GIS Gebühren


XSCHLAMEAL

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  • 2 weeks later...
ASB-Legende
rattlesnake schrieb Gerade eben:

was wenn man jänner zahlt, februar arbeitslos wird, bekommt man dann das geld oder einen teil zurück? :ratlos:

Nein, du brauchst den Bescheid vom AMS, danach hast du 12 Monate Ruhe, es wird nicht geprüft ob du inzwischen wieder einen Job hast!

Rückerstattung gibt's natürlich keine!

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ASB-Legende
DERALEX1 schrieb vor 22 Minuten:

Nein, du brauchst den Bescheid vom AMS, danach hast du 12 Monate Ruhe, es wird nicht geprüft ob du inzwischen wieder einen Job hast!

Rückerstattung gibt's natürlich keine!

die wollen ja, dass man im jänner gleich fürs ganze jahr bezahlt

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mit Milch

Wer nicht automatisch im Jänner die volle Jahresgebühr zahlen will als "Neukunde" muss sich spätestens heute registrieren.

Probier ich seit mittlerweile 45 Minuten (Handy, Laptop.. egal) - am Ende des Prozesses kommt immer eine Fehlermeldung - natürlich ohne Hinweis was nicht passt :lol:. Diverse Eingaben der Adresse ausprobiert obwohl es eh ZMR-Konform ist.. IBAN detto.. keine Chance.

edit: Zum Thema Jahresgebühr liest man überall was anderes - ich wart einfach ab was passiert bevor ich mich weiter mit dem Blödsinn herumärgere

bearbeitet von Kaffee

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The Pezident of Bäristan

Ich warte auf den eingeschriebenen Erlagschein, weil die restliche Post kommt bei mir nie an. Weiß nicht warum mein Postmensch lieber alles vorab im Müll entsorgt, anstatt das Altpapier über mein postalisches Zwischenlager zu entsorgen.

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Knows how to post...
Kaffee schrieb vor 10 Stunden:

Wer nicht automatisch im Jänner die volle Jahresgebühr zahlen will als "Neukunde" muss sich spätestens heute registrieren.

Probier ich seit mittlerweile 45 Minuten (Handy, Laptop.. egal) - am Ende des Prozesses kommt immer eine Fehlermeldung - natürlich ohne Hinweis was nicht passt :lol:. Diverse Eingaben der Adresse ausprobiert obwohl es eh ZMR-Konform ist.. IBAN detto.. keine Chance.

edit: Zum Thema Jahresgebühr liest man überall was anderes - ich wart einfach ab was passiert bevor ich mich weiter mit dem Blödsinn herumärgere

lass es auch auf mich zukommen. 

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The Pezident of Bäristan

Etwa nicht?! :davinci:

Am Ende wird der homo austriae sein Kreuzerl beim Vokaki machen und es denen da oben zeigen.

 

Spannend jedoch tatsächlich, wenn solche Briefe (auch von der Behörde oder Gericht) mit der gewöhnlichen Post verschickt werden. In der Tat ist mir schon mal etwas durchgerutscht zwischen all dem Altpapier, welches sonst so im Briefkasten landet.

 

 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
DERALEX1 schrieb am 27.11.2023 um 11:05 :

Nein, du brauchst den Bescheid vom AMS, danach hast du 12 Monate Ruhe, es wird nicht geprüft ob du inzwischen wieder einen Job hast!

Rückerstattung gibt's natürlich keine!

Wie kann das juristisch haltbar sein?

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ASB-Legende
WorkingPoor schrieb vor 26 Minuten:

Wie kann das juristisch haltbar sein?

Viele Bekannte hatten "Probleme" mit der GIS, die meisten hatten eine Rechtsschutzversicherung, keiner von denen bestritt aber den Gerichtsweg, immer riet der Anwalt davon ab, deshalb meine Einschätzung,  ich kann natürlich auch falsch liegen!

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