). Schuld liegt zur Gänze beim Verursacher, jetzt gehts um Schadensersatz, Schmerzensgeld und die noch komenden Kosten für Physio, sowie Anspruchaufrechterhaltung wenn dann in 20 Jahren weitere gesundheitliche Probleme deswegen auftreten. Im Internet findet man natürlich Anwälte ohne Ende, aber wie findet man heraus ob der gut ist? Bzw. kennt jemand einen guten? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, d.h. Abrechnung ist nur nach Rechtsanwaltstarifgesetz (das wird dann von der gegnerischen Versicherung übernommen) möglich laut Google, keine Ahnung was das bedeutet und ob das für gute Anwälte zu wenig ist. @BuchiRapid magst mich nicht vertreten? Gute Besserung! Wennst dir mal eine Wohnung kaufst, dann helf ich Dir Weder meine Kanzlei noch ich sind für diese Sache die Richtigen. Wie findet man einen guten Anwalt? Gute Frage. Weiterempfehlungen sind da oft eine gute Sache. Da habe ich (leider / Gott sei Dank) in diesem Rechtsgebiet keine Erfahrungen und kann dich auch nicht weiterleiten. Ein guter Anwalt ist auch relativ und hängt von der Definition ab. Mein erster Instinkt wäre es dann zu ihm zu gehen (lg von mir ) Fachgebiete - ROYER | KANZLEI - du fällst wohl unter "Litigation". Von ihm erwarte ich mir, dass er dir auch ehrlich sagen würde, wenn er sich nicht wohl mit dem Mandat fühlt. Zur Abrechnung: du kannst in Österreich relativ frei vereinbaren, was du einem Anwalt zahlst. Was nicht geht ist eine Beteiligung am Schadenersatz oä (sog. Verbot der quota-litis). Es gibt den Rechtsanwaltstarif nach Rechtsanwaltstarifgesetz ("RATG"), der im Wesentlichen die Entlohnung des RA für Verfahrenshandlungen gestaffelt nach Streitwert regelt. Das sind dann auch jene Kosten, die der Gegner im Fall eines Unterliegens ersetzen muss. Dann gibt es noch die Allgemeinen Honorarkriterien, die einzelne Indikationen abgeben aber auch viel auf das RATG verweisen. Und dann gibt es des Anwalts zumeist präferierte Abrechnung: Stundensatz. Selbsterklärend. Wenn du noch Details brauchst, schreib mir eine PM. (ganz wichtig für Österreich: Es gibt kein Fugen-s, sprich in Österreich bekommt man Schadenersatz, Schmerzengeld (das eine Form des Schadenersatzes ist )) bearbeitet vor 5 Stunden von BuchiRapid 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Geschrieben vor 3 Stunden Kann mich nur anschließen. Aus öffentlichen Auftritten kann man kaum auf die Kompetenz eines Anwalts schließen. Dein Anliegen sollte allerdings grundsätzlich jeder Anwalt hinkriegen. Schmerzengeld, Heilungskosten und ein Feststellungsbegehren für Folgeschäden (spätere OPs, Schmerzen, wenn sich in ein paar Jahren was verschlechtert). Mein Tipp: Meide Großkanzleien (viel Blabla, teures Interieur, deine Sache macht aber trotzdem nur der Konzipient). Bei einem alteingesessenen Zivilisten kannst idR nicht viel falsch machen. Und sprich tatsächlich das Honorar an. Er soll nach dem RATG mit Einheitssatz (das ist eine Art pauschale Abgeltung von Nebentätigkeiten wie Briefen, Telefonaten usw; Wenn der RA jede einzelne Leistung abrechnet, kannst bei manchen haben, dass sie dich 3 mal anrufen für irgendeinen Sch*** und dann alles 3 Telefonate verrechnen) abrechnen oder ihr vereinbart einen Stundensatz - dann soll er dir aber veranschlagen, wie lange er braucht. Das sind bei so einem Prozess vielleicht 15-20 Stunden. Und er soll „defensiv“ klagen, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Das Thema ist da kurz gesagt: Wenn du überklagst, bleibst auf einem Teil deiner Prozesskosten sitzen. Klagst zu zB 15.000 Schmerzengeld ein, der Sachverständige errechnet aber nur 5.000, dann kriegst zwar 5000, zahlst dem Gegner aber ein Drittel seiner Anwaltskosten. Klagst du umgekehrt 5.000 ein, kannst nach dem Gutachten immer noch deine Klage auf die 15.000 ausdehnen. Das freut nur manchen Anwalt nicht, weil beim RATG das Honorar pro Leistung (Schriftsatz, Verhandlung usw) abhängt (ein und derselbe Schriftsatz kostet eben dann unterschiedlich) und er zuerst weniger verdient. