Hammerwerfer Postinho Geschrieben 17. März 2019 (bearbeitet) semmerl schrieb am 3/17/2019 um 12:39 : Wenn du unter dem Punkt Steuerakt schaust und dann 2018 eingibst, siehst du den kompletten Verlauf seit Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung. Und da steht eben ein neuer Punkt seit Freitag mit Erstbescheid und daneben der Betrag. Stimmt, da sieht man viel. Hab mir da jetzt mal die letzten Jahre angesehen, wann ich den Antrag eingebracht und den Bescheid erhalten habe (weil da hier oft viel darüber diskutiert wird). 2011: Bescheid eingereicht: 12.03.2012 Bescheid erhalten: 03.04.2012 2012: Bescheid eingereicht: 05.03.2013 Bescheid erhalten: 08.03.2013 2013: Bescheid eingereicht: 17.01.2014 Bescheid erhalten: 27.01.2014 2014: Bescheid eingereicht: 08.01.2015 Bescheid erhalten: 26.01.2015 2015: Bescheid eingereicht: 14.01.2016 Bescheid erhalten: 04.02.2016 2016: Bescheid eingereicht: 19.01.2017 Bescheid erhalten: 20.01.2017 2017: Bescheid eingereicht: 27.02.2018 Bescheid erhalten: 28.02.2018 2018: Bescheid eingereicht: 14.03.2019 Bescheid erhalten: 19.03.2019 Dinge zum Abschreiben waren immer nur Pendlerpauschale & Spenden. bearbeitet 19. März 2019 von Hammerwerfer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 17. März 2019 WorkingPoor schrieb am 15.3.2019 um 13:56 : Weil du dich nur an sie wenden kannst. Du bist kein Kunde, sondern ein lästiger Bittsteller der die Leute dort beim Kaffee stört. Und dann kommst du daher und fragst nach Geld Im Finanzbeamtenjargon heißt das auch "Pflichtiger", Kunden gibts keine 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Wurzelsepp_ V.I.P. Geschrieben 19. März 2019 Dieses Jahr ging es verhältnismäßig flott. 19 Tage vom Einreichen bis zum Bescheid. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kerozene Solo Viola Geschrieben 2. April 2019 Eingereicht am 29.01., laut Finanz-Online wurde heute das Ergänzungsansuchen versendet (geht um die Kinderbetreuungskosten). Allerdings habe ich elektronischer Kommunikation zugestimmt - warum kommt nun das Ergänzungsansuchen per Post? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 2. April 2019 Bei mir a noch nix am Konto, sollte mich mal wieder einloggen, glaub Ende Feb eingereicht... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 3. April 2019 kerozene schrieb vor 8 Stunden: Eingereicht am 29.01., laut Finanz-Online wurde heute das Ergänzungsansuchen versendet (geht um die Kinderbetreuungskosten). Allerdings habe ich elektronischer Kommunikation zugestimmt - warum kommt nun das Ergänzungsansuchen per Post? Heisl Verein. Bei mir dauerts auch noch lange. Meiner Frau wurden die Av 17/18 abgelehnt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 3. April 2019 kerozene schrieb vor 13 Stunden: Eingereicht am 29.01., laut Finanz-Online wurde heute das Ergänzungsansuchen versendet (geht um die Kinderbetreuungskosten). Allerdings habe ich elektronischer Kommunikation zugestimmt - warum kommt nun das Ergänzungsansuchen per Post? Weil du damit nur zustimmst, dass es auch elektronisch versendet werden darf, heißt aber nicht das du nix per Post bekommen darfst, grad die Alten füllen lieber die alten Verfs aus und verschickens mit der Post. benni889 schrieb vor 5 Stunden: Heisl Verein. Bei mir dauerts auch noch lange. Meiner Frau wurden die Av 17/18 abgelehnt... Warum wurde was abgelehnt ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 3. April 2019 Ich habs versucht kein Lohn hinterlegt. Jetzt muss sie ihe Spendendaten auf meinem Konto verfrachten... Was weiß ich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oggy4tw Wacker ! Geschrieben 5. April 2019 Fuck. WohnraumSchaffungskosten, die 2018 angefallen sind, kann man nicht mehr angeben ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 5. April 2019 oggy4tw schrieb vor 21 Minuten: Fuck. WohnraumSchaffungskosten, die 2018 angefallen sind, kann man nicht mehr angeben ? Glaub bis 2016 und dann nur mehr bis in 2-3 Jahren oder so. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oggy4tw Wacker ! Geschrieben 5. April 2019 cmburns schrieb vor 1 Minute: Glaub bis 2016 und dann nur mehr bis in 2-3 Jahren oder so. Und ich wollt alle Rechnungen reinknallen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 5. April 2019 oggy4tw schrieb vor 2 Minuten: Und ich wollt alle Rechnungen reinknallen... Alle Rechnungen gehen eh nicht, nur Darlehen/Kreditrückzahlungen glaub ich. Also Handwerker und Co. bild ich mir ein eh nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RenZ Ich bin /root, ich darf das! Geschrieben 5. April 2019 Ein Ergänzungsansuchen ist gekommen. Kommen eh früh drauf. Nur 3 Monate später. Meine Fortbildungskosten waren ihnen heuer wohl zu hoch 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 6. April 2019 cmburns schrieb vor 13 Stunden: Glaub bis 2016 und dann nur mehr bis in 2-3 Jahren oder so. ich kapier das aktuell eh absolut noch nicht... vielleicht gibt's hier aber einen kundigen. in welchem fall kann man aktuell (noch?) zinsen steuerlich absetzen? bei kauf - einer eigentumswohnung für den eigenbedarf - einer eigentumswohnung zu vermietungszwecken - einer anlegerwohnung (vorsteuerabzugsfähig) bei meinen laiengesprächen kommt immer irgendwas anderes als ergebnis raus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Geschrieben 6. April 2019 Relii schrieb vor 13 Stunden: ich kapier das aktuell eh absolut noch nicht... vielleicht gibt's hier aber einen kundigen. in welchem fall kann man aktuell (noch?) zinsen steuerlich absetzen? bei kauf - einer eigentumswohnung für den eigenbedarf - einer eigentumswohnung zu vermietungszwecken - einer anlegerwohnung (vorsteuerabzugsfähig) bei meinen laiengesprächen kommt immer irgendwas anderes als ergebnis raus Wenn du vor 2016 für eigenbedarf gekauft hast -> abzugsfähig Wenn du vermietest und damit gewinne erzielen wirst -> abzugsfähig 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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