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ooeveilchen schrieb vor 5 Minuten:

Wieso kann der Rechtsanwalt einer gegnerischen Partei mir auf meine private Anschrift einen Brief zuschicken? 
Woher hat er diese Adresse und ist der Datenschutz eh schon wieder abgeschafft worden? 

Einfache ZMR-Abfrage. Kann jeder.

Und ist auch nicht verboten - außer du hast dich auf die Robinsonliste setzen lassen!

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
ooeveilchen schrieb vor 6 Minuten:

Wieso kann der Rechtsanwalt einer gegnerischen Partei mir auf meine private Anschrift einen Brief zuschicken? 
Woher hat er diese Adresse und ist der Datenschutz eh schon wieder abgeschafft worden? 

ich tipp mal aufs zentrale melderegister.

firewhoman schrieb vor 1 Minute:

Und ist auch nicht verboten - außer du hast dich auf die Robinsonliste setzen lassen!

die robinsonliste würde zugriffe eines anwalts verhindern?

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raumplaner schrieb vor 1 Minute:

ich tipp mal aufs zentrale melderegister.

die robinsonliste würde zugriffe eines anwalts verhindern?

Ich glaube schon. Dann darf das ZMR nämlich gar nix mehr rausgeben (außer an Behörden in Vollziehung ihrer Hoheitsaufgaben).

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ASB-Legende
firewhoman schrieb vor einer Stunde:

Ich glaube schon. Dann darf das ZMR nämlich gar nix mehr rausgeben (außer an Behörden in Vollziehung ihrer Hoheitsaufgaben).

Die Robinson Liste betrifft nur personalisierte Werbung, mit dem ZMR hat die nichts zu tun. Du meinst vmtl eine Auskunftssperre, die gibt's aber nicht ohne Begründung bzw "schutzwürdige Interessen", siehe auch https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A/Seite.991018.html

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reallumpi schrieb vor 34 Minuten:

Die Robinson Liste betrifft nur personalisierte Werbung, mit dem ZMR hat die nichts zu tun. Du meinst vmtl eine Auskunftssperre, die gibt's aber nicht ohne Begründung bzw "schutzwürdige Interessen", siehe auch https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A/Seite.991018.html

Ja, das habe ich gemeint.

Na schön, irgendein Grund wird sich ja finden lassen für die Begründung ... ich glaube nicht, dass eine Meldebehörde so viel Zeit hat, das auch wirklich nachzuprüfen ...

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ASB-Legende
firewhoman schrieb vor 1 Stunde:

Ja, das habe ich gemeint.

Na schön, irgendein Grund wird sich ja finden lassen für die Begründung ... ich glaube nicht, dass eine Meldebehörde so viel Zeit hat, das auch wirklich nachzuprüfen ...

Also was ich weiss bzw von einem bekannte Journalisten gehört habe prüfen die schon recht genau. Der musste damals recht detailliert nachweisen warum bei ihm eine Gefährdungslage vorliegt. Ist aber auch schon einige Jahre her.

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I'll be back!
firewhoman schrieb vor 17 Stunden:

Einfache ZMR-Abfrage. Kann jeder.

Und ist auch nicht verboten - außer du hast dich auf die Robinsonliste setzen lassen!

:ears:

reallumpi schrieb vor 15 Stunden:

Die Robinson Liste betrifft nur personalisierte Werbung, mit dem ZMR hat die nichts zu tun. Du meinst vmtl eine Auskunftssperre, die gibt's aber nicht ohne Begründung bzw "schutzwürdige Interessen", siehe auch https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A/Seite.991018.html

was wären so gute gründe für durchschnittsbürger?

bspw. wenn man schon mal gestalkt wurde?

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ASB-Legende
Iniesta schrieb vor 3 Minuten:

:ears:

was wären so gute gründe für durchschnittsbürger?

bspw. wenn man schon mal gestalkt wurde?

Zum Beispiel, ja. Als Journalist etwa eine Gefährdungslage (siehe Bonvalot, Klenk und Co). Man muss es eben mit mehr als "ich will nicht das irgendwer mich im ZMR sucht" begründen. 

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ab wann könnte man schmerzensgeld wegen psychischer körperverletzung aufgrund von dauerhafter lärmbelästigung beantragen? geht das eig grundsätzlich und wenn ja wie müsste man das angehen? welche nachweise sind dafür relevant?

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Patrax Slater schrieb vor 58 Minuten:

ab wann könnte man schmerzensgeld wegen psychischer körperverletzung aufgrund von dauerhafter lärmbelästigung beantragen? geht das eig grundsätzlich und wenn ja wie müsste man das angehen? welche nachweise sind dafür relevant?