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jackson letzter Besuch: Gerade eben Geschrieben vor 29 Minuten firewhoman schrieb vor 5 Stunden: Scheiße, ich wünsche dir trotz allem gute Besserung! @Inquisitor, kannst du ihm da vielleicht weiterhelfen? Danke! ooeveilchen schrieb vor 4 Stunden: Bist du Mitglied beim ÖAMTC/ARBÖ? Die haben ja eine eigene Rechtsberatung die sollten dich im Normalfall auch an kompetente Anwälte (speziell was das Thema Verkehrsrecht angeht) weiterleiten können Nein bin ich (leider?) nicht, aber danke für den Tipp. BuchiRapid schrieb vor 4 Stunden: Gute Besserung! Wennst dir mal eine Wohnung kaufst, dann helf ich Dir Weder meine Kanzlei noch ich sind für diese Sache die Richtigen. Wie findet man einen guten Anwalt? Gute Frage. Weiterempfehlungen sind da oft eine gute Sache. Da habe ich (leider / Gott sei Dank) in diesem Rechtsgebiet keine Erfahrungen und kann dich auch nicht weiterleiten. Ein guter Anwalt ist auch relativ und hängt von der Definition ab. Mein erster Instinkt wäre es dann zu ihm zu gehen (lg von mir ) Fachgebiete - ROYER | KANZLEI - du fällst wohl unter "Litigation". Von ihm erwarte ich mir, dass er dir auch ehrlich sagen würde, wenn er sich nicht wohl mit dem Mandat fühlt. Zur Abrechnung: du kannst in Österreich relativ frei vereinbaren, was du einem Anwalt zahlst. Was nicht geht ist eine Beteiligung am Schadenersatz oä (sog. Verbot der quota-litis). Es gibt den Rechtsanwaltstarif nach Rechtsanwaltstarifgesetz ("RATG"), der im Wesentlichen die Entlohnung des RA für Verfahrenshandlungen gestaffelt nach Streitwert regelt. Das sind dann auch jene Kosten, die der Gegner im Fall eines Unterliegens ersetzen muss. Dann gibt es noch die Allgemeinen Honorarkriterien, die einzelne Indikationen abgeben aber auch viel auf das RATG verweisen. Und dann gibt es des Anwalts zumeist präferierte Abrechnung: Stundensatz. Selbsterklärend. Wenn du noch Details brauchst, schreib mir eine PM. (ganz wichtig für Österreich: Es gibt kein Fugen-s, sprich in Österreich bekommt man Schadenersatz, Schmerzengeld (das eine Form des Schadenersatzes ist )) Vlt geht sich ja vom Schmerzen(s)geld eine Wohnung aus dann meld ich mich Danke jedenfalls für die Antwort, ist es realistisch wen zu finden der es fürs RATG macht? (Weil alles darüber zahlt die gegnerische Versicherung ja nicht mehr, also würds bei mir hängen bleiben) Inquisitor schrieb vor 2 Stunden: Kann mich nur anschließen. Aus öffentlichen Auftritten kann man kaum auf die Kompetenz eines Anwalts schließen. Dein Anliegen sollte allerdings grundsätzlich jeder Anwalt hinkriegen. Schmerzengeld, Heilungskosten und ein Feststellungsbegehren für Folgeschäden (spätere OPs, Schmerzen, wenn sich in ein paar Jahren was verschlechtert). Mein Tipp: Meide Großkanzleien (viel Blabla, teures Interieur, deine Sache macht aber trotzdem nur der Konzipient). Bei einem alteingesessenen Zivilisten kannst idR nicht viel falsch machen. Und sprich tatsächlich das Honorar an. Er soll nach dem RATG mit Einheitssatz (das ist eine Art pauschale Abgeltung