Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 7. April 2019 Relii schrieb vor 17 Stunden: ich kapier das aktuell eh absolut noch nicht... vielleicht gibt's hier aber einen kundigen. in welchem fall kann man aktuell (noch?) zinsen steuerlich absetzen? bei kauf - einer eigentumswohnung für den eigenbedarf - einer eigentumswohnung zu vermietungszwecken - einer anlegerwohnung (vorsteuerabzugsfähig) bei meinen laiengesprächen kommt immer irgendwas anderes als ergebnis raus Vor 2016 bis 2020 noch abzugsfähig, dann nicht mehr 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 7. April 2019 mido456 schrieb vor 9 Stunden: Wenn du vor 2016 für eigenbedarf gekauft hast -> abzugsfähig Wenn du vermietest und damit gewinne erzielen wirst -> abzugsfähig ah okay, also ist die gewinnerzielung das kriterium um diverse ausgaben (zinsen, werbekosten) steuerlich absetzen zu können? das ist dann gar nicht so tricky, danke für die aufklärung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Geschrieben 7. April 2019 Relii schrieb vor 1 Stunde: ah okay, also ist die gewinnerzielung das kriterium um diverse ausgaben (zinsen, werbekosten) steuerlich absetzen zu können? das ist dann gar nicht so tricky, danke für die aufklärung. Grundsätzlich ist das steuerrecht sehr einfach und logisch aufgebaut. Der Hund liegt aber bekanntlich im detail 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 8. April 2019 Heute angerufen, könnte noch 6 Monate dauern danke. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Wurzelsepp_ V.I.P. Geschrieben 8. April 2019 benni889 schrieb vor 2 Stunden: Heute angerufen, könnte noch 6 Monate dauern danke. Sie haben halt nur 6 Monate Zeit. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 8. April 2019 (bearbeitet) mido456 schrieb am 6.4.2019 um 22:44 : Wenn du vor 2016 für eigenbedarf gekauft hast -> abzugsfähig der Kauf einer bestehenden Wohnung für den Eigenbedarf ist keine Wohnraumschaffung und war/ist daher nie absetzbar. Außer man übernimmt auch ein Wohnbaudarlehen vom Voreigentümer. bearbeitet 8. April 2019 von onkelandy 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Geschrieben 8. April 2019 onkelandy schrieb vor 1 Minute: der Kauf einer bestehenden Wohnung für den Eigenbedarf ist keine Wohnraumschaffung und war/ist daher nie absetzbar. Außer man übernimmt auch ein Wohnbaudarlehen vom Voreigentümer. Ist natürlich richtig, wohnraumschaffung und sanierung. Wie gesagt, der teufel liegt im Detail 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 8. April 2019 mido456 schrieb vor 3 Minuten: Wie gesagt, der teufel liegt im Detail das stimmt - sonst wär ich wohl auch arbeitslos 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Geschrieben 8. April 2019 onkelandy schrieb vor 2 Minuten: das stimmt - sonst wär ich wohl auch arbeitslos Auf der guten oder auf der schlechten Seite? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 9. April 2019 _Wurzelsepp_ schrieb vor 12 Stunden: Sie haben halt nur 6 Monate Zeit. Glaubst wirklich das interessiert jemanden in Realität ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Wurzelsepp_ V.I.P. Geschrieben 9. April 2019 Herr Max schrieb vor 5 Minuten: Glaubst wirklich das interessiert jemanden in Realität ? Interessiert mich wenig, aber vermutlich nur deswegen, weil ich bis dato noch keine Zeitüberschreitung hatte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 9. April 2019 (bearbeitet) mido456 schrieb am 8.4.2019 um 22:16 : Auf der guten oder auf der schlechten Seite? das ist nicht so eindeutig zu sagen wer da gut und wer da böse ist bearbeitet 9. April 2019 von onkelandy 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Geschrieben 9. April 2019 onkelandy schrieb vor 11 Minuten: das ist nicht so eindeutig zu sagen wer da gut und wer da böse ist Wenn du es nicht genau sagen kannst sag ich du arbeitest beim fa ;-) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 10. April 2019 mido456 schrieb vor 22 Stunden: Wenn du es nicht genau sagen kannst sag ich du arbeitest beim fa ;-) nein - tue ich nicht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Geschrieben 10. April 2019 mido456 schrieb vor 22 Stunden: Wenn du es nicht genau sagen kannst sag ich du arbeitest beim fa ;-) onkelandy schrieb vor 6 Minuten: nein - tue ich nicht Finanzminister? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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