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Gast TivoIiNord

Wahrscheinlich wieder so eine heldenhafte Aktion gegen eine 6-köpfige Familie, man ist ja nichts anderes gewohnt.. :huh?deppat?:

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The north remembers!

blöde aber ernst gemeinte Frage - ist präsentation von Diebesgut in Österreich nicht "strafbar"?? man konnte ja gestern im TV und heut auf den TR96 Pics "gut" erkennen wer den Villa Fetzen präsentierte?

MMn stellt so ein Fetn einen nicht ausreichend großen materiellen Wert dar. Der ideelle Wert ist was anderes und wird wahrscheinlich vom Gericht nicht behandelt. Strafbar könnte allerdings die Nötigung oder Gewaltanwendung sein, die zum "Erwerb" des Fetzns geführt hat.

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Tiagra 80WA

MMn stellt so ein Fetn einen nicht ausreichend großen materiellen Wert dar. Der ideelle Wert ist was anderes und wird wahrscheinlich vom Gericht nicht behandelt. Strafbar könnte allerdings die Nötigung oder Gewaltanwendung sein, die zum "Erwerb" des Fetzns geführt hat.

auch wenn es in so einem fall eh meist wurscht is weil es da fast nie zu einer anzeige durch die geschädigten kommt, dir ist schon bewußt dass ein diebstahl ein diebstahl ist, ob gummiringerl,wurstsemmeln oder fetzn ist egal

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The north remembers!

auch wenn es in so einem fall eh meist wurscht is weil es da fast nie zu einer anzeige durch die geschädigten kommt, dir ist schon bewußt dass ein diebstahl ein diebstahl ist, ob gummiringerl,wurstsemmeln oder fetzn ist egal

Also das ist mir natürlich bewusst. Nur ob das Gericht sowas behandelt ist wieder eine andere Frage. Mir ist ein konkreter Fall bekannt wo es um 40 € ging, und das Gericht den Fall wegen "dem vernachlässigbaren Wert" nicht weiter behandelt hat. Andererseits hab ich schon erlebt wie jemand wegen 3 Vodkaflaschen 3 Monate unbedingt kassiert hat.

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Also das ist mir natürlich bewusst. Nur ob das Gericht sowas behandelt ist wieder eine andere Frage.

Es gibt im Strafrecht sowas wie eine Bagatellgrenze bei Eigentumsdelikten nicht - auch die "Kostenlos-Mitnahme" der Sonntagskrone ist ein strafrechtlich relevanter Diebstahl. Geringe Werte könnten aber über Diversion auch ohne Vorstrafe erledigt werden, auch eine Wertung als (leichter bestrafte) Entwendung könnte allenfalls möglich sein.

ABER:

Da beim Fahnenziehen der Kontrapart allerdings regelmäßig mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Überlassung überredet wird, sind wir schon fesch im Raub drinnen, was natürlich seinen Weg vor Gericht findet. 1 bis 10 Jahre, das zahlt sich aus. Wenn dann noch ein Baseballschläger dabei ist oder eine Nase dabei zu Bruch geht, sind es gleich einmal 5 bis 15 Jahre. Wem es das wert ist...

auch wenn es in so einem fall eh meist wurscht is weil es da fast nie zu einer anzeige durch die geschädigten kommt

Erstens würde ich das so nicht sagen (es gab schon andere Beispiele) und zweitens handelt es sich bei Raub und Diebstahl um Offizialdelikte, die auch ohne Anzeige von der Polizei zu verfolgen sind, wenn sie davon Kenntnis erlangt.

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Tribünenzierde

nun ja die frage ist ja, ob die anwälte etc das glauben... wenn du einen fussball bewanderten richter hast denke ich nicht, das er dir glaubt wenn du sagst " jo also den hamma auf da straßen gefunden , oder der is da schon glegen wie man gnommen ham".

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Tribünenzierde

naja,zumindest an Diebstahl?

wenn der fetzen selbst gemalt ist, ists ja was andres als wenn er gedruckt ist - vom wert ( mit wert mein ich nicht den symbolischen wert, und den einer person-die mit dem fetzen verbunden ist).. und den kosten her

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Gast Ian

noch peinlicher ist es aber engländern die nicht nach diesen ultra spielreglen leben die fahne ab zu nehmen.

oder handelt es sich um die flagge der villa hardcore oder sonstigen brecher partie? wohl doch eher wieder wie schon angepsrochen um 4-5 trunkenbolde aus birmingham....

kann ma mächtig stolz sein drauf....

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Superkicker

Wegen einem verlorenen Fetzen, was ohnehin eine der größten Demütigungen für einen Fanklub ist, auch noch vor Gericht zu gehen, würde an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten sein! :laugh: :laugh:

:facepalm:

noch peinlicher ist es aber engländern die nicht nach diesen ultra spielreglen leben die fahne ab zu nehmen.

oder handelt es sich um die flagge der villa hardcore oder sonstigen brecher partie? wohl doch eher wieder wie schon angepsrochen um 4-5 trunkenbolde aus birmingham....

kann ma mächtig stolz sein drauf....

:love:

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@anti viola

Braucht ja keiner anzeige machen wenns offensichtlich ist!!

mur gings ja auch eher um die tatsache, dass jemand der bewährung hat, gegen den wegen der wbhf gschicht als rädlsführer ermittelt wird, dann auch noch im stadion gfladderte fetzn präsentiert ;)

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Auswärts nie dabei, z'haus die scheißerei!

Wegen einem verlorenen Fetzen, was ohnehin eine der größten Demütigungen für einen Fanklub ist, auch noch vor Gericht zu gehen, würde an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten sein! :laugh: :laugh:

Peinlich ist,wenn man irgendwelche Familien (Gibt ja auch solche Fanclubs oder einfach solche Gemeinschaftsfahnen) oder Supporterclubs in Überzahl beklaut bzw. unter Androhung / Anwendung von Gewalt beraubt,die mit so einem Scheiss überhaupt nichts zu tun haben und haben wollen,und sich dann noch hart vorkommt.DAS ist peinlich.

@Admira Fan:

Ich hab' einen befreundeten Jurastudenten gefragt (Ist natürlich kein Anwalt oder Richter,aber er hat halt gewisse Ahnung ;)) und ihmzufolge (wie gesagt,keine Garantie) ist es keine weitere Straftat,wenn man sowas präsentiert sondern kann eben nur als Beweismittel genutzt werden.

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@Admira Fan:

Ich hab' einen befreundeten Jurastudenten gefragt (Ist natürlich kein Anwalt oder Richter,aber er hat halt gewisse Ahnung ;)) und ihmzufolge (wie gesagt,keine Garantie) ist es keine weitere Straftat,wenn man sowas präsentiert sondern kann eben nur als Beweismittel genutzt werden.

passt somit kann man das thema beenden ;)

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