Sicher einmal Immissionsmessungen. Die einwirkende Lautstärke an deinem Aufenthaltsort muss technisch dokumentiert sein. Dann eventuell Gutachten bzw. Attest eines HNO-Arztes und/oder Neurologen bezüglich der Gesundheitsschädlichkeit und Schmerzwirkung des Lärms. Die Körperverletzung wäre wahrscheinlich sogar physisch.
Das sollte aber wirklich besser ein Anwalt machen, den du dafür beauftragst.

Google mal, vor ein paar Jahren wollte ein Anrainer das Läuten der Glocken des Linzer Neuen Doms verbieten lassen, weil es ihm zu laut war (v.a. in der Nacht). Seine Chancen waren lt. Medienberichten gar nicht schlecht. Gescheitert ist er letztlich daran, dass Glockenläuten 1. für eine Kirche üblich ist und er 2. nachweislich weniger lang dort wohnte als die Kirchenglocken läuten, also damit rechnen muss, wenn er eine Wohnung in Domnähe bezieht.

bearbeitet von firewhoman

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firewhoman schrieb vor 3 Stunden:

 

Google mal, vor ein paar Jahren wollte ein Anrainer das Läuten der Glocken des Linzer Neuen Doms verbieten lassen, weil es ihm zu laut war (v.a. in der Nacht). Seine Chancen waren lt. Medienberichten gar nicht schlecht. Gescheitert ist er letztlich daran, dass Glockenläuten 1. für eine Kirche üblich ist und er 2. nachweislich weniger lang dort wohnte als die Kirchenglocken läuten, also damit rechnen muss, wenn er eine Wohnung in Domnähe bezieht.

war sicher ein frisch zugezogener wiener. 

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firewhoman schrieb vor 16 Stunden:

Sicher einmal Immissionsmessungen. Die einwirkende Lautstärke an deinem Aufenthaltsort muss technisch dokumentiert sein. Dann eventuell Gutachten bzw. Attest eines HNO-Arztes und/oder Neurologen bezüglich der Gesundheitsschädlichkeit und Schmerzwirkung des Lärms. Die Körperverletzung wäre wahrscheinlich sogar physisch.
Das sollte aber wirklich besser ein Anwalt machen, den du dafür beauftragst.

Google mal, vor ein paar Jahren wollte ein Anrainer das Läuten der Glocken des Linzer Neuen Doms verbieten lassen, weil es ihm zu laut war (v.a. in der Nacht). Seine Chancen waren lt. Medienberichten gar nicht schlecht. Gescheitert ist er letztlich daran, dass Glockenläuten 1. für eine Kirche üblich ist und er 2. nachweislich weniger lang dort wohnte als die Kirchenglocken läuten, also damit rechnen muss, wenn er eine Wohnung in Domnähe bezieht.

danke, das ist der bis dato konstruktivste input den ich dazu lese. werde mich jetzt mal schlau machen und versuchen eine firma zu finden, die den lärm ausmisst. aus logischer sicht, müsste ich in diesem zeitraum (ich denke da an ca 7 tage) meine wohnung verlassen, weil sonst verfälsche ich ja das ergebnis.

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Patrax Slater schrieb vor 3 Stunden:

danke, das ist der bis dato konstruktivste input den ich dazu lese. werde mich jetzt mal schlau machen und versuchen eine firma zu finden, die den lärm ausmisst. aus logischer sicht, müsste ich in diesem zeitraum (ich denke da an ca 7 tage) meine wohnung verlassen, weil sonst verfälsche ich ja das ergebnis.

Wäre möglich, aber das weiß ich nicht. Wie gesagt, ich würde mich da anwaltlich beraten und vertreten lassen.

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blablabla

Wohnungsfrage:

Hatte eine Rohrverstopfung in der Hauptleitung (steht auch so auf der Rechnung des Installateurs), wobei in der Küche das Wasser langsam abgeflossen ist, in der Dusche gar nicht und bei Aufdrehen in der Küche in der Dusche dreckiges Wasser hochgekommen ist. Mein Vermieter hat sich nicht wirklich angesprochen gefühlt, weswegen ich mich (auch aufgrund einer fehlenden Rechtsschutzversicherung für Mietangelegenheiten :facepalm:

) selber drum gekümmert habe, insbesondere auch deswegen, weil mein Versicherungsberater der Haushaltsversicherung meinte, sie übernehmen sowas. 

Wenn ich das jetzt zahle und ich bekomme von der Haushaltsversicherung nix, könnte ich mich theoretisch immer noch an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung wenden, weil es sich ja um eine Verstopfung in der Hauptleitung in der Wand gehandelt hat? Oder stehen meine Chancen da jetzt sowieso schlecht? 

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