von Nebentätigkeiten wie Briefen, Telefonaten usw; Wenn der RA jede einzelne Leistung abrechnet, kannst bei manchen haben, dass sie dich 3 mal anrufen für irgendeinen Sch*** und dann alles 3 Telefonate verrechnen) abrechnen oder ihr vereinbart einen Stundensatz - dann soll er dir aber veranschlagen, wie lange er braucht. Das sind bei so einem Prozess vielleicht 15-20 Stunden. Und er soll „defensiv“ klagen, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Das Thema ist da kurz gesagt: Wenn du überklagst, bleibst auf einem Teil deiner Prozesskosten sitzen. Klagst zu zB 15.000 Schmerzengeld ein, der Sachverständige errechnet aber nur 5.000, dann kriegst zwar 5000, zahlst dem Gegner aber ein Drittel seiner Anwaltskosten. Klagst du umgekehrt 5.000 ein, kannst nach dem Gutachten immer noch deine Klage auf die 15.000 ausdehnen. Das freut nur manchen Anwalt nicht, weil beim RATG das Honorar pro Leistung (Schriftsatz, Verhandlung usw) abhängt (ein und derselbe Schriftsatz kostet eben dann unterschiedlich) und er zuerst weniger verdient. Danke für den Tipp mit defensiv klagen, sprich es hat außer Zusatzaufwand keine Nachteile da zuest klein zu beginnen, da man problemlos den Wert nachträglich erhöhen kann? Und gibt es allgemein noch Dinge die man beachten sollte, zb dass der Anwalt nahe zum Gericht sein soll an dem verhandelt wird? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Geschrieben vor 4 Minuten Jackson schrieb vor 11 Minuten: Danke für den Tipp mit defensiv klagen, sprich es hat außer Zusatzaufwand keine Nachteile da zuest klein zu beginnen, da man problemlos den Wert nachträglich erhöhen kann? Und gibt es allgemein noch Dinge die man beachten sollte, zb dass der Anwalt nahe zum Gericht sein soll an dem verhandelt wird? Mehraufwand ist quasi Null - ist ein Satz in der Tagsatzung; „Der Klagsvertreter dehnt das Klagebegehren aus, sodass es zu lauten hat …“. Grundsätzlich ist bei der Ausmessung von Ansprüchen durch Sachverständige eh auch in der ZPO eine Sicherheit eingebaut (wenn man nicht voll - idR mehr als 100% - überklagt, fallt man Kostenrechnung nicht auf die Nase); aber trotzdem; lieber Ball flach halten. Grundsätzlich ist RATG Abrechnung nach wie vor eher der Standard; zumindest in Graz. Da würde ich aber eben klarstellen, dass er mit Einheitssatz abrechnet. Da kommt zu jedem Schriftsatz und jeder Verhandlung ein Prozentzuschlag dazu. Mit dem sind aber alle Nebengeräusche wie Telefonate, Besprechungen, Briefe usw abgedeckt. Diesen Einheitssatz muss dir der Gegner, wenn du gewinnst, auch ersetzen. Es wäre also sehr lästig, wenn du gewinnst, „vollen“ Kostenersatz nach der ZPO bekommst, aber trotzdem auf Kosten sitzen bleibst, weil dir dein eigener Anwalt noch eine extra Rechnung stellt. Es gibt leider solche - ich hab das noch nie gemacht. Aber da findest sicher wen. Das ist zwar kein Verfahren, bei dem der Anwalt reich wird, aber es hält sich auch der Aufwand in Grenzen. Also durchaus interessantes Mandat, weil Aufwand / Ertrag passt. Zum Ort: Wenn der Anwalt seine Kanzlei nicht in dem Ort hat, wo das Gericht ist, kann er den angesprochenen Einheitssatz doppelt verrechnen; das kann man im Hinterkopf haben. Allerdings müsste dir auch das der Gegner ersetzen (kommt typischerweise vor, wenn der Unfall irgendwo war und du einen Anwalt aus deiner Stadt nimmst). Aber: So wie du klingst, scheint die Sache eh recht aufgelegt. Macht die Versicherung nicht eh Hände hoch? Vielleicht brauchst gar nicht klagen